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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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28.12.2010 - Ausgabe: 6/2010

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

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Playground@Landscape: Wie setzt sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages zusammen? Wofür steht diese?
Eckhard Pols: Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder – kurz Kinderkommission – ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und setzt sich aus fünf ordentlichen Mitgliedern (jeweils 1 Mitglied pro Fraktion) und fünf stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Die ordentlichen Mitglieder sind jeweils die Kinderbeauftragten ihrer Fraktionen. Der Vorsitz in der Kinderkommission rotiert, sodass jedes Mitglied einmal den Vorsitz übernimmt. Die Reihenfolge richtet sich nach der jeweiligen Fraktionsstärke (CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen). Die Vorsitzzeit beträgt bei den aktuell fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag jeweils 9 Monate.

Die Kinderkommission ist eine parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder. Sie will Lobby für Kinder sein und kinderpolitische Signale setzen. Sie überprüft Gesetze und Gesetzesentwürfe, ob dort auch die Interessen der Kinder berücksichtigt werden. Dies zieht sich durch fast alle Politikbereiche (Familienrecht, Gesundheitspolitik, Verkehr, Städtebau etc.).
Die Kinderkommission befasst sich also ausschließlich mit Themen, die die Situation der Kinder in Deutschland betreffen. Dabei geht es nicht um die Rechtstellung von Kindern im engeren Sinne, sondern vielmehr um allgemeine Themen wie Gesundheit, Behinderung, Alkohol oder die soziale Lage im Hinblick auf ihre besondere Ausgestaltung und Problematik für Kinder und Jugendliche.

Die Kinderkommission hat sich für die 17. Wahlperiode bestimmte Arbeitsschwerpunkte gesetzt wie Kinder und Vernachlässigung, Jugendliche in der Freizeit, Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung und Förderung, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Jugend und Alkohol oder auch Kinder kranker Eltern.


P@L: Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich für die 17. Wahlperiode unter anderem folgenden Arbeitsschwerpunkt gesetzt: Jugendliche in der Freizeit - Die Einrichtung von Skatebahnen, Bolzplätzen und Kinderspielplätzen soll von der Kinderkommission unterstützt werden. Wie wird dieses umgesetzt?
Eckhard Pols: Den Arbeitsschwerpunkt „Jugendliche in der Freizeit“ hat sich die FDP-Abgeordnete Nicole Bracht-Bendt für ihre Vorsitzzeit gesetzt. Die Kinderkommission wird auch zu diesem Schwerpunktthema Experten und Sachverständige einladen, um sich vertiefte und detaillierte Informationen über dieses Thema zu verschaffen. Auf Grundlage dieser Informationen werden dann Beschlüsse und Empfehlungen (einstimmig) verabschiedet, die die Kinderkommission an die jeweils zuständigen politischen Gremien, wie parlamentarische Ausschüsse – z. B. den Familienausschuss -, Ministerien auf Bundes- und Landesebene oder an die Ministerpräsidenten der Bundesländer sendet.

Da die Kinderkommission kein Beschlussorgan ist und kein eigenes Antragsrecht hat, muss sie sich mit ihren Anregungen an Ausschüsse und Fraktionen wenden, mit dem Ziel, diese in die parlamentarischen Aktivitäten aufzunehmen.


P@L: „Respekt für Kinder“. Das war das Motto zum Weltkindertag. Was steckt dahinter?
Eckhard Pols: Für die Kinderkommission war es immer ein zentrales Anliegen, in allen Bereichen der Gesellschaft Respekt für Kinder einzufordern. Respekt für Kinder ist die unabdingbare Grundlage und Voraussetzung für einen verantwortlichen Umgang mit Kindern. Respekt bedeutet auch Berücksichtigung, das heißt Kinder müssen wieder vermehrt in den Fokus der Politik und in die Mitte der Gesellschaft rücken. Wir müssen erkennen, was Kinder brauchen, um ihnen eine noch bessere Zukunft auf allen Ebenen zu bieten.


P@L: „Laufen. Springen. Klettern. Sicher geht das!“ war das Motto zum diesjährigen Kindersicherheitstag. Ministerin von der Leyen testete mit der Zeitschrift „Bild der Frau“, Ausgabe 24/09, einen Aufruf zu mehr Sicherheit auf Kinderspielplätzen: Todesfalle Spielplatz. Wie setzt sich die Kinderkommission für mehr Sicherheit ein, für mehr Sicherheit zum Beispiel auf Kinderspielplätzen?!
Eckhard Pols: Das Beispiel des Arbeitsschwerpunktes „Jugendliche in der Freizeit“ zeigt, dass sich die Kinderkommission in Expertengesprächen auch mit der Sicherheit auf Spielplätzen befassen wird, um zu vermeiden, dass es zu Unfällen kommt.


P@L: Achtung: laute(r) Kinder. Der Kinderkommission ist ein Anliegen, kindgerechte Lebensräume zu schaffen. Wie sehen diese in Ihren Augen aus?
Eckhard Pols: Dort, wo sich Kindergärten und Spielplätze befinden, müssen Kinder sich frei entfalten und ihre Kindheit ausleben können. Das heißt sie müssen frei von Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel durch Mittagspausen, aufwachsen können. Kinderlärm darf nicht die Ursache von Einschränkungen in der Entfaltung kindlicher Lebensweisen sein.


P@L: Kinderlärm ist ein Ausdruck von Lebensfreude?
Eckhard Pols: Kinderlärm ist Ausdruck von Lebensfreude, die sich artikulieren muss. Es ist das Schönste und Normalste, was es gibt und Kinder haben ein Recht auf freie Entwicklung und Spielen. Sie brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig und körperlich entwickeln zu können. Beim Spielen und Toben verursachen die Kinder Geräusche. Diese Geräusche sind jedoch nicht mit Gewerbe- oder Verkehrslärm gleichzusetzen, denn sie sind eine natürliche Ausdrucksform kindlichen Verhaltens. Diese Freiräume sind gefährdet und müssen daher immer wieder neu für die Kinder gesichert werden.

Ziel der Bundesregierung ist ein erheblicher Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder. Diesen Zielen stehen aber wiederholt Gerichtsurteile entgegen, aufgrund derer Kindertagesstätten oder Spielplätze wegen des damit verbundenen Lärms geschlossen werden. Sie werfen die Frage auf, wie kinderfreundlich unsere Gesellschaft wirklich ist.

Ich begrüße daher die Initiativen im Bundesrat sowie der Fraktionen im Deutschen Bundestag, die sich für eine klare gesetzgeberische Wertung aussprechen, dass „Kinderlärm“ in der Regel sozialadäquat ist.
Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund eine Novelle des Baugesetzbuches, wonach Kindertagesstätten künftig in allen Wohngebieten zulässig sein sollen, sowie eine Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz, dass Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet wird.


Das Interview führte Thomas R. Müller (Playground@Landscape)

Fotos: photocase, Fotograf: xxee/REHvolution.de
 

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