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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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18.08.2019 - Ausgabe: 4/2019

Rettet die Spielräume – ein Plädoyer zum Erhalt von Spielräumen in Zeiten der Nachverdichtung

Claudia Neumann, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

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Die Bedingungen für Spielen und Bewegung in der Stadt werden zunehmend schlechter. Dabei sind die Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen schon heute nicht gleich verteilt. So leiden Kinder und Jugendliche aus Quartieren mit einem hohen Anteil an einkommensarmen Haushalten unter Mehrfachbelastungen wie Luftverschmutzung, Lärmbelastung und an einem erheblichen Mangel an Grün- und Freiflächen, insbesondere Spielmöglichkeiten, was ihre Entwicklungsmöglichkeiten nachweislich einschränkt. Neuere Untersuchungen führen immer wieder vor Augen, dass sich Kinder und Jugendliche immer weniger bewegen und den Empfehlungen der Expert*innen bei Weitem nicht mehr entsprechen.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und die Notwendigkeit zur Nachverdichtung insbesondere in den deutschen Großstädten führen aktuell zu einer erheblichen Flächenkonkurrenz. Es steht die Befürchtung im Raum, dass die für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen benötigten Grünflächen und Spielräume zunehmend auf der Strecke bleiben. Kommunale Spielplätze werden teilweise oder vollständig rückgebaut, große Wohnanlagen mit weitläufigen Grünanlagen werden nachverdichtet, informelle Spielorte wie Brachflächen dem Wohnungsneubau oder dem Straßenausbau geopfert. Private Bauträger*innen kommen ihrer Pflicht zum Spielplatzbau nur ungenügend nach und erhöhen damit den Druck auf die verbliebenen öffentlichen Spielräume zusätzlich. Der nach wie vor erforderliche Kitaausbau führt nicht selten zur weiteren Versiegelung bestehender Außenflächen auf dem Gelände oder gar zum Neubau auf kommunalen Grün- und Spielflächen. Auch Schulanbauten reduzieren immer wieder die gerade im Ganztagsbetrieb so bedeutenden Außenflächen. Der Ausgleich neu bebauter Flächen durch normierte Spielplätze hilft an dieser Stelle ebenso wenig wie die Strategie, den Wegfall von Grünflächen durch verstärkte Investitionen in Dach- und Fassadenbegrünungen auszugleichen. Selbst wenn die Lage in Ballungsgebieten angespannt ist, muss die Stadtplanung kinderfreundlich bleiben. Auch sie hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Denn nicht zu reparierende Schäden in der Stadtplanung gehen oftmals zu Lasten von Kindern und Jugendlichen, für die Freiflächen und Spielmöglichkeiten wichtig sind und nicht verloren gehen dürfen. Es gilt daher, beide so wichtigen sozialen Belange – Wohnungsneubau und Spielraumerhalt – nicht gegeneinander auszuspielen. Vielmehr muss es durch kreative Lösungen gelingen, beiden berechtigten Bedürfnissen in ausreichendem Maße gerecht zu werden.

 

Kein Rückbau von Spielflächen

Die Stadt ist Lebensraum für alle Menschen. Sie muss demnach attraktive Angebote für alle Generationen vorhalten und zukunftsgerecht gestaltet sein, so dass sich die Menschen von heute sowie von morgen wohlfühlen, gesund entwickeln und entfalten können. In einer Zeit steigender Immobilienpreise, Flächenveräußerung zur Refinanzierung von anderen Projekten und zunehmender Flächenkonkurrenz verändern sich die Rahmenbedingungen zugunsten von Begehrlichkeiten vieler Investor*innen und Politiker*innen. Vorhandene Freiräume und sogar Parkanlagen werden trotz anderslautender Lippenbekenntnisse baulich entwickelt. Kinder und Jugendliche werden damit noch weiter aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Viele der ungeplanten informellen Spielräume, wie z. B. Brachflächen weichen trotz hohem Spielwert zunehmend dem Neubau von Gebäuden und Straßenverkehrsmaßnahmen. Jüngere Tendenzen und Umfragen zeigen sogar, dass in zahlreichen Kommunen seit Jahrzehnten bewirtschaftete Spielplätze teilweise oder vollständig rückgebaut werden oder gar im Bebauungsplan festgesetzte Spielflächen zu Bauland erklärt und veräußert werden. Die formalen Begründungen sind vielschichtig und reichen – neben der Notwendigkeit der Nachverdichtung im Zuge des Wohnungsneubaus – von geringer Nachfrage nach Spielflächen in Zeiten des demographischen Wandels und der Digitalisierung der Spielwelten, Vandalismus, versäumter Wartung und Überalterung von Spielgeräten bis hin zum hohen Investitionstau in den Kommunen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, seiner Partner im Bündnis(beirat) Recht auf Spiel und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz widerspricht dieser Trend dem Grundgedanken der Daseinsvorsorge und wirkt aktiv gegen die Umsetzung des Artikels 31 der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland. Auch künftige Generationen müssen sichere, gut vernetzte und erreichbare Spielräume zur Verfügung haben. Dafür müssen heute im Hier und Jetzt die Weichen gestellt werden. Flächen und Räume die privatisiert, veräußert oder aufgegeben werden, weil sie in dem derzeitigen Gefüge nicht genutzt werden, können zukünftig nicht mehr als Erholungs- und Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen. Daher forderten sie bereits 2016 in einer gemeinsamen Resolution u.a.:

  1. Die Aufgabe von Spielflächen ist grundsätzlich zu vermeiden.
  2. Spielflächenentwicklungskonzept und/oder eine Spielleitplanung sind zu entwickeln und Kinder und Jugendliche daran mit geeigneten Methoden zu beteiligen.
  3. Neben ihrer Bedeutung als wichtige Flächen für Spiel und Bewegung ist die Bedeutung von Spielflächen für das Stadtklima, die Biodiversität, die Gesundheitsvorsorge und für einen sozialen Ausgleich im Quartier hervorzuheben.
  4. Maßnahmen zur Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Spielräumen sind in den benachteiligten Quartieren schwerpunktmäßig zu bündeln.
  5. In den gesamtstädtischen Spielraumkonzepten sind insbesondere die Qualitäten für die Gestaltung der Spielflächen hervorzuheben, wobei der Leitgedanke eines quartiersbezogenen Systems an Freiflächen sowie die Mehrfachfunktion von Spielplätzen zugrunde zu legen ist.
  6. Bei einem intelligenten Spielflächenmanagement ist auch die Option einer Zwischennutzung zu berücksichtigen.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass jedes Grünflächenamt vehement für den größtmöglichen Erhalt von Spielflächen kämpfen und all sein Knowhow einsetzen sollte, um im Kampf um die Freiflächen nicht permanent den Kürzeren zu ziehen. Auch wenn eine weitere Zersiedelung der Städte vermieden werden soll, um den Frächenfraß aufzuhalten – es gilt, eine innerstädtische Nachverdichtung mit intelligenten, kreativen und mutigen Lösungen anzugehen. Statt auf mehr Dichte zu Lasten der kindgerechten Freiflächen zu setzen, wäre mancherorts „mehr Höhe“ die wohl treffendere Devise. Denn niemand hat das Recht auf ein zweigeschossiges Townhouse in bester Citylage, wenn dafür vorher eine wichtige Spiel- und Freifläche weichen musste.

Private Bauträger*innen in die Pflicht nehmen

Die bespielbare Stadt, in der Kinder und Jugendliche ein engmaschiges Netz aus abwechslungsreichen, durch Grün- und Wegeverbindungen miteinander verknüpfte Spielgelegenheiten vorfinden, die zum freien, möglichst selbstbestimmten Spielen einladen, sollte Ziel einer jeden kommunalen Planung sein. Einen wichtigen Baustein in diesem Netz bilden die leicht erreichbaren, wohnortnahen Spielplätze. Insbesondere für jüngere Kinder haben diese hausnahen Spielplätze eine große Bedeutung. Ihr Aktionsradius vergrößert sich erst mit den Jahren und stagniert dabei sogar, wenn frühe Erfahrungen auf hausnahen Spielplätzen ausbleiben. 

Seit einigen Jahren kann man jedoch beobachten, dass etliche private Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern ihrer Pflicht zur Schaffung von Spielgelegenheiten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr in dem ausreichenden Maße nachkommen, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Damit geht nicht nur ein bedeutendes Flächenpotential verloren, der Nutzungsdruck auf die verbliebenen öffentlichen Spielflächen steigt dadurch um ein Vielfaches. Folglich sah das Deutsche Kinderhilfswerk die Notwendigkeit, eine bundesweite Untersuchung vorzunehmen und dabei gezielt herauszuarbeiten, über welchen Handlungsspielraum die Kommunen tatsächlich verfügen, um die Einhaltung der Pflicht zum Spielplatzbau einzufordern und welche Vorschläge zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Situation unterbereitet werden können. Die Bilanz der im Frühjahr 2018 veröffentlichten Studie zeigt, dass sowohl in den gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Bundesländer als auch in der kommunalen Praxis erhebliche Unterschiede bestehen. Dabei wird trotz einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften nur in wenigen Kommunen ein über Sicherheitsstandards hinausgehender Qualitätsanspruch an die Anlage privater Spielplätze formuliert. Bezüge zur DIN 18034 bestehen – wenn überhaupt – nur in Kommunen, welche über eine gesonderte Spielplatzsatzung verfügen. Hamburg geht hier mit gutem Beispiel voran und hat für private Bauträger*innen sogar eigens eine Broschüre mit sehr anschaulichen Gestaltungsbeispielen erstellt.

Aus Sicht der Kinderrechteorganisation ist es daher wichtig, diese Vorschriften konsequenter als bisher umzusetzen und zu kontrollieren. Ausnahmen sollten immer von der Kommune eingeschätzt und nicht allein von den Architekt*innen oder Bauträger*innen entschieden werden. Für die in begründeten Einzelfällen mögliche Befreiung von der Pflicht sollten die Kommunen in jedem Fall eine adäquate Ablösesumme verlangen, die in öffentliche Spielplätze investiert wird. Darüber hinaus sollte der Mangel an einziehenden Familien nicht zur Befreiung von der Pflicht zur Anlage eines Spielplatzes führen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass im Nachhinein bewusst vermieden wird, Familien einziehen zu lassen, um dieser Pflicht auch später nicht nachkommen zu müssen. Zudem sollten nicht nur die Lage und die Größe von Spielplätzen anhand der Planungsunterlagen, sondern auch die Realisierung und Gestaltungsqualität kontrolliert werden, ebenso wie der Fortbestand und die ordnungsgemäße Instandhaltung. Besonders wichtig erscheint auch, dass die Planung der Spielplätze möglichst von professionellen Spielplatzplaner*innen bzw. Garten- und Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt wird und die zukünftigen Bewohner*innen und damit die Kinder an der Planung und Schaffung des Spielraumes beteiligt werden. Dafür wäre es in vielen Fällen notwendig, dass die Spielplätze erst innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug der Familien zu schaffen bzw. final zu realisieren sind.

Qualität statt Quantität?

Auch wenn die DIN 18034 gewisse Ansprüche an die – nach Altersstufen gestaffelten – Flächengrößen stellt: mindestens ebenso wichtig sind die Ansprüche an eine gewisse Qualität der Spielräume. Hierzu zählen Anregungsvielfalt, Raumgestaltung, naturnahes Spiel, Orte zur Entspannung, neu interpretierte Klassiker, Gestaltbarkeit, Interaktionschancen sowie Barrierefreiheit und Erreichbarkeit. Allem zugrunde liegen sollte ein partizipativ erarbeitetes Spielraumkonzept. Insbesondere im verdichteten Innenstadtquartier, in dem trotz aller Bemühungen zum Flächenerhalt wohl immer weniger große, zusammenhängende Freiflächen zum Spiel zur Verfügung stehen werden, sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ganz besonders hohe Ansprüche an die Qualität des zu gestaltenden Spielraumes zu legen, um damit einen quantitativen Mangel gewissermaßen zu kompensieren. Folgende Punkte sollte man daher bei der Planung auf engem Raum berücksichtigen:

  1. Multifunktionale Nutzung von Räumen – ein Holzpodest kann gleichzeitig Sitzgelegenheit und Liegefläche sein wie auch Kletterparcours, eine Mosaikschlange zeitgleich Sitzbank und Balanciergelegenheit, die gesetzlich notwendige Feuerwehrzufahrt im Wohnhof durchaus auch als Ballspielfläche fungieren, die Liegewiese gleichermaßen als Ballspielfläche, das Kunstobjekt oder die Brunnenanlage können durchaus bespielbar sein, ein öffentlicher Platz kann durch temporär einsetzende Wasserspiele zum Toben einladen, Bäume können durch Rundbänke zum schattenspendenden Aufenthalt einladen.
  2. Spielmöglichkeiten schaffen, die für viele Kinder gleichzeitig nutzbar sind, um damit Interaktionschancen zu ermöglichen – hier eignen sich beispielsweise Seilpyramiden oder Seilspielhäuser.
  3. Spielraum auf mehreren Ebenen schaffen, in die Vertikale gehen, um den begrenzten Raum bestmöglich zu nutzen – ein Vogelnestbaum oder ein Kletter- und Spielkäfig erscheinen hier sinnvoll.
  4. Vorhandene bauliche Strukturen wie Mauern, Durchgänge und Treppen o.ä. nicht als Hürde, sondern als Herausforderung annehmen und bewusst in den Spielfluss integrieren – so lässt sich z.B. ein Kletterparcours durchaus an einer Schallschutzmauer installieren, ein Sichtschutz aus Holzstämmen kann gleichzeitig als Spiellabyrinth dienen, Lüftungsanlagen von Tiefgaragen können durchaus in ein multifunktionales Spielobjekt verwandelt werden.
  5. Bepflanzungen so auswählen, dass sie zugleich zum Spielen einladen – enge Strauchpflanzungen ermöglichen so auch Raum zum Verstecken und Verkriechen, Bäume können bewusst bekletterbar belassen werden.

Auch wenn der Freiraum begrenzt ist, sollten möglichst keine Spielplätze auf dem Hausdach oder im Innenraum errichtet werden. Sie sind sicher tolle Möglichkeiten, zusätzliche Angebote zu schaffen, als Ersatz für einen möglichst naturnah gestalteten Außenraum aber ungeeignet. Stattdessen könnte man in Erwägung ziehen, einen Mix aus Kinderspielplatz und Generationentreffpunkt zu konzipieren. Denkbar sind multifunktional nutzbare Angebote und Strukturen mit bewusst naturnaher Gestaltung, also gemeinsam zu pflegenden Hochbeeten, einem Garten der Sinne o.ä.. Wichtig ist, trotzdem ein differenziertes und stimulierendes Angebot zu schaffen und keine blanke Rasenfläche. Mit viel Kreativität lassen sich selbst auf engstem Raum wahre Kleinode gestalten, die gleichermaßen zum Spiel, aber auch zur Erholung und Entspannung einladen.

 

Quellenverzeichnis

Landeshauptstadt Stuttgart: Kindergesundheitsbericht 2015, Gesundheit, soziale Lage und medizinische Versorgung in den Stuttgarter Stadtteilen, Daten aus den Jahren 2009 – 2015, Stuttgart 2016, Zugriff am 1.07.2019 auf https://www.stuttgart.de/img/mdb/publ/26322/116776.pdf

Deutsches Kinderhilfswerk1: Kein Rückbau von Spielflächen Resolution vom Beirat Bündnis Recht auf Spiel1 und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), Berlin 2016, Zugriff am 11.07.2019 auf https://www.dkhw.de/schwerpunkte/spiel-und-bewegung/politische-arbeit/kein-rueckbau-von-spielflaechen/

Deutsches Kinderhilfswerk2: Untersuchung zur Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten, Berlin 2018, Zugriff am 11.07.2019 auf www.dkhw.de/spielplatzstudie

Deutsches Kinderhilfswerk3: 10 Bausteine eines kindgerechtes Spielplatzes, Berlin 2013, Zugriff am 11.07.2019 auf https://www.recht-auf-spiel.de/recht-auf-spiel/themen/spielraumplanung

Hansestadt Hamburg: Private Spielflächen in Innenstadtquartieren, Hinweise zur Gestaltung, Zugriff am 11.07.2019 auf https://www.hamburg.de/contentblob/1835354/331b0437cc9584085d0b2b93529fb4bc/data/kinderspielflaechen.pdf

 

Bild: Lappset

vgl. Kindergesundheitsbericht 2015, Landeshauptstadt Stuttgart, S 102

die WHO empfiehlt 1 Stunde/ Tag, die nationalen Empfehlungen geben sogar bis zu 3 Stunden vor

vgl. Deutsches Kinderhilfswerk1, 2016, o.J.

vgl. Deutsches Kinderhilfswerk 2, 2018, o.S.

vgl. Deutsches Kinderhilfswerk3, 2013, o.S.

vgl. Hansestadt Hamburg, S 53 f

vgl. ebd.,  S. 8

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