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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.04.2011 - Ausgabe: 2/2011

Prüfzeichen - und was dahinter steckt

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Was bedeuten GS-Zeichen, CE-Kennzeichnung und Co. überhaupt? Und wie werden diese Zeichen richtig interpretiert? Diese Fragen beantwortet Berthold Tempel, Laborleiter bei TÜV Rheinland und Vorsitzender diverser Normenausschüsse im Bereich Spielplatzsicherheit.

Playground@Landscape: Herr Tempel, was steckt eigentlich hinter dem Gedanken von Prüfzeichen?
Berthold Tempel: In Deutschland gibt es für die Mehrheit der Produkte keine Prüfpflicht. Zwar findet man bei fast allen Produktgruppen auf der Verpackung verpflichtend die CE-Kennzeichnung, also die von der EU vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers. Allerdings ist dies kein Nachweis dafür, dass tatsächlich eine unabhängige und neutrale Prüfung des jeweiligen Produktes stattgefunden hat. Hier bringen Prüfzeichen zusätzliche Sicherheit und Transparenz – sowohl für den Importeur, den Handel und natürlich für die Endverbraucher..

P@L: Die CE-Kennzeichnung ist also kein Prüfzeichen?
Berthold Tempel: Mit dem Aufbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den jeweils dafür geltenden Europäischen Normen entspricht. Dieser Selbsterklärung des Herstellers müssen die Endverbraucher ohne wirklichen Nachweis einer Prüfung vertrauen.

P@L: Wenn man dem CE aber nicht 100prozentig vertraut, wie kann man dann erkennen, dass es sich um sichere Produkte handelt?
Berthold Tempel: In Deutschland gibt es seit 1977 das GS-Zeichen. GS steht für Geprüfte Sicherheit. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges, privates Prüfzeichen mit gesetzlich festgelegten Inhalten. Daran kann der Endverbraucher erkennen, dass das Produkt vor dem Verkauf von einem neutralen, unabhängigen Prüfhaus wie beispielsweise TÜV Rheinland überprüft und zertifiziert wurde.

P@L: Wer darf das GS- Zeichen vergeben und wonach wird geprüft?
Berthold Tempel: Eine GS- Prüfung mit anschließender Zertifizierung darf nur von staatlich anerkannten und akkreditierten Prüfhäusern durchgeführt werden. In Deutschland gibt es das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie produktspezifische Richtlinien und Normen. Diese sind in der Regel die jeweiligen Prüfgrundlagen, anhand derer diese Tests durchgeführt werden.

P@L: Von wem erhält TÜV Rheinland seine Zulassung – muss der TÜV Rheinland also auch selbst zum TÜV?
Berthold Tempel: Unsere Arbeitsleistungen als neutrales Prüfhaus werden durch eine staatliche Stelle überwacht: die ZLS, also die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Diese Stelle überprüft durch Audits regelmäßig, ob wir die notwendigen Kenntnisse und Einrichtungen besitzen, die man benötigt, um Produkte zuverlässig, reproduzierbar und neutral zu testen.

P@L: Um das GS-Zeichen zu erhalten – welche Prüfungen werden an dem Produkt durchgeführt?
Berthold Tempel: Im Vordergrund steht die ganzheitliche Sicherheitsprüfung des Produktes. Der individuelle Prüfumfang hängt direkt von den Eigenschaften, der Beschaffenheit und dem Einsatzgebiet/Einsatzzweck des Produkts ab. Generell gilt: sämtliche sicherheitsrelevante Aspekte des Produkts werden von den Experten genau unter die Lupe genommen - von der mechanischen über die elektrische bis hin zur chemischen Sicherheit. Alles, was in den Normen, Richtlinien und Gesetzen für das betreffende Produkt vorgegeben wird, wird hierbei überprüft. Teilweise gehen die Anforderungen sogar darüber hinaus.

P@L: Was bedeutet „über die gesetzlichen Vorgaben hinaus“?
Berthold Tempel: Für manche Schadstoffe – beispielsweise Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) – gibt es noch keinen gesetzlichen Grenzwert. Einige Stoffe innerhalb der PAK, beispielsweise das Benzo(a)pyren, kann beim Menschen krebserregend wirken. Wir kennen das auch aus dem Qualm von Zigaretten. Hier haben wir uns mit der ZLS und anderen Prüfunternehmen darauf verständigt, diese Schadstoffe anhand eines definierten Richtwerts zwingend bei der Vergabe des GS-Zeichens mit zu überprüfen. Liegen die Werte über diesem Richtwert, vergeben wir kein GS-Zeichen.

P@L: Werden neben den Produkteigenschaften noch weitere Aspekte überprüft?
Berthold Tempel: Neben den Produkteigenschaften werden auch die Fertigungsstätten durch Experten des TÜV Rheinland überprüft – und zwar ganz egal wo auf der Welt das Produkt hergestellt wird.

P@L: Nach welchen Kriterien wird hier kontrolliert?
Berthold Tempel: Während der Fertigungsstättenbesichtigungen wird überprüft, ob Qualität sichernde Maßnahmen bei der Fertigung getroffen wurden. Nur wenn ein Hersteller in der Lage ist, sein Produkt während der ganzen Produktion mit einer konstanten Qualität herzustellen, ist auch gewährleistet, dass die Produkte sicher sind. Sollten wir allerdings Schwankungen in der Produktion feststellen, die die Sicherheit des Produktes beeinflussen, vergeben wir kein GS-Zeichen.

P@L: Was wird in den Fertigungsstätten noch kontrolliert?
Berthold Tempel: TÜV Rheinland ist seit 2006 Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen. Bei unseren Fertigungsstättenkontrollen überprüfen wir also auch anhand der UN-Vorgaben, ob ausreichend Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen sind oder ob verbotene Kinderarbeit im Spiel ist. Die UN-Vorgaben dienen hier als Mindestvoraussetzung, die die Hersteller erfüllen müssen. Sollte das Land, in dem das Produkt hergestellt wird, höhere Anforderungen stellen, orientieren wir uns an diesen.

P@L: Handelt es sich hierbei um eine einmalige Überprüfung des Produkts?
Berthold Tempel: Auch hier greift der ganzheitliche Ansatz. Während der Gültigkeit des GS-Zeichens – diese ist zeitlich befristet und beträgt maximal 5 Jahre – werden die Fertigungsstätten im Jahresrhythmus erneut überprüft. Auch auf das geprüfte Produkt werfen wir nicht nur einmal einen Blick. Unsere hausinterne Markenüberwachung führt beispielsweise immer wieder Testkäufe durch, um sicherzustellen, dass die Produkte, die unser GS-Zeichen tragen, nicht nachträglich verändert wurden.

P@L: Was genau macht ihre Markenüberwachung um sicherzustellen, dass Produkte das GS-Zeichen zu Recht tragen?
Berthold Tempel: Unsere Mitarbeiter führen Testkäufe in Warenhäusern oder auch im Internet durch. Dort kaufen wir Produkte, die unser GS-Zeichen tragen und testen diese, ob sie die Vorgaben des GS-Zeichens weiterhin erfüllen. Sollte ein Produkt zu Unrecht das GS-Zeichen tragen, informieren wir unseren Akkreditierer und gehen unverzüglich auf den Hersteller bzw. Importeur zu. Sollte eine Gefahr von dem Produkt ausgehen, informieren wir zusätzlich und sofort die für uns zuständigen Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden. Also beispielsweise das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt.

P@L: In welcher Pflicht steht der Hersteller, wenn er ein GS-Zeichen beim TÜV Rheinland erhalten hat?
Berthold Tempel: Mit dem Erhalt des GS-Zeichens verpflichtet sich der Hersteller per Vertrag, dass er sämtliche Änderungen am Produkte – egal wie groß oder klein diese sind – unverzüglich dem Prüfhaus meldet. Je nach Änderungen erfolgen im Anschluss weitere Prüfungen. Sollten die Änderungen die Sicherheit des Produktes nicht mehr gewährleisten, so wird das GS-Zeichen aberkannt.

P@L: Was passiert, wenn sich die Normen für die Prüfungen ändern?
Berthold Tempel: Die Mitarbeiter des TÜV Rheinland arbeiten aktiv an der Normengestaltung in unterschiedlichen Gremien mit. Das bedeutet, wir wissen zeitnah wenn sich die Grundlagen ändern und informieren unsere Kunden. Im Falle von Normenänderungen führen wir an den Produkten Ergänzungsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Produkt die neuen Anforderungen besteht.

P@L: Mittlerweile gibt es neben dem GS-Zeichen viele andere Prüfzeichen auf dem Markt. Worin liegen die Unterschiede?
Berthold Tempel: Wie schon erwähnt, ist die ganzheitliche Prüfung des Produkts das Kernstück des GS-Zeichens. Dies ist bei anderen Prüfzeichen nicht zwingend der Fall. Bei diesen kann der Prüfumfang unter Umständen deutlich variieren – nach oben aber auch nach unten.

P@L: Was bedeutet dies?
Berthold Tempel: Steht ein Prüfzeichen beispielsweise nur für die Überprüfung der chemischen Eigenschaften, bedeutet dies, dass andere sicherheitsrelevante mechanische oder elektrische Eigenschaften nicht mit überprüft wurden. Bei diesen Prüfzeichen ist also kein Rückschluss auf die komplette Sicherheit des Produktes möglich. Hier muss genau hingesehen werden.

P@L: Dürfen auch nur Teilaspekte einer Norm überprüft und zertifiziert werden?
Berthold Tempel: Eine vollständige Normenprüfung ist nicht zwingend erforderlich, es dürfen auch nur Abschnitte der Norm überprüft und die Produkte dann zertifiziert werden. Weiterhin umfassen diese Prüfungen in den meisten Fällen keine Fertigungsstättenkontrolle und die Inhalte werden von staatlicher Seite nicht überwacht. Solche Prüfzeichen kann jede Prüfstelle vergeben, da sie sich hierfür nicht von staatlicher Seite akkreditieren lassen müssen.
Eine Aussage über das gesamte Produkt gibt nur das GS-Zeichen.


P@L: Wer prüft wie? Gibt es sogenannte "schwarze Schafe" auf dem Markt?
Berthold Tempel: Es gibt auch, wie überall schwarze Schafe. Einige bringen Prüfzeichen an ihrem Produkt an - ohne über entsprechende Genehmigungen zu verfügen. Andere lassen nur Teile einer Norm prüfen und werben - dann mit einer Konformitätsbescheinigung o.ä. wobei nur ein einzelnes Muster geprüft wurde und keine Aussage über eine Serienfertigung möglich ist – um nur einige Beispiele zu nennen.

P@L: Gibt es unterschiedliche Wertigkeiten auf dem Markt? Das heißt: Wenn ich bei dem einen Prüfinstitut das GS-Zeichen nicht bekomme, gehe ich zum nächsten?
Berthold Tempel: Bei einer GS Zertifizierung ist dies etwas anders. Hier ist es Herstellern nicht erlaubt, einen Parallelantrag an eine andere benannte Stelle einzureichen (Nachzulesen auf der Homepage der ZLS Fragen und Antworten). Sollte jedoch ein Produkt bei einer Stelle durchgefallen sein, kann durchaus eine Wiederholungsprüfung bei einer anderen Stelle beauftragt werden.


Das Interview führte Thomas R. Müller (Playground@Landscape)
 

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