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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.02.2015 - Ausgabe: 1/2015

Sportentwicklungsplanung: Pflicht oder Kür?

Von Prof. Dr. Lutz Thieme (RheinAhrCampus Remagen)

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Braucht Kommune X noch die Sporthalle an einer Schule, die wegen rückläufiger Schülerzahlen aufgegeben werden soll? Sind die Investitionen in den fünften Kunstrasenplatz in Gemeinde Y tatsächlich gut angelegtes Geld? Soll jetzt lieber das Dach der Turnhalle saniert oder die Drainage des Sportplatzes erneuert werden? Ist die Sporthalle in Z wirklich ausgelastet oder geben Nutzer freie Zeiten einfach nicht ab? Welche Auswirkungen hat das Neubaugebiet auf die Nachfrage nach Sport in unserer Kommune? Und die demografische Entwicklung? Haben Sie auch den Eindruck, dass solche und ähnliche Fragen heute viel schwerer zu beantworten sind als noch von 10 oder 15 Jahren?

Dies könnte daran liegen, dass immer mehr Anspruchsgruppen ihre Interessen aktiv vertreten, die Sportangebote sich weiter ausdifferenziert haben und die finanziellen Spielräume in den Kommunen immer enger geworden sind. Die Entscheidung für eine Investition in Sportstätte A ist sehr oft gleichbedeutend mit der Entscheidung gegen ebenso sinnvolle Investitionen in die Sportstätten B, C und D. Müssen gar Sportstätten geschlossen werden, weil sich das Nachfrageverhalten geändert hat, die Bevölkerung abgenommen oder die kommunale Finanzlage eine Weiterbetreibung unmöglich macht, sind Widerstände der Bürgerschaft vorprogrammiert. Bei der oft zu beobachtenden engen Vernetzung des lokalen organisierten Sports mit politischen Mandatsträgern führt dies dann schon mal zu Entscheidungen, deren sportfachlicher Sinn sich nicht sofort erschließt oder die zwar zur vorübergehenden Beruhigung der Konflikte beitragen, so aber die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen im kommunalen Sport wenn nicht verhindern, dann aber zumindest verzögern.

Und diese Entwicklung kann eine Sportentwicklungsplanung verhindern? Verhindern nicht immer, aber Entscheidungen objektivieren und transparent machen.

Abgesehen von wenigen Vorläufern in den 1920er Jahren erfolgte die Sportentwicklungsplanung zwischen 1960 und Ende der 1980er Jahre zunächst durch ein richtwertbezogenes Planungskonzept, den „Goldenen Plan“. Ziel war der Aufbau eines Kernbestandes an Sportstätten. Dabei wurden die Richtwerte in Abhängigkeit von Siedlungsstruktur und Einwohnerzahl für Sportplätze, Sporthallen, Frei- und Hallenbäder, später auch für spezielle Anlagen einzelner Sportarten festgelegt. Mit zunehmendem Ausbau der sportbezogenen Infrastruktur gerieten richtwertbezogene Planungskonzepte in die Kritik, da sie weder standortspezifische Belange noch die Ausdifferenzierung des Sports in vielfältige Bewegungs- und Angebotsformen berücksichtigen konnten.

Um dem tatsächlichen Sportverhalten und dem daraus resultierenden Infrastrukturbedarf besser gerecht zu werden, wurde seit Mitte der 1980er Jahre an neuen Planungsmethoden gearbeitet. Dies mündete im Ansatz der verhaltensorientierten Sportstättenentwicklungsplanung, der mehrfach modifiziert im Jahre 2000 vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft als Empfehlung an die Kommunen weitergegeben wurde. In diesem Ansatz werden vor dem Hintergrund kommunalpolitischer Ziele zunächst der Bestand an Sportstätten erfasst und bewertet, sowie die derzeitigen Sportaktivitäten der Bevölkerung und die Sportangebote erhoben. Gleichzeitig wird versucht, die künftige Nachfrage zu prognostizieren. Daraus abgeleitet wird der aktuelle und künftige Bedarf an Sportinfrastruktur und Sportangeboten. Zeitgleich zur verhaltensorientierten Sportstättenentwicklungsplanung erfolgte die Erprobung partizipatorischer Planungskonzepte bei Einzelprojekten im Sport. Daraus entwickelte sich der Ansatz der kooperativen Planung, der sich vor allem durch die Integration der verschiedenen Interessengruppen (Bürger, Vereine, Politik, Wissenschaft, Praktiker) in den Planungsprozess auszeichnet. Über die Schritte Ideensammlung, Bedarfsanalyse, Bedarfskonkretisierung, Bedarfshierarchisierung, Entwicklung von Raumplanungsentwürfen entsteht ein Raumplan, der zu einem Gesamtgestaltungsplan weiterentwickelt wird. Elemente des richtwertorientierten, des verhaltensorientierten und des Ansatzes der kooperativen Planung enthält die „integrative Sportentwicklungsplanung“, in deren Mittelpunkt eine Planungsgruppe mit Bürgern, Vereinsvertretern, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und Basisexperten steht. Mittlerweile liegen für eine ganze Reihe von Kommunen Sportentwicklungsplanungen vor. Mindeststandards für eine Sportentwicklungsplanung sind im „Memorandum zur kommunalen Sportentwicklungsplanung“ der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft festgehalten.

Allerdings kann keine Sportentwicklungsplanung tatsächlich die Sportentwicklung nachfragegerecht prognostizieren. Selbst der Anspruch, mit einer Sportstättenentwicklungsplanung belastbare Aussagen zum künftigen Bedarf an Sportinfrastruktur und notwendigen Sportangeboten zu erhalten, stößt auf erhebliche methodische Schwierigkeiten. Neben Fragen der Qualität der Daten der Bestandsaufnahme betrifft dies vor allem Aspekte der Ermittlung künftiger Bedarfe.

Dennoch sind die Vorteile des Prozesses hin zu einer kommunalen Sportentwicklungsplanung nicht gering zu schätzen: Umfassende Sportentwicklungsplanungen liefern einen Überblick über die Sportnachfrage in der Kommune. Häufig ergibt sich, dass der nichtorganisierte Sport gemessen an seiner Bedeutung in der Wahrnehmung der Kommunen unterrepräsentiert ist. Zu empfehlen sind zudem Bausteine im Planungsprozess, die die aktuelle Auslastung der Sportstätten nicht nur anhand der Belegungsplanung prüfen. Die tatsächliche Auslastung der Sportstätten weicht mitunter deutlich von den Belegungsplänen, den Hallenbüchern oder dem von den Akteuren artikulierten Mehrbedarf ab. Instrumente, wie die Auslastung jenseits von Marktmechanismen verbessert werden kann, sind bereits konzipiert, warten aber noch auf Pilotanwendungen.

Der künftige Bedarf an Sportstätten lässt sich aus der Kombination probabilistischer Bevölkerungsvorausberechnungen, der Entwicklung der Quote der Sporttreibenden und der Entwicklung der Häufigkeit des Sporttreibens in den einzelnen Sportsegmenten bzw. Sportarten abschätzen. Dieser muss natürlich mit der mittelfristigen Finanzplanung der Kommune und weiteren Fachplanungen synchronisiert werden, um die Entstehung von unrealistischen Wunschlisten zu vermeiden. Ein solches Vorgehen kann jedoch nie in der Aussage münden, dass in einer Stadt Z zukünftig genau 10 Sportplätze, 18 Sporthallenfelder, ein Freibad und ein Kombibad benötigt werden.

Neben einer komplexen Sportentwicklungsplanung sind Tools notwendig, mit Hilfe derer Zielkonflikte entschieden werden. Diese können sich auf Investitionsentscheidungen, Schließungen oder Belegungen beziehen und von der Entscheidung zwischen zwei konkurrierenden Nutzungsansprüchen bis hin zu sportstättenübergreifenden Prioritätenlisten für Investitionen in kommunale Sportanlagen reichen. Hierzu liegen ebenfalls erste Erfahrungen und Modelle vor.

Der Prophet gilt nichts im eigenen Land: Selbst wenn am Ende eines Sportentwicklungsprozesses nur Informationen vorliegen, über die die Fachverwaltung ohnehin verfügt hat (was äußerst selten der Fall ist), so sind die kommunikativen Prozesse rund um die Entstehung des Sportentwicklungsplans wichtig für die nachfolgenden Entscheidungsfindungen. Und so manches bekannte Argument bekam aus dem Mund eines weitgereisten Experten ein anderes Gewicht.

Wer tiefer in die Materie der Sportentwicklung eindringen möchte, dem sei das von Rütten, Nagel und Kähler herausgegebene „Handbuch Sportentwicklungsplanung“ aus dem Hofmann-Verlag empfohlen.

 

Foto: playparc

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