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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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19.08.2016 - Ausgabe: 4/2016

Vergleichsarbeit Sportstätten der KGSt – Unterstützung für ein nachhaltiges Sportstättenmanagement

von Gregor Zajac

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Seit 2012 vergleichen sich Städte im bundesweiten Vergleichsring Sportstätten über Kennzahlen und tauschen Erfahrungen rund um den Bau und Betrieb von kommunalen Sportstätten aus. Die Kommunen haben mit der KGSt ein neues Kennzahlensystem entwickelt, dass die Steuerung kommunaler Sportstätten aus wirtschaftlicher, aber auch fachlicher Sicht unterstützen soll. Neben der allgemeinen Sportförderung werden Kennzahlen zur Kostendeckung, Auslastung und Nutzung von Sportplätzen und –hallen betrachtet. Wichtige Einzelaspekte - wie die Unterhaltung der Sportplätze oder die Reinigung von Sporthallen - werden ebenfalls in den Kennzahlenvergleich einbezogen und tiefer betrachtet. 

Dass die optimierte Steuerung von kommunalen Sportstätten zwingend erforderlich ist, zeigt eine Befragung der KGSt von über 50 Kommunen. So gaben 67% der befragten Kommunen an, dass die kommunalen Sportstätten im Fokus der Haushaltssicherung stehen. Lediglich 35% der befragten Kommunen nutzen dabei bereits Kennzahlen und Vergleichswerte zur Steuerungsunterstützung.   

Ein Mangel an Kennzahlensteuerung zeigt sich auch in Zielformulierungen kommunaler Haushaltspläne. Häufig werden eher allgemeine Formulierungen wie „Sportstätten sind unter angemessenen finanziellen Rahmenbedingungen zu betreiben und bedarfsorientiert bereitzustellen“ verwendet. Eine Konkretisierung dieser Ziele oder gar die daraus folgende Messung der Zielerreichung über Kennzahlen bleibt in der Regel aus.

Rückmeldungen der Vergleichskommunen zeigen, dass dauerhaft erhobene Kennzahlen nicht nur die Konkretisierung lokaler Zielvorgaben unterstützen können, sondern Sportverwaltungen insgesamt aussagekräftiger gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Akteuren machen. Dass Belange des kommunalen Sportstättenangebotes für Einwohner und Politik durchaus interessant sind, zeigt alleine schon der Einwohneranteil der über den jeweiligen Landessportbund organisierten Vereinssportler, der bei den Vergleichskommunen  zwischen 18% bis 39% liegt. Der lokale Sport interessiert somit eine große Bevölkerungsgruppe, deren Interessen die Kommunalpolitik mit Blick auf das kommunale Sportstättenangebot vertreten muss.

Um sich nicht alleine auf die eigene Fachkompetenz stützen zu müssen, benötigen die Sportverwaltungen zusätzliche Argumente, die über einen Kennzahlenvergleich als „harte Zahlen, Daten und Fakten“ generiert werden können. Am Beispiel der Unterhaltung von Sportplätzen soll die Arbeit mit Kennzahlen und Vergleichswerten dargestellt werden.

Sofern eine Kommune lediglich niedrige Unterhaltungskosten auf Sportplätzen erreichen möchte, sollten die Sportplätze möglichst mit der Belagsart Tenne ausgestattet sein. Dieser Schluss könnte zumindest anhand der  genannten Vergleichswerte gezogen werden. Deutlich wurde aber durch die Vergleichsarbeit, dass Sachverhalte nicht nur über eine Kennzahl, sondern über mehrere Kennzahlen oder ein ganzes Kennzahlensystem beurteilt werden sollten.

Die Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (FLL) hat Orientierungswerte für eine werterhaltende Pflege der drei Belagsarten veröffentlicht. Demnach sollten je m² Spielfläche jährlich

  • 4,00 Euro für Sportrasen,
  • je nach Befüllung zwischen 0,80-1,80 Euro für Kunstrasen und
  • 2,50 Euro bei Tenne

für die werterhaltende Pflege aufgewendet werden. Die in Abb. 1 aufgeführten Werte zeigen, dass die Kommunen insbesondere bei Sportrasen- und Tennenflächen deutlich weniger aufwenden und die Unterhaltung von Kunstrasenflächen etwas aufwendiger ausfällt.

In der Kennzahlenanalyse wurde im Vergleichsring deutlich, dass die Pflegequalität der Vergleichskommunen unterschiedlich ausfällt. Die Vergleichskommunen hatten im Rahmen der Analyse die Anzahl der Pflegegänge für einzelne Kerntätigkeiten (z.B. Mähen, Vertikutieren, …) für jede einzelne Sportplatzanlage erhoben. Die KGSt hatte die Pflegequalität für die Flächen anhand der angegebenen Pflegehäufigkeiten in drei Pflegestandards (niedrig, mittel, hoch) zugeordnet. Die Zuordnung von Tätigkeiten und Pflegehäufigkeiten in drei Pflegestandards erfolgte anhand von Empfehlungen der FLL.

Deutlich wird am Beispiel der Sportrasenplätze, dass fast die Hälfte aller Flächen mit einem niedrigen Pflegeniveau unterhalten wird. Bei 13% der Sportrasenflächen reichten die genannten Pflegehäufigkeiten nicht aus, um zumindest ein niedriges Niveau zu erreichen. Bei diesen Anlagen findet kein Werterhalt statt, sodass nicht mehr von einem nachhaltigen Sportstättenmanagement gesprochen werden kann.

Bei den Gesamtkosten der Sportplatzanlagen konnte zudem über den Kennzahlenvergleich statistisch belegt werden, dass geringere Kosten je m² Sportplatzfläche bei den Vergleichskommunen insbesondere dann anzufinden waren, wenn …

  • die Rahmenanlagen rund um die eigentlichen Spielflächen klein waren und
  • die Unterhaltung möglichst vieler Sportplatzanlagen (Rahmenanlagen und Spielflächen) auf Vereine übertragen war.

Diese beiden Steuerungsansätze verdeutlichen, dass zukünftige Kosten einerseits bereits durch die Planung von Sportplatzanlagen (Auswahl Belagsart/ Planung Rahmenanlagen) festgelegt werden, anderseits aber auch durch Vereinbarungen mit den nutzenden Vereinen oder über die Anpassung von Pflegestandards laufend veränderbar sind.

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Sportplatzanlage gehört auch, dass die Nutzung sowie die Ertragslage in die Betrachtung einbezogen werden.

Die Daten belegen, dass die tatsächliche Nutzung im Jahr bei den Vergleichskommunen auf den Kunstrasenplätzen mehr als doppelt so hoch wie auf den beiden anderen Belagsarten möglich war. Liegt bei den Sportrasenplätzen die Begründung eher in witterungsbedingten Einschränkungen, so existieren Tennenplätze häufig nur noch als Zweitanlagen neben einem Sportrasen- oder Kunstrasenplatz und werden daher auch in geringerem Maße genutzt.

Nennenswerte Erträge wurden bei den Vergleichskommunen im Bereich der Sportplätze nicht erzielt. Die Kostendeckungsgrade für Sportplätze lagen im Median in den bisher betrachteten Vergleichsjahren lediglich bei ca. 0,50%. In der Regel werden keine Nutzungsentgelte erhoben und Sportplätze sind im Rahmen der Sportförderung entgeltfrei für den Vereins- und Schulsport nutzbar. Sofern doch Entgelte erhoben werden, sind diese sehr gering, mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen behaftet und haben eher symbolischen Charakter zur Steuerung der Sportstätten.  

Ein Einstieg in den laufenden Vergleichsring Sportstätten ist für interessierte Kommunen wieder Ende 2016 möglich. KGSt®-Mitglieder finden im Internetauftritt der KGSt allgemeine Informationen zur Vergleichsarbeit sowie Kennzahlensysteme, anonymisierte Benchmarks und Berichte aus der gutachtlichen Arbeit für viele kommunale Themen, die kostenfrei für die Mitglieder zur Verfügung stehen. Die Anmeldung im KGSt®-Portal ist mit der dienstlichen Emailadresse möglich.

Am 05./ 06.10.2016 richtet die KGSt in Bochum eine Fortbildungsveranstaltung zur Steuerung von kommunalen Sportstätten mit Kennzahlen und Vergleichen aus. Informationen zur Veranstaltung sind unter www.kgst.de vorhanden.

Autor: Gregor Zajac, Köln www.kgst.de     

 

Informationen für einen Autorenkasten Gregor Zajac und zur KGSt:

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements. Sie wurde 1949 in Köln gegründet und hat mittlerweile über 1.950 Mitglieder.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedern und für ihre Mitglieder befasst sich die KGSt mit der Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung. Sie wird finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder und Erlösen für besondere Leistungen, zum Beispiel Seminare und Vergleichsringe. Das macht die KGSt unabhängig vom Staat und von politischen Organisationen.

Seit 2012 ist Gregor Zajac Referent im Geschäftsbereich Beratung & Vergleiche der KGSt. Er ist verantwortlich für die Organisation und Moderation der Vergleichsringe in den Themenbereichen Baubetriebshof, Friedhofs- und Bestattungswesen, Gebäudewirtschaft, Grünflächenunterhaltung, Sportstätten sowie Straßenerhaltung.

Vor seiner Beschäftigung bei der KGSt hat er über 20 Jahre für die Stadtverwaltung Bochum in unterschiedlichen Fachbereichen gearbeitet. Gregor Zajac ist ausgebildeter Verwaltungsfachwirt und Betriebswirt (VWA).

Bild: studali - fotolia.com

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