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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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22.08.2014 - Ausgabe: 4/2014

Sicherheitsmanagement auf Sportanlagen im Freien

Vor welchen Risiken muss der Betreiber einer Sportanlage die Nutzer schützen?
Jutta Katthage, Martin Thieme-Hack

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Sicherheitsmanagement auf Sportanlagen im Freien
Vor welchen Risiken muss der Betreiber einer Sportanlage die Nutzer schützen?
Jutta Katthage, Martin Thieme-Hack

Bei Sportanlagen im Freien werden bislang keine umfassenden Inspektionen zur Verkehrssicherheit durchgeführt. Somit können im Falle von Unfällen, z.B. durch umfallende Tore, Flutlichtmaste oder defekte Ballfangzäune, Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB entstehen. Aus diesem Anlass hat die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück in Kooperation mit der Intergreen AG ein Sicherheitsmanagement entwickelt, welches dem Stand der Technik entspricht und die Betreiber von Sportanlagen im Freien unterstützt. Zukünftig können so ganzheitliche Inspektionen zur Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht für Sportanlagen im Freien angeboten werden.
Die Bedeutung eines Sicherheitsmanagements zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
Ein Sicherheitsmanagement ist die Zusammenfassung aller Maßnahmen und Leistungen, die den Nutzer und andere Dritte vor Gefahren schützen. Ein Sicherheitsmanagement für Sportanlagen im Freien sollte vergleichbar mit vorhandenen Sicherheitsmanagements für Straßenbäume, Spielplätze und Sporthallen aus der Inspektion und der Dokumentation bestehen. Bei einer Schulsportnutzung finden z.B. regelmäßige Inspektionen von Sporthallen statt. Bei Sportanlagen im Freien, unabhängig nach Verteilung der Verantwortungen zwischen Gemeinde und Verein, scheinen den Verantwortlichen erst langsam die Risiken durch typische Gefahrensituationen deutlich zu werden. Dabei gibt es aus verkehrssicherungstechnischer Sicht kaum Unterschiede zwischen einer Sportanlage im Freien, einer Sporthalle oder einem Straßenbaum.
Derjenige, der ein Objekt, z.B. eine Sportanlage im Freien, eröffnet und unterhält, ist verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Der Betreiber einer Sportanlage ist im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge dafür zuständig, dass keine vorhersehbaren Gefahren und Risiken für den Nutzer vorhanden sind. Im Rahmen der Instandhaltung sind darum regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit durchzuführen.

Die Frage der Haftung
Haftung wird auch als das Einstehen für das eigene Verhalten oder das Verhalten Anderer verstanden. Der Betreiber von Sportanlagen, i.d.R. vertreten durch den Vereinsvorstand, den Bürgermeister oder den Geschäftsführer, übernimmt die Gesamtverantwortung für die Verkehrssicherheit einer Anlage. Wird im Falle eines Unfalls ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht festgestellt, kann der Verantwortliche unter Umständen persönlich in Haftung genommen werden. Daher sollten die Verantwortlichen die Möglichkeit der Delegation nutzen.
Die Inspektion einer Sportanlage ist nicht nur aus gesetzlicher Sicht durch die §§ 823 ff BGB notwendig. Weitere Regelungen ergeben sich u.a. aus der GUV-V A1 „Unfallverhütungs-vorschriften – Grundsätze der Prävention“ und GUV-SI 8044 „Sicherheit im Schulsport – Sportstätten und Sportgeräte“, der DIN 18035 in den Teilen 1 bis 7 sowie weitere DIN-Normen zu Spielfeldgeräten (z.B. DIN EN 748 „Spielfeldgeräte – Fußballtore – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren) und Regelwerken zu Sportanlage im Freien (z.B. FLL 2014).

Inspektionen als Instandhaltung
Die FLL „Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze“ empfiehlt in Anlehnung an die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ Maßnahmen zur Bewahrung/Erhaltung und Wiederherstellung des Sollzustandes/der Funktionsfähigkeit. Dafür sind Inspektionen durchzuführen.
Eine Inspektion hat immer auch die Aufgabe der Instandhaltung. Durch die Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Sportfläche, der dazugehörenden technischen Einrichtungen sowie der angrenzenden Flächen und Erweiterungsflächen wird zum einem die Verkehrssicherheit der Anlage überprüft. Zum anderem erfolgt eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und die ordnungsgemäße Ausführung der Pflege- und Wartungsarbeiten wird überwacht. In diesem Zusammenhang empfiehlt die FLL, dass Inspektionen in regelmäßigen Abständen und mit der erforderlichen Sachkunde durchgeführt werden. Festgestellte Mängel sind während der Pflege-, Wartungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten zu beseitigen. Bei erheblichen Unfallgefahren ist sofort zu reagieren.

Das Konzept des Sicherheitsmanagements
Das entwickelte Sicherheitsmanagement unterstützt die Verantwortlichen in der Überprüfung der Verkehrssicherheit von Sportanlagen im Freien. Die Inspektion umfasst hierbei die allgemeinen Sportanlagenelemente und die Konstruktionsteile. Diese müssen nicht nur verkehrssicher angelegt sein, sondern entlang ihres gesamten Lebenszyklus in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Um eine ausgeglichene und regelmäßige Inspektion einer Sportanlage im Freien sicher zu stellen, sind vier verschiedene Module des jeweiligen Dienstleisters vorgesehen.

1. Jahreshauptuntersuchung
Die Jahreshauptuntersuchung ist eine umfassende Untersuchung einer Sportanlage im Freien durch einen externen Sachkundigen. Soweit vertretbar, wird die Jahreshauptuntersuchung ohne Verwendung von Prüfwerkzeugen zur Standsicherheit und Festigkeit als intensive Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt wird. Der jährliche Turnus ergibt sich aus der Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht. „Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben.“ (§ 11 GUV-V A1).

2. Sportgeräteinspektion
Die Sportgeräteinspektion ist eine einfache Fachinspektion mit einfachen Besichtigungsgeräten. Durchgeführt wird sie alle drei Jahre, jedoch nicht in dem Jahr, in dem die Sechs-Jahres-Inspektion Anwendung finden. Bei dieser Inspektion werden im Gegensatz zur Jahreshauptuntersuchung einfache Prüfwerkzeuge zur Standsicherheit und Festigkeit eingesetzt, so dass z.B. die Standsicherheit überprüft wird oder die Ab-/Ausreißfestigkeit der Sportgeräte. Soweit notwendig, sind Gründungen zu prüfen. Darüber hinaus sind sämtliche Funktionsteile und Verankerungen von Bauteilen in die Inspektion einzubeziehen.

3. Ingenieursprüfung
Die Ingenieursprüfung ist eine detaillierte Fachinspektion unter Verwendung von Besichtigungsgeräten. Stand der Technik sind hier zerstörungsfreie Prüfverfahren für die Überprüfung der Standsicherheit im Bereich von bautechnischen Prüfungen von Flutlichtmasten. Typische Schwachstellen bei Masten ergeben sich im Bereich des abgesetzten Mastes, der Mastklappe, dem Erdübergang und der Fundamente. Bei der Prüfung wird eine Kraft simuliert, die der Wind auf ein Mastsystem ausübt. Die Auslenkung des Mastes wird gemessen und in einem Kraft-Weg-Diagramm grafisch wiedergegeben. Während der Prüfung wird das Be- und Entlasten sowie die Auslenkung des Mastes überwacht, so dass Fehler im Mast festgestellt werden können.

4. Ausbildung zur Sportplatzinspektion:
Die Sichtprüfung und die Funktionsprüfung dienen der Erkennung offensichtlicher Mängel. Schäden durch Nutzung, Vandalismus, Witterung oder Verschleiß sollen erkannt und behoben werden. Diese Prüfungen werden i.d.R. durch die Personen vor Ort durchgeführt, insbesondere dem Platzwart, dem Sportlehrer und den Übungsleiter. Um diesen Personen die notwendigen Sicherheiten in der eigenständigen Sicht- und Funktionsprüfung zu geben, sollten sie speziell geschult werden. Die Professional School der Hochschule Osnabrück bietet hierfür qualifizierte Schulungen zur Ausbildung der wöchentlichen Sichtprüfung und der monatlichen Funktionsprüfung an.

Literatur
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN EN 748, Spielfeldgeräte - Fußballtore - Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren, Beuth Verlag, Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN 18035 in Teilen, Sportplätze, Beuth Verlag, Berlin.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG: DIN 31051, Instandhaltungsstrategien, Beuth Verlag, Berlin.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) (Hrsg.) (2014): Richtlinie für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze. Bonn.
GEMEINDE UNFALLVERSICHERUNG: GUV-SI 8044, Sportstätten und Sportgeräte
Hinweise zur Sicherheit und Prüfung.
GEMEINDE UNFALLVERSICHERUNG: GUV V A 1, Grundsätze der Prävention.
 

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