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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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05.12.2023 - Ausgabe: 6/2023

Impulse für die inklusive Gestaltung von Bewegungs- und Begegnungsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Von Prof. Dr. Christian Walter-Klose (Universität zu Köln) und Heike Köckler (Hochschule für Gesundheit, Bochum)
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© Caia Image / stock.adobe.com

Soziale Interaktionen sind in sämtlichen Entwicklungsphasen des Menschen von essenzieller Bedeutung. Betrachtet man die Kindheit und das Jugendalter lässt sich feststellen, dass bereits Neugeborene auf Schutz, Fürsorge und unterstützende Interaktionen seitens ihrer Mitmenschen angewiesen sind, während Kinder und Jugendliche gleichermaßen soziale Verbindungen in Schule und Freizeit benötigen. Diese Interaktionen bieten die Gelegenheit, Fertigkeiten im Umgang mit Beziehungen zu erlernen und die individuelle Persönlichkeitsentwicklung im Zusammenspiel mit anderen zu gestalten. Die Partizipation an sozialen Gefügen manifestiert sich für den Menschen als ein grundlegendes Bedürfnis, das nicht nur zum Wohlbefinden, sondern auch zur Steigerung der Lebensqualität und Aufrechterhaltung der Gesundheit beiträgt. In konträrem Maße vermögen Ausschließung, Vorurteile sowie Isolation und Einsamkeit diese positiven Aspekte zu reduzieren und stattdessen Schaden zuzufügen (Walter-Klose, 2021).

Die soziale Teilhabe ist in diesem Sinne ebenso für die Gesundheit der Menschen von Bedeutung wie gesunde Ernährung und Bewegung. Das Regenbogenmodell (M. Whitehead und G. Dahlgren, 1991) zeigt die vielfältigen Determinanten von Gesundheit. So sind neben dem Alter, Geschlecht und den Erbanlagen, die individuelle Lebensweise, soziale und kommunale Netzwerke, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie allgemeine Bedingungen entscheidend. Im Hinblick auf Teilhabe sind es vor allem soziale und kommunale Netzwerke. Für Kinder- und Jugendliche sind hier neben Kita und Schule insbesondere Vereine und Nachbarschaftsnetze bedeutend. Zu den Lebensbedingungen gehört auch das Wohnumfeld, welches je nach Ausgestaltung Begegnung und Teilhabe ermöglicht oder behindert. Teilhabe wird erleichtert, wenn Begegnungsorte im öffentlichen und halböffentlichen Raum vorhanden und attraktiv für alle Kinder und Jugendlichen gestaltet sind. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Bewegungsräume wie Spiel- und Sportflächen, aber ebenso naturnahe Flächen und Verkehrsflächen (Spielstraßen) zugleich auch Orte der Begegnung und Interaktion. 

 

Befasst man sich vor dem Hintergrund dieser Ausführungen mit der Gestaltung des öffentlichen Raumes, sollten Bewegungs- und Begegnungsflächen und -angebote sowohl in ihrer aktivitäts- als auch beziehungsgestaltenden Wirkung betrachtet werden, um den Bedürfnissen nach freudvollen Erlebnissen durch Bewegung, Spiel und Wettbewerb einen guten Platz zu geben. Gerade im Freizeitbereich, der nach Opaschowski (2013) als Bereich gesehen werden kann, in dem Zeit und Aktivitäten selbstbestimmt und individuell geprägt sind, bestehen viele Potenziale für Begegnungen durch gemeinsame Bewegungs- oder Lernaktivitäten, geteilte Interessen oder Kulturerfahrungen. Freizeit trägt in diesem Sinne in besonderem Maße zur Gesundheit bei (Jankowski, Kelch & Walter-Klose, 2021). Besonders deutlich wird dies im Zusammenhang mit Spielplätzen, die positive Effekte auf körperliche, kognitiven und sozial-emotionale Entwicklung bei Kindern haben (Bento & Dias, 2017) und selbstgesteuerte Aktivitäten und Autonomie möglich machen. Auch Naturerfahrungsräume, bei denen es sich um große naturnahe Flächen im städtischen Raum handelt, auf denen es keine vorgegebenen Spielangebote gibt, bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zu Bewegung und Begegnung. (Friede et al., 2020).  

Vor diesem Hintergrund sollte die Autonomie der Menschen gerade bei Stadtplanungsprozessen im Freizeitbereich berücksichtigt werden, indem die Perspektive der Nutzer*innen berücksichtigt wird. Hübner (2023) fordert in diesem Sinne Beteiligung bei der Stadtplanung und „eine Hinwendung zu dem, was junge Menschen in der Stadt wollen und nicht aus Sicht von Erwachsenen sollen oder brauchen“ (ebd., 140). 

Stadtplanung bietet über erprobte Methoden der Beteiligung vielfältige Möglichkeiten Bedarfe von Anwohner*innen für die Gestaltung von öffentlichem Raum einzubeziehen. Je nach Planungsverfahren ist Beteiligung auch rechtlich gesichert und wird entweder von den verantwortlichen kommunalen Ämtern oder professionellen Planungsbüros durchgeführt. Die Idee der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt insbesondere in der Berücksichtigung spezifischer Bedarfe, aber auch der Steigerung von Akzeptanz für Veränderung und die Berücksichtigung spezifischer Ortskenntnisse. 

Kinder und Jugendliche sind je nach Planungsthema auch Hauptadressaten in der Gestaltung von Spielflächen und öffentlichem Raum (Apel, 2018). „Trotz vieler positiver Beispiele in Deutschland und weltweit ist für eine kinderorientierte Stadtentwicklung noch Luft nach oben. Solange dieser Raum aber mit Kindern und nicht nur über sie hinweg ausgestaltet wird, kann auch hier der Weg das Ziel einer kindgerechten Stadtentwicklung sein“ (Hatzelhoffer, 2018, 6).

Die Bedeutung von Partizipation wird in den letzten Jahren auch verstärkt im Kontext von Inklusion thematisiert. Mit Inklusion ist ein Prozess gemeint ist, der Umweltbedingungen so gestaltet, dass für Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit kontinuierlich eine gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe möglich ist. Inklusion richtet mit diesem weiten Verständnis den Blick auf alle Menschen, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren, z.B. wenn Angebote unzureichend Bedürfnisse, Fähigkeiten, Wertvorstellungen und physische Merkmale von Individuen oder Personengruppen reflektieren oder Personen im Kontext gesellschaftlicher Normen mit Vorurteilen oder Verhaltensunsicherheiten der Mitmenschen konfrontiert sind.

Häufig werden im Kontext der Inklusion Menschen mit Behinderungen betrachtet, die nach dem Sozialgesetzbuch IX als Menschen definiert werden, „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§2, Abs. 1, SGB IX). Diese Definition berücksichtigt, dass physische und soziale Umweltbegebenheiten das Mitwirken und Einbezogensein in die Gesellschaft für Personen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen erschweren kann. 

Mit dem Ziel, diese Umstände zu verbessern, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt und 2008 von der Bundesregierung ratifiziert – und damit verbunden – das Bemühen um Inklusion in 50 Artikeln menschenrechtlich verankert (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2018). In der UN-BRK werden die Prinzipien der Achtung der Würde, das Verbot von Diskriminierung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit als grundlegend herausgestellt und in den Folgeartikel für verschiedene Lebensbereiche, wie z.B. die „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ (Artikel 29) oder die „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ (Artikel 30) konkretisiert. Das Handeln des Staates muss diesen Bedingungen entsprechen und beispielsweise sicherstellen, dass „Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich“ (Artikel 30, 5d).

Mit Blick auf das Thema der Gestaltung inklusiver Begegnungs- und Bewegungsräume ergeben sich somit im Kontext der Gestaltung öffentlicher Räume zwei Perspektiven, die im Folgenden kurz am Beispiel der Planung und Gestaltung von Spielplätzen skizziert werden sollen. 

 

1. Perspektive: Gestaltung inklusiver Beteiligungsmethoden

Beteiligung in Prozessen zur Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums können sehr unterschiedlich gestaltet und selbst voller Barrieren sein. Auch wenn allgemeine Prinzipien inklusiver Beteiligungsmethoden unter dem Schlagwort der Niedrigschwelligkeit gefasst werden können, ist es bedeutend, dass Prozessverantwortliche diversitysensibel sind, um auf eine spezifische Situation reagieren zu können. „Ein Bewusstsein für die Vielfalt der Zielgruppen muss dabei im ersten Schritt entstehen, um Barrieren erkennen und abbauen zu können“ (Städtetag Baden-Württemberg o.J., 17). Um spezifische Situationen und Bedarfe im entsprechenden Planungsraum identifizieren zu können, sind Planer*innen nicht auf sich allein gestellt: „Die Quartiersbewohnerschaft und die Institutionen vor Ort, wie Kirchen, Vereine und Unternehmen, sind notwendig, um die Planerinnen und Planer auf die Barrieren aufmerksam zu machen“ (ebd.).

Um kontextspezifische Beteiligungsformate zu entwickeln, können Methoden, Haltungen und Erfahrungen aus anderen Disziplinen die Arbeit von Planer*innen erleichtern. So kann ein konsequentes Formulieren von Einladungen und Info-Materialien in leichter Sprache, Übersetzung in Gebärdensprache bei Veranstaltungen sowie die Ansprache von Menschen, die in Sonderwohnformen (bspw. in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung) leben, ebenso durch Kenntnisse und Haltungen bspw. der Heilpädagogik bereichert werden, wie Formen der Kommunikation auf Augenhöhe. 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die an der HS Gesundheit durchgeführt wurde, konnten für eine inklusive Gestaltung der Beteiligungsformate mit Blick auf Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung  zudem die Bedeutung einer Moderation, die eine inklusionsorientierte Haltung einnimmt und sensibel für die individuellen Stärken und Bedarfe aller Teilnehmenden ist, herausgestellt werden. Auf diese Weise kann neben der Gewährleistung von Zugänglichkeit und der Verwendung zielgruppenangepasster und einfacher Sprache auch die Selbst- und Mitbestimmung unterstützt und förderliche Gruppenprozesse gesteuert werden. Die Bereitstellung von Visualisierungen, die Nutzung von Feedbackkarten zur Rückmeldung, sowie die Arbeit mit Kleingruppen wurden weiterhin als hilfreich benannt. Unterstützend ist außerdem ein Ablaufplan mit kurzen Konzentrationsphasen und ausreichenden Pausenzeiten. Weiterhin sollten sowohl vor der Veranstaltung Unterstützungsbedarfe (leichte Sprache, Assistenzen, Dolmetscherdienste und Einschränkungen im Essensangebot) erfragt und Rückmeldung zu weiteren Bedarfen nach jedem Beteiligungstreffen eingeholt werden (Walter-Klose, Brüggemann & Köckler, eingereicht). Ergänzend können auch digitale Anwendungen genutzt werden, die die Möglichkeit bieten, Barrieren in der Beteiligung über Bild- und Sprachunterstützung abzubauen. Zudem können räumliche Situationen unterstützt durch (digitale) Fotos oder digitale Karten repräsentiert und bspw. mit Hilfe der Photovoice Methode diskutiert werden (Köckler & Simon 2020).

Insgesamt muss in diesem Kontext festgestellt werden, dass aufgrund der starken Segmentierung unserer Gesellschaft und dem Leben – insbesondere von Menschen mit Behinderung in Sonderwelten – Erfahrungen und soziale Praktiken im Umgang von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung fehlen. Eine Praxis der inklusiven Begegnung in Schule und im öffentlichen Raum kann diesem entgegenwirken.

                                                                                              

2. Perspektive: Gestaltung inklusiver Begegnungs- und Bewegungsräume am Beispiel einer Spielplatzgestaltung

Für die Gestaltung inklusiver Spielplätze als kommunale Begegnungs- und Bewegungsräume, die allen Kindern einen gleichwertigen Nutzungs- und Erfahrungsraum ermöglichen, sind einerseits die Kompetenzen von Kindern mit Beeinträchtigung zu berücksichtigen und andererseits Reflexionen über die Frage notwendig, wie das soziale Miteinander auf dem Spielplatz gestaltet werden kann, so dass Begegnungen stattfinden und Ausgrenzungen vermieden werden. Vor dem Hintergrund dieser Perspektive sollten folgende Elemente im Rahmen eines inklusiven Planungsprozesses berücksichtigt werden:

Der Planungsprozess sollte von einer Offenheit und Haltung gegenüber Kindern mit Beeinträchtigung getragen werden, wonach alle Menschen als gleichwertig und wertvoll zu betrachten sind und jeder Mensch mit seinen Potenzialen und Ressourcen einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft leisten kann. Kinder mit Beeinträchtigung sind in erster Linie Kinder – und genauso individuell unterschiedlich wie Kinder ohne Beeinträchtigung. Diese Perspektive und Grundhaltung sollte auf einem Spielplatz auch sichtbar sein, z.B. indem Kinder mit Beeinträchtigung gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung abgebildet sind und auf eine Herausstellung von Besonderheiten nach dem Motto: Dieses Spielgerät ist nur von Kindern mit Beeinträchtigung zu nutzen abgesehen wird.

Diese Haltung findet auch in einer zweiten Notwendigkeit ihren Ausdruck, in der neben der bereits beschriebenen Partizipation im Bereich der Planungsprozesse auch kontinuierliche Rückmeldeprozesse etabliert werden und die Zufriedenheit und insbesondere die Passung des Angebots an die Bedarfe der Nutzer*innen reflektiert wird. Inklusion benötigt stets einen partizipativen Reflexionsprozess, um Barrieren und Erschwernisse im Kontext von Behinderung zu entdecken. In der Praxis kann dies z.B. durch eine digitale Rückmeldestruktur geschehen, indem auf einer Tafel ein QR-Code angebracht ist, der auf eine (barrierefreie) Webseite verlinkt, auf der Fotos von Problemen oder Rückmeldungen zu Verbesserungsvorschlägen gesammelt werden können, die dann den kommunal Verantwortlichen (z.B.  Amt für Gartenbau/Tiefbauamt, Inklusionsbeauftragten) zur Verfügung gestellt werden

Neben der Perspektive der Reflexion von Nutzer*innen empfiehlt sich eine Vernetzung mit Unterstützungssystemen aus dem Bereich der Inklusion sowie der Heil- und Sonderpädagogik. Neben Personen, die bereits erfolgreich inklusive Angebote umgesetzt haben, können bei Planung, Reflexion und Weiterentwicklung des Angebots ehrenamtliche und professionelle Akteur*innen (z.B. aus sonderpädagogischen und inklusiven Einrichtungen) hier hilfreiche Impulse liefen. Auch kann wissenschaftliches Fachwissen über den inklusiven Spielplatzbau und mögliche Spielgeräte einbezogen werden kann (z.B. Stanton-Chapman, & Schmidt, 2019a, b; Woolley et al., 2005). 

Der letzte Aspekt betrifft die Gestaltung des Angebots mit seinen Strukturen und Prozessen unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Bedarfe sowie der Perspektive eines erfolgreichen sozialen Miteinanders. Dies beinhaltet zum einen die Ermöglichung der Zugänglichkeit sowie der gleichwertigen Nutzung des Angebots. Eine barrierefreie Gestaltung ist hier ebenso anzuführen, wie Erläuterungen mit Piktogrammen und einfacher Sprache sowie die Gestaltung nach den Prinzipien des Universal Designs. Letzteres ist ein Vorgehen, bei dem Spielangebote so konzipiert sind, dass sie von vielen Menschen nutzbar sind, Flexibilität erlauben, einfach und intuitiv genutzt werden können. Stanton-Chapman und Schmidt (2017, 2019a) beschreiben einen derartigen Spielplatz, bei dem Spielbereiche für Säuglinge und Kleinkinder neben musikalischen Instrumenten, einem Sinneslabyrinth, einem Hügel mit Metallrutschen und Tunneln, einem Kletter- und Rutschenturm, einer Seilrutsche und Schaukeln vorhanden sind. Auch sind stets Flächen eingeplant, die es Betreuungspersonen erlauben in der Nähe zu stehen, sowie Räume, die Rückzug und Pflege ermöglichen. Dies beinhaltet kostenfreie behindertengerechte Toiletten mit Wickelmöglichkeit auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt geht es darum, dass die Angebote vielfältige und unterschiedliche Kompetenzen ansprechen, damit jedes Kind spielen kann. 

Gleichzeitig darf die soziale Dimension nicht vernachlässigt werden, damit die Kinder die Möglichkeit haben Miteinander zu spielen. Neben Angeboten, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden können, wären Kommunikationstafeln zu empfehlen, bei denen Kindern mit Bildern statt mit Worten kommunizieren können (z.B. https://www.kommunikationstafel.ch/spielplatztafeln).

 

Fazit

Gestaltung inklusiver öffentlicher Räume ist wichtig und leistbar. Damit Gestaltung und auch die spätere Nutzung gelingen, ist es wichtig unterschiedliche Gruppen wirksam zu beteiligen. Hierzu ist bei den Verantwortlichen Offenheit von Bedeutung. Erkenntnisse der Inklusion, wie sie in der Heil- und Sonderpädagogik gesammelt werden, gilt es für die Bereiche der Stadtplanung zu erschließen. 

 

Literatur

 

Apel, P. (2018). Die Stadt. Die Kinder. Die Planung: In Informationen zur Raumentwicklung. 3/18.BBSR. Bonn. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/izr/2018/2/downloads/stadt-kinder-planung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2018). Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin: BMAS.

Bento, G., & Dias, G. (2017). The importance of outdoor play for young children’s healthy development. Porto Biomedical Journal, 2(5), 157–160.

Friede, C. et al. (2020). Naturerfahrungsräume in Großstädten – Eine Möglichkeit für Gesundheitsförderung in der Nachbarschaft. In: Böhm, K., Bräunling, S., Geene, R., Köckler, H. (eds) Gesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe . Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-30504-8_36

Hatzelhoffer, L. (2018). Von Kinderträumen zu Kinderräumen. Perspektivwechsel und Übersetzungen in der Stadtentwicklung In Informationen zur Raumentwicklung 3/18. BBSR. Bonn.

Hübner, J. (2023). Junge Menschen in urbanen Räumen. Sozial Extra, 47(3), 137–141. https://doi.org/10.1007/s12054-023-00599-z

Jankowski, Ina: Kelch, Jennifer & Walter-Klose, C. (2022). Freizeit und Community Health. In Department of Community Health (Hrsg.), Community Health. Grundlagen, Methoden, Praxis (1. Aufl., S. 265–275). Weinheim: Beltz-Juventus.

Köckler, H.; Simon, D. (2020). Sozialraumerkundung: Mit der Photo-Voice-Methode Menschen mit Behinderung eine Stimme geben. In: lvkm.nrw (Hrsg.). Ich selbst? Bestimmt! Selbstbestimmt Wohnen mit hohem Unterstützungsbedarf. Verlag selbstbestimmt leben. Düsseldorf.

Seemüller, S., Reimers, A. K. & Marzi, I. (2022). Eine Perspektive von Grundschulkindern auf Bedingungsfaktoren der aktiven und eigenständigen Mobilität – eine qualitative Studie. Forum Kinder- und Jugendsport, 3(2), 137–149. https://doi.org/10.1007/s43594-022-00080-x

Städtetag Baden-Württemberg (oJ). StadtLabor inklusive Quartiersentwicklung. Abschlussbericht. https://www.staedtetag-bw.de/PDF/StadtLabore_Abschlussbericht.PDF?ObjSvrID=3335&ObjID=6886&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1622040260

Stanton-Chapman, T. L. & Schmidt, E. L. (2019a). Building Playgrounds for Children of All Abilities: Legal Requirements and Professional Recommendations. Early Childhood Education Journal, 47(5), 509–517. https://doi.org/10.1007/s10643-019-00947-3

Stanton-Chapman, T. L. & Schmidt, E. L. (2019b). In Search of Equivalent Social Participation: What Do Caregivers of Children with Disabilities Desire Regarding Inclusive Recreational Facilities and Playgrounds? Journal of International Special Needs Education, 22(2), 66–76.

Walter-Klose, C. (2021). Erfolgreiches Miteinander an inklusiven Schulen. Tipps und Strategien für gemeinsames Lernen. Weinheim, Basel: Beltz.

Walter-Klose, Brüggemann, J. & Köckler, H. (eingereicht). Gesundheit in der Stadt –Partizipation zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen, Nr 6/2023.

Woolley, H., Armitage, M., Bishop, J. C., Curtis, M. & Ginsborg, J. (2005). Inclusion of disabled children in primary school playgrounds (Understanding Children's Lives). London: National Children's Bureau.

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