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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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16.10.2013 - Ausgabe: 5/2013

Fallschutz und Spielplatz

von Bertold Tempel, TÜV Rheinland

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Wenn im Zusammenhang mit Spielplätzen von Fallschutz geredet wird, könnte man meinen, dass es sich hierbei um das Thema Absturzsicherungen handelt, die Kinder vor unvorhergesehenem Absturz aus größeren Höhen schützen sollen. Aber weit gefehlt. Der Begriff „Fallschutz“ wird hier immer wieder im Zusammenhang mit dem verwendeten Bodenmaterial auf den Spielplätzen verwendet.

Die Auswahl des „geeigneten“ Bodens kann zwar kein Kind vor einem Sturz schützen, aber kann
diesen zumindest so dämpfen, dass dessen Auswirkungen abgeschwächt werden.

Welches Bodenmaterial für welche maximal vorhandene Fallhöhe zulässig ist, darauf wird in den Tabellen der EN 1176 hingewiesen. Hier sollte man beachten, dass für Deutschland die Tabelle F.1 laut Anhang F der EN 1176 herangezogen werden kann. Grundsätzlich sollte bei der Auswahl von Böden darauf geachtet werden, welche Art von Spielplatzgeräten installiert wurden bzw. werden. So gilt, dass Geräte mit erzwungener Bewegung ausschließlich auf stoßdämpfenden Böden (mindestens Rasen oder Oberboden) installiert werden dürfen.

Doch welche der Bodenmaterialien sind nun für welchen Spielplatz bzw. unter welchem Spielplatzgerät die am besten geeigneten? Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht. Jedes
der angeführten Materialien hat je nach EinsatzbereichVor- aber auch Nachteile. Darum sollte der Planer bezüglich der Auswahl des Bodens immer nach einer individuellen Lösung suchen, die in Abhängigkeit zu den aufgestellten Spielgeräten, der Lage des Platzes, des sozialen Umfeldes und
natürlich den finanziellen Gegebenheiten steht.

Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen helfen, sich einen groben Überblick zu verschaffen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Bodenarten aufweisen.

1. Beton / Stein / Asphalt (zulässig bis max. 0,6 Meter Fallhöhe)
Statische Geräte können auch in Stadtbereichen (z.B. Fußgängerzonen) ohne zusätzliche Maßnahmen aufgestellt werden. Da diese Untergründe jedoch keinerlei stoßabsorbierende Eigenschaften aufweisen, sollte man bereits auch bei geringen Fallhöhen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um den unmittelbaren Fallbereich zu entschärfen. (z.B. Einbau von Fallschutzplatten)

2. Oberboden (Naturboden) und wassergebundene Decken (zulässig bis max. 1 Meter Fallhöhe)
Hier gilt es zu beachten, dass diese nur sehr geringe stoßdämpfende Eigenschaften aufweisen. Der Betreiber, dessen Geräte auf Oberboden aufgestellt sind, hat dafür zu sorgen, dass der Boden diese minimalen Dämpfungseigenschaften jederzeit aufweist. Dies zu gewährleisten setzt intensive Wartungs- und Pflegemaßnahmen voraus, welche in der Praxis kaum umgesetzt werden können.

3. Rasen (zulässig bis max. 1,5 Meter Fallhöhe)
Rasen weist nur dann ausreichend absorbierende Dämpfungseigenschaften auf, wenn dieser auch regelmäßig gepflegt wird. Der Nachteil des Rasens zeigt sich sehr schnell, da sich dieser erfahrungsgemäß sehr schnell abspielt. Besonders an stark frequentierten Bereichen (unterhalb von Schaukeln, in Auslaufbereichen von Rutschen etc.) zeigt sich sehr schnell der „Wegspieleffekt“. Hier ist der Betreiber in der Pflicht, den Rasens entsprechend zu pflegen. Dies zu gewährleisten setzt intensive Wartungs- und Pflegemaßnahmen voraus, welche in der Praxis
kaum umgesetzt werden können.

4. Holzschnitzel (zulässig bis max. 3 Meter)
Holzschnitzel weisen sehr gute Dämpfungseigenschaften auf, das Material wird jedoch nach kürzester Zeit durch Belastung komprimiert und die Dämpfungseigenschaften werden dadurch verringert. Nachteilig wirkt sich auch die Strukturierung des Materials aus, da durch die Körnung Verunreinigungen wie Glasscherben o.ä. schwer erkennbar sind und sich diese vom Wartungspersonal nicht leicht auszusortieren lassen. Da das Material der natürlichen Verrottung unterliegt, ist eine regelmäßige Aufschüttung erforderlich. Bei dem Material ist darauf zu achten, dass es sich um reines Holz handelt und es keine wiederaufgearbeiteten Holzwerkstoffe beinhaltet. Sollten andere Korngrößen, die nicht zwischen 5 mm und 30 mm liegen, verwendet werden, sind spezielle Nachweise über deren Eignung zu erbringen.

5. Rindenmulch (zulässig bis max. 3 Meter)
Grundsätzlich weist Rindenmulch die gleichen Kriterien auf, die auch Holzschnitzel haben. Hier ist jedoch zusätzlich zu bemerken, dass das Material aufgrund der Inhaltsstoffe einem sehr starken Verrottungsprozess unterliegt. Daher sollte Rindenmulch niemals direkt mit den Holzbauteilen der Spielgeräte in Kontakt gebracht werden, weil hierdurch mit einer beschleunigten Fäulnisbildung an den Gerätekonstruktionen gerechnet werden muss. Bei Verwendung von Korngrößen, die nicht zwischen 20 mm und 80 mm liegen, sind spezielle Nachweise über deren Eignung zu erbringen.

6. Sand (zulässig bis max. 3 Meter)
Sand hat die Eigenschaft, Querkräfte, die durch ein Fallen aus einer Bewegung heraus resultieren, sehr gut aufnehmen zu können. Als Nachteil einzustufen ist jedoch die Tatsache, dass dieser auch bei Tieren sehr beliebt ist und häufig durch Hunde- oder Katzenkot verunreinigt wird. Verunreinigungen durch Glasscherben oder andere Gegenstände sind für das Wartungspersonal nicht immer sofort auszumachen, da sich diese meist unterhalb der Spielfläche befinden. Eine Reinigung der Sandflächen, um mittels mechanischen Werkzeugs (Rechen etc.) grobe Verunreinigungen zu entfernen, ist wesentlich einfacher als bei anderen losen Schüttmaterialien.

Desweiteren bleibt anzumerken, dass Sand in besonders stark frequentierten Bereichen schnell weggespielt wird und der Betreiber sicherstellen muss, dass dieser regelmäßig
wieder aufgefüllt wird. Oft wird auch bemängelt, dass sich Sand für Spielplätze von Kindergärten und Schulen ungeeignet ist, da sich die Flure durch mitgeschleppten Sand teilweise in Rutschbahnen verwandeln.

7. Kies Korngrößen (zulässig bis max. 3 Meter)
Kies hat sehr gute Drainageeigenschaften, sodass Wasser meist sehr gut an den Bauteilen, die mit Kies umgeben sind, abfließen kann. Auch die stoßabsorbierenden Eigenschaften bei senkrechtem Fall sowie beim Fallen aus einer Bewegung heraus sind bei Kies sehr gut. Verunreinigungen sind jedoch aufgrund der Körnung weit schwieriger zu entfernen als bei Sand. Bei Verwendung von Korngrößen, die nicht zwischen 2 mm und 8 mm liegen, sind spezielle Nachweise über deren Eignung zu erbringen. (Prüfung erforderlich)

8. Synthetischer Fallschutz (je nach Stärke bis zu 3 Meter)
Grundsätzlich ist der Einsatz von synthetischen Belägen am wenigsten wartungsintensiv, da Verunreinigungen sofort erkennbar sind und sich kein „Wegspieleffekt“ wie bei den vorgenannten Bodenarten einstellt.
Wichtig ist jedoch, dass man darauf achtet, dass die richtigen Platten- bzw. Schichtstärken ausgewählt werden. Die Hersteller bieten hier verschiedene Materialdicken an, deren Einsatz abhängig von der vorhandenen Fallhöhe ist. Nachteilig ist anzumerken, dass die Beläge gegenüber Sand oder Kies nicht in gleichem Maße die bei beschleunigter Bewegung entstehenden Querkräfte eines Falles aufnehmen können.
Wichtig ist darauf zu achten, dass bei der Verlegung von Einzelplatten die Verleganweisung des Herstellers genau eingehalten wird (Vorbereitung des Untergrundes, Verlegehinweise von Platten, Montage und Befestigung von Abschlussprofilen etc.)
Foto: Oecocolor
 

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