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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.04.2011 - Ausgabe: 2/2011

Machen Kinder den "besseren" Lärm?

Pro und Contra Kinderlärm-Gesetz

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Zukünftig soll dies zumindest für Wohngebiete nicht mehr gelten. Eine vom Kabinett geplante Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes legt fest, dass laute Geräusche von Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten kein Grund für Nachbarschaftsklagen mehr sein können. Kita-Betreiber und Kommunen sollen damit mehr Rechtssicherheit erhalten.
 

Ein Pro und Contra zum Gesetzentwurf.

Kinder sind mehr als Presslufthämmer auf zwei Beinen:
Ja zu Kindern, aber Nein zu Kinderlärm? Was für ein Unsinn! Wo sollen Kindertagesstätten und Spielplätze denn bitteschön hin, damit sie bloß niemanden stören? Ins Industriegebiet vielleicht? Unter die Erde? Oder vielleicht doch besser gleich auf den Mond?
Natürlich müssen Kinder auch in Wohngebieten spielen dürfen. Und sie tun es ja nicht um Mitternacht, sondern nur bis nachmittags. Ich sage: Wer in spielenden Kindern nichts anderes sieht, als Presslufthämmer auf zwei Beinen, der hat nichts kapiert. Wir brauchen ganz dringend Kinder, sonst bricht unsere Gesellschaft in ein paar Jahrzehnten mangels Nachwuchs zusammen. Und dieser Nachwuchs hat ein Recht darauf, sich draußen auszutoben. Aus stummen, stillsitzenden Kindern werden keine mündigen Erwachsenen.
Die Entscheidung der Bundesregierung für Kinderlärm ist deshalb richtig. Spielende, lachende, jubelnde Kinder - so klingt eben die Zukunft. Und wer sich als Erwachsener über Kinderlärm in der Nachbarschaft aufregt, der hat wohl seine eigene Kindheit vergessen. (Quelle: Mark Kleber, SWR, ARD Berlin)

Es gibt keinen bösen und guten Lärm - es gibt nur Lärm:
Es ist mir tatsächlich herzlich egal, wer oder was den Lärm verursacht, der mich nervt. Ob Bauarbeiten, Autos oder lärmende Kinder - wenn die eine bestimmte Lautstärke überschreiten und wenn die Töne dann noch in den oberen Frequenzen angesiedelt sind, dann will ich das nicht hören müssen.
Und danach kann ich mir bis jetzt meine Wohnung suchen: Keine Durchgangsstraße, keine Schule und kein Kindergarten in der Nähe - also einziehen. In der Nähe von Autobahnkreuzen oder Kinderspielplätzen würde ich kein Haus bauen und keine Wohnung mieten. So einfach kann das sein und so einfach könnte und sollte das auch bleiben.
Wenn das Kabinett aber nun das Lärmschutzgesetz ändert, kann ich mich darauf nicht mehr verlassen. Dann kann ich nicht mehr davon ausgehen, dass in der Nachbarschaft meiner Wohnung kein Kindergarten, kein Spielplatz und kein Sportplatz gebaut wird. Und ich kann mich nicht mehr darauf verlassen, dass eine ruhige Wohngegend auch ruhig bleibt. Gegen Autobahnkreuze und Straßenausbau könnte ich noch klagen. Diesen speziellen anderen Lärm müsste ich klaglos hinnehmen - obwohl die persönlich empfundene Belästigung eben doch dieselbe bleibt.
Bösen Lärm und guten Lärm gibt es eben nicht - es gibt nur Lärm oder Ruhe.
(Quelle: Klaus Sturm, SWR, ARD Berlin)

Mehr Informationen unter:
http://www.tagesschau.de/inland/laermschutzgesetz100.html


  Photoquelle: nicky_ / photocase.com

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