Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Wie schon in der Vergangenheit berichtet, plant die EU-Kommission im Rahmen einer neuen Verordnung eine deutlich verschärfte gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Mikroplastik in die Umwelt. Dazu zählen auch sämtliche Einfüllgranulate für Kunststoffrasensportplätze, die auf Kunststoffbasis erzeugt wurden. Nach einer öffentlichen Konsultation im vergangenen Jahr, hat die mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags beauftragte europäische Chemikalienagentur ECHA nun in diesem Sommer zu ihrem bisher erarbeiteten Gesetzesvorschlag Einschätzungen der hauseigenen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) eingeholt. Der aktualisierte Vorschlag der ECHA empfiehlt entweder das Verbot des Inverkehrbringens von polymeren Füllmaterialien für Kunstrasen nach sechs Jahren ab Inkrafttreten der Beschränkung oder die obligatorische Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen wie Zäunen oder Filter, wenn solche Füllmaterialien verwendet werden. In seiner im Juni verabschiedeten Stellungnahme hat der RAC eine klare Präferenz für das Verbot nach sechs Jahren zum Ausdruck gebracht. Insgesamt wurden vier Optionen bewertet: 1) ein Verbot bei Inkrafttreten; 2) ein Verbot nach sechs Jahren; 3) die obligatorische Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen, um die Emission von Granulat zu verhindern oder 4) eine Kennzeichnung mit Verwendungsvorschriften.
Die Option (1) eines sofortigen Verbots wurde als aus sozioökonomischer Sicht kontraproduktiv verworfen. Dies hätte bedeutet, dass die Spielfelder schnell ersetzt worden wären, da kein Nachfüllmaterial mehr zur Verfügung gestanden hätte. Ein vorzeitiger Ersatz hätte nicht nur zu hohen Kosten für Gemeinden und Sportvereine geführt, sondern auch zusätzliche CO2-Emissionen verursacht. Die Option der Kennzeichnung (4) wurde als unwirksam abgetan. Während Option (2) bei beiden Ausschüssen der bisher favorisierte Vorschlag ist, könnten die Maßnahmen von Option (3) zumindest im weiteren Verlauf berücksichtigt werden. Der Dachverband des Deutschen Sports DOSB hat sich in einer Stellungnahme allerdings für Option (2) ausgesprochen (mit dem Wunsch bestehende Sportfelder nicht vor Ende ihrer erwarteten Lebensdauer ersetzen zu müssen), da er hier gegenüber Option (3) u.a. mehr Nachhaltigkeit aber auch Handlungsfreiheit für die Beteiligten sieht.
Die gesamte Problematik sowie eine detailliere Übersicht über den Verlauf, bietet das Faktenpapier des DOSB, welches man hier erhalten kann: https://cdn.dosb.de/user_upload/Sportstaetten-Umwelt/DOSB_BISp__Faktenpapier_Fuellstoffe_in_Kunststoffrasen_.pdf
TT