Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Als Sportvereinsvorstand steht man schon mit halbem Bein im Gefängnis, sagt man landläufig. Wenn natürlich auch überspitzt formuliert, steckt in solchen Sätzen immer auch ein Fünkchen Wahrheit. Vielleicht auch mehr als ein Fünkchen. Ein solches Amt bringt eine sehr hohe Verantwortung mit sich, die viele Menschen – oft ehrenamtlich – auf sich nehmen. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf Vereinsfinanzen, Steuerangelegenheiten und Verträge mit Übungsleitern, sondern auch auf die Sicherheit jedes aktiven Sportlers im Verein und jeden, der die eigenen Vereinssportanlagen nutzt. Eine solche Verkehrssicherheitspflicht gilt natürlich nicht nur auf vereinseigenen Anlagen, sondern natürlich auch auf öffentlichen Sportplätzen, wobei hier natürlich in erster Linie die jeweilige Kommune in der Verantwortung ist. Die Betreiber einer Sportanlage sind also auch für die Sicherheit der Sportler zuständig, aber wie kann man diese gewährleisten? Mit ein wenig Organisation und regelmäßigen Kontrollen kann man schon viel erreichen.
Der wohl bekannteste Aspekt, wenn es um Sicherheit auf dem Sportplatz geht, ist die Problematik der Jugendfußballtore. Nachdem es früher doch zu einigen mitunter tragischen Unglücken kam, sind heute kippsichere Fußballtore an der Tagesordnung. Spezielle technische Vorrichtungen haben in diesem Fall das Problem gelöst, aber nicht immer ist es so einfach möglich. Wichtig ist, dass Probleme erkannt werden, bevor sie zu Verletzungen führen können.
Natürlich passieren viele und vermutlich die meisten Verletzungen auf dem Sportplatz durch die Sportausübung selber. Ob der Muskelfaserriss beim Sprint, der verstauchte Fuß im Zweikampf oder der Sturz vom Skateboard. Sportunfälle sind häufig – auch unabhängig vom Zustand der Sportstätte. Dennoch gibt es in vielen Fällen Zusammenhänge und wenn dem Betreiber der Sportstätte eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen ist, kann es für sie oder ihn teuer werden. Und das muss nicht sein.
Die grundlegende Maßnahme für einen verkehrssicheren Sportplatz ist die regelmäßige Sichtkontrolle sowie Funktionsprüfungen. Dabei werden alle Sportanlagen des Betreibers in gleichen zeitlichen Abständen gesichtet, am besten von einem festen Personenkreis, d.h. Vereinsplatzwart, Übungsleiter oder kommunaler Mitarbeiter im wöchentlichen Rhythmus. Dieser feste Personenkreis ist daher wichtig, da so Veränderungen und Beschädigungen schneller auffallen. Löcher in der Sportrasendecke, Lose Schrauben im Ballfangzaun, ein gebrochenes Brett an der Sprunggrube oder ein weggerückter Gullydeckel – solche Schäden sollten bei einer Kontrolle auffallen. Um diese Maßnahme nachhaltig und möglichst sicher zu gestalten, sollte die Kontrolle obendrein immer dokumentiert werden. Das ist im Schadensfall eine große Stütze. Auch Funktionsprüfungen sollten ebenfalls regelmäßig, optimalerweise einmal monatlich erfolgen. Dabei werden die Sportanlagen und vor allem die Sportgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Wenn dabei Defekte oder Schäden festgestellt werden, die ein sicheres Sporttreiben gefährden, so müssen die betroffenen Geräte repariert, entfernt oder gesperrt werden. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass sie solange nicht genutzt werden, bis sie wieder verkehrstauglich sind. Wichtig vor allem für die Rechtssicherheit des Sportanlagenbetreibers ist, dass auch die Funktionsprüfungen dokumentiert werden. Zum einen, um im Zweifelsfall nachzuweisen, dass regelmäßige Prüfungen erfolgt sind, und zum anderen, um anderen Nutzern darzulegen, warum einzelne Sportanlagen oder –geräte derzeit nicht nutzbar sind.
Neben den regelmäßigen Kontrollen und Funktionsprüfungen ist auch eine regelmäßige Hauptinspektion der Sportanlagen und –geräte notwendig. Diese sollte nach Möglichkeit durch eine außenstehende sachkundige Person erfolgen, die in die erwähnten regelmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen nicht involviert ist. Eine Hauptinspektion ist sozusagen der „TÜV“ für die Sportanlage und dient einer detaillierten und umfassenden Prüfung im Hinblick auf Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Erfüllung der Betreiberverantwortung. Bei den Hauptinspektionen ist darauf zu achten, dass die prüfende Person über gute fachliche Kenntnisse verfügt oder optimalerweise sogar eine Fortbildung im Bereich Sportplatzsicherheit erfolgreich abgeschlossen hat (bspw. „Sicherheitsmanagement auf Sportfreianlagen“ an der Hochschule Osnabrück). Der Prüfer oder die Prüferin hat eine hohe Verantwortung und ist auf der Ausführungsebene durchaus haftbar, wenn sie bei der Prüfung fahrlässig handelt. Daher ist hier ein detaillierter Prüfungsbericht unablässig. Eine Hauptinspektion sollte je nach Sportanlage, Nutzerfrequenz und dem Rhythmus sonstiger Kontrollen mindestens einmal im Jahr, besser quartalsweise oder sogar monatlich erfolgen. Die prüfende Person sollte sich vor der Hauptinspektion ein genaues Bild von der Sportanlage, den Nutzerkreisen, dem Standort und den jeweiligen Pflege- und Wartungsvoraussetzungen der einzelnen Sportgeräte und –plätze machen. Dazu sollten der Prüfbericht der letzten Hauptinspektion und aller dazwischen erfolgten Kontrollen eingesehen werden. Dann wird alles genau geprüft und gut dokumentiert. Alle Schäden und Mängel der Sportanlage werden notiert und beurteilt. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Geräte / Sportanlagen schon unbrauchbar und nicht mehr verkehrssicher sind, sondern auch leichte Mängel, die aber eine sichere Benutzbarkeit noch nicht infrage stellen, sollten aufgenommen werden. Die FLL hat ein „Musterblatt zur Erstellung des Inspektionsberichtes für Sichtkontrollen von Sportgeräten und Einrichtungen“ erstellt, das 6 Stufen der Mängelbeurteilung aufweist. Zwischen Stufe 1 „keine Mängel“ und Stufe 6 „Unbrauchbarkeit“ gibt es noch weitere Zwischenstufen, z.B. Mängel, die aber sofort behebbar sind. Der Inspektionsbericht sollte detailliert und relativ umfangreich ausfallen und alles erfassen, auch die Bereiche, die keinen Mangel aufweisen. Was wurde geprüft? Wer hat wann geprüft? Was ist aufgefallen? Was wurde vor Ort wann durch wen repariert, wozu wurde ein Reparationsauftrag erteilt und wer wird ihn durchführen? Was muss ggf. noch einmal genauer untersucht werden? Fotos von festgestellten Schäden und Mängeln sind im Bericht absolut erwünscht.
Was auf den ersten Blick nach bürokratischer Kleinstarbeit klingt, kann im Zweifelsfall später in einem juristischen Prozess den Ausschlag geben. Schon der Nachweis regelmäßiger Sichtungen und Prüfungen zeigt dem Gericht, dass der Betreiber seiner Pflicht nachkommt. Eine Hauptinspektion durch Personen außerhalb des Vereins / der Kommune entlastet zusätzlich, vorausgesetzt man hat die dort festgestellten Mängel und Schäden beseitigt.
Ein solcher Prozess ist aber natürlich ein Worst-Case-Szenario, dass sich alle Beteiligten gerne ersparen würden. Mit den beschriebenen Kontrollen und Prüfungen kann man dem schon sehr gut vorbeugen. Aber man kann auch darüber hinaus die Sicherheit auf Sportanlagen noch verbessern. Zum einen ist es gut, wenn möglichst viele Nutzer der Sportanlagen ein wenig für die Verkehrssicherheit sensibilisiert sind. Wenn Schäden und Defekte schnell an den Betreiber gemeldet werden, ohne dass dieser sie erst selbst feststellen muss, kann die Gefahr oft schneller beseitigt werden. Darüber hinaus ist eine regelmäßige fachgerechte Pflege und Wartung von Nöten. Beispielsweise Entfernung von Laub, Überprüfung von Drainage und Beleuchtung oder Sperre bei speziellen Platzverhältnissen (nach starken Regenfällen, Schnee etc.).
Viele Sportlerinnen und Sportler hängen sehr stark an der Ausübung ihres Sportes und übersehen dabei gerne einmal mögliche Gefahren. Daher ist es die Pflicht des Sportstättenbetreibers ein möglichst gefahrloses Nutzen der Sportanlage zu gewährleisten. Kommt er dieser Pflicht durch regelmäßige Prüfungen nach, sinkt nicht nur die Verletzungsgefahr, sondern es steigt auch die Rechtssicherheit des Betreibers. Und damit ist er nahe dran auch das andere „halbe Bein aus dem Gefängnis“ zu ziehen.
Detaillierte Informationen hierzu bieten die „Sportplatzpflegerichtlinien“ erhältlich bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und zum Aspekt mobiler Fußballtore gibt es eine aktuelle Publikation des DFB „Verkehrssicherheit auf dem Sportplatz“.
TT