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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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18.08.2019 - Ausgabe: 4/2019

Einfüllgranulate im Blickpunkt: Die Zukunft der Kunstrasensportplätze

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Zuletzt gab es viel Wirbel um ein geplantes Verbot von Kunstraseneinfüllgranulaten durch die EU. Daher an dieser Stelle ein Überblick über den Sachverhalt, was sich ändern könnte und wie man jetzt planen sollte. Dazu Statements zu Situation und Debatte aus Wissenschaft, Planung, Verbänden und von Herstellern.

„Der Horror um die Kunstrasenplätze“ (FAZ-online, 21.07.2019), „Fußballplätze vor der Sperrung -Mikrofaser-Granulat hat ausgespielt“ (taz, 17.07.2019) „Kunstrasenplätze vor dem AUS? Amateur-Fußball droht Kosten-Chaos durch Sanierung“ (Bild-online, 21.07.2019) – wer die Schlagzeilen der letzten Wochen rund um die Kunstrasengranulat-Debatte verfolgte, konnte schnell glauben, ein EU-weites Verbot von Kunstrasenplätzen drohe – schlimmstenfalls schon in den kommenden zwei Jahren. Mittlerweile wurden zwar auch von Seiten der EU einige Thesen entkräftet, dennoch bleiben Fragen offen. Und das Thema betrifft nicht nur tausende Kommunen und Sportvereine sondern Millionen von Sportlern in der gesamten EU. Die UEFA hat für 20 der 28 EU-Mitgliedsstaaten allein die Zahl von 25.250 Kunstrasensportplätze (Zahlen aus Frankreich, Spanien u.a. fehlen) angegeben, davon 6.500 in Deutschland (Der DFB rechnet mit 5.000 + 1.000 Mini-Spielfelder). Diese Anzahl macht die Dimensionen zukünftiger politischer Entscheidungen deutlich. Doch wie diese konkret aussehen werden, darüber gibt es derzeit mehr Spekulationen als Fakten. An dieser Stelle soll ein Überblick darüber gegeben werden, was droht und wie man in der Planung und im Unterhalt von Kunstrasensportplätzen mit der Entwicklung am besten umgeht.

 

Stein des Anstoßes 1 – die Fraunhofer-Studie

Am 21. Juni 2018 erschien eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelts-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT mit dem Titel „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“. Darin gibt es eine tabellarische Auflistung mit Emissionen von primärem Mikroplastik verschiedener Quellen in Deutschland. Dort wurden nach Reifenabrieb, Abfallentsorgung und Bitumenabrieb die Verwehungen von Spiel- und Sportplätzen als viertgrößter Verursacher von primärem Mikroplastik hierzulande aufgeführt. Vor allem die Kunstrasenfußballplätze wiesen dabei einen sehr hohen Emissionswert auf, weitere Erläuterungen dazu fehlen aber in dem Report. Auf Nachfrage von Sports & Leisure Facilities teilte das Fraunhofer Institut UMSICHT mit, dass es im Zusammenhang mit der Studie keine gezielte Untersuchung der Emissionen von Kunstrasenplätzen gegeben hätte, sondern die Zahlen auf Schätzungen beruhen. Für eine gezielte Studie wolle das Institut nun Geld sammeln.

Von vielen Seiten wird neben der fehlenden wissenschaftlichen Grundlage kritisiert, dass die berechnete Menge an Kunstrasengranulat, die bei den Schätzungen für die hohen Wert an Emissionen hauptsächlich verantwortlich ist, auf Grundlage einer fehlerhaften Annahme durchgeführt wurde. Die Menge nach Granulat, welches auf den Kunstrasenplätzen liegt, ist durch die Deutschland übliche Bauweise deutlich niedriger als in der Studie berechnet, denn eine Elastikschicht, die in Deutschland in der Regel unter den Kunstrasenoberflächen eingebaut wird, verringert die benötigte Menge an Einstreugranulat pro m² Fläche deutlich. Dies unterscheidet sich von Bauarten in anderen Ländern der EU. Die Studie von UMSICHT weist zwar auf ein grundsätzliches Problem hin, die Zahlen sind aber nicht haltbar.

 

Stein des Anstoßes 2 – die ECHA-Restriktionen

Die Diskussion um die Kunstrasengranulate kam aber dann endgültig durch die Veröffentlichung der ECHA-Restriktionen ins Rollen. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat im Auftrag der EU-Kommission u.a. die Rolle von Mikroplastik in der Umwelt untersucht und dabei konkrete Vorschläge für zukünftige Vermeidung des umweltschädlichen Materials gemacht. Dabei muss man wissen, dass es insgesamt drei voneinander unabhängige Restriktionsverfahren im Zusammenhang mit Einstreugranulaten gibt. Zum einen geht es um die Einschränkung von polyzyklischen Wasserstoffen (PAKs), deren zulässige Höchstwerte im Sportanlagenbau deutlich eingeschränkt werden (Zu der Thematik vgl. S&L 03/2018) sollen. Dies betrifft ausschließlich SBR-Granulate. Zum anderen sollen auch alle anderen Kunststoff-Granulate im Sportstättenbau auf ihre gesundheitlichen Risiken untersucht werden. Diese beiden Verfahren laufen parallel zu der dritten und an sich größten dieser Restriktionen der ECHA, nämlich der „Restriktion über die Verwendung von absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in Konsum- und Industrieprodukten jeglicher Art“. Hier stehen Mikroplastikzusätze in allen Produkten im Fokus – vor allem in Kosmetika und Pflegeprodukten. Aber halt auch die Einfüllgranulate auf Kunstrasenspielfeldern – also SBR-, EPDM- und TPE-Granulate. Diese können durch Verwehung, Abwasser und Abtragung in die Umwelt gelangen und damit Schaden anrichten. Die Empfehlung der ECHA lautet bisher, dass Produkte mit Mikroplastikzusätzen zeitnah nicht mehr in Verkehr gebracht werden sollen. Das würde dann auch für die Einfüllgranulate gelten und könnte schon ab 2022 soweit sein.

Aber: bisher handelt es sich um eine vorläufige Empfehlung der ECHA, die derzeit noch in der öffentlichen Diskussion steht und erst nach diesem Prozess und weiteren Empfehlungen der EU-Kommission zum Beschluss vorgelegt wird. Und dieser Beschluss muss dann noch von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Es gibt also längst noch keine definitive Entscheidung, sondern der Entscheidungsprozess hat gerade erst begonnen. An der öffentlichen Diskussion auf der Homepage der ECHA haben sich bisher bereits viele Sportverbände beteiligt und ihre Sicht hinsichtlich der Zukunft der Sports dargelegt. Dies macht auch durchaus Sinn, denn es gibt schon im jetzigen Restriktions-Papier für einige Produktgruppen Ausnahmen und Übergangsfristen zu Regelung, nur die Einstreugranulate sind davon bisher nicht betroffen. Das kann sich aber durchaus noch ändern, denn es ist ein mehrstufiger Prozess bis die EU-Kommission, die sich auch derzeit erstmal neu zusammensetzen muss, einen Beschluss fasst. Frühestens im Verlauf des kommenden Jahres ist damit zu rechen. Noch kann sich jeder bis Mitte September an der öffentlichen Konsultation beteiligen https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/22921/term

Welche Folgen drohen jetzt konkret?

Das wichtigste vorneweg: es werden keine Kunstrasenplätze durch eine EU-Restriktion geschlossen. Da dies vielerorts befürchtet wurde und selbst den deutschen Innen- und Sportminister Sport Seehofer veranlasst haben, eine Übergangsfrist für den Umbau von Sportplätzen einzufordern, hat die EU-Kommission in einer eigenen Pressemitteilung dies nochmal bekräftigt. „Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag.“ heißt es in der Erklärung, in der das Vorgehen der ECHA als Orientierungsprozess für eine Entscheidung dargestellt wird. Weiterhin heißt es: „Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.“ Dies bedeutet, dass die ganze Sache noch ausführlich diskutiert wird und keine den Sport stark einschränkende Lösung gefunden werden soll. Allerdings sollte man davon ausgehen, dass langfristig vor allem die Verwendung von SBR-Granulaten, aber auch die von anderen Kunststoffgranulaten mit Einschränkungen belegt werden. Vermutlich werden sie sogar über kurz oder lang vom Markt verschwinden. Es geht nun darum die Debatte zu versachlichen, ausreichende Alternativen darzulegen und einen moderaten bestenfalls an den Lebenszyklus der Kunstrasenplätze angepassten Umwandlungsprozess einzuläuten. Eine Restriktion der Einfüllgranulate durch die EU heißt vor allem erstmal nicht, dass man nicht mehr auf so verfüllten Kunstrasenplätzen spielen darf. Ein solches Verbot ist auch eher unrealistisch. Denn dann müsste man auch Verbrauchern von Kosmetika und Pflegeprodukten mit Mikroplastikzusätzen den Gebrauch ihrer bereits erworbenen Produkte untersagen. Das wird wohl nicht geschehen, die Produkte werden nur aus dem Handel verschwinden. Von daher ist davon auszugehen, dass vor allem der Verkauf der umstrittenen Granulate erstmal verboten wird, bereits fertig gestellte Plätze aber weiterhin genutzt werden dürfen. Alles andere wäre auch schwer zu kontrollieren und durchzusetzen. Außerdem würde ein dadurch erzwungener Umbau derart viel Kunststoffmüll produzieren, dass die Umweltbelastung deutlich höher wäre, als wenn man die bereits gebauten Plätze so belässt. Auch eine Übergangsfrist wie sie ja von vielen Seiten eingefordert wird, ist sehr realistisch, allerdings wären selbst sechs Jahre eine knappe Zeit. Eine sofortige Zwangsschließung von Plätzen droht aber erstmal nicht.

Zudem müssen erstmal weitere offene Fragen geklärt werden: Wieviel Granulat gelangt tatsächlich in die Umwelt? Ist es nicht sinnvoller die Emissionen durch gezielte kleinere Umbaumaßnahmen zu minimieren? Mit welchen Maßnahmen kann man diese Emissionen auf den vorhandenen Plätzen minimieren ohne dass man große Umbaumaßnahmen durchführen kann? Wie sieht es mit Recyclingprodukten aus? Und wie kann man verhindern, dass durch erzwungene Umbaumaßnahmen die Umwelt stark belastet wird? Dazu kommt dann noch das Interesse des Sports allgemein. Jenseits der Sachlichkeit der Debatte muss die EU zudem auch darauf achten, dass sie durch eventuelle überstürzte und überzogene Maßnahmen nicht bei Millionen von Sportlern in der EU in Misskredit gerät. Politik ist in diesen Zeiten halt auch ein heikles Spiel.

 

Was sollten Kunstrasenplatzunterhalter jetzt tun?

Wer einen bereits fertiggestellten Kunstrasensportplatz unterhält, der nicht zeitnah umgebaut wird, sollte jetzt erstmal in Ruhe abwarten, bis abzusehen ist, welche Entscheidung am Ende des Prozesses stehen wird. Sollte nur der Verkauf der verwendeten Granulate verboten werden, sollte man sich zeitig einen Vorrat zum Nachfüllen anlegen. Außerdem sollte man prüfen, ob die Verwendung eines „erlaubten“ Granulats möglich ist.

Wer einen neuen Platz baut, kann schon jetzt die Verwendung von Alternativen in den Blick nehmen. Kork ist als Einstreugranulat eine umweltfreundliche Variante und eignet sich von der Bespielbarkeit her sehr gut als Einstreugranulat. Es ist allerdings relativ teuer und Kork ist als Material nicht unendlich verfügbar. Bei stark steigender Nachfrage würde es wohl einige Jahre dauern, um den Markt entsprechend bedienen zu können. Eine Korkeiche braucht 8 – 10 Jahre, um verwendbaren Kork zu liefern. In Hamburg hingegen werden Kunstrasenplätze schon seit 10 Jahren ausschließlich mit Quarzsand verfüllt, auch das kann gut funktionieren. Außerdem gibt es jetzt auch die ersten komplett unverfüllten Kunstrasensysteme für den Fußball auf dem Markt. Zudem gibt es natürlich Natur- und Hybridrasenplätze und auch…Tenne. Für einen Neubau bieten sich also einige Alternativen an. Es sei aber ausdrücklich gesagt: Eine zwingende Notwendigkeit auf SBR-, EPDM- oder TPE-Granulat zu verzichten, liegt bisher nicht vor.

 

Möglichkeiten zur Emissionsvermeidung

Wie erwähnt, gibt es durchaus auch Möglichkeiten die Emission von Kunstrasengranulat von den Plätzen einzuschränken und zu vermeiden. Vor allem sollten die Plätze durch eine geschulte Fachkraft gepflegt werden. Wichtig ist u.a., dass nicht zu viel Granulat verwendet wird, dass es regelmäßig von den Randbereichen gleichmäßig über das gesamte Spielfeld verteilt wird und Schnee schnell vom Platz geräumt wird. Spezielle Filteranlagen in der Drainage versprechen bis zu 98% der im Abwasser befindlichen Granulatkörner herauszufiltern. Damit würde eine Abgabe ins Grundwasser deutlich eingeschränkt. Extrem windanfällige Plätze könnten besser geschützt werden. An den Rändern könnten niedrige Barrieren außerhalb des Betriebs vor Verwehungen und Ausschwemmungen des Materials schützen. Genauso kreativ wie man nun nach alternativen Einstreumaterialien sucht, kann man auch nach Möglichkeiten suchen, die Emissionen zu vermeiden.

 

Ausblick

Aufgrund des unklaren Ausgangs des Restriktionsprozesses, ist ein konkreter Ausblick in dieser Sache kaum möglich. Man sollte sich aber im Klaren sein, dass ein verstärktes Umwelt- und Klimabewusstsein der Politik nicht nur einem wachsenden Interesse der Gesellschaft entspricht, sondern auch wissenschaftlich seine Berechtigung hat. Mikroplastik ist Teil des Umweltproblems und dass Lösungen zur Vermeidung gesucht und politisch beschlossen werden, ist im Sinne der Umwelt durchaus zu begrüßen. Viele Dinge werden sich ändern und viele Bequemlichkeiten verschwinden, darauf muss man sich einstellen, das wird der Kompromiss hinsichtlich der klimatischen Veränderungen auf diesem Planeten sein. Auch der Sport und der Sportstättenbau werden davon betroffen sein. Es geht in der Debatte vor allem darum, mit welchen Möglichkeiten man welche Ziele erreichen kann und wie man eine Umstellung im Sinne von Sport und Umwelt findet. Es gilt also stärker denn je jetzt nach neuen Lösungen zu suchen. Das betrifft Wissenschaft, Hersteller, Verbände, Sportler und Politiker gleichermaßen.

 

Statements

 

Prof. Dr. Martin Thieme-Hack (Hochschule Osnabrück):

„Kunststoffrasen hat als Belag für Sportplätze schon einige Diskussionsrunden in der Öffentlichkeit hinter sich, verklumptes Gummigranulat bei Neugummi und die mögliche Belastung mit PAK bei Recyclinggummi. Dies hat in der Vergangenheit schon dazu geführt, dass Planer und Bauherren nach Alternativen gesucht haben. Einige haben es mit Kork als Infill probiert oder nur Sand verwendet. Auch neue Entwicklungen von Belägen, die ganz ohne Infill auskommen, haben sich schon am Markt etabliert.

 

Nach meiner Einschätzung passen die Annahmen, die Fraunhofer Umsicht für die Berechnungen der Mengen getroffen hat, für Deutschland nicht. Die Bauweise, den Kraftabbau ausschließlich durch das Infill zu erzielen, ist in Deutschland kaum verbreitet. Fraunhofer ist von 16 bzw. 19 kg Infill je m² ausgegangen. In Deutschland sind nur 4 kg üblich und dienen verbesserten Oberflächeneigenschaften. Der Kraftabbau wird in der Regel durch gebundene elastifizierende Schichten unterhalb des Kunststoffrasens erreicht.

Jetzt hat die ECHA vorgeschlagen per Gesetz die Zugabe von Mikroplastik zu verbieten und bezieht sich dabei ausdrücklich auf das Infill von Kunststoffrasen. Ich persönlich glaube, dass diese Rwgelung Ende 2022 Rechtskraft haben wird. Wie lange dann noch bestehende Plätze weitergenutzt werden dürfen und ob es auch für den Neubau eine Übergangsfrist geben wird, ist völlig offen. Schlimmstenfalls ist es sogar möglich, dass schon 2028, nach 6 Jahren Übergang, alle Plätze zurückgebaut werden müssen. Anlagen, die heute entstehen, wären dann gerade mal 9 Jahre alt. Wenn ich heute als Planer oder als Bauherr entscheiden müsste, würde ich mich gegen Gummigranulat als Infill entscheiden, da aus meiner Sicht das Risiko zu groß ist ins Verbot zu rutschen. VOB/C ATV DIN 18320 hat schon seit 2016 den sandverfüllten Kunststoffrasen als Regebauweise bestimmt.

Worum wir uns heute kümmern müssen, ist Mikroplastik, das aus dem Verschleiß der Faser entsteht. Dieses ist noch nicht von Gesetzen oder anderen Regularien erfasst, aber die Diskussion steht vermutlich als nächstes an. Eine Studie von Müller et. al. (Neue Landschaft 05-2019, S. 23 ff) hat bei dem Versuch dazu eine Prüfmethode zu entwickeln erste Größenordnungen dargestellt. Vermutlich ist die errechnete Zahl zu hoch, da stark strapazierte Bereiche überproportional berücksichtigt wurden. Auch melden Hersteller an, dass die Herstellung nahezu verschleißfreier Fasern möglich wäre, wenn Kunststoffe entsprechender Qualität verwendet würden. Dass es durchaus Unterschiede gibt, zeigen auch die Ergebnisse der Verschleißprüfungen, welche jedes Kunststoffrasensystem sowieso machen muss. Hier ist wichtig, dass die Industrie Bereitschaft zeigt, Qualitätssicherungssysteme zu finden, welche eine Reduzierung der Emission von Mikroplastik aus der Faser von Kunststoffrasensystemen sicherstellen können.

Eine weitere Strategie zur Vermeidung, dass Mikrokunststoffe in die Umwelt kommen, ist der Einbau von Filtersystemen, die anfallendes Mikroplastik aus dem Wasser „filtern“. Hierzu gibt es bereits Erfahrungen aus dem Straßenbau. Da der Reifenabrieb nach dem, was wir heute wissen, der größte Emittent von Mikroplastik ist, werden auch hier zunehmend solche Systeme Anwendung finden.“

 

Uwe Lübking (Deutscher Städte- und Gemeindebund):

„Die Städte und Gemeinden sind sich der Herausforderung der Umweltverschmutzung durch (Mikro-) Plastik bewusst. Das Bestreben, den Eintrag künstlich zugefügten und biologisch kaum abbaubaren Mikroplastiks in die Umwelt drastisch zu vermindern, wird daher begrüßt. Auf der anderen Seite brauchen wir ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Sportstätten, um den Bürgern, den Vereinen und Schulen ein umfassendes Freizeit- und Sportangebot zu bieten und damit zu einer gesunden Gesellschaft beizutragen. Für die Sportstätteninfrastruktur sind Kunstrasenplätze von großer Bedeutung. Nach den Zahlen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) dürften in Deutschland ca. 5.000 bestehende Plätze von einem Verbot des Granulats betroffen sein. Müssten sie bis zu einer möglichen Sanierung schließen, wäre eine sechsstellige Zahl an Sportlerinnen und Sportlern, darunter ein Großteil Kinder und Jugendlicher, auf unbestimmte Zeit in ihren Betätigungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Zudem würden den kommunalen Gebietskörperschaften durch eine solche Maßnahme erhebliche Kosten für Umbaumaßnahmen und einen Umstieg auf alternative Füllmaterialien entstehen. In vielen Kommunen stehen diese zusätzlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung mit der Folge, dass Sportplätze geschlossen werden müssten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher bei der Umsetzung des Beschränkungsvorschlags eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren für Kunststoffgranulate. Die Hersteller der Kunststoffrasensysteme sind aufgefordert, biologisch abbaubare und/ oder umweltverträgliche Alternativprodukte zu entwickeln und in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.“

 

Karsten Schütze, Uwe Kaliske (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter):

„Kunstrasenplätze sind ein elementarer Bestandteil der Sportstätteninfrastruktur in Deutschland. Ohne diese Plätze mit ihrer hohen Nutzungsmöglichkeit wäre vielerorts die gute Jugend- und Amateurarbeit im Fußballsport nicht möglich. Trotzdem müssen Verbände, Vereine und Kommunen aber auch der ökologischen Herausforderung der granulatverfüllten Kunstrasenplätze Rechnung tragen. Dieses Produkt ist aufgrund der in die Umwelt verbrachten Kunststoffmengen nicht zukunftsfähig.

Es geht nun darum einen guten und praktikablen Übergang zu unverfüllten oder mit Alternativprodukten verfüllten Kunstrasenplätzen zu finden. Hierbei schließt sich der ADS Vorstand der Stellungnahme des DOSB und DFB an, dass es zu einer auskömmlichen Übergangsfrist kommen muss, die es den Verbänden, den Vereinen und den Kommunen ermöglicht, den Trainings- und Spielbetrieb im Fußball in Deutschland am Laufen zu halten.“

 

Christian Siegel (Ressortleiter Sportstätten und Umwelt, Deutscher Olympischer Sportbund)

„Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) übernimmt gesellschaftliche Verantwortung für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Er setzt sich deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) dafür ein, dass Sportanlagen möglichst umweltfreundlich betrieben werden.

Beide Sportorganisationen sind sich bewusst, dass der Sport einen Beitrag leisten kann, um die Umweltverschmutzung durch (Mikro-)Plastik zu reduzieren. Aktuell beschäftigen sich DOSB und DFB daher intensiv mit der Thematik möglicher Auswirkungen von Kunststoffrasenplätzen auf die Umwelt. Der DOSB hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft gegründet. Die AG kam überein, dass schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme und nachfolgende Kommunikation über einfach umsetzbare Maßnahmen für Sportvereine und Kommunen notwendig ist, durch die bei fortlaufendem Sportbetrieb der Austrag von Kunststoff in die Umwelt deutlich reduziert werden kann. Neben der Notwendigkeit solcher Handlungsempfehlungen stellte die AG fest, dass es dringend weiterer wissenschaftlicher Expertise zur Praxistauglichkeit alternativer organischer Füllstoffe und zur sportartübergreifenden Eignung von Kunststoffrasenflächen bedarf, die auch ohne Füllstoffe auskommen.

(…)Für den Fall eines Inkrafttretens eines solchen Verbots fordert der gemeinwohlorientierte Sport eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren, wie sie die ECHA auch für andere betroffene Produkte vorgesehen hat.

Die Übergangsfrist ist notwendig, um die hohen Investitionen für die Sanierungen der mehr als 6.000 kommunalen und sportvereinseigenen Kunststoffrasenspielfelder unterschiedlichsten Alters in Deutschland leisten und gleichzeitig den Sportbetrieb auf den betroffenen Sportanlagen aufrechterhalten zu können.

Die Sportvereine sind auf ihre Sportstätten angewiesen, um ihren vielfältigen gesellschaftspolitischen und sozialen Aufgaben auch weiterhin nachkommen zu können. DOSB und DFB beteiligen sich daher im Interesse ihrer Mitglieder und des Umweltschutzes aktiv am laufenden öffentlichen EU-Konsultationsverfahren.“

 

Andreas Stump (Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.):

„Grundsätzlich muss man sagen, dass die Diskussion zu diesem Thema sich etwas verselbstständigt hat und schon von Verboten und Beschränkungen gesprochen wird, obwohl die verantwortlichen Institutionen noch gar nicht abschließend beraten haben. Zur Einordnung: Die EU-Kommission hat gemäß den REACH-Verfahren für die Beschränkung von Stoffen, von denen eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit ausgeht, die ECHA um eine Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebeten, damit auf EU-Ebene regulatorische Maßnahmen zu bewusst zugesetztem Mikroplastik in Produkten aller Art getroffen werden können. Darauf basierend soll die EU-Kommission im Jahr 2020 über ein mögliches Verbot bzw. über eine Beschränkung entscheiden. Man muss auch erwähnen, dass die in Deutschland nach DIN 18035-7 gebauten Kunststoffrasenplätze im Gegensatz zu denen im europäischen Ausland gebauten zwei Drittel weniger Infill-Granulate pro m² ausweisen.“

 

Tobias Müller (Polytan GmbH):

„Mit großem Interesse verfolgen wir die Diskussion über das Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen, die gerade in Deutschland besonders intensiv geführt wird. Modernes Granulat besteht zu großen Teilen aus Naturstoffen wie Kreide oder Hanf. Ein Infill aus Sand und Gummi-Granulat bietet optimale Spieleigenschaften und den besten Sportlerschutz. Auch das wird die Echa in ihren Beratungen sicherlich berücksichtigen, bevor sie ihre Empfehlung an die EU-Kommission gibt. Alternativ bieten wir als Infill auch Sand und Kork an. Wir haben die Menge des Granulat-Infills in den letzten Jahren immer weiter reduziert (zuletzt auf unter zwei Kilo pro Quadratmeter) und den Austrag minimiert. Außerdem forschen wir an Alternativen zum Gummigranulat und an effizienten Filtersystemen, die den Austrag auf nahezu Null reduzieren. Wir sind überzeugt, dass kein Kunstrasenplatz wegen seines Infills stillgelegt werden wird.“

 

Josep Roger (CEO Gezolan AG):

„Mikroplastik ist ein bedeutendes ökologisches Thema unserer Zeit. Bei der aktuellen Diskussion zu einem möglichen Verbot von Kunststoff-Einstreugranulat vermissen wir jedoch eine angemessene Objektivität und Verhältnismäßigkeit.

Moderne und speziell hergestellte Einstreugranulate sind keine reinen Kunststoffe, sondern enthalten typischerweise fast 70% natürlichen und mineralischen Füllstoff. Unverfüllte Systeme, natürliche Einstreugranulate oder Naturrasen bieten nicht die gleichen sport-funktionalen Eigenschaften bzw. ganzjährige Nutzbarbarkeit und stellen aus unserer Sicht keine adäquate Alternative dar, damit Kommunen und Vereine ihre wichtige Funktion der Gesunderhaltung der Menschen durch Sport aufrechterhalten können.

Die GEZOLAN AG ist davon überzeugt, dass bei ganzheitlicher Betrachtung dem Kunstrasen zu Unrecht die aktuelle Bedeutung beigemessen wird. Ein Verbot von Kunstraseneinstreugranulat aus Kautschuk würde das generelle Problem Mikroplastik nicht lösen, wohl aber die Möglichkeit, und auch die Motivation, sich sportlich zu betätigen, signifikant einschränken.“

 

Sascha Seifert (R&D Manager Melos GmbH):

„Die im Markt kursierenden Zahlen zur Mikroplastikbelastung durch Kunstrasenplätze sind nicht nachvollziehbar, da weder die fortschrittliche Bauweise (mit Elastikschicht und 60% weniger Materialeinsatz) berücksichtigt, noch der tatsächliche Austrag wissenschaftlich verifiziert wurde. Einige Kommunen sind aufgrund dieser Verunsicherung dazu übergegangen, eine Sand- oder Korkfüllung zu bevorzugen bzw. auf Kunstrasenplätze zu verzichten – zum Leid der Sportler. Sandverfüllung ist ein Rückschritt zur 1.Kunstrasengeneration. Kork ist am Markt nur in unzureichenden Mengen verfügbar und zeigt wesentliche Defizite. Mit EPDM Gummi (Neuware) verfüllte Kunstrasenplätze hingegen haben sich dank ihrer Stabilität und Sportfunktionalität über viele Jahre bewährt. Ein Verbot von Kunststoffeinstreugranulaten seitens der EU würde Städten, Kommunen, Vereinen und Sportlern spürbaren Schaden zufügen: finanzielle Überbelastung, höhere Verletzungsanfälligkeit sowie schlechtere Bespielbarkeit und Nutzbarkeit. Ungeachtet dessen arbeitet Melos bereits an zukunftsfähigen Lösungen, um das Portfolio bewährter Kunststoff-Infills sinnvoll zu erweitern!“

 

Bernd Schnabel (Landschaftsarchitekt, ö.b.u.v. Sachverständiger Fachgebiet Sportplatzbau):

„Eine Abkehr von Gummigranulatfüllungen in Kunststoffrasenplätzen halte ich prinzipiell für richtig, selbst wenn die aktuell diskutierte Mikroplastikmenge, die jährlich von Kunstrasenplätzen in die Umwelt gelangen soll, deutlich überzogen sein dürfte.

Seit vielen Jahren haben Hersteller versucht Systeme zu entwickeln, die ausschließlich mit Sand oder sogar gänzlich unverfüllt einen ausreichenden Spielkomfort für die Fußballnutzung bieten. Bisher mit mehr oder weniger brauchbaren Ergebnissen. Ich hoffe, dass das anstehende Verbot dieser Entwicklung einen weiteren Schub gibt, da die Hersteller gezwungen werden intensiv an der Weiterentwicklung solcher Systeme zu arbeiten.

Die Berücksichtigung einer Übergangsfrist, bereits bei der Verbotsempfehlung, wäre hilfreich gewesen, um die aktuell entstandene Panik bei Betreibern und Auftraggebern, die zu erheblichen Turbulenzen bei laufenden Vergabeverfahren und Baumaßnahmen führt, zu vermeiden.

Ich gehe davon aus, dass die EU das Verbot für Gummigranulate einführen wird. Schwer vorstellbar ist jedoch ein Verbot, welches auch den sofortigen Rückbau bereits bestehender Kunstrasenverfüllungen beinhaltet. Allein aus logistischen Gründen wäre das nicht umsetzbar. Nach meiner Auffassung sind Übergangsfristen unbedingt notwendig. Diese sollten die übliche Nutzungsdauer eines Kunstrasensystems von 10 bis 15 Jahren umfassen. Hier befürchte ich jedoch, dass die Fristen kürzer ausfallen könnten.

Das Thema wird uns auch nach einem Verbot weiter begleiten, denn auch bei Systemen ohne Gummigranulat entsteht durch den Faserabrieb Mikroplastik.“

 

Rolf Haas (Stellv. Vorsitzender IAKS Deutschland, Ressortleiter Outdoor):

„Wir als IAKS Deutschland haben die öffentliche Diskussion verstanden, nehmen das Problem an und arbeiten an konkreten Lösungen. Insgesamt weisen wir darauf hin, dass sich die Situation in Deutschland deutlich von der Situation in anderen europäischen Ländern unterscheidet und in Deutschland nachweislich weit weniger Mikroplastik in Kunstrasen verfüllt wird als in anderen europäischen Ländern. Wir befürworten, Mikroplastik in absehbarer Zeit als Infill-Material aus Kunstrasen zu nehmen und zukünftig ganz auf Mikroplastik zu verzichten. Daher streben wir einen Kunstrasen an, der ganz auf Granulat verzichtet und haben Maßnahmen erarbeitet und fördern solche, die den Austrag von Granulat auf derzeitigen Kunstrasenplätzen auf ein Minimum reduzieren. Schließlich erwarten wir, falls es auf europäischer Ebene zu einem Verbot von Mikroplastik kommen sollte, Übergangsfristen für die Industrie von mindestens sechs Jahren zur Forschung und Entwicklung geeigneter Alternativen und Lösungen.“

TT

Bild: © Dziurek /Shutterstock.com

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