Interessante Beiträge waren unter anderem „Entscheidungsmaßstäbe außerhalb der Norm“ von Mario Ladu (Spielplatzmobil GmbH). In seinem Vortrag erläuterte Herr Ladu weitere Entscheidungsmaßstäbe für die Spielplatzkontrollen außerhalb der Norm DIN EN 1176. Hierzu gehören die Maßstäbe der Kommunalversicherung, die festgelegt hat, dass auch Kunstobjekte, die auf oder in der Nähe von Spielplätzen errichtet werden, die Anforderungen an Spielplatzgeräte erfüllen müssen.
Des Weiteren sind die Sicherheitsinformationen aus dem Regelwerk der Unfallkasse heranzuziehen, z.B. bei der Gestaltung von naturnahen Spielräumen, Seilgärten in Kitas und Schulen und den Anforderungen an Kletterbäume.
Vorgestellt wurden auch die neuesten EK-Beschlüsse aus dem Arbeitskreis “Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich“. Hier werden z.B. weitere Aussagen zur Höhe der Absturzsicherung bei Podesten mit mehr als drei Meter freier Fallhöhe und den Korngrößen für loses Schüttmaterial getroffen.
Als letztes wurden noch Urteile aus dem Richterrecht vorgestellt und anhand von praktischen Beispielen erläutert.
Ein anschließender Vortrag von Mario Ladu beschäftigte sich mit dem Thema „Unfälle – Schutzziele“. Durch zahlreiche Untersuchungen wird belegt, dass die meisten Unfälle an Rutschen und Schaukeln stattfinden. Über 50 Prozent der Unfälle sind Stürze, unfallauslösend ist meist der Verletzte selbst oder das Gerät. Der verletzungsbewirkende Gegenstand ist bei vielen Unfällen die Bodenoberfläche, d.h. unzureichender Fallschutz. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis wurden die Schutzziele der Maße in der Norm erläutert, z.B. die Bodenfreiheit bei Schaukeln, der Abstand zur Zentralachse bei Kontaktschaukeln und die Höhe des Rutschenauslaufs.
Berthold Tempel, TÜV Rheinland LGA Products GmbH referierte zum Thema: Anforderungen an Zertifikate und GS-Zeichen Vergabe bei Spielplatzgeräten.
Fazit: Größtmögliche Sicherheit hat man nur durch das GS-Zeichen, da hierbei eine detaillierte Prüfung stattfindet, die über die Prüfnormen hinausgeht.
Eine weiterer Vortrag: „Gefahrenbäume über der Sandkiste - Baumkontrolle im Umfeld von Spielplätzen“ von Simone Kasper, Spielplatzmobil GmbH.
Herbert Hartmann, Unfallkasse Hessen, ging auf die Anforderungen an Spielplätze in Kinderkrippen ein.
Krippenkinder weisen ein großes Entwicklungsspektrum vom Baby bis zum Kleinkind auf, in diesen Phasen ändern sich die Anforderungen an das Außengelände ständig. Durch den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder und den daraus resultierenden Gefährdungen ist im Außengelände besonderes Augenmerk auf Spielplatzgeräte, Fallschutz, Pflanzen und die gemeinsame Geländenutzug von U3- und Ü3-Kindern zu legen.
Bei den Spielplatzgeräten ist darauf zu achten, dass die Geräte auf öffentlichen Spielplätzen i.d.R. für Kinder ab drei Jahren zugelassen sind. Bei Nutzung dieser Geräte durch Krippenkinder ist eine unmittelbare Aufsicht erforderlich, auch wenn die Geräte nicht leicht zugänglich sind.
Beim Fallschutz ist zu empfehlen bis 60 cm Rasen oder Oberboden zu verwenden und ab 60 cm Fallhöhe Sand oder Fallschutzplatten vorzusehen. Feinkies und Holzschnitzel sollten aufgrund des mundorientierten Verhaltens der Krippenkinder nicht verwendet werden. Die Brüstungshöhe sollte auf min. 60 cm reduziert werden, damit die Kinder noch über die Brüstung sehen können.
Bei der Pflanzenauswahl sollen keine Pflanzen mit erheblichem Giftpotential, stechenden oder brennenden Pflanzenteilen sowie verschluckbaren “Kleinteilen“ verwendet werden. Auch sollten keine insektenanlockenden Pflanzen zum Einsatz kommen.
Durch die große Entwicklungsspanne von 0-6 Jahren sollte es keine gemeinsame Nutzung des Außengeländes von U3- und Ü3- Kindern geben. Es sollten getrennte Bereiche geschaffen werden und U3 Kinder dürfen nur unter direkter Aufsicht auf die Ü3-Geräte.
Zum Schluß referierte Mario Ladu, Spielplatzmobil GmbH, über den Kinderspielplatz ein: Kinderspielplätze – aber richtig!
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