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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.12.2016 - Ausgabe: 6/2016

Lärmschutz? - Die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sportes würdigen

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Warum eine Reformierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung dringend notwendig ist, wie die Verbände sich dafür einsetzen und welche Schritte jetzt erfolgen müssen

Als im Jahre 2011 die sog. „Kinderlärmprivilegierung“ auf Bundesebene in Kraft trat, setzte die damalige Bundesregierung damit ein eindeutiges Zeichen: „Ja“ zu fröhlich spielenden und tobenden Kindern, „Ja“ zu einer höheren Wertschätzung von Kindern in der Gesellschaft und vor allem ein klares „Nein“ zur Einschränkung vieler durch die Befindlichkeit einzelner. Ein großer Fortschritt und ein klares Bekenntnis für eine kinderfreundliche Gesellschaft. In Kindertageseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen und auch auf Ballspielplätzen, d.h.  auf dem klassischen Bolzplatz, durften Kinder von nun an fast uneingeschränkt in ihrer Lautstärke spielen. Doch diese rechtliche Akzeptanz von Kinderlärm hat ihre Grenzen, sobald die Kinder sich auf einer Sportstätte im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung, kurz SALVO, befinden. Die SALVO ist Bestandteil des Bundesimmissionsschutzgesetzes und regelt die erlaubte Lautstärke auf Sportplätzen.  In dieser Verordnung wird Kinderlärm nicht als solcher geschützt und obendrein werden strenge Auflagen an die Lärmimmissionen von Sportplätzen gelegt. Außerdem sind dort feste Ruhezeiten der Sportstätten verankert.  Dies schränkt den sportlichen Betrieb einer Sportstätte nicht nur ein, sondern ermöglicht auch bei Anlagen im Wohngebiet, jedem einzelnen Anwohner die Möglichkeit gegen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte selbst juristisch vorzugehen. Und gerade in heutiger Zeit, wo durch zunehmende innerstädtische Bebauung Wohngebiete und Sportanlagen vielerorts einander näher gerückt sind, sind Konflikte zwischen Sportvereinen und Anwohnern natürlich vorprogrammiert. Leidtragende sind dabei meist die Sportvereine, die ihr Angebot nicht nur an die SALVO anpassen, sondern bei juristischen Klagen der Anwohner noch darüber hinaus einschränken müssen.

 

Altanlagenbonus – regionale Unterschiede schaffen Probleme

Um lange bestehende Sportanlagen vor stärkeren Einschränkungen zu schützen, gibt es eine Privilegierung innerhalb SALVO, häufig auch „Alt-Anlagenbonus“ genannt. Er gewährt Sportanlagen, die vor 1991 errichtet wurden, Lockerungen im Umgang mit der SALVO, so dass etwas höhere Immissionswerte erlaubt sind. Dieser Alt-Anlagenbonus schützt heutzutage den Sportbetrieb vieler Sportvereine, doch er ist leider nicht immer von Dauer. Denn eine Alt-Anlage kann ihren Status als solche auch verlieren und die Definition der Ursachen dafür wird je nach Bundesland durchaus verschieden interpretiert. Viele bauliche Maßnahmen und Modernisierungen einer bestehenden Altanlage können ihren Status als solche bereits gefährden. Vor allem die Umwandlung eines Tennen- oder Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz, wie sie seit Jahren auf vielen Fußballplätzen passiert, kann vielerorts schon den Bestandsschutz aufheben. In einigen Bundesländern, wie NRW oder Hamburg, ist der Altanlagenbonus zwar auch bei einer solchen Maßnahme – wenn auch nich wirklich rechtssicher -  geschützt, in anderen Bundesländern, wie Berlin beispielsweise, haben bisherige Altanlagen bereits durch Modernisierungen ihren Status verloren. Und so kommt es dort ganz aktuell dazu, dass Klagen einzelner Anwohner dazu führen, dass Vereine in ihrer Durchführung des Sportbetriebs stark eingeschränkt werden. Für das Sportangebot der betreffenden Vereine ist dies nicht nur kontraproduktiv, sondern durchaus auch existenzgefährdend.

 

Sportverbände fordern seit langem  Änderungen der SALVO

Der Konflikt mit den Bestimmungen der SALVO ruft die Sportverbände schon seit Jahren auf den Plan und ihre Forderung nach Veränderungen im Sinne des Sports werden immer lauter und finden auch eine immer breitere Basis. Schon 2008, noch weit vor der Kinderlärmprivilegierung, machte der Deutsche Olympische Sportbund auf die Einschränkungen durch die SALVO aufmerksam und forderte eine Überarbeitung durch den Bund. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wurde eine Initiative gebildet und Änderungsvorschläge eingereicht. Durch die Privilegierung des Kinderlärms kam kurzzeitig Hoffnung auf, dass auch die SALVO entschärft werden würde, aber das Bundesumweltministerium sah hier zunächst keinen Handlungsbedarf. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung von 2013 wurde das Thema dann schließlich doch aufgegriffen und ein Prüfantrag gestellt. Auch die Sportministerkonferenz der Länder schloss sich den Forderungen der Initiatoren an und gemeinsam mit den Sportverbänden wurden Vorschläge zur Reform der SALVO erarbeitet. Folgende zentrale Forderungen zur Änderung werden dabei an den Bund gestellt:
 

  • Kinderlärm auf Sportplätzen muss ebenfalls im Bundeslärmschutzgesetz geschützt werden, also Teil der Kinderlärmprivilegierung werden. In der SALVO soll dieser Schutz dann ebenfalls verankert werden.

 

  • Der Bestandsschutz von Sportanlagen soll direkt nach deren Errichtung gelten, deutlich ausgeweitet werden und zukünftig auch durch Modernisierungsmaßnahmen nicht verloren gehen.

 

  • Ruhezeiten auf Sportplätzen sollen sich den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung anpassen.

 

Grundsatzfrage zur Bedeutung des Sports

Die von Sportverbänden, kommunalen Verbänden und Bundesländern geforderten Änderungen sind nicht nur reine Anpassungen bestehender Verordnungen. Es geht um weit mehr, um den Stellenwert des Sports in der Gesellschaft. Es wäre im äußersten Maße kontraproduktiv und ein falsches Signal, wenn durch ein Präventionsgesetz die gesundheitliche Förderung der Bürger deutlich gestärkt werden soll, die Ausübung sportlicher Tätigkeit aber durch die SALVO praktisch eingeschränkt wird. Wenn der körperlichen Gesundheit der Bevölkerung ein derart hoher Stellenwert eingeräumt wird, dann muss das auch den Sport einschließen. Sportliche Angebote müssten eigentlich sogar massiv ausgeweitet werden und das erreicht man sicherlich nicht, wenn man Sportvereine und Sportler an ihrer Ausübung hindert. Und den mit Abstand größten Teil des Sportangebots für die Bürger stemmen nicht staatliche oder privatwirtschaftliche Institutionen, es sind die Sportvereine und ihre vielen ehrenamtlichen Helfer, die Kindern und Erwachsenen ein umfassendes Sportangebot ermöglichen. Es ist eine soziale Bewegung, die man schützen und nicht reglementieren muss. Darüber hinaus gilt es schon allein aus rationalen Gründen zu hinterfragen, warum im Bundesimmissionsschutzgesetz Kinderlärm auf Bolzplätzen geschützt ist, auf dem Sportplatz aber nicht. Ohne Betreuung und feste Regeln dürfen die Kinder sich ungehemmt sportlich betätigen, aber unter professioneller Aufsicht und Anleitung dann nicht? Eine Korrektur scheint von Nöten, will man den Sport und die Tätigkeit der vielen Ehrenamtlichen in Deutschland entsprechend würdigen und für die Zukunft sichern. Denn ohne die Sportvereine und umfassend nutzbare Sportstätten, sind sämtliche Initiativen, wie das Präventionsgesetz haltlos und quasi obsolet.

 

Was muss nun geschehen

Die Initiatoren einer sportfreundlichen Änderung des Lärmschutzes auf Sportplätzen haben ihre Änderungswünsche ausgiebig eingefordert und sorgfältig ausgearbeitet. Die Basis bilden nicht mehr nur die Sportverbände, sondern auch viele kommunale Verbände und die Bundesländer. Im Sportausschuss des Bundestages wurde die Notwendigkeit von Änderungen dargelegt und zuletzt auch von Seiten der Bundesregierung Lösungsbereitschaft signalisiert. Nun ist die Zeit der größte Gegenspieler einer Reform von SALVO und Bundesimmissionsschutzgesetz. Denn alle Arbeit und Mühe tragen nur dann Früchte, wenn noch in der laufenden Legislaturperiode, sprich bis Herbst 2017, entsprechende Änderungen vom Bund beschlossen werden. Im Januar 2016 kündigte Bundesumweltministerin Hendricks eine Lösung noch für dieses Jahr an, ein Verordnungsentwurf wurde vom Ministerium erarbeitet und nach einer Stellungnahme der Initiatoren erneut überarbeitet. Nun liegt es an der Bundesregierung und am Bundestag die entsprechenden Weichen zu stellen. Zudem muss auch der Bundesrat zustimmen. Die Zeit drängt. „Bis Fastnacht (Anm. der Redaktion: Ende Februar) muss der Hammer fallen“ heißt es aus Reihen des DOSB. Bis dahin sind es noch drei Monate, im politischen Berlin ist das nicht viel Zeit. Und so bleibt nur zu hoffen, dass eine sportfreundliche Lösung noch rechtzeitig gefunden wird, bevor die Sportinfrastruktur in Deutschland womöglich nachhaltig Schaden nimmt.

TT

 

Photo: Sergey Peterman - Fotolia.com

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