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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.10.2019 - Ausgabe: 5/2019

Sicherheit auf dem Spielplatz Die unendliche Geschichte – ständig neu aufgekocht?

Ein Kommentar von Mario Ladu (Spielplatzmobil GmbH)

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© Mario Ladu (Spielplatzmobil GmbH)

Nichts ist sicherer als der Kinderspielplatz! Eine gewagte These oder Wirklichkeit?

Beginnen wir in den 1980ern. Deutschland hat als einziges Land eine Norm für Spielplatzgeräte entworfen. Der Grund war einfach, die Zahl der Unfälle war für die Gesellschaft zu hoch und so setzten sich die Hersteller von Spielplatzgeräten zusammen und legten sicherheitstechnische Mindestanforderungen fest. Es gab allgemeine

Anforderungen für alle Geräte und spezifische Anforderungen für Geräte, die die Kinder in Bewegung versetzten. Diese Mindestanforderungen führten dazu, dass die Unfallzahlen spürbar zurückgingen.

Erfahrungswerte mit Materialien, technische Neuerungen sowie Unfallanalysen flossen in die DIN 7926 ein. Hinter jedem Maß war ein entsprechendes Schutzziel berücksichtigt worden.

Beispiel: Durch langgliedrige Ketten kam es immer wieder zum Abriss von Fingergliedern. Aufgrund dessen wurden die kurzgliedrigen Ketten eingefordert! Ergebnis, mir ist seither kein Unfallgeschehen mit einem abgerissenen Fingerglied bekannt geworden.

 

In der EU

Andere Länder in der EU benutzten diese deutsche Norm als roten Faden, um neben einer sicheren Konstruktion auch Handelshemmnisse abzubauen. So entstand eine europäische Norm mit Mindestanforderungen für die Herstellung von Spielplatzgeräten. Das Ziel war, dass alle Geräte, die innerhalb von Europa gehandelt wurden, die gleichen Sicherheitsstandards aufweisen.

Andere Körpermaße, Unfallgeschehnisse usw. trugen zu einer erheblichen Erweiterung der ehemals deutschen Norm bei, es entstand die EN 1176 : 1998 mit ihren Teilen 1 bis 7. Da war plötzlich der Teil 7 eingeflochten worden!

Einen Teil 7 bzgl. Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gab es bis dato nicht, da die Norm für Hersteller von Spielgeräten gedacht war. Nun hatten die Hersteller eine Vorgabe für den Umgang mit den Geräten vom Aufbau über den Betrieb bis zur Entsorgung.

Warum wurde der Teil 7 eingeflochten? Die Betreiber von Spielplätzen verlangten von den Herstellern Handlungsanweisungen, um die technischen Geräte auf dem gewünschten Sicherheitsniveau zu erhalten. Wir erinnern uns an unser Auto.  Regelmäße Wartung und Inspektionen durch den Betreiber erhalten die Fahrtüchtigkeit und das gewünschte Sicherheitsniveau.  

Kurzum, der Teil 7 verpflichtete die Hersteller Wartungsanleitungen zu erstellen, denn nur die Hersteller kennen die Qualität ihrer verwendeten Materialien. Beispiel, Stahlseilgüte, Dauerhaftigkeitsklasse der Hölzer, Wandstärken von Stahlrohren usw..

 

Beispiele

Mit der Einführung der EN Norm haben die Hersteller von Spielplatzgeräten den Betreibern, welche die Geräte letztendlich in den Verkehr bringen, eine Handlungsanweisung zu erstellen.

Die Wartungsanleitung ist der wichtigste Bestandteil zum Erhalt des gewünschten Sicherheitsniveaus. Das Produkt Spielplatzgerät soll also mit einer fachmännischen Wartung nah am Original gehalten werden. 

Schauen wir uns mal einen gängigen Wartungsfehler an. Dieser Fehler hatte einem Mann fast den Finger abgerissen. Bei dem Versuch der Hilfestellung blieb der Vater mit dem Ring am Finger hängen und stülpte die Haut über den Finger, d.h. die Sehnen und blutführenden Adern sind abgerissen.     

Ein überstehendes Gewinde bei Holzgeräten entsteht meist nach einer langen Trockenheit, das Holz schrumpft und die Mutter wird dann angezogen, ohne den entstandenen Überstand wieder auf die Originallänge einzukürzen. Eine Abdeckkappe passt jetzt meistens nicht mehr und der Überstand kann gefährlich werden. 

Der Teil 7, gerade bezüglich der beschriebenen Inspektionen, hat auch ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Den sachkundigen Spielplatzprüfer und seit einigen Jahren den qualifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN 79161.

Diesen Prüfer, welcher einen Normenabgleich durchführt, gibt es fast nur im Bereich Spielplatzgeräte / Spielplätze. Oder haben Sie beim Kauf von technischen Produkten, zum Beispiel einem Kinderfahrrad, Rasenmäher jemals die dazugehörige Norm gekauft, um zu überprüfen, ob der Hersteller / Betreiber die sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten hat? Der Wunsch nach immer mehr Sicherheit hat unterschiedliche Gründe, 

wie dem auch sei, ein Gespenst jagt das nächste Gespenst. Von der „Kontaktkorrosion“ bis zum „Holzsplitter“. Laufend werden neue „vermeintliche Gefahrenpunkte erfunden oder gefunden“. Mit ständig neu geschürten Ängsten werden Juristen auf den Plan gerufen. 

Verkompliziert wird es auch durch die ständigen, nicht enden wollenden Änderungen in den technischen Regelwerken des DIN und der Unfallkassen. Nehmen wir die DIN EN Normen, 1998 komplett erstellt, 2003 ergänzt und 2008 wieder überarbeitet. So sieht es auch die Satzung des Deutschen Institut für Normung vor! Alle 5 Jahre überprüfen und alle 10 Jahre überarbeiten.

Nur neue entscheidende Unfallgeschehnisse rechtfertigen eine frühere Neuerscheinung. 

Die 2017er Norm mit einigen bis heute nicht fertig gestellten Teilen, von den Inhalten ganz zu schweigen, vereinfacht den Umgang nicht.

Um weniger Interpretationsmöglichkeiten für Ausbilder von Spielplatzprüfern und den Spielplatzprüfern selbst zu eröffnen, wäre das Vermitteln der Schutzziele meines Erachtens wichtiger. 

 

Fazit

Was für Unfälle geschehen denn auf den Spielplätzen? Wieviel Unfälle werden demGemeindeversicherungsverband (GVV) im Jahr gemeldet?

Im Versicherungsgebiet Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen, ca. 10 Millionen Einwohner, werden 30 – 50 Unfälle auf Spielplätzen pro Jahr gemeldet. Und in den letzten mehr als 10 Jahren war kein schwerwiegender Unfall dabei! (Quelle: GVV)

Das heißt, um wieder zum Anfang der Frage zurück zu kommen, nichts ist sicherer als der Kinderspielplatz!

Dank den professionellen Planern, Herstellern und Betreibern wird es auch in Zukunft sehr, sehr selten zu schwerwiegenden Unfällen aufgrund schlechter Planung oder Bauweise von Spielplatzgeräten und Spielplätzen kommen. 

In den 15 Jahren, die ich als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter tätig bin, gab es kaum mehr als drei angefragte Gerichtsgutachten pro Jahr. Auch diese Zahl spiegelt die geringen Unfallzahlen wider.

 

 

 

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