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Playground@Landscape

Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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18.08.2010 - Ausgabe: 4/2010

GaLaBau 2010 - Fachteil PLAYGROUND

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Die 19. Internationale Fachmesse für Urbanes Grün und Freiräume, die vom 15. bis 18. September 2010 in Nürnberg stattfindet, steht erneut im Zeichen der Gestaltung des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Hier treffen sich Fachbesucher aus Kommunen, Landschaftsarchitekturbüros und Garten- und Landschaftsbau-Betrieben, um sich über neue Trends zu informieren, aber auch, um unter den Ausstellern die geeigneten Partner für ihre Projekte zu finden.

Die GaLaBau ist die weltweit umfassendste Gesamtschau für Planung, Bau und Pflege von Urban-, Frei- und Grünräumen. Die Fachbesucher sind Betriebe des Garten-, Landschafts- und Freiflächenbaus, Landschaftsarchitekten sowie Planer aus Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen. Optimal ergänzt wird die GaLaBau durch die beiden Fachteile PLAYGROUND und Deutsche Golfplatztage, die sich mit ihrem Angebot an Betreiber von Freizeitparks, Campingplätzen und Kindergärten sowie Verantwortliche für Bau, Pflege und Management von Golfplätzen richten. Zur letzten GaLaBau in 2008 trafen sich 983 Aussteller und 61.929 Fachbesucher in Nürnberg.

Besonders die ansprechende Gestaltung urbaner Freiräume spielt eine erhebliche Rolle. Die Spielplatzgeräteindustrie ist für diese Aufgabe gut gerüstet. Sie bietet eine umfassende Palette an Spiel-, Park- und Objektmöbeln an. Und sie nutzen die GaLaBau 2010, um genau die passenden Zielgruppen anzusprechen.

Spielplätze sind nicht „fett“

Es gibt Kleinkinderspielplätze, „normale“ Spielplätze, Mehrgenerationenplätze und Seniorenplätze: Jugendliche finden sich nirgendwo richtig wieder. Besagte Altersgruppe möchte nicht wirklich auf einem „Spielplatz“ spielen – das ist uncool. Nicht „fett“, wie es in der Jugendsprache heißt. Insbesondere Städte sollten abwechslungsreiche Spielräume bieten und für alle Altersgruppen lebenswert bleiben, so der Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller (BSFH), der zusammen mit der Fachzeitschrift Playground@Landscape die Sonderschau „Spielpunkte – modernes Spielen in der City“ auf dem Messe-Fachteil PLAYGROUND initiiert hat. Die Sonderschau stellt neue zukunftsweisende Aspekte dieses Themas vor und wirft folgende Fragen auf: Wie sieht ein wirklich guter und ansprechender Spielplatz für Kinder und Jugendliche ab etwa elf Jahren aus? Ist „Chill Out Area“ für einen solchen Platz ein adäquater Name? Kann man mit altersgerechten „Freizeitplätzen“ Langeweile entgegenwirken und so auch einen Beitrag zum Beispiel gegen Vandalismus leisten? Investitionen der Kommunen würden sich rechnen.

Move@Chill ist es, was Jugendliche von einem „Spielplatz“ für ihre Altersgruppe erwarten. Mehr Move@Chill finden Interessierte auf dem Fachteil PLAYGROUND im Rahmen der GaLaBau 2010, Halle 1, Messestand 1-415.

Alle gemeldeten Aussteller sind unter der Internetdresse http://www.galabau.info-web.de/de/aussteller/playground/ausstellerliste/ einzusehen.

Aus dem Kreis der BSFH-Mitglieder haben sich bereits folgende Firmen bereits angemeldet:

  • BSW GmbH Berleburger Schaumstoffwerk Halle 1-317
  • Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V. Halle 1-415
  • Julius Cronenberg o.H. Halle 1-427
  • DEULA Westfahlen-Lippe Halle 1-415
  • eibe produktion + vertrieb GmbH & Co. KG Halle 1-302
  • espas GmbH Halle 1-305
  • HAGS-mb-Spielidee GmbH Halle 1-311
  • Kaiser & Kühne Freizeitgeräte GmbH Halle 1-308
  • Gummiwerk Kraiburg Relastec GmbH Halle 1-325
  • LAPPSET Spiel-, Park-, Freizeitsysteme GmbH Halle 1-318
  • Öcocolor GmbH & Co. KG Halle 1-409
  • Pieper-Holz GmbH Halle 1-421
  • Playground@Landscape Verlag GmbH Halle 1-415
  • Proludic Halle 1-628
  • SIK-Holzgestaltungs GmbH Halle 1-327
  • Spiel-Bau GmbH Halle 1-411

 

Klaus-Peter Gust wird „Ehrenamtler des Monats“ August 2010

Der Bildhauermeister Klaus-Peter Gust wurde am 4. August 2010 für sein herausragendes gesellschaftliches Engagement von der Potsdamer Staatskanzlei, Herrn Staatssekretär Albrecht Gerber, ausgezeichnet. Der 51-jährige Chef und Gründer einer mittelständischen Firma SIK-Holzgestaltungs GmbH mit 240 Mitarbeitern wurde durch die IHK Potsdam für die Auszeichnung nominiert.

Das Projekt ist 1998 auf Initiative, von Claudia und Klaus-Peter Gust, Pastor Rolf Martin, Kirche Hamburg und dem jetzigen Superintendenten von Wittstock, Heinz Joachim Lohmann entstanden. An Orten, wo Menschen sich begegnen und aufeinander zu gehen sollen, baute Klaus-Peter Gust gemeinsam mit Jugendlichen aus Brandenburg, Hamburg, Schleswig Holstein, Südafrika und anderen Ländern seit 1998 weltweit bespielbare Regenbögen als Zeichen für Demokratie und Toleranz. Die 5 Meter hohen Regenbögen aus farbigen Robinienstämmen stehen beispielsweise in Soweto, Albany, Asunción, Kreisau und auf dem ehemaligen Mauerstreifen in Berlin. Die Jugendlichen lernen durch die gemeinsame Arbeit fremde Kulturen kennen, schließen tiefe Freundschaften und werden sich ihrer Verantwortung in der globalisierten Welt besser bewusst.

„Gegenseitige Akzeptanz und Toleranz bilden die Grundlage für eine friedliche Welt, die immer mehr zusammenwächst. Da wir gerade in weltweiten Krisenzeiten auf einen offenen Umgang miteinander angewiesen sind, wird unser Engagement unverändert fortbestehen", betont Klaus-Peter Gust, Inhaber der Firma SIK-Holz®.

 

Kommunen halten Rechtsanspruch auf Kita-Platz für nicht gesichert

Die Kommunen haben Zweifel geäußert, dass der ab 2013 geplante Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden kann. "Ob der Rechtsanspruch tatsächlich erfüllt werden kann, ist fraglich, denn wahrscheinlich wollen mehr als 35 Prozent der Eltern ihre Kinder betreut wissen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Onlineausgabe des "Handelsblatts" in einem Interview. Er forderte eine neue Bedarfsermittlung und ein neues Finanzkonzept.
Landsberg widersprach damit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), die zuvor erklärt hatte, am Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige ab 2013 werde "nicht gerüttelt". Bund, Ländern und Kommunen hatten vereinbart, bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Angebot in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen. Zugleich soll es dann einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung geben, sobald ein Kind ein Jahr alt ist.

"Das setzt allerdings voraus, dass Bund und Länder die Finanzierung sichern, was bisher nicht ausreichend erfolgt ist", sagte Landsberg. Geklärt werden müsse auch, ob es überhaupt gelingen könne, das notwendige Personal von mehr als 40.000 Vollzeitstellen bereitzustellen. "Wenn Bund und Länder dies nicht darstellen können, muss der Rechtsanspruch eingeschränkt oder zeitlich verschoben werden", sagte Landsberg. Weiteres unter www.dstgb.de


VG Trier: Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

Anwohner müssen herkömmliche Kinderspielplätze grundsätzlich in allen Baugebieten hinnehmen. Bei einer Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteuerspielplatz nahe kommt, können sich Nachbarn jedoch mitunter wehren, da hier die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden müssen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind die Nachbarn der mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten ausgestatteten Freizeitanlage Schleifmühle in Bitburg. Sie hatten im Vorfeld des Prozesses ein Lärmgutachten eingeholt, das die erhebliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte festgestellt hatte. Die Spielanlage wurde jedoch von der Verwaltung des Eifelkreises genehmigt.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben den Anwohner letztlich Recht. Da es sich nicht nur um einen herkömmlichen Kinderspielplatz handele, der grundsätzlich in allen Baugebieten ohne Einhaltung bestimmter Lärmwerte zulässig sei, sondern um eine 1700 qm große Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteuerspielplatz sehr nahe komme, müssten die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden. Nach dem vorliegenden Gutachten und der Beweisaufnahme des Gerichts sei aber davon auszugehen, dass diese erheblich überschritten würden. Dabei müsse eine Nutzung der Anlage zugrunde gelegt werden, wie sie letztlich nach der erteilten Baugenehmigung zulässig sei, auch wenn die tatsächliche Inanspruchnahme der Freizeitanlage hinter dem rechtlich Möglichen zurückbleiben könne.

Einhaltung der Lärmgrenzwerte müssen sichergestellt werden

Es sei nun Aufgabe der Stadt Bitburg als Bauherrin der Anlage, eine eingeschränkte Nutzung bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen, die die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstelle oder in sonstiger Weise rechtmäßige Zustände herbeizuführen. (Az.: 5 K 47 / 10.TR)
 

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Seit dem 1. Januar 2015 ist die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Ein Interview zur Fachmesse GaLaBau 2016 über neue grüne Ziele führtePlayground@Landscape mit Ursula Heinen-Esser.