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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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27.02.2013 - Ausgabe: 1/2013

FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ veröffentlicht

Aufbauend auf der „Richtlinie Fassadensockel / Außenanlagen“ von FAS und VGL Baden-Württemberg hat sich der Regelwerksausschuss (RWA) „Übergangsbereiche Freiflächen/ Gebäude“ mit Unterstützung verschiedener Fachverbände des Hochbaus in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema „Übergangsbereiche“ befasst, um erstmals bundesweit gültige Empfehlungen für den Umgang mit der sensiblen Schnittstelle des Fassadensockels zu erarbeiten.

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Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes in diesem Bereich, z. B. besondere Bauweisen und individuelle Ausführungsdetails erforderlich sein.

Das neue Regelwerk gilt für den Anschluss von Freiflächentypen an unmittelbar oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche angrenzende Außenwände sowie an Zugänge von Gebäuden. Zweck dieser Empfehlungen ist die Beschreibung und Darstellung von Anschlüssen der unterschiedlichen Freiflächentypen an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Hierzu werden in den Empfehlungen technische Ausführungen in einer Vielzahl von Varianten dargestellt. Da die Anzahl der Ausführungsvarianten und deren Kombinationen in der Praxis nicht überschaubar sind, können die dargestellten und erläuterten Bauweisen nicht immer in genau dieser Form umgesetzt werden und sind daher als Prinzipskizzen zu betrachten. Sie ermöglichen damit die fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung für die Bereiche der Freianlagen, in denen diese an Gebäude angrenzen.

Der Weißdruck der Empfehlungen ist seit Anfang September, wahlweise als Broschüre oder als pdf-Download-Datei, zum Preis von 27,50 Euro über die FLL-Homepage oder die FLL-Geschäftsstelle zu beziehen sein.

Weitere Informationen: www.fll.de

 

FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen werden überarbeitet – Hinweise aus der Öffentlichkeit bis zum 01. März 2013 möglich

2010 wurden die Anforderungen an Planung, Bau und Instandhaltung von automatischen Bewässerungsanlagen erstmals in einem Regelwerk zusammengefasst und veröffentlicht.

Mittlerweile besteht wegen der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der neuen DIN 1988-100, wonach ein freier Auslauf bei Unterflurbewässerungen nicht mehr zulässig ist, dringender Bedarf, das Regelwerk zu aktualisieren. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung sollen u.a. folgende Ergänzungen eingearbeitet werden:

• Ergänzung des Anwendungsbereichs um die Bewässerung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen und deren Anforderungen;
• Ergänzung des Anwendungsbereichs um die Bewässerung von Straßenbäumen und Straßenbegleitgrün und deren Anforderungen;
• Ergänzung der Bewässerungsverfahren um poröse Perl-/Schwitzschläuche und deren Anforderungen;
• Ergänzung der Bewässerungsverfahren um Bewässerungsmatten und deren Anforderungen.

Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) wird zusammen mit dem begleitenden Arbeitskreis (AK) am 05. März unter der Leitung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Stephan Roth-Kleyer von der Hochschule RheinMain am Standort Geisenheim konstituiert werden, um mit der Überarbeitung zu beginnen. Das vorbereitende Delegierungsverfahren wird Anfang des kommenden Jahres eingeleitet, bei dem die betroffenem Berufs- und Fachverbände Gelegenheit erhalten, eine Person zur Wahrung Ihrer Interessen in den RWA zu entsenden.

Die Fachwelt erhält darüber hinaus die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge zu den FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“ mitzuteilen.

Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 01. März 2013 an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahme unter www.fll.de ein entsprechendes Formblatt downloaden.


 

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