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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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12.03.2012 - Ausgabe: 1/2012

Qualifizierung zum Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161

In der Vergangenheit hat sich oftmals gezeigt, dass bei den Jahresinspektionen von Spielplätzen durch sogenannte „Sachkundige“ teilweise sehr unterschiedliche Meinungen zur Sicherheitsfragen von Spielplatzgeräten bzw. Spielplatzanlagen vertreten wurden.

Anfang 2008 wurde auf Anregung des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagenhersteller (BSFH) an das DIN der Antrag zur Gründung eines neuen Arbeitsausschusses gestellt, der einheitliche Kriterien für die Ausbildung bzw. Qualifizierung von Spielplatzprüfern erarbeiten sollte. Der neu gegründete Ausschuss DIN NA Sport 117-07-07 AA „Spielplatzprüfung“, der sich aus Experten aus Prüf- und Schulungsinstituten, Spielplatzgeräteherstellern, Mitarbeitern der öffentlichen Hand und regelsetzenden Institutionen und dem Verbraucherrat zusammensetzte, erarbeiteten die Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern, die zukünftig die Jahreshauptinspektionen auf Spielplätzen durchführen werden.
Im Dezember 2011 konnte der Normenausschuss den Fachbericht DIN SPEC 79161 fertigstellen und über den Beuth-Verlag veröffentlichen. Der Fachbericht enthält neben den Kriterien für die Ausbildungsinhalte auch die für den Prüfungsablauf zum qualifizierten Spielplatzprüfer.
Gemeinsame Zertifizierungsstelle BSFH/FLL (Anprechpartner Michael Fuchs):
Der BSFH und die FLL haben gemeinsam die Verwaltung der Prüfungsfragen und Zertifikate im Rahmen einer Kooperation übernommen. Die Kosten für die Schulung und Prüfung zum FLL/BSFH-zertifizierten „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ werden von den Ausbildungsinstituten festgelegt und erhoben. Sie variieren je nach Seminarangebot, Art und Dauer der Schulung sowie evtl. enthaltenen Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen. Mitenthalten sind Leistungen und Service der FLL und des BSFH bei der Zertifizierung. Diese setzen sich aus Koordinations-, Verwaltungs-, Normungs-, Supervisions- und Informationsarbeit zusammen.

DIN SPEC 79171 Prüfungsablauf

Ziel der Prüfung: Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben bei der Kontrolle von Spielplätzen nach deren Bau sowie für die Jahreskontrolle gemäß den Anforderungen der „DIN SPEC 79161“ sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen: An der Schulung darf teilnehmen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Spielplatzgeräte bezogene Berufserfahrung nachweisen kann. Teilnahmevoraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis einer entsprechenden Schulungsteilnahme, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.
Inhalte der Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im schriftlich-theoretischen Prüfungsteil sind vom Prüfling insgesamt 85 Prüfungsfragen in 2 Stunden zu beantworten. Dieser Prüfungsteil umfasst nach DIN SPEC 79161 folgende 4 Themenbereiche:
1. Allgemeiner technischer Themenbereich/ rechtliche Grundlagen nach DIN 1176-1
2. Gerätespezifischer Themenbereich nach DIN 1176-2 bis -6
3. Wartungsspezifischer Themenbereich/ Spielplatzmanagement nach DIN 1176-7
4. Spielplatzplanung nach DIN 18034
Im mündlich-praktischen Prüfungsteil ist vom Prüfling der Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt durchzuführen, wofür insgesamt 10 Minuten zur Verfügung stehen.
Bestehen der Prüfung: Die theoretische und praktische Prüfung sind getrennt zu bewerten und müssen für den Erhalt des Zertifikates beide bestanden werden. Die theo¬retische Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt 75 % der Prüfungsfragen korrekt beantwortet sind. Zum Bestehen der praktischen Prüfung sind minde¬stens 80 % der Einzelaufgaben richtig zu bewerten. Eine einmalige Wiederholung eines oder beider nicht bestandener/en Prüfungsteile(s) ist ohne erneute Schulung möglich.
Gültigkeit des Zertifikats
Das Zertifikat hat gemäß DIN SPEC 79161 eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Danach muss ein Auffrischungskurs ohne erneute Prüfung zur Gültigkeitsverlängerung bei einem bei der FLL registrier¬ten Kooperationsinstitut absolviert werden.

Ausbildung zum Spielplatzprüfer

DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Ansprechpartner: Karsten Mensing und Friedrich Blume
Dr. Rau- Allee 71, 48231 Warendorf
Tel.: 02581-63580, Fax: 02581-635829
E-Mail: friedrich.blume(at)deula-waf(dot)de
E-Mail: mensing(at)deula-waf(dot)de
www.deula-waf.de

Spielplatzmobil GmbH
Ansprechpartner: Mario Ladu
Badweg 2, 55218 Ingelheim
Tel.: 06132-432050, Fax: 06132-432057
E-Mail: info(at)spielplatzmobil(dot)de
www.spielplatzmobil.de

DEKRA Industrial GmbH
Ansprechpartner: Volker Brinkmann
Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart
Telefon: 0711-78613548
E-Mail: volker.brinkmann(at)dekra(dot)com
www.dekra.com

Büro für Spielplatzsicherheit
Ansprechpartner: Dr. Peter Eckstein
Dunckerstr. 59A, 10439 Berlin
Tel.: 030-447 364 42, Fax: 030-447 364 43
Mobil: 0171 /710 39 13
E-Mail: drpeter_eckstein(at)t-online(dot)de

Ingenieurbüro Jens Heckmann
Ansprechpartner: Herr Jens Heckmann
Hauptstraße 56, 65558 Cramberg
Tel.: 06439 - 1699
E-Mail: info(at)ing-heckmann(dot)de
www.ing-heckmann.de
 

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