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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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22.11.2010 - Ausgabe: 5/2010

Ruhiger Nachtschlaf für Spielplatzbetreiber

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Der jüngst auf Initiative von Hubert Sandler/Fa. Algebra gegründete SBVA, Spielplatzbauer Verband Austria, hat sich Wissensvermittlung, Entwicklung eines Qualitätssiegels und nicht zuletzt den „ruhigen Nachtschlaf der Betreiber“ zum Ziel gesetzt.

Kinder haben ein Recht auf sichere Spielplätze. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und Betreiber haben die Pflicht, sichere Spielplätze zu schaffen, zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Sie haften auch dafür.
Dabei gibt es klare Richtlinien für Spielplatzbetreiber. Neben der täglichen Inspektion bei stark frequentierten Plätzen ist laut ÖNORM, dem Standardregelwerk für die Zulassung und Zertifizierung von technischen Geräten, zumindest eine wöchentliche visuelle Routine vorgeschrieben. Im Intervall von ein bis drei Monaten schreibt
die ÖNORM außerdem eine operative Inspektion von in Sachen Spielplatz fachkundigen Personen vor, die Absturzsicherungen, Bodenverankerungen, Metallverbindungen und Seile auf Verschleiß prüfen sollen.
Die wichtigste Prüfung ist die jährliche Hauptinspektion, die von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen durchgeführt wird. Dabei werden Aufzeichnungen über Sicherheits-, Hygiene- und Abnutzungsmängel gemacht und festgestellte Schäden an die Verantwortlichen weitergeleitet.
Weil der Betreiber für die Betriebstüchtigkeit seiner Anlage haftet, schließt auch ein Schild mit der Aufschrift „Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr“ eine Haftung nicht aus. Hersteller von Spielgeräten müssen sichere Produkte liefern. Spielplätze und Spielgeräte sollen vor allem aber auch interessant und herausfordernd sein, um Kinder zu fördern. In diesem Spannungsfeld erfolgt der Betrieb von Spielplätzen, wobei jeder Beteiligte seine Interessen natürlich im Vordergrund sieht.
 

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