Mit der Maßnahme des Qualitätsgütesiegels setzen die Mitgliedsbetriebe des Verbandes SBVA ein wichtiges Zeichen für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit im Spielplatzbau. Die Erarbeitung von Kriterien für die Erlangung und den Erhalt eines Qualitätsgütesiegels bestimmte die Sitzung. Folgende Punkte, vorab durch den 1. Vorsitzenden Hubert Sandler erarbeitet und ausgeteilt, waren die Grundlage der Diskussion:
1. Übergabe von neuen, standortgebunden Spielgeräten
Alle, von Mitgliedsbetrieben errichteten (aufgestellten, bzw. montierten) Spielgeräte sind ausschließlich mit Prüfbefund vom TÜV Austria (Installationsprüfung) an den Betreiber (Kunden) zu übergeben, um damit diesem eine Grundlage für dessen Betriebserlaubnis zu geben.
2. Unabhängige Überprüfung zu durchgeführten Instandsetzungs- und Montagearbeiten
Zu verstehen ist damit eine Kontrolle der von den Unternehmen geleisteten Arbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten.
Die Proben werden stichpunktartig durch den TÜV Austria durchgeführt. Diese Kontrollen sind als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechung über eventuelle Fehler werden zwischen Prüforgan und Betrieb direkt besprochen.
3. Unterstützende Betriebsbegehung
Beratung des Betriebes bezüglich verwendeter Materialien und Anwendungstechniken diverser Stoffe. Diese jährliche Betriebsbegehung ist als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechungen über Verbesserungsmöglichkeiten werden zwischen TÜV Austria und dem Betrieb direkt durchgeführt.
4. Mindeststandard durch kompromisslose Einhaltung der gültigen Normen
Einhaltung der derzeit gültigen Normen für alle ab sofort errichteten Spielgeräte.
Punkte, die in der Norm nicht klar angeführt sind, werden laufend mit dem TÜV besprochen und die Umsetzung dieser Punkte wird an alle Mitgliedsbetriebe ausgesendet.
Ein denkbares Organ für den Austausch dieser Aktualisierungen ist das Forum auf der Homepage des Verbandes SBVA – und die Treffen der Verbandsmitglieder.
5. Vermittlung von Fachlichkeit
Durch laufende Schulungen der Entscheidungsträger wird Fachlichkeit an den Kunden vermittelt. Zu diesem Zweck wird ein Seminar- und Schulungsplan mit dem TÜV Austria erarbeitet.
In diesen Seminaren sollen auch Problemdetails besprochen und erarbeitet werden, die wiederum als Grundlage für die Normeneinhaltung dienen. Alle Seminare werden mittels Teilnahmebestätigungen nachgewiesen.
6. Regelmäßige Schulungen des Montage- und Wartungspersonals
Laufende Schulungen für das Montagepersonals gemäß Schulungsplan (Ausarbeitung durch den TÜV). Alle Schulungen werden wiederum mit Teilnehmerzertifikat belegt.
7. Qualitätskontrolle ausländischer Produkte durch den TÜV Österreich
Beistand durch den TÜV Austria dem beanstandenden Unternehmen bei Forderungen an ausländische Hersteller diese auch durchzusetzen. Ausarbeiten eines Forderungskatalogs an die Lieferanten mit den Betrieben.
Aber auch andere Vorhaben, die während der Tagung des SBVA besprochen worden, sind erwähnenswert, wie zum Beispiel die Herausgabe einer Informationsbroschüre für Spielplatzbetreiber und die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung für Vorschläge im Normenausschuß. Mit diesen Maßnahmen haben alle Unternehmen die Möglichkeit, über den Verband ihre Ideen und Vorschläge in den Gremien platziert zu wissen.
Im Gesamten betrachtet bekommt man als Gast bei dieser Tagung das Gefühl, dass die Anliegen der Branche sehr fachlich und sachlich von den Teilnehmern behandelt werden. In rechtlichen Angelegenheiten erhält der Verband Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr, Hornek von der Kanzlei HHL. Dr. Hornek ist von der Gründung an als Berater in rechtlichen Angelegenheiten für den Verband tätig.
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Seit dem 1. Januar 2015 ist die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Ein Interview zur Fachmesse GaLaBau 2016 über neue grüne Ziele führtePlayground@Landscape mit Ursula Heinen-Esser.