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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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10.04.2013 - Ausgabe: 2/2013

Bolzplatztor ist nicht gleich Bolzplatztor - oder - Ist ein Bolzplatztor ein Spiel- oder Sportgerät?

Nicht selten sind Bolzplatztore Bestandteil einer Multisportanlage und werden demnach nach der DIN EN 15312 (Multisportanlagen) geprüft.

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Oft kommt es aber auch vor, dass diese Tore für sich alleine stehen und dann stellt sich die Frage nach welcher Norm zu prüfen ist.
Da die Norm DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte Bolzplatztore nicht berücksichtigt, wird auch bei der Prüfung gerne auf die Norm für Multisportanlagen zurückgegriffen - Und schon wird es problematisch!
Wird die DIN EN 1176 verwendet, ist das Tor als Spielgerät zu sehen und sämtliche Regellungen müssen beachtet werden. In erster Linie sind das die Maschenöffnungen und die freie Fallhöhe. Sind die Tore aufgrund ihrer Maschen als bekletterbar zu bewerten, liegt die freie Fallhöhe in der Regel bei ca. 2 m. Ein entsprechender Fallschutz muss berücksichtigt werden! Doch wer stellt seine Tore in Rindenmulch oder Sand!?
Wird das Tor nach den Regeln der DIN EN 15312 geprüft, fallen die meisten Tore mit Seilnetzen durch. In dieser Norm werden die Tore sehr streng betrachtet und Vorschriften wie „Das Tor darf nicht leicht erkletterbar sein. Das Tor darf nicht zum darauf sitzen geeignet sein. Die Maschenzugfestigkeit muss mindestens 1800 N (180 kg) betragen.“ sind nur ein Teil des Regelwerkes.

Das smb citytor original 2 erfüllt alle geforderten Auflagen nach DIN EN 1176 und DIN EN 15312 und kann daher bedenkenlos eingesetzt werden.

Um bei Folgekontrollen durch unabhängige Sachverständige keine unangenehmen Überraschungen zu erleben ist es daher ratsam, sich mit diesem Thema etwas genauer zu befassen. Umfangreiche Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Internetseite des Herstellers www.smb-seilspielgeraete.de.

 

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