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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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22.11.2010 - Ausgabe: 5/2010

Erklärt Regierung Gartenanlagen für wertlos? - Enteignung auf dem Verordnungsweg?

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Wenn zum Beispiel für eine Straßenverbreiterung ein Gartenteil gebraucht wird, wenn eine Bahnlinie verbreitert wird oder wenn Gärten dem Neubau von Straßen weichen müssen, soll künftig nur der Bodenwert in EUR/m² entschädigt werden. In diesem Bodenwert soll der Wert von Bäumen und Sträuchern, von Terrassen und Gartenwegen, von Gartenteichen und Blumenbeeten enthalten sein! Entschädigt soll also nur noch das werden, was eine wirtschaftliche Bedeutung hat.

Das darf nicht tatenlos hingenommen werden! Dieser Meinung sind alle grünen Berufs- und Fachverbände, eine große Anzahl von Professoren und Sachverständigen für Grundstücke mit Gartenanlagen, für Alleen, für Bäume und Sträucher sowie viele weitere „Grün-Experten“. Sie haben der ImmoWertV widersprochen, sich mit aller gebotenen Schärfe dagegen gewandt und ihre Bedenken verifiziert. Ihre Kritikpunkte umfassen:
1. Unsachgemäße Begrifflichkeiten;
2. den zusätzlich eingeführten Bewertungsmaßstab „nutzbar“;
3. die Fortführung des Erklärungsbedarfes der WertV 88;
4. die Tatsache, dass mit dem Bodenrichtwert der Wert der auf dem Grundstück stehenden Grünanlagen abgegolten sein soll;
5. die ImmoWertV verhindert die gängige Wertermittlung von jeder Art Aufwuchs;
6. es besteht evtl. ein Konflikt mit den §§ 93 und 94 des BGB;
7. die ImmoWertV begünstigt standardisierte Gutachten auf einfachem Niveau;
8. es fehlt die Berücksichtigung der Bedeutung des Grüns in der VO;
9. es waren bei der Bearbeitung keine Fachvertreter der „grünen Zunft“ im Expertengremium des BMVBS eingebunden;
10. Weitere begriffliche und taxatorische Unzulänglichkeiten.

Das Bundesverkehrsministerium BMVBS hat am 12.04.2010 den Entwurf der ImmoWertV mit Vertretern folgender Verbände erörtert: AGS (Arbeitsgemeinschaft Sachverständige Garten-, Landschafts-, Sportplatzbau), BdB, (Bund Deutscher Baumschulen), BDLA (Bund Deutscher Landschaftsarchitekten), BGL (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau), DGGL (Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur, AK Historische Gärten), FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau), Gehölzsachverständigenverband Brandenburg- Berlin, SVK (Sachverständigenkuratorium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Landespflege, Weinbau, Binnenfischerei, Pferde), ZVG (Zentralverband Gartenbau). Zu den Verbänden, die der VO widersprechen, gehören auch die bei der Anhörung verhinderten Verbände BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz).

Dessen ungeachtet hat das Bundesministerium gleichzeitig mit der Einladung der Verbände die Verordnung mit einem Kabinettsbeschluss drei Wochen vor der Erörterung zum Bundesrat gebracht. Gründe für diese Eilbedürftigkeit erfuhren die Verbände nicht! Darüber hinaus verlief der Erörterungstermin für die Verbände sehr unbefriedigend und hinterließ einen sehr unangenehmen Beigeschmack. Auf keines der substantiiert vorgetragenen Argumente gegen die VO, die nach Meinung der Grünen Verbände in Phasen schlicht falsch ist (vom fehlenden Einklang mit der BGH-Rechtsprechung ganz zu schweigen) wurde auch nur ansatzweise eingegangen. Vielmehr wurde den anwesenden Verbändevertretern bald klar, dass man offenbar mit der Verordnung Fakten schaffen will (warum sonst wurde zum Erörterungstermin eingeladen und der Entwurf parallel vom Kabinett beschlossen und an den Bundesrat weiter geleitet?). Es besteht offensichtlich keine Bereitschaft, auch nur ein Argument der Einwände zu übernehmen; die Anhörung erschien den Verbänden und Experten daher als reine Hinhalteaktion.

Sie haben nachdrücklich Widerspruch dagegen erhoben, dass zukünftig die Gärten und Grünanlagen von Bürgern sowie alles übrige Grün, das wichtige Aufgaben und Funktionen für Umwelt und Natur wahrnimmt, keinen eigenen Wert mehr haben soll! Ihr Wert darf nicht im Verordnungs-Regelfall mit dem Bodenwert in EUR/m² erfasst sein!

Gleichzeitig würde durch die neue Verordnung den höchstrichterlich anerkannten Wertermittlungsverfahren (Methode Koch) für Bäume, Sträucher Gartenanlagen, Gartenwege, Terrassen, Alleen, Parks in Städten und in der Landschaft die methodische Grundlage entzogen. Handelt es sich hier um einen generellen Angriff auf den Wert des Grüns, das heute mehr denn je zur Daseinsvorsorge notwendig ist? Nur weil der Staat Geld sparen muss?

Unerträglich war für die Verbände im Übrigen, dass die BMVBS-Vertreter in der Erörterung zugeben mussten, die neue ImmoWertV enthalte beim Ertragswertverfahren einen massiven Fehler (Verwechselung Reinertrag mit Cash-Flow), der auch schon im Vorgänger der VO – der WertV 88 – vorhanden war; man hätte dies aber so belassen, weil sich „die Anwender daran gewöhnt“ hätten!

Die FLL und andere Verbände haben nun die Vorsitzenden der drei betroffenen Ausschüsse im Bundesrat (Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie) mit der eindringlichen Bitte angeschrieben, vor diesem Hintergrund die VO in vorliegender Form nicht zu verabschieden, damit der Wert von Grün nicht auf der Strecke bleibt.

Die Novellierung hat bisher drei Jahre in Anspruch genommen, da kommt es nach Ansicht der Verbände und Experten auf ein weiteres halbes Jahr nicht an. Dieser Zeitraum könnte genutzt werden, um gemeinsam mit allen Sachverständigen der Republik ein Werk zu schaffen, dass belastbar ist. Nachdem am 19.04. bereits der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz über die ImmoWertV beraten hat, werden am 22. April die Ausschüsse für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie der Finanzausschuss zu o. g. Bundesrat-Drucksache folgen.
Die FLL ruft alle Experten auf, Widerspruch gegen die Immobilenwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) einzulegen, damit diese Verordnung, die den Wert sämtlichen Grüns disqualifiziert, in der aktuellen Fassung nicht im Bundesrat beschlossen wird!

Weitere Informationen: www.fll.de

 

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