Neue FLL-„Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“
Bei der Beregnung von Golfplatzanlagen und Sportstätten ist eine wassersparende automatische Beregnung bereits seit vielen Jahren Stand der Technik, nicht jedoch im Hausgartenbereich oder im öffentlichen oder halböffentlichen Grün. Aber auch dort geht heute der Trend eindeutig hin zu vollautomatischen Bewässerungsanlagen.
Dennoch ist im Allgemeinen sowohl bei Planern als auch bei Ausführenden immer noch eine große Zurückhaltung beim Einsatz stationärer Bewässerungssysteme feststellbar. Und das, obwohl sich durch deren Einsatz nicht nur die künftigen Pflegekosten deutlich reduzieren ließen.
Dies lag bisher unter anderem daran, dass es zum Thema „Professionelle Bewässerung von Vegetationsflächen im Garten-, Landschaftsbau“ kaum firmenübergreifende Fachliteratur, Empfehlungen oder gar Richtlinien gab.
Diese Lücke soll durch die o. g. Empfehlungen geschlossen werden, da im Rahmen von deren Erarbeitung unter der Leitung von Prof. Dr. Stefan Roth-Kleyer von der Hochschule Rhein-Main alle betroffenen Fachkreise ihr jeweiliges Wissen zusammengetragen und gemeinsam abgestimmt haben.
Somit wird mit den o. g. Empfehlungen erstmals ein produkt- und systemübergreifendes Regelwerk für Auftraggeber, Planer und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus erscheinen, welches auf den effizienten, vegetationstechnisch sinnvollen und richtigen Einsatz von Bewässerungsanlagen im Landschaftsbau abzielt.
Ab Mitte September 2010 können die o.g. Empfehlungen über den Online-Shop der FLL-Homepage oder bei der FLL-Geschäftsstelle zum Preis von 33,00 Euro/Ex. bezogen werden.
Gelbdruck FLL-„Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“ liegt vor.
Einspruchsverfahren vom 20.07.2010 – 20.10.2010.
Die FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von öffentlichen Schwimm- und Badeteichanlagen“ wurden inhaltlich und redaktionell umfangreich überarbeitet.
Dabei wurden die Inhalte des Regelwerks in der praktischen Anwendung überprüft, durch neue Erkenntnisse ergänzt und zu den neuen „Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“ weiterentwickelt.
Schwerpunkte der Überarbeitung sind
• Änderungen bei den Begriffsbestimmungen,
• Anforderungen an die verschiedenen Aufbereitungsverfahren,
• eine neue Berechnung der Nennbesucherzahl sowie
• die Abstimmung mit bestehenden Normen und anderen Regelwerken.
Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über das Erscheinen des Gelbdruckes. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 20.07.2010 – 20.10.2010 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht werden und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch gerne Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche kann eine entsprechende word-Datei genutzt werden. Die Datei ist auf der FLL-Homepage direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit“ zu finden.
Der Regelwerksausschuss wird in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Während des Einspruchsverfahrens vom 20.07.2010 – 20.10.2010 kann der Gelbdruck für EUR 7,50 Briefmarken oder gegen Rechnung bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) angefordert werden.
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Seit dem 1. Januar 2015 ist die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Ein Interview zur Fachmesse GaLaBau 2016 über neue grüne Ziele führtePlayground@Landscape mit Ursula Heinen-Esser.