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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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05.11.2014 - Ausgabe: 5/2014

Städte und Gemeinden bringen Bürger in Bewegung – Bewegungsparcours im öffentlichen Raum

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Der Bundesverband für Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V. (BSFH) veröffentlicht eine Broschüre mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Regelmäßiger Sport beugt Krankheiten vor, fördert das individuelle Wohlbefinden, den Stressabbau sowie das persönliche Lebensgefühl und erhöht die Lebensqualität. „Öffentliche Bewegungsräume sind eine wichtige Säule, um den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort jederzeit zugängliche und kostenfreie Angebote für mehr Bewegung zu geben“, erklärten das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg und der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen Hersteller (BSFH), Tilo Eichinger heute anlässlich der Veröffentlichung der Informationsbroschüre zu Bewegungsparcours im öffentlichen Raum.

In Deutschland nehmen die durch Bewegungsmangel verursachten Krankheiten zu. Bereits bei Grundschulkindern werden koordinative und konditionelle Defizite festgestellt. Die Gründe sind vielschichtig: wir bewegen zu wenig, verbringen zu viel Zeit vor dem Fernseher und dem Computer und sind zu bequem geworden, nicht zuletzt durch die Nutzung von Rolltreppen und Aufzügen. „Es ist einfacher, vom Sofa aus den Sportlern zuzuschauen und die eigenen Aktivitäten auf den nächsten Tag zu verschieben“, betonte Landsberg. Die Kommunen können die Motivation der Bürgerinnen und Bürger fördern und sie können Bewegungsräume für die Menschen vor Ort schaffen. Die ganze Stadt sollte aber als Sport- und Bewegungsraum genutzt werden, dazu zählen die Parks und Grünflächen einer Stadt ebenso wie Bewegungsparcours, die von Alt und Jung, Sportlich oder Unsportlich gleichermaßen genutzt werden können, so Landsberg.

Öffentliche Bewegungsräume bilden eine wichtige Säule in der Wahrnehmung der Menschen als jederzeit zugängliches und kostenfreies Angebot für sportliche Aktivitäten. Da eine verbesserte Gesundheitsstruktur, vor allem auch in Hinblick auf eine älter werdende Gesellschaft, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann gehört die Schaffung von mehr Bewegungsräumen definitiv dazu. Die Förderung körperlicher Fitness durch mehr Bewegung muss deshalb ein Ziel öffentlicher Grünraumplanung sein, so Tilo Eichinger.

Bewusstsein für mehr Bewegung

Mit der Dokumentation „Städte und Gemeinden bringen Bürger in Bewegung- Bewegungsparcours im öffentliche Raum“ wollen der DStGB und BSFH das Bewusstsein für mehr Bewegung im Alltag sowie Anregungen für die Städte und Gemeinden zur Gestaltung von Bewegungsparcours geben. Dabei werden auch die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten vor Ort aufgezeigt.

Uwe Lübking vom DStGB zum Thema Finanzierung: „Städte und Gemeinden sind sich im Klaren, dass Sportanlagen nicht umsonst zu haben sind. Sport kostet Geld und unstreitig bedroht die finanzielle Notlage vieler Städte und Gemeinden auch die Sportförderung. Es muss zunächst der Wille vor Ort bestehen, den Sport zu fördern. Den Kommunen bleibt kein anderer Weg, als angesichts geringerer finanzieller Spielräume Prioritätensetzungen innerhalb der Sportförderung vorzunehmen. Die Städte und Gemeinden müssen die aktive Sportgestaltung als ihre Aufgabe erkennen. Die finanzielle Lage der Kommunen macht es erforderlich, eine kooperative Sportentwicklungsplanung zu etablieren und dabei die konkreten Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Wie sollte sonst angesichts geringerer oder fehlender finanzieller Spielräume Prioritätensetzungen vorgenommen und Fehlinvestitionen vermieden werden. Diese Maßnahmen sollten gemeinsam mit den Akteuren vor Ort geschehen. Dabei sollte man sich von den Zielsetzungen der Förderung der Gesundheitssituation der Gesamtbevölkerung, der Integration sogenannter „Randgruppen“, der besonderen Förderung von Kindern sozial benachteiligter Familien sowie der Verzahnung mit anderen kommunalen Aufgabenfeldern, wie zum Beispiel der Familien- und Jugendhilfe, den Schulen und der Sozialarbeit leiten lassen. Auch muss man vor Ort erkennen, dass die Sportförderung Teil einer kommunalen Gesamtstrategie sein muss. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fachämter kooperieren und gemeinsam eine Sportentwicklungsplanung im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung erarbeiten.

Auch Bewegungsparks und -parcours kosten Geld. Die Städte und Gemeinden müssen mindestens mit einem niedrigen fünfstelligen Eurobetrag rechnen. Die Beispiele aus den Städten und Gemeinden zeigen aber, dass nicht nur kommunales Geld eingesetzt werden muss. Sicherlich wird man nicht überall das Glück haben, dass eine Stiftung die Kommune unterstützt, aber örtliche Unternehmen und Paten können zur Finanzierung gewonnen werden. Wichtig ist, dass die Städte und Gemeinden einen Finanzierungsplan erstellen, der auch die Folgekosten zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten und Gerätewartung umfasst. Die praktischen Beispiele in der Dokumentation zeigen unterschiedliche Wege der Finanzierung auf.“

Theorie UND Praxis

Was sollte man beachten, wenn man einen Bewegungsparcours errichten will?
Die Broschüre geht auf die Faktoren „Zielgruppendefinition und Geräteauswahl“, „Standort“, „Belebung durch Kommunikation“ und „Pflege & Vandalismus“ in einer theoretischen Vorab-Betrachtung ein.

Als Praxis-Beispiele werden die Städte Darmstadt, Geisenfeld, Köln, Viernheim und Peiting dargestellt.

Anbei einige Statement der Verantwortlichen:

Darmstadt - Vom Bewegungsparcours zum Begegnungstreff:
„Von Beginn an wurde großer Wert darauf gelegt, dass regelmäßig qualifizierte Betreuung gewährleistet ist. Die eingesetzten Vereinsübungsleitungen sind entweder im Gesundheitssport oder in der Seniorenarbeit besonders qualifiziert.

Der qualifizierte, regelmäßige und kompetente Kontakt zwischen den Übungsleitungen und den Trainierenden wird nach Aussagen der Trainierenden mit der höchsten Priorität gewichtet.
Zur Auslastung und Nutzungsintensivierung des Bewegungsparcours müssen regelmäßig geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen werden. Dies ist besonders dann wichtig, wenn „sport- und bewegungsferne“ Zielgruppen („Nichtbeweger“) angesprochen und erreicht werden sollen,“ sagt Ralf-Rainer Klatt, Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Sportamt.

Geisenfeld - ein generationsübergreifender Bewegungsparcours für alle Altersstufen:
„Die anhaltende Akzeptanz seit der Eröffnung des Bewegungsparks an der Ilm animierte das Projektteam, den Gerätepark in den Folgejahren zu erweitern. Preisgelder im Rahmen von Mission Olympic, Geldspenden von örtlichen Sponsoren, dem Bürgerring und Zuschüsse der Stadt ermöglichten das Aufstellen von vier zusätzlichen Geräten (20 000 €). Slackline, Hip-Hop Surfer, Kletterwand und Rota Plate tragen zu einer besonderen Attraktivität unseres „Bewegungspark an der Ilm“ bei. Das aktuelle einladende Erscheinungsbild unseres Bewegungsparks spiegelt sich im Leitgedanken der Initiatoren „Miteinander – Füreinander“ wider.“ Weitere Informationen von Herbert Eifertinger.

Köln - sportliche Möglichkeiten und Bewegungsräume:
Dr. Joachim Bauer Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Köln denkt an weitere Parcours: „Mit den beiden Bewegungs-Parcours und der überarbeiteten Laufstrecke ist rund um den Decksteiner Weiher eine attraktive öffentliche Freizeitsportanlage entstanden. Dies konnte nur mit aktiver Unterstützung privater Sponsoren erfolgen. Die dauerhafte Pflege- und Unterhaltung der Einrichtungen erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Das Amt übernimmt auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der Spielplatzkontrolle. Aus diesem Grund stand neben der sportlichen Eignung vor allem auch der Aspekt der Unterhaltung im Vordergrund bei der Auswahl der Geräte. Die Lage im Äußeren Grüngürtel machte eine Berücksichtigung des Landschaftsschutzes und der Denkmalpflege erforderlich. Der Rat der Stadt Köln hat die Spende von Scherz e.V. und der Kölner Grün Stiftung als Schenkung angenommen. Zurzeit gibt es in Zusammenarbeit mit der Kölner Grün Stiftung konkrete Überlegungen zur Einrichtung weiterer Parcours.

Generationenbewegungsparcours im Familiensportpark Viernheim:
„Der Generationenbewegungsparcours ist ein kleiner aber wichtiger Baustein für ein gesundheitsförderndes Bewegungsangebot für alle Altersgruppen, das insbesondere dem steigenden und mitunter sehr rüstigen Seniorenanteil der Bevölkerung gerecht wird, dem Trend zu sich vereinzelnden Generationen entgegenwirkt und Raum für neue Sportarten schafft (z.B. Calisthenics). Letztlich ist auch das Thema Integration durch Bewegung Teil der Philosophie des gesamten Familiensportparks Viernheim.
Ein großes Anliegen der Stadt Viernheim ist es nun, bei einer Weiterentwicklung des Parcours den Inklusionsgedanken mit zu berücksichtigen. Derzeit wird dazu ein umfassendes Konzept erarbeitet“, bilanziert Stephan Schneider, Leiter Kommunales Freizeit- u.SportBÜRO in Viernheim.

Das Fitness-Studio im Park in Peiting:
„Die Marktgemeinde Peiting realisiert einen „Faszicours“, einen im Freien befindlichen Fitnessparcours, der nach modernsten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen aufgebaut ist. Das Projekt soll pilothaft in die Region ausstrahlen.“
Weitere Informationen erteilt Jörn Rühl, Deutscher Turner-Bund, Referent Fitness- und Gesundheitssport, Natursport.

Verkehrssicherungspflicht in Generationenbewegungsparks

Annette Hünnekes von der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer merkt in der Broschüre an, dass die konkrete Ausgestaltung einer solchen Anlage stark variiert. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht, geht es doch insoweit sowohl um die Platz- wie auch um die Gerätesicherheit. Ausgehend von dem Gedanken, Bewegungsflächen für Jung und Alt zu schaffen, ist einmal in Betracht zu ziehen, dass motorische Fitnessangebote für Erwachsene mit Kinderspielplätzen „kombiniert“ oder an solche angegliedert werden. Das Thema „Verkehrssicherungspflicht für Kinderspielplätze“ einschließlich der notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu deren Sicherstellung dürfte bei kommunalen Trägern beziehungsweise Betreibern hinlänglich bekannt sein (hingewiesen sei an dieser Stelle auf das BADK-Sonderheft „Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung“, Ausgabe 2011, Seite 65 ff.; dort findet sich insbesondere auch ein Muster für eine einschlägige Dienstanweisung).

Eine räumliche Nähe von Trainings- oder Fitnessgeräten einerseits und Kinderspielplatzgeräten andererseits wirft nicht zuletzt angesichts der regelmäßig gegebenen körperlichen Unterschiede und Fähigkeiten der potenziellen Nutzergruppen Bedenken auf. So wie allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden in der europäischen Normenreihe DIN EN 1176 geregelt sind, gibt es seit Mai 2012 auch eine deutsche Norm für frei zugängliche Fitnessgeräte im Außenbereich, nämlich DIN 79000 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Mit dieser Norm wurde bewusst eine Abgrenzung geschaffen zur Normenreihe DIN EN 1176; DIN 79000 geht von einer Benutzung der Fitnessgeräte ab einem Alter von 14 Jahren aus und legt auf dieser Grundlage sicherheitstechnische Anforderungen fest.

Prävention durch Bewegung

Das Abschlusswort hat in diesem Zusammenhang hat Univ.-Prof. Dr. Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule in Köln:
„Vorteilhaft ist die Entstehung von öffentlichen Bewegungsparcours auch deshalb, weil dieser den Ansprüchen unterschiedlich eingestufter Gruppen entspricht. Bei Risikogruppen dient der Parcours als Präventionsinstrument, während andere ihn als „Primordialprävention“, also als Gesundheitsfürsorge, nutzen. Im Kontext der Verantwortung von Bund und Ländern ist der Bewegungsparcours zudem eine bedürfnisorientierte Lösung, um die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine eigenverantwortliche Gesundheitsfürsorge fördert und fordert. Es werden in einem autarken Rahmen Anreize gesetzt, das eigene Bewegungsverhalten zu ändern. Um im kommunalen Setting wirkungsvoll zu implementieren, wenn auf ein Zusammenspiel von verhaltensbezogenen und verhältnisbezogenen Interventionsmaßnahmen abgezielt wird. Ein Schritt in die richtige Richtung also, wenn Gesundheit als Prozess betrachtet wird, der Menschen aller Generationen und sozialen Ständen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihrer Gesundheit ermöglicht und sie damit zur Stärkung ihrer eigenen Gesundheit befähigt. Nicht zuletzt, weil auch die Gesundheitsförderung eine Aufgabe aller Politikbereiche darstellt, die in den konkreten Lebenszusammenhängen („Settings“) stattfinden, ist hier ein sensibilisiertes Verantwortungsgefühl von großer Bedeutung für die gemeinsame Aufgabe der (rezeptfreien) Public Health und damit auch die Integration gesundheitlicher Chancengleichheit.


Die Broschüre kann unter www.dstgb.de oder www.BSFH.info abgerufen werden.
 

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