Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Montage einer Solaranlage auf einem Vereinsheim, Foto: picture-alliance
„Damit orientieren wir uns an der Empfehlung aus dem Solidarpakt II, der u.a. vorsieht, …für die Substanzerhaltung von Sportstätten verstärkt Mittel für energetische Maßnahmen einzusetzen“, erläutert Vizepräsident und Vorsitzender des Sportstättenbau-Ausschusses, Bernd Messerschmid.
Konkret bedeutet das, Sportstättenbau-Anträge, die energetische Maßnahmen enthalten, werden sobald wie möglich bewilligt. Das ist keine Selbstverständlichkeit – bei einem Antragsstau von zwei Haushaltsetats. Die zeitnahe Bewilligung verschafft den betreffenden Vereinen einen Liquiditätsvorteil, zudem können sie ihre Energiekosten auf diese Weise früher senken.
Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage, Solartechnik usw. „Sportvereine, die derartige Maßnahmen planen, sollten die Fördermodalitäten mit dem BSB abstimmen und sich erkundigen, ob die geplante Maßnahme auch wirklich die erhofften Einsparungen mit sich bringt“, rät Wolfgang Elfner, Sportstättenbau-Berater beim Badischen Sportbund Nord (Tel 0721-180818, E-Mail W.Elfner@Badischer-Sportbund.de).
Zu der Thematik „Einsparpotenziale durch energetische Sanierung und Fördermöglichkeiten“ bietet der BSB eine kostenlose Info-Veranstaltung am 13.10.2012 in Weinheim.
(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg)
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