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Playground@Landscape

Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.02.2015 - Ausgabe: 1/2015

Recht auf Spiel

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Das Deutsche Kinderhilfswerk wurde am 17. Februar 1972 von Unternehmern und Kaufleuten in München gegründet. Ziel des Vereins war die Verbesserung der Spielplatzsituation in Deutschland. Wie sieht es heute aus? Ein Interview mit der Referentin Spielraum im Deutschen Kinderhilfswerk, Claudia Neumann.

 

Playground@Landscape: Was Kinder vor ein bis zwei Generationen noch konnten, ist durch die Schnelllebigkeit in unserer Gesellschaft vielfach schon abhandengekommen: Das Spielen draußen! Auf dem Spielplatz gemeinsam mit anderen Kindern, im Garten oder auf dem öffentlichen Spielplatz. Das Motto‚ DEIN Recht auf Spiel! muss bei den Kommunen wieder ankommen und Spiel- und Bolzplätze erhalten und neu geschaffen werden. Wie setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein?

Nachgefragt: Wollen denn Kinder an einem feuchtnebligen Novembertag draußen spielen, wo sie doch mit Freunden auch über Whatsapp super spaßig kommunizieren können?

 

Claudia Neumann (Deutsches Kinderhilfswerk): So spaßig, einfach und gemütlich die Kommunikation über die neuen Medien auch sein mag – mit einer echten Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht mit all ihren Emotionen und Ausdrucksformen kann sie doch nicht mithalten. Einmal davon abgesehen, dass jüngere Kinder (ich spreche von den unter Achtjährigen) nicht unbedingt schon über ein eigenes Handy verfügen: bei ihnen stehen Spiel und Abenteuer auf dem Spielplatz, Bewegung und Rumtollen mit Freunden schon noch an oberster Stelle, das kann kein Whatsapp-Gespräch ersetzen. Bei schlechtem Wetter gern auch Indoor, aber doch lieber gemeinsam. Zudem geht es bei einer echten Unterhaltung ja über die verbale Kommunikation hinaus – dann entstehen Ideen, die direkt in die Tat umgesetzt werden können, zum Beispiel das Experiment zur Statik beim Balancieren auf der Wippe oder der Ausflug in den Nachbarkiez. Richtig angezogen machen sich Kinder auch nicht allzu viel aus Kälte und Schmutz – im Gegenteil, das Rumplatschen in Pfützen oder später das Schlittern auf vereisten Wegen sind doch gerade spannend. Ein Problem mit dem Wetter haben doch wohl eher die Eltern, die sich beim Begleiten nichts abfrieren wollen oder vermeiden möchten, dass die Kinder wieder so verdreckt nach Hause kommen.

Selbst den medienaffinen Jugendlichen möchte ich unterstellen, dass eine echte Begegnung mit Freunden der digitalen Kommunikation gut tun würde. Es geht doch nichts über ein gemeinsames Erlebnis, selbst wenn es sie in der kälteren Jahreszeit eher ins örtliche Cafe oder in die Einkaufspassage zieht. Zudem darf man nicht unterschätzen, was die gemeinsamen Aktivitäten draußen, z.B. auf dem Spielplatz, Bolzplatz oder im Skatepark, alles bedeuten: hier kann man beim Vorführen neuer Kunststücke seine Kräfte messen, wird die Rangfolge in der Gruppe immer wieder neu austariert, werden neu Freundschaften geknüpft, dem anderen Geschlecht imponiert und angebändelt…Und auf dem Heimweg oder abends im Jugendzimmer wird dann fleißig weiter über Whatsapp oder Facebook gechattet.

Das Hauptproblem ist aber nicht die Bequemlichkeit der Kinder oder die Übermacht der neuen Medien – den Kindern fehlen einfach zunehmend Zeit & Raum zum selbstbestimmten Draußenspiel!

 

Playground@Landscape: Das Thema Spielplatz noch einmal vertieft: Als Fachreferentin des DKHW stimmen Sie bestimmt mit Maria Montessori überein, dass es nicht die Aufgabe der Umgebung ist, „das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben sich zu offenbaren". Kinder brauchen also Spielräume in denen sie ihre Phantasie, die Kommunikationsfähigkeit und die Freude am Bewegen frei entwickeln können. In Städten gibt es diese Räume immer weniger. Wie sieht aus Ihrer Perspektive ein Spielplatz aus, der den Kindern im Montessorischen Sinne eine kreativen Freiraum bietet im Ihre Sinne und Fähigkeiten frei zu entfalten?  

 

Claudia Neumann: Ein Spielplatz bzw. Spielraum – wir denken gern auch über den Spielplatzzaun hinaus – sollte den Kindern neben der obligatorischen Gerätesicherheit und der möglichst eigenständigen Erreichbarkeit eine Vielzahl an weiteren Qualitäten bieten. Hierzu zählen aus unserer Sicht solche Aspekte wie Gestaltbarkeit, Anregungsvielfalt Raumgestaltung und naturnahe Gestaltung.

Zwei Beispiele: Um die Kreativität von Kindern herauszufordern, müssen Spielorte Gestaltungsfreiheit zulassen, damit sich die Spielmöglichkeiten und Bewegungsabläufe flexibel und individuell entfalten können. Das heißt: kein „monotones Runterrutschen“, sondern vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die jedes Kind für sich interpretieren kann. Geplante Räume sollten daher weitestgehend Natürlichkeit bewahren, Raum für Fantasie und Rollenspiele bieten und Veränderbarkeit zulassen, damit sich das Spielen immer wieder neu erfinden kann und Interaktion möglich wird.

Qualitäten können sowohl durch Geräte - als auch durch Raumgestaltung erzielt werden. Dabei sind natürliche Materialien der allgemeinen Gestaltung aus Metall und Kunststoff vorzuziehen. Eine entsprechende Raumgestaltung bietet Nischen für Rückzug und Rollenspiele. Die Gliederung, z. B. durch Bäume, Sträucher, Stauden und Gräser, ermöglicht unterschiedliche Spielaktivitäten und gibt Kindern Geborgenheit. Auch Mauern oder andere bauliche Freiraumelemente dienen der Raumgliederung. Große, zusammenhängende Flächen ermöglichen großräumiges und selbstbestimmtes Bewegen und Austoben. Spielflächen für Kleinkinder müssen dabei einsehbar sein. Gleichzeitig sind vorhandene Landschaftselemente – also Hügel, Bäume, Sträucher, Bachläufe usw. – in die Gestaltung einzubeziehen.

 

Playground@Landscape: Kinder und Jugendliche in Deutschland werden in ihren Spielmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Online-Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes. Wie sieht das Stimmungsbild aus?

 

Claudia Neumann: Kinder und Jugendliche haben ein „Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“, dies regelt Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention. Wie wichtig ein möglichst selbstbestimmtes Spiel und Bewegung, aber auch ausreichend Erholung sowie die freie Teilhabe am kulturellen Leben für die kindliche Entwicklung sind, ist hinreichend wissenschaftlich belegt. Doch 25 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechte stellen wir fest: es gibt immer noch ein deutliches Umsetzungsproblem!

Ein verstärkter Sanierungsstau bei kommunalen Spielplätzen und Schulhöfen, eine monotone Möblierung der vorhandenen Spielplätze, die Verinselung von Spielorten, der Ausbau von Kitas ohne die Bereitstellung geeigneter Außenflächen, die Umsetzung städtebaulicher Vorhaben ohne eine gesetzlich und verwaltungsintern ausreichend fest verankerte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, Kommunen ohne einen einzigen öffentlichen Spielplatz, das Verdrängen von Jugendtreffpunkten an den Stadtrand, das Ummauern oder Verklagen von Spielräumen,  die Kürzung der Mittel in der Jugendhilfe, der zunehmende Ganztagsschulbetrieb ohne die umfassende Einführung angepasster Konzepte – die Liste der Defizite ist lang und es entsteht der Eindruck, die Umstände in Deutschland hätten sich verschlechtert!

Auch die Umfrage, welche wir im Vorfeld des Weltspieltages 2013 unter rund 2000 Kindern und Jugendlichen durchführten, verstärkte diesen Eindruck zumindest in Teilen, hier ein Auszug:                                

Rund 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es Orte gibt, an denen sie nicht spielen dürfen, weil die Eltern verbieten, dort alleine hinzugehen. Gleichzeitig stufen rund zwei Drittel (67 %) die nähere Umgebung der Wohnung als zumindest „etwas gefährlich“ ein. Gründe hierfür sind beispielsweise große Straßen, zu wenige Ampeln oder Zebrastreifen, aber auch Menschen, vor denen Kinder Angst haben. Davon abschrecken lassen sich die Kinder und Jugendlichen aber nicht. Immerhin 65 Prozent gaben an, dass sie sich in der Nähe der Wohnung trotzdem sicher fühlen.

Um die Sauberkeit auf Spielplätzen ist es nicht so gut bestellt. Zwar gaben etwas mehr als Hälfte der Kinder an (53 %), der Spielplatz, der ihrer Wohnung am nächsten liegt, sei sauber oder eher sauber, aber 47 Prozent der Kinder stufen ihren Spielplatz als eher dreckig oder dreckig ein. Der Zustand der Spielgeräte lässt vielerorts zu wünschen übrig: 22 Prozent der Kinder erklärten, dass Spielgeräte, die sie eigentlich benutzen wollten, häufiger oder ständig kaputt sind.

Die Umgebung ihrer Wohnung ist für viele Kinder wenig anregend. Rund ein Viertel (24 %) empfinden diese als langweilig oder gaben an, gar nichts machen zu können.

Generell muss man aber festhalten, dass die Kinder ihre Situation oftmals viel positiver einschätzen als wir erwachsenen Fachleute. Das mag einerseits daran liegen, dass Kinder mit Kritik viel vorsichtiger umgehen, andererseits können sie eine Situation aber auch nur vergleichen, wenn sie genug Alternativen kennen - genau daran mangelt es aus meiner Sicht meist!

Ein unzureichende Umsetzung des Rechtes auf Spiel in den Mitgliedsstaaten stellte auch die UN fest und verfasste mit ihren allgemeinen Bemerkungen, dem „General Comment Nr. 17 zu Art. 31 der UN-KRK“ im April 2013 eine klare Aufforderung, in den Mitgliedsstaaten alle politischen, verwaltungsinternen und finanziellen Mittel einzusetzen, um hier eine deutliche Verbesserung zu erzielen. Politik und Verwaltung sind also klar angehalten, die Umsetzung zu verbessern und alle erforderlichen Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene gesetzlich, finanziell und personell zu verankern! Das Deutsche Kinderhilfswerk ist derzeit aktiv damit beschäftigt, mit Hilfe der National Coalition und den Partner im Bündnis Recht auf Spiel sowie der deutschen IPA-Sektion einen entsprechenden Forderungskatalog aufzustellen und im nächsten Schritt in einem Aktionsplan verankern zu lassen.

 

Playground@Landscape: Thema Spielplatzsicherheit: Beim Spielen gehört auch dazu, dass Kinder ihre Grenzen erfahren?

 

Claudia Neumann: Absolut! Nichts ist langweiliger für die Kinder, als das monotone Spiel. Sie wollen Abenteuer erleben, ihre körperlichen Grenzen austesten, der Schwerkraft ein Schnippchen schlagen, sich mit anderen messen. Das geht dabei los, dass die zum Abwärtsgleiten gedachte Rutsche von unten nach oben als Klettergerüst genutzt wird, geht über das Erklimmen von Kletterbäumen oder Mauern bis hin zum Erkunden alter Bauruinen. Nur über dieses spielerische Erleben und Ausprobieren kann ihr Erfahrungsschatz wachsen. Wir sprechen hier von Risikokompetenz, die Kinder nur durch neue Herausforderungen erlangen können. Wir – und auch die Unfallkassen, die Draußenkinder vom ABA Fachverband und auch die DIN 18034 – plädieren dafür, überschaubare, kalkulierbare Risiken zuzulassen. Wir müssen dabei stärker zwischen Risiko und Gefahr unterscheiden. Holger Hofmann vom DKHW dazu: „Gefahr ist etwas, dass ich nicht vorhersehen kann, was vermieden werden muss. Risiko ist im Idealfall eine bewusste Grenzerfahrung, um zu lernen."

Deshalb gehören eine Schramme oder Beule zur normalen Kindheit dazu, selbst ein gebrochener Arm wäre keine Katastrophe. Fazit: „Jedem Kinder das Recht auf eine eigene Beule!“ Wichtig dabei ist jedoch, dass die Kinder ihre eigenen Erfahrungen machen dürfen und lernen, ihre Grenzen auszutesten, aber eben auch klar zu ziehen und nicht ungewollt zu überschreiten. Von daher halten wir es für fatal, wenn Eltern ihre Kinder auf dem Spielplatz über diese Grenzen hinweg dazu treiben, ein Risiko einzugehen und zum Beispiel auf dem Klettergerüst höher zu klettern als sie es selbst – ohne die stützende Hand der Eltern – wagen würden!

 

Playground@Landscape: Kinder bleiben, wenn sie draußen spielen, nicht an einem Ort. Sie haben einen ausgeprägten Drang zur Mobilität. Sie wollen sich an verschiedenen Orten mit Freunden treffen. Doch diese Wege kreuzen den gefährlichen Straßenverkehr. Wie kann man diese verschiedenen Spielorte miteinander für die Kinder sicher verbinden?

 

Claudia Neumann: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, die Vernetzung von Spielorten zu einem zusammenhängenden Ganzen und die möglichst eigenständige Erreichbarkeit von Spielorten. Dies fängt dabei an, dass grundsätzlich ausreichend Spielorte – es müssen ja nicht immer große Spielplätze sein, ein kleineren Spielpunkt oder der bespielbare Grünstreifen zählt in unseren Augen auch dazu – zur Verfügung stehen, den Altersstufen angemessen im entsprechenden Umkreis zum Wohnort. So können Kinder den Spielort selbstständig erreichen und müssen nicht von den Eltern, womöglich sogar mit dem Auto, dorthin gebracht und die ganze Zeit beaufsichtigt werden. Hierbei muss aber eben auch darauf geachtet werden, ob ein vermeintlich im näheren Umreis befindlicher Spielort durch den Straßenverkehr nicht doch unerreichbar wird. Wir haben es ja mit einer klaren Dominanz des Autoverkehrs zu tun, in Deutschland gibt es mindestens viermal so viele Autos wie Kinder, dementsprechend sind die Räume verteilt. Hier gilt der klare Auftrag an die Verkehrsplanung, den Straßenverkehr an die Kinder anzupassen – leider ist es bisher eher üblich, die Kinder an den Straßenverkehr anzupassen, sie mit Warnwesten auszustatten und die Verkehrserziehung einzuüben, das kann es aber nicht sein! In der Spielleitplanung geschieht das zum Beispiel so, dass Kinder eben solche gefährlichen Stellen im Straßenverkehr benennen und dann gemeinsam mit den begleitenden Planern überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Das beginnt bei einer veränderten Ampelschaltung, führt über die Errichtung  einer Mittelinsel bis hin zur Einrichtung von – zumindest temporären – Spielstraßen. Besonders im unmittelbaren Umfeld von Eingangssituationen zu Spielorten ist darauf zu achten, dass es gestaltete, sowohl für die Autofahrer als auch für die Kinder klar erkennbare Übergänge gibt. Ganz neu sind auch so genannte Begegnungszonen, wie sie derzeit in Berlin ausprobiert werden, hier hat sich der Autoverkehr klar unterzuordnen. Generell fordern wir eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30, Tempo 50 sollte die Ausnahme in Städten und Gemeinden sein.

 

Playground@Landscape: Stichwort: die Spielleitplanung. Wie weit ist das DKHW damit bisher gekommen? Konnten Sie die Spielleitplanung baurechtlich in die Gesetzgebung implementieren?

 

Claudia Neumann: Nachdem die Spielleitplanung 1997 als Planungsinstrument in Rheinland-Pfalz entwickelt wurde, konnten wir mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2008 bis 2010 über das Modellprogramm „Spiel! Platz ist überall“ rund 20 Projekte zur Spielleitplanung begleiten und unterstützen. Dieses fachübergreifende Planungsinstrument breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Problem ist jedoch, diesen Prozess in den bisher schon aktiven Kommunen auf alle Stadtteile auszuweiten und kontinuierlich durchzuführen – der Prozess muss ja immer wieder angepasst und spätestens bei der nächsten Generation an Kindern  und Jugendlichen neu aufgegriffen werden. Sowohl bei der Etablierung als auch bei der Neueinführung in Kommunen müssen jedoch drei wichtige Bausteine erfüllt sein: der politische Wille, die finanzielle Ausstattung – die entwickelten Projekte sollen ja auch umgesetzt werden – und v.a. auch die personelle Ausstattung in Form von Kinder- und Jugendbüros o.ä., um den Prozess verwaltungsintern zu begleiten und aufrecht zu erhalten. Hinsichtlich der Finanzlage muss den Kommunen klar werden, dass Spielleitplanung vielleicht im ersten Schritt Mehrkosten bedeutet, auf lange Sicht können Sie jedoch sogar Kosten sparen, weil durch eine bedarfsgerechte Planung Fehlinvestitionen und auch erhebliche Vandalismusschäden vermieden werden können. Klar ist aber, dass hier das – oft den Anstoß gebende – Jugendamt erheblich von Stadtplanung-, Verkehrsplanung- und Umweltamt unterstützt werden muss, die SLP und ihre Folgeprojekte zahlt man nicht mal eben aus dem Etat der Kinder- und Jugendhilfe! Diese Hürden sorgen aus unserer Sicht dafür, dass sich die SLP eben noch nicht flächendeckend durchgesetzt hat und in den Verwaltungsstrukturen ihren festen Platz gefunden hat. Eine Implementierung in die Gesetzgebung fordern wir seit Jahren vergeblich. Die Novellierung des Baugesetzbuches brachte uns hier zwar schon einen kleinen Schritt weiter, die SLP als geeignetes Instrument könnte jedoch noch deutlicheren Einzug in Baugesetzbauch, Baunutzungsverordnung und v.a. in die diversen Gemeindeordnungen erhalten. Die gesetzliche Verankerung könnte auch mit positiven Anreizen verbunden wären, ähnlich wie in der österreichischen Region Vorarlberg – hier werden Kommunen, die eine Spielleitplanung durchführen, durch Förderungen belohnt.

 

Playground@Landscape: Und sehen Sie da nicht unglaubliche Möglichkeiten, mit dem BSFH (Bundesverband für Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V.) auf diesem Gebiet eng zusammen zu arbeiten, da prinzipiell die gleichen Ziele verfolgt werden!? 

 

Claudia Neumann: Aber sicher, wir könnten und sollten unsere vielfältigen Erfahrungen, aber auch unseren Einfluss nutzen, um an der Verfolgung der gemeinsamen Ziele zu arbeiten. Das Deutsche Kinderhilfswerk agiert als Lobbyverein und versucht nicht nur positiven Einfluss auf die Politik, sondern auch auf die Gesellschaft zu nehmen, Denn oftmals sind es doch die Eltern, die ihren Kindern keine Risikoerfahrung gestatten, einen möglichst sicheren Spielplatz fordern, auf dem nicht einmal mehr ein Obstbaum stehen darf oder denen Lernen wichtiger ist als Spielen. Die Folgen von Spiel- und Bewegungsmangel werden viel zu oft unterschätzt, weil sie sich eben nicht so unmittelbar und eindeutig zuzuordnen sind wie zum Beispiel der Mangel an Nahrung. Hier muss ein gesellschaftlicher Wandel erfolgen! Solange die pädagogische Fachkraft in der Kita einen Rüffel von erbosten Eltern erhält, weil die Kinder „heute nichts gelernt, sondern bloß gespielt haben“ oder Geräte auf Spielplätze demontiert werden, weil sich ein Kind - bei unsachgemäßer Benutzung wohlgemerkt –  leicht verletzt hat, haben wir noch viel zu tun. Die Mitglieder des BSFH wiederum sollten ihren Einfluss auf die kommunalen Entscheidungsträger nutzen, damit Spielorte gemeinsam und ihren Bedürfnissen entsprechend mit den Nutzergruppen geplant und umgesetzt werden. Hierzu bedarf ein noch viel Aufklärungsarbeit, dazu kann zum Beispiel das in 2015 erstmals in Zusammenarbeit mit dem DKHW geplante Plenum „Bewegungsplan“ dienen, bei dem wir mit der interessierten Fachwelt über die Zukunftsperspektiven öffentlicher Spiel- und Bewegungsräume diskutieren möchten.

 

Playground@Landscape: Die Mitglieder des Bundesverbandes BSFH produzieren sichere und durchaus kreative Kinderspielplatzgeräte. Wo sehen Sie Entwicklungspotential bei den Herstellern, damit Spielorte und Spielplätze noch mehr individuelle Vielfalt bekommen?

 

Claudia Neumann: Wir würden sehr gerne mit dem BSFH gemeinsam in die Diskussion zu Qualitäten von Spielräumen gehen. Diese Diskussion muss über die Bereiche Fallschutz und Gerätesicherheit hinausgehen. Gemeinsam können wir der umfassenden Din 18034 neue Kraft geben. Ich denke, Sicherheit und Kreativität sind wichtige Aspekte, die zuvor erörterten Qualitäten wie Gestaltbarkeit und Anregungsvielfalt sollten jedoch noch verstärkt in den Blick genommen werden. Es geht darum, Spielgelegenheiten zu schaffen, welche den Kindern immer wieder neue Anreize zum Ausprobieren geben, die multifunktional nutzbar, die veränderbar sind. Zudem geht es nicht darum, möglichst schöne, bunt bemalte Geräte zu installieren. Der ästhetische Blick von Kindern unterscheidet sich erheblich von dem der Erwachsenen, er sollte jedoch vorrangig von Bedeutung sein. Zudem sollten die Hersteller noch stärker mit den Planern zusammenarbeiten und die Spielplätze nicht einfach nur möblieren, sondern gemeinsam an einem Konzept arbeiten, über welches der Spielort gestaltet wird. Die natürliche Bodenbeschaffenheit, Naturelemente wie Hügel, Bäume und Büsche sollten bewusst in die Gestaltung integriert werden. Außerdem sollten sich die Hersteller noch weiter öffnen und die – über eine zuvor erfolgte Beteiligung – individuellen Wünsche und Ideen der Kinder umsetzen. Dabei sollten sich die Planer und Designer noch mehr zurücknehmen – es geht nicht um den perfekt designten Entwurf, sondern um die Befriedigung der Bedürfnisse der Kinder! Wenn es dafür kein passendes Gerät im Katalog gibt, sollte das Repertoire nach Möglichkeit erweitert werden. Im Idealfall sind die Geräte sogar so beschaffen, dass sie nur im Werk entworfen und vorgefertigt werden, der eigentliche Bau und die fertige Installation aber gemeinsam mit den Kindern – unter professioneller Anleitung versteht sich – erfolgen können.

 

Playground@Landscape: Gibt es eigentlich ein Kinderspielplatzgerät, was auf keinem Spielplatz fehlen sollte (z.B. eine Schaukel)?

 

Claudia Neumann: Wünsche, die Kinder immer wieder nennen, sind was zum Klettern, zum Schaukeln und zum Rutschen. Hier sind die Planer und Designer jedoch gefragt, noch wesentlich kreativer zu werden. Wer sagt denn, dass der Wunsch nach einer Klettermöglichkeit in einem klassischen Klettergerät münden muss? Wie wäre es mit einer selbst gestalteten Kletterwand oder einem Kletterwald? Was ansonsten nie fehlen sollte: das Element Wasser – egal ob als professionell ausgefeilte Wassermatschanlage, als kleines Becken oder einfach nur als bewusst belassene Mulde, in der sich eine Pfütze bilden kann.

 

Playground@Landscape: Die Sieger der Fanta Spielplatz-Initiative 2014 stehen fest - Spielplätze in Flensburg, Rauenberg und Wustrau. Warum wurden diese erwählt?

 

Claudia Neumann: Bei der Fanta Spielplatz-Initiative wurden alle Bewerber zugelassen, die über einen öffentlich zugänglichen Spielplatz verfügen und sich zur Sanierung des Spielplatzes oder zur Schaffung eines neuen kreativen Spielwertes verpflichtet haben. Beworben hatten sich fast 450 Spielplätze, die 100 Gewinner und damit auch die drei Hauptgewinner wurden dann über ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Hier haben die Nutzer und Fans also einen erheblichen Anteil geleistet. Wir sind auf jeden Fall sehr glücklich mit den Gewinnern, denn es traf definitiv die richtigen. Der Schlachthof Flensburg, ein aus einer Jugendinitiative entstandener Skatepark, der über den Stadtjugendring, Politik und Verwaltung unterstützt wird und mittlerweile bundesweit an Bedeutung gewonnen hat, plant und baut die Erweiterung der Skateanlagen in den Ferien ganz eigenständig mit den Kindern und Jugendlichen und erweitert somit das Angebot für die gesamte Bürgerschaft. Der Spielplatz im Angelbach-Tierpark Rauenberg wird von den Vereinsmitgliedern umstrukturiert und thematisch angepasst, beispielsweise über eine "Arche" oder verschiedene Tiere. Die Bürgerinitiative in Wustrau, angeführt von einer sehr engagierten Mutter, hat den bisher wohl sehr lieblos gestalteten Spielplatz im Zusammenarbeit mit der Kommune und mit viel Eigenleistung ergänzt und in einen naturnahen Spielort verwandelt.

 

Playground@Landscape: Als letzte Frage: Das DKHW setzt sich seit vielen Jahren sehr stark für Kinderbeteiligungen bei der Planung von Kinderspielplätzen ein. Woran liegt es nach Ihrer Meinung, dass immer noch anteilig wesentlich mehr Spielplätze über Ausschreibungsverfahren "zusammengewürfelt" werden, als über qualifiziert moderierte Beteiligungsverfahren?

 

Claudia Neumann: Ich fürchte, dass viele Verwaltungen ein Beteiligungsverfahren immer noch als große Zusatzbelastung ansehen, für die sie schlichtweg keine Zeit, teilweise aber keine Nerven haben. Natürlich dreht man mit Beteiligung die ein oder andere Schleife mehr und der Prozess dauert insgesamt länger, aber die Ergebnisse wären umso wertvoller und nachhaltiger. Nicht nur, dass die Belange der eigentlichen Nutzer der Spielplätze wirklich berücksichtigt werden, über einen Beteiligungsprozess werden unzählige Potentiale geweckt: das Demokratieverständnis der Kinder,  der Mitgestaltungswille der Eltern oder auch die Beteiligung möglicher privater Sponsoren. Solange die gesetzlichen Vorschriften fehlen und eine Beteiligung auch nicht über die Gemeindeordnung verpflichtend durchgeführt werden muss, bleibt es eben eine Kann-Aufgabe, die von der Bereitschaft der Verwaltung abhängt.

 

 

 Das Interview führte Thomas R. Müller (Playground@Landscape)

 

 

Foto: DKHW


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