Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Dieser Zusammenschluss hat überschaubare Regelungen für die Sportgerätewar-tung geschaffen, gewährleistet Gerätesicherheit und gibt für seine Arbeiten Garan-tien ab. Die Wartungsfirmen werden jährlich von einer neutralen Prüfinstanz kontrolliert, ob sie den hohen Qualitätsanforderungen entsprechen. Sie müssen somit regelmäßig Rechenschaft über die Gütezeichenvergabe abgeben. Dies stellt ein Güteausschuss sicher, dem unter anderem Vertreter der öffentlich-rechtlichen Versicherer, des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Arbeits-gemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) angehören.
Vorteile für Sportstättenbetreiber
Für die Betreiber von Sportstätten bestehen folgende Vorteile bei Auftragsvergabe an Auftragnehmer, die der Gütegemeinschaft Sportgeräte e.V. angehören:
Die Sportministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat das Merkblatt „Hinweise zur Wartung von Sportgeräten“ herausgegeben und darin emp-fohlen, mit Wartungsarbeiten solche Firmen zu beauftragen, die sich der Gütesicherung nach RAL-GZ 945 oder einer gleichwertigen Zertifizierung unterzogen haben.
Somit kann gegenüber den Unfall- und Haftpflichtversicherern die Gebrauchsfähig-keit der Sportanlagen risikolos vertreten werden.
Bereits bei der Auftragsvergabe werden dem Betreiber alle Anforderungen betriebli-cher, qualitativer und organisatorischer Art, die der Auftragnehmer erfüllen soll, ga-rantiert.
Es entfällt die umfangreiche Nachprüfung der ausgeführten Arbeiten, weil das Controllingsystem der Gütesicherung eine einwandfreie Arbeit gewährleistet, für die die ausführende Firma haftet.
Gewartete Sportgeräte haben eine längere Lebensdauer und die Zahl un-brauchbarer Geräte bleibt langfristig gering.
Zertifizierte Arbeit durch das RAL-Gütezeichen
Die Kompetenz und die Leistungen der Mitgliedsfirmen sind durch das Gütezeichen RAL-GZ 945 des RAL-Instituts (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) zertifiziert. Dieses Gütezeichen garantiert, dass:
Die Gütezeichen führenden Firmen über ausreichende und mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Sportgerätewartung verfügen, qualifizierte Mitarbeiter beschäfti-gen und ausreichende Ersatzteillager und geeignete Werkstattfahrzeuge bereithal-ten.
Die Einhaltung und Beachtung der technischen Arbeitsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) für jedes Sportgerät den jeweiligen Wartungsumfang als generelle Grundlage festschreibt.
Ein vom RAL-Güteausschuss GZ 945 festgelegtes Controllingsystem (Verpflichtung zur Eigenüberwachung und Überprüfung der definierten Qualitätsanforderungen durch einen unabhängigen entsprechend qualifizierten Fremdprüfer) den gleichbleibenden Qualitätsstandard sicherstellt.
Die Interessen der Verbraucher durch Vertreter aus dem Bereich der Öffentlichen Hand, der Unfallversicherungsträger und des Sports im für die RAL Gütezeichener-teilung zuständigen Güteausschuss GZ 945 vertreten werden, welcher die Güte-überwachung kontrolliert.
Die Gütegemeinschaft wird durch die nachfolgenden neutralen Verbrauchervertreter unterstützt, die die Interessen der Sporttreibenden in die Gütegemeinschaft einbringen und überwachen: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Die Mitgliedsfirmen: Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH & Co. KG, fortuna s-i-b, G. Paulig e. K., Kübler Sport GmbH, Otto Müsse Turn- und Sportgeräte GmbH, SPORTCO GmbH, SPORTCO Sportgeräte-Service GmbH, Sport-Thieme GmbH, FRATUFA Frankenthaler Turngerätefabrik GmbH & Co. KG
Weitere Informationen: www.sichere-sporthalle.de