Neuer Arbeitskreis „Bike- und Skateanlagen“ wird am 18. April 2012 konstituiert
In den vergangen Jahrzehnten sind aus den Trendsportarten Skateboard, BMX und Mountainbike anerkannte und etablierte Sportarten geworden.
Neben dem Profibereich entwickeln sich die o. g. Rollsportarten aber auch zunehmend zu einem Breitensport, so dass in den Kommunen immer mehr Rollsportanlagen errichtet werden.
In der Vergangenheit wurden bei Planung und Bau von Bike- und Skateanlagen die Anforderung des Sportes und der Sportler i. d. R. nicht hinreichend berücksichtigt. So entstanden z. T. Anlagen, die von den Sportlern kaum oder gar nicht angenommen wurden, so dass diese zur Ausübung ihres Sports häufig auf den öffentlichen Raum und dessen Ausstattung wie z. B. auf Treppenanlagen, Handläufen, Bänken, Rutschen auf Spiel- und Stadtplätzen oder in Wohnanlagen, ausweichen. Dies führt aufgrund von Unfällen, Lärm und insbesondere Schäden an den Bauwerken und Einrichtungsgegenständen häufig zu Konflikten. Daher hat das FLL-Präsidium beschlossen, den o. g. Arbeitskreis zur Ausarbeitung eines informativen Fachberichts einzurichten. Ziel der Publikation soll sein, die wesentlichen Anforderungen für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Skate- und Bikeanlagen zusammenzufassen, die als Entscheidungshilfe für den Bau solcher Anlagen dienen soll. Neben einer Übersicht über Normen für die verschiedenen Anlagentypen, werden die unterschiedlichen Bauweisen mit ihren Vor- und Nachteilen inkl. Baukosten sowie das Thema deren Instandhaltung ausführlich dargestellt.
Der neue Fachbericht soll für Planer, Ausführende und Betreiber die Anforderungen der Rollsportnorm DIN EN 14974 aus dem Jahr 2010 ergänzen und unter Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen sowie der fachlich betroffenen Verbände folgende Themenbereiche abdecken:
• Übersicht über die sportartenspezifischen Anlagentypen,
• Anforderungen an deren Bauweisen und Baustoffe,
• Planungsgrundsätze,
• Anforderungen an die Instandhaltung,
• Best-Practice-Beispielen.
Für die Leitung des RWA konnte Herr Dipl.-Ing. Ralf Maier als Initiator des Themas gewonnen werden. Die konstituierende Sitzung des Gremiums wird am 18. April 2012 in der FLL-Geschäftsstelle in Bonn stattfinden. In dieser ersten Sitzung sollen neben der Wahl des AK-Leiters die Zusammensetzung des AK sowie die zukünftige Gliederung auf der Grundlage einer ersten Arbeitsgliederung für die weitere Arbeit diskutiert werden.
Gelbdruck der neuen FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Gabionen“ fertig gestellt
Der FLL-RWA „Gabionen“ hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachverbänden und zahlreichen Experten zu den verschiedenen Einzelaspekten die Aufstellung der FLL-„Empfehlungen für die Planung, Bau und Instandhaltung von Gabionen“ als bundesweit geltende FLL-Empfehlungen mit dem Beschluss zur Eröffnung des Gelbdrucks nun vorerst abgeschlossenen.
Die „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Gabionen“ gelten für begrünte und unbegrünte Gabionenkonstruktionen aus vorgefertigten sowie vor Ort zusammengefügten und verfüllten Gabionen in einlagiger und mehrlagiger Bauweise. Gabionenkonstruktionen im Sinne dieses Regelwerks sind Gabionenkörbe aus Stahlgitter- oder Drahtgeflechtkonstruktionen einschließlich deren Füllungen, die als Stützkonstruktion zur Böschungssicherung, in oder an Gewässern (z. B. zur Ufersicherung), als Zäune (zwischen Stützen eingespannte und verfüllte Drahtgitter-Elemente), zum Lärm- oder Sichtschutz, als im Boden gegründete Wandbekleidung und als Gestaltungs- und Ausstattungselemente (z. B. Sitzbänke) verwendet werde.
Zweck der Empfehlungen ist es, Grundsätze und Anforderungen für Planung und Konstruktion, Bau und Instandhaltung von Gabionen und Gabionenkonstruktionen darzustellen und hinsichtlich der technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Erfahrungen der Praxis wiederzugeben. Ziel ist es, Planern und Ausführenden damit Hilfestellungen zu geben, um Gabionen und Gabionenkonstruktionen sicher, fachgerecht und in hoher Qualität erstellen und erhalten zu können.
Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über das Erscheinen des Gelbdruckes. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 02.04.2012 – 02.07.2012 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht werden und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch gerne Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche sollte eine entsprechende word-Datei genutzt werden. Die Datei ist auf der FLL-Homepage direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles aus Gremien- und Regelwerksarbeit“ zu finden.
Während des Einspruchsverfahrens vom 02.04.2012 – 02.07.2012 kann der Gelbdruck für EUR 7,50 bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) angefordert werden:
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Der BSFH (Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagenhersteller e.V.) fordert von Kommunen, Ländern, aber auch von der Bundesregierung, eine starke und nachhaltige Förderung von modernen, öff entlich zugängigen Kinderspielplätzen und Outdoor-Fitnessanlagen in den kommenden drei Jahren.
Seit dem 1. Januar 2015 ist die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL). Ein Interview zur Fachmesse GaLaBau 2016 über neue grüne Ziele führtePlayground@Landscape mit Ursula Heinen-Esser.