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Playground@Landscape

Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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Artikel aus Ausgabe 2014 - 4

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Top Thema

Kommunal richtungsweisend: Rotterdamer Norm für Außenspielbereiche

Rotterdam will eine attraktive und insbesondere für Familien lebenswerte Stadt sein. Eine Voraussetzung dafür sind Angebote und Einrichtungen für Kinder sowie Spielmöglichkeiten im Freien. Ganz oben auf der Tagesordnung der 2007 aufgestellten City Vision der Stadt Rotterdam steht die Forderung, Kindern mehr Raum für Spiel und Sport zur Verfügung zu stellen, um sie zu motivieren, sich mehr zu bewegen und sportlich zu betätigen.

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Spielplatz-Report

Spielerische Vielfalt im Ravensberger Park

Als Maßnahme des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Nördlicher Innenstadtrand“, welches zur nachhaltigen Aufwertung und Stabilisierung des umgebenen Quartieres beiträgt, wurde eine etwa ein Hektar große Grünfläche im Bielefelder Ravensberger Park neugestaltet.

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Planen, Gestalten, Bauen

Wieviel Sicherheit auf Spielplätzen ist notwendig und sinnvoll?

Spielplätze sind für Kinder wichtige Orte, um ihr Bewegungsbedürfnis zu befriedigen und im gemeinsamen Spiel die eigene Phantasie und Kreativität auszuleben.

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Planen, Gestalten, Bauen

Bestandsschutz: aktueller Sicherheitsstandard auf dem Spielplatz?

Unter Bestandsschutz versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben.

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Sports & Leisure Facilities

Kunststoffrasenbeläge: Umweltverträglichkeit nach DIN 18035

Die Umweltverträglichkeit von Kunststoffrasenbelägen wurde in der Vergangenheit nach DIN V 18035-6:2004 bzw. DIN V 18035-7:2002 geprüft. Beide Normen mussten auf Anordnung der Europäischen Kommission zurückgezogen werden - das gilt insbesondere auch für die umstrittene DIN SPEC 18035-7:2011. Die für Kunststoffrasenbeläge allein gültige Norm ist EN 15330-1:2013. (Für Kunststoffbeläge ist es die EN 14877:2013.)

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Sports & Leisure Facilities

Sicherheitsmanagement auf Sportanlagen im Freien

Bei Sportanlagen im Freien werden bislang keine umfassenden Inspektionen zur Verkehrssicherheit durchgeführt. Somit können im Falle von Unfällen, z.B. durch umfallende Tore, Flutlichtmaste oder defekte Ballfangzäune, Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB entstehen. Aus diesem Anlass hat die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück in Kooperation mit der Intergreen AG ein Sicherheitsmanagement entwickelt, welches dem Stand der Technik entspricht und die Betreiber von Sportanlagen im Freien unterstützt.