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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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05.12.2018 - Ausgabe: 6/2018

Mit großen Sprüngen – Durch Normung Sicherheit in Trampolinparks optimieren

Ann-Cathrin Stuhr (DIN Deutsches Institut für Normung e. V, DIN-Technische Gruppe TG 1.3)

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Stürmende Kinder und Jugendliche, Geschrei, Ausgelassenheit und leuchtende Augen - kaum öffnen sich die Türen eines Trampolinparks, lassen die Besucher nicht lange auf sich warten.

Trampolinparks sind im Trend und schon längst nicht mehr nur in Großstädten wie Berlin, Köln und Hamburg zu finden. Rund 50 Parks sind in Deutschland bereits eröffnet – 25 weitere befinden sich in Planung. Europa- und weltweit erfreuen sich Trampolinparks immer größerer Beliebtheit und bieten eine attraktive und erlebnisreiche Auszeit aus dem Alltag und reichlich Spaß für Groß und Klein. Insbesondere Kinder und Jugendliche können sich bis an ihre Grenzen austoben und die Kombination Spaß und Sport am eigenen Leib erleben. Neben den klassischen Trampolinen, die zu großen Sprungflächen kombiniert werden, bieten Trampolinparks zahlreiche weitere sehr vielfältige Attraktionen. Dazu gehören unter anderem Parkours, in denen sich die Nutzer in verschiedenen Geschicklichkeitsdisziplinen unter Beweis stellen müssen, Kletterwände, Schrägtrampoline und Einrichtungen für verschiedene Ballsportarten, wie Basketball und Dodgeball. Insbesondere  Kombinationen mit verschiedenartigen Landeflächen wie Schaumstoff-Sprunggruben und Airbags laden zu akrobatischen Herausforderungen ein.

Trampolinparks sind stark aktivitäts- und bewegungsmotivierend,  und das Springen auf den Geräten verbessert bei vielen Kindern und Jugendlichen motorische und koordinative Fähigkeiten. In Zeiten von Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen sowie einer exzessiven Mediennutzung sind die vielen Bewegungsanreize, die Trampolinparks den Nutzern bieten, sehr hoch zu bewerten.

Trotz dieser außerordentlich positiven Seiten der Parks darf auch die Problematik von schweren Unfällen nicht außer Acht gelassen werden.

In den letzten Jahren kam es weltweit zu teils schweren und mitunter sehr tragischen Unfällen bei Besuchern. Genaue und statistisch aussagefähige Zahlen liegen für Deutschland bisher nicht vor, jedoch äußern insbesondere Ärzte und Verbraucherschützer ihre große Besorgnis. Knochenbrüche, Bänderverletzungen, Schürf- und Platzwunden und sowie Schädel-Hirn-Traumata können Trampolinparks zugeordnet werden. Während für Spielplätze, Skateparks, Seilgärten und viele weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen seit Jahren für die Sicherheit Normen und Standards vorliegen, die wie selbstverständlich angewendet werden, sind Trampolinparks diesbezüglich Neuland. Wo geballte Action und eine sehr hohe Besucherfrequenz herrscht, sind Unfälle schwer zu vermeiden, jedoch ist man sich über die europäischen Ländergrenzen hinweg einig, dass, wenn es einen Weg gibt  Risiken zu vermindern, dieser unbedingt eingeschlagen werden muss. So wurde im Januar 2018 ein Normungsantrag zu diesem Thema von der Eurotramp-Trampoline Kurt Hack GmbH, einem bekannten süddeutschen Trampolinhersteller, eingereicht und dieser europaweit mit großer Zustimmung angenommen. Im Juni 2018 erfolgte der offizielle Startschuss für die Europäische Norm zu sicherheitstechnischen Anforderungen an Trampolinparks.

Die zukünftige Norm wird auf europäischer Ebene in der Arbeitsgruppe "Trampolinparks" (CEN/TC 136/WG 17) bei CEN, dem Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation) erarbeitet. Die Sekretariatsführung liegt hier bei Deutschland und wird vom Deutschen Institut für Normung e. V., kurz DIN, ausgeführt. DIN ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit und bildet das nationale Pendant zu CEN. Insgesamt rund 33.500 Experten aus Wirtschaft und Forschung, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand bringen ihr Fachwissen in den Normungsprozess zu verschiedensten Themengebieten ein. Die Ergebnisse sind konsensbasierte und marktgerechte Normen und Standards, die den weltweiten Handel fördern und der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie der Sicherheit und Verständigung dienen.

Auch jene 20 Experten, die sich am 13. und 14. September 2018 zur konstituierenden Sitzung des deutschen Spiegelausschusses „Trampolinparks“ (NA 112-07-10 AA) im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) zusammengefunden haben, gehören zu den 33.500 autorisierten Experten bei DIN. Als Spezialisten im Bereich Trampolinparks haben sie ein besonderes Interesse an der Sicherheit und Attraktivität der Einrichtungen. In diesem nationalen Spiegelausschuss wird während des gesamten Normungsprozesses die Normvorlage diskutiert und der deutsche Standpunkt abgestimmt, um diesen auf europäischer Ebene zu vertreten. Mitarbeiter im NASport-Arbeitsausschuss sind unter anderem Konstrukteure und Hersteller, Verbraucherschützer und Hallenbetreiber mit besten Referenzen und bündeln ein hochklassiges Fachwissen.

Ein großes Engagement der deutschen Experten zeigte sich bereits vor und auch während und nach der Gründungssitzung. Auf der konstituierenden Sitzung bei DIN in Berlin wurde ein erstes Arbeitsdokument auf Basis der BSI PAS 5000 „Specification for the construction and operation of a fixed indoor trampoline park“ als Vorschlag für die europäische Norm erarbeitet und im Anschluss bei CEN eingereicht. Die BSI PAS 5000  ist ein britischer Standard aus dem Jahr 2017, der als Ausgangsdokument für die europäische Norm genutzt werden soll. Die deutsche Expertenrunde reichte auch im Anschluss an die Sitzung noch zahlreiche Kommentare, Änderungsvorschläge und Ergänzungen zu dem Dokument ein. Alle mit demselben Ziel: Die Sicherheit in den Trampolinparks zu erhöhen, ohne Abstriche bei Bewegungserlebnissen, Sport und Spaß in Kauf zu nehmen.

Am 13. und 14. Oktober 2018 trafen sich daraufhin entsendete Experten aus ganz Europa in Berlin bei DIN, um Vorschläge aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Finnland und den Niederlanden zu der europäischen Norm zu diskutieren und eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Alle Vorschläge wurden in zwei sehr konzentrierten und produktiven Tagen gesichtet und zu einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst. Dieses Ausgangsdokument wird in den nächsten Monaten die Basis für die neue Norm bilden und weiter bearbeitet werden, bis im kommenden Jahr 2019 der offizielle Norm-Entwurf zur öffentlichen Umfrage herausgegeben wird. Der Norm-Entwurf steht jedem zur Einsicht und Kommentierung frei. Alle Kommentare werden dann zuerst in den jeweiligen nationalen Spiegelausschüssen bewertet und bearbeitet und im Anschluss an die europäischen Arbeitsgruppe weitergegeben, um dort ebenfalls diskutiert und behandelt zu werden. Eins zeigte sich jedoch bereits in vielen Debatten: Trampolinparks sind längst keine einfachen Freizeithallen mehr, sondern komplexe Einrichtungen mit einer Vielzahl von thematischen Untereinheiten, von Gastronomie, speziellen Kinderbereichen  bis hin zu High-Performance-Areas für Freestyle Athleten.

Um dieser komplexen Struktur gerecht zu werden, wurde die zukünftige Norm vorerst in zwei wesentliche Bereiche unterteilt. Im ersten Teil werden sicherheitstechnische Anforderungen an die Bauweise der Geräteelemente eines  in Bereiche strukturierten Trampolinparks gestellt, während der zweite Teil sich mit Anforderungen an den Betrieb beschäftigt. Im ersten Teilbereich werden unter anderem Aspekte wie Planung, Ausführung, Konstruktion, Prüfung und Instandhaltung von Trampolinparks und deren Komponenten behandelt.

Ein angemessenes Maß an Sicherheit und Dienstleistung bei Freizeitnutzung, beim Training und bei pädagogischen sowie therapeutischen Zwecken sollen betriebsbedingte Anforderungen im zweiten Teil sicherstellen. Eine weitreichende Risikoanalyse und ‑beurteilung gehören hier zu den wesentlichen Punkten. In der neuen Norm müssen u. a. folgende Anforderungen festgelegt werden:

 

  • Abstand zu Wänden oder anderen festen Gegenständen wie z. B. Pfeiler und Podeste
  • ausreichende Abdeckung und Polsterung von Sprungfedern und anderen Gefahrenquellen
  • ausreichender Platz unterhalb der Sprungfläche, um eine Berührung des Bodens beim Springen zu vermeiden
  • Festlegung der Nutzungsdauer für bestimmte Altersklassen
  • individuelle maximale Besucherkapazität von Trampolinparks
  • barrierefreier Zugang zu wenigstens einem Teil der Trampolinanlage, sowie allen weiteren Bereichen des Trampolinparks
  • Erarbeitung von Bild-Text-Kombinationen, die auf sämtliche Sicherheitsregeln und Risiken hinweisen, wie z. B. die Pflicht zum Tragen von Stoppersocken sowie Hinweise darauf, dass immer nur allein gesprungen werden darf und dass Schmuck, Brillen sowie Piercings bei der Benutzung abgelegt werden müssen
  • Notfallpläne sowie eine ausreichende Belehrung von Mitarbeitern

 

Es stehen also noch einige große Punkte auf der Tagesordnung, doch unter Berücksichtigung des derzeit boomenden Marktes und der ständig neu eröffnenden Trampolinparks, betont der Projektleiter Herr Maier von Eurotramp immer wieder, müsse die Norm so schnell wie möglich zur Verfügung stehen und Anwendung finden. So können am ehesten und effektivsten risikobergende Gerätesituationen,   und Gefährdungen bei risikoreichen Aktivitäten im laufenden Hallenbetrieb minimiert werden. Eine Schlüsselbedeutung für den erfolgreichen und sicheren Betrieb kommt der fachgerechten Betreuung der Trampolinparknutzer zu.

Foto: Fundorena Feldberg

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