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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.04.2011 - Ausgabe: 2/2011

Beule ja – Platzwunde nein!? Der Spielplatzsachkundige kommt

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Aber noch immer werden Jahresinspektionen von so genannten „Sachkundigen Spielplatzprüfern“ angeboten und durchgeführt, dessen Ergebnisse mehr als zweifelhaft erscheinen. Häufig führen solche, von unqualifizierten Prüfern durchgeführte Kontrollen, zu langwierigen Diskussionen. Aber was qualifiziert einen letztendlich zum Sachkundigen für Spielplätze und Spielplatzgeräte?

Wie soll man als Betreiber verfahren, um nicht bei der Auswahl eines externen Prüfers grob fahrlässig zu handeln? Wie kann man als Betreiber sicherstellen, dass man die Leistung bekommt, die man entsprechend ausschreibt? Genau diese und mehr Fragen beschäftigen seit Jahren die Experten. Zwar wird im Teil 7 der DIN EN 1176 angeführt, dass nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes eine sachkundige Person eine Inspektion der Installation vornehmen soll, um die Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) der EN 1176 zu bewerten, aber welche Voraussetzungen dieser Sachkundige mitbringen sollte, wir hier nicht näher definiert. Das gleiche gilt für die jährlich durchzuführende Hauptinspektion eines jeden Spielplatzes. Auch hier wird in der DIN darauf verwiesen, dass diese Inspektion von sachkundigen Personen durchzuführen ist. Aber was qualifiziert jemanden?

Um die Frage endgültig klären zu lassen, was einen letztendlich zum Sachkundigen für Spielplätze und Spielplatzgeräte qualifiziert, stellte der Bundesverband der Spielplatzgeräte und Freizeitanlagen (BSFH) im Jahr 2007 einen entsprechenden Antrag an das Deutsche Institut für Normung (DIN), mit der Bitte, hier durch eine Regelsetzung für mehr Klarheit zu sorgen. Da das Interesse an diesem Antrag sehr groß war, nahm sich das DIN umgehend der Thematik an und man beschloss nach der Gründungssitzung, die im Oktober 2007 stattfand, ein entsprechendes Papier zu erarbeiten. Am Anfang des Jahres 2008 setzte sich der damals neu gegründete Ausschuss „Spielplatzprüfer“ paritätisch zusammen. Und nach dreijähriger Arbeit wurde von allen beteiligten Experten ein DIN Fachbericht erarbeitet, der in naher Zukunft der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden wird.

Ein Schritt in die richtige Richtung. Denn den Betreibern von Kinderspielplätzen ist häufig nicht bewusst, dass die deutsche Rechtsprechung Unwissenheit nicht als Entschuldigung wertet und wenig Einsicht bei Versäumnissen in Sachen Spielplatzsicherheit kennt. Wenn Kinder verunglücken, weil sie den Anforderungen, die das Spielplatzgerät an Kraft und Geschick stellt, nicht beherrschen, gehört dies zum Lebensrisiko. Lässt sich die Ursache eines Unfalls jedoch auf unzureichende Kontrollen und Wartungen zurückführen, ist der Träger des Spielplatzes verantwortlich und schadensersatzpflichtig. Dabei sollte sich jeder Betreiber die Frage stellen: Wenn ein sogenannter „Sachverständiger“ für 20 Euro eine jährliche Hauptuntersuchung anbietet – kann das sein? Seit vielen Jahren drängen sogenannte „Sachverständige“ und „Wartungsexperten“ auf den Markt. Der eine und der andere enttarnt sich als Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Das wird bald der Vergangenheit angehören, denn der Fachbericht mit der Bezeichnung DIN SPEC 161 beinhaltet die aus Sicht der Experten erforderlichen Kriterien, die zur Schulung sowie zur Prüfung eines qualifizierten Spielplatzprüfers erforderlich sind.
Die „Geiz-ist-geil“- Mentalität wird hoffentlich mit dem angeführten Fachbericht ad acta gelegt. Schlagzeilen wie „Zeitbombe Spielplatz“, „Unsere Spielplätze: lebensgefährlich“ oder „Todesfalle Spielplatz“ aus der Tagespresse verschwinden.

Die internationale Fachzeitschrift Playground@Landscape hat sich im Ausschuss „Spielplatzprüfer“ umgehört und Statements zum Spielplatzsachkundigen bei den Vertretern verschiedener interessierter Kreise eingeholt.

Statements zum Fachbericht DIN SPEC 161

Berthold Tempel (TÜV Rheinland LGA Products, Vorsitzender der Normenausschüsse Kinderspielplätze und Spielplatzprüfung):
„Ich finde es grundsätzlich gut, dass man hier durch diese Normenarbeit den Betreibern von Spielplätzen eine Möglichkeit gibt, ihre Ausschreibungen anhand dieser DIN SPEC zu spezifizieren. Da der Begriff Sachkundiger nicht eindeutig beschrieben ist, hat man nun die Möglichkeit die erforderliche und auch verlangte Sachkunde durch einheitliche Ausschreibungskriterien festzulegen. Ich denke auch, dass hiermit den Betreibern eine gewisse Rechtssicherheit gegeben wird, damit diese sich nicht vorwerfen lassen müssen, dass "die Auswahl des externen Prüfers für die Hauptuntersuchung bzw. für die Abnahme eines neuen Spielplatzes grob fahrlässig erfolgte" (Auszug aus der richterlichen Urteilsbegründung des Amtsgerichts Offenbach 27Ds 1120JS 68056/02).
Somit ist ein erster Schritt getan, so dass man bei allen denjenigen, die diese Ausbildung/Prüfung nach DIN SPEC 161 abgelegt haben, ein umfassendes Grundwissen zu Normeninhalten und der Thematik Spielplatzprüfung voraussetzen kann. Jetzt liegt es an allen Betreibern, dass sich diese DIN SPEC 161 am Markt auch durchsetzt und in die Vorlage entsprechender Nachweise in die Ausschreibungen aufgenommen wird.“

Dipl. Ing. Ernst Stösser (Leiter des Gartenamtes der Stadt Regensburg – Vertreter der GALK in einigen DIN-Ausschüssen):
„Qualifizierung von Spielplatz-Prüfern verursacht den Kommunen und Spielplatzbetreibern zusätzliche Kosten: Öffentliche Kinderspielplätze sind wichtige Orte der Entwicklung unserer Kinder, für deren Verkehrssicherung die Kommunen oder Wohnungsbauträger verantwortlich sind. Die Kinderspielplatzträger tragen eine hohe Verantwortung bei Planung, Bau und Unterhalt dieser öffentlichen Einrichtungen. Auch wenn Unfälle auf Spielplätzen nie gänzlich ausgeschlossen werden können, ist es notwendig, kalkulierbare Risiken von vorne herein auszuschließen bzw. zu vermeiden. Versicherer und Gerichte orientieren sich bei ihren Anforderungen oder Entscheidungen an der Entwicklung des Standes der Technik oder an den einschlägigen Sicherheitsnormen und Richtlinien. Hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und der Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht haben Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren einen tollen Job gemacht. Sie haben dazu beigetragen, dass sich auf unseren Spielplätzen wenig gefährliche Unfälle ereigneten. Auch wenn jeder vermeidbare Unfall ein Unfall zuviel ist, glaube ich nicht, dass die derzeitige Normungsarbeit zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern etwas daran ändern wird schwarze Schafe auszusondern. Als Vertreter der GALK bin ich jahrzehntelanges Mitglied von unterschiedlichen Ausschüssen, die sich mit Normungsarbeit von Spielplätzen und Spielplatzgeräten befassen.
Ich empfinde es als meine Aufgabe, unnötige kostenintensive Reglementierungen abzuwenden, weshalb ich mich bei der Entscheidung, zusammen mit dem Vertreter des Deutschen Städtetages und einer größeren Anzahl von Mitgliedern des für die DIN-EN 1176 zuständigen Ausschusses gegen eine neue Norm, mit dem Ziel die Qualifizierung von Spielplatzprüfern zu reglementieren, ausgesprochen habe. In der DIN-EN 1176 Teil 7 „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Kinderspielplatzgeräten“ sind die Anforderungen ausreichend geregelt. Auch dort wird eine entsprechende Befähigung der mit der Aufgabe befassten Personen gefordert. War die Anfangsabsicht der Antragsteller, die Qualifizierung für alle Kontrollintervalle wie
a. visuelle Routineinspektion
b. operative Inspektion
c. jährliche Hauptinspektion
zu fordern, konnte wenigstens erreicht werden, die geplante Ausbildungsqualifikation auf die Jahresinspektion zu beschränken.

Nachdem die Qualifikation von Spielplatzprüfern mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand für die Kommunen und Spielplatzbetreiber verbunden ist, sind künftig viele Träger von Spielplatzeinrichtungen gezwungen, die Jahreskontrolle an Sicherheitsfirmen oder Sicherheitsfachleute zu vergeben. Insbesondere für kleinere Gemeinden wird wegen des großen Qualifikationsaufwandes nur eine Vergabe dieser Sicherheitsleistungen in Frage kommen.
Schade finde ich, dass die Ausbildung zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern nicht alle Outdoor-Spieleinrichtungen abdeckt. Ich hoffe nur, dass die verantwortungsbewussten Prüfinstitute und Prüfer sich auch ausgiebig über Sicherheitsanforderungen anderer Einrichtungen informieren. Wir als Gemeinden müssen auch die Verkehrssicherung bei Skateboard-, Inline- und Kletter-Einrichtungen gewährleisten, auch müssen die Ballspielbereiche für Basketball, Volleyball oder Bolzplätze ebenso verkehrssicher sein wie Fitnessgeräte oder Fitnessparks, die in vielen Gemeinden vorhanden sind und im bisherigen Ausbildungsplan für die Qualifizierung nicht enthalten sind.
Wir als Gartenämter sind in der Regel für alle Freianlagen und deren Einrichtungen hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherung verantwortlich. Hoffentlich benötigen die Träger von diesen unterschiedlichen Einrichtungsgegenständen nicht mehrere Sicherheitsexperten, um die notwendigen Sicherheits-Checks in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Stadt Regensburg als verantwortungsbewusste Stadt wird nach entsprechender Einführung von Qualifizierungseinrichtungen einige für die Sicherheit verantwortliche Mitarbeiter zu einer entsprechenden Weiterbildung entsenden.“

Heinz Münstermann (BO-Münstermann, Beratungsorg. für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen):
„In allen Bereichen des Lebens ist für bestimmte Tätigkeiten eine Qualifikation notwendig. Das gilt im Besonderen für sicherheitstechnische Überprüfungen. Der Arbeitsausschuss „Spielplatzprüfung“ hat sich mit großem Engagement der Frage zugewandt: „Welche Qualifikation muss ein Spielplatzprüfer haben?“ Es wurde ein Papier erarbeitet, das die Lehrinhalte für eine Jahreskontrolle vermitteln soll. Ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung! Trotzdem bin ich persönlich skeptisch, dass diese Ausbildung das vom Antragsteller gewünschte Ziel erreicht, lesen kann die Norm jeder, sie umzusetzen ist eine andere Sache.
Wie sonst wäre es erklärbar, dass seit 40 Jahren zertifizierte Prüfstellen zu unterschiedlichen Bewertungen bzw. Ergebnissen kommen. Dass ein Erfahrungsaustauschkreis (EK 2) der Prüfstellen um eine einheitliche Bewertung ringt. Dass Fachfirmen verschiedene Auslegungen der Norminhalte benutzen, um sich vom Wettbewerb unterscheiden oder einfach billiger zu sein. Dass Sicherheitsfachkräfte falsche Bewertungen vornehmen. Dass vereidigte Sachverständige verschiedenartige Beurteilungen von Sachverhalten vornehmen.
Dazu kommen offene Fragen z.B.: Wer ist qualifiziert, solche Schulungen durchzuführen? Wer überprüft wie die Schulungen durchgeführt werden? Reicht es aus, den Inhalt der Normenreihe DIN EN 1176 abzufragen? Oder müssen – um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten – nicht weitere Sachverhalte wie Skateanlagen, Multifunktionsportanlagen, Kletterwände etc. mit einbezogen werden?
Mit dem DIN Fachbericht SPEC. 161 werden noch nicht geklärte Fragen deutlich.“

Hans-Karl von Bodecker (Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün):
„Der Spielplatzprüfer kommt! Grundsätzlich ist das ausgesprochen wünschenswert. Es sollte doch im Interesse der Anwender liegen auch in dieser (Dienst-) Leistung einen Standard zu schaffen, der vergleichbar ist, um tatsächliche Qualität zu gewährleisten.Leider hat die Erfahrung gelehrt, dass vermeintliche Sachkunde und eine „opulente“ Visitenkarte eben kein Qualitätsgarant ist. Es hat sich aber auch gezeigt, dass kompetente (…-) Prüfer und renommierte Hersteller sich in Einzelfällen nicht „einig“ waren, was die DIN- Konformität in Detailfragen angeht. Diesen Konsens wird wohl auch der „neue“ Spielplatzprüfer nur schwerlich herstellen können. Schließlich werden diese strittigen Nuancen immer wieder von, qualifizierten, langjährig erfahrenen Sachverständigen (Ingenieuren) kontrovers diskutiert.
Neben der fundierten Sachkunde- auf Basis der DIN SPEC 161 sollte der Spielplatzprüfer mit einem weiteren Prädikat für sich werben. Er/ Sie sollte bezahlbar sein- also auch für die „kleineren“ Anwender/ Betreiber, die traditionell über knappe Mittel verfügen. Was nützt ein wirklich guter Prüfer, wenn seine Leistung nicht auch dem berechtigten Sicherheitsanspruch der Kleinkunden zu Gute kommen kann.
Wir haben bei Spielgeräten den Grundsatz, dass es die sogenannte „Plakettensicherheit“ nicht zwangsläufig gibt. Gleiches wird für den Spielplatzprüfer gelten. Er/ Sie wird sich beweisen müssen. Es ist ein spannender Prozess zu erwarten, der sich durch die Einführung des Spielplatzprüfers (nach DIN SPEC 161) auf dem Markt abspielen wird. Wir sehen dieser neuen „Instanz“ gespannt und mit Wohlwollen entgegen, wissen jedoch auch, dass der Markt bewährte, erfahrene und sehr gute Spielplatzprüfer vorhält, die sich anderweitig qualifiziert haben. Die oberste Maxime sollte hier in erster Linie die Sicherheit „unsere“ Kinder/ Schutzbefohlenen sein und nicht der Wertschöpfungsgedanke.“

Andreas Hochstrasser (Grün Stadt Zürich, Leiter der Arbeitsgruppe Spielplatzsicherheit der VSSG / Co- Schulungsleiter zur "Fachkraft Spielplatzsicherheit"):
„In verschiedenen europäischen Ländern sind unterschiedliche Bestrebungen für eine qualifizierte Schulung von "Sachkundigen" im Gange. Grundsätzlich sind diese Ansätze begrüssenswert und sinnvoll. Die Praxis zeigt, dass heute gut ausgebildete Fachkräfte noch selten anzutreffen sind. Auch die Tatsache, dass immer neue Produkte mit neuen Spielmöglichkeiten und Sicherheitsanforderungen auf dem Markt angeboten werden, zeigt, wie wichtig Fachleute mit einem tiefen und breiten Wissen sind. Spielgeräte und -anlagen haben in den letzten Jahren in ihrer Komplexität zugenommen und sind schon längst kein Laienthema mehr.
Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass die Teilnehmenden der Fachkraftschulung eine längere Ausbildung von mehr als zwei Tagen und eine Vertiefung der Themen begrüssen würden, aber nur wenige Kommunen, Gartenbauer oder Planer bereit sind, ihre Mitarbeitenden mehrere Tage dafür freizustellen. Gerade kleinere Gemeinden und Verwaltungen werden in Zukunft gezwungen sein, die Prüfung von Spielanlagen an Dritte zu vergeben oder sich mit anderen Kommunen zusammenzuschliessen. Dass dieses Vorgehen politisch und organisatorisch nicht einfach sein wird, liegt auf der Hand.
Die Weiterbildung, der Erfahrungsaustausch sowie eine aktuelle Markt / Produkte-Übersicht und der Praxisbezug sind Faktoren, welche nebst einer soliden Grundausbildung für "Spielplatzprüfer" auch Pflicht sein sollten! Denn die Sicherheit von Spielplätzen lässt sich nicht nur auf Normen-Buchstaben und Mass-Zahlen reduzieren.
Die Zukunft wird zeigen, in wie weit die "neuen" Spielplatzprüfer Erfolg haben werden. Alles hat seinen Preis, auch die Spielplatzsicherheit - und dies ist auch Richtig so. Aber die mancherorts leeren Haushaltskassen, der gesteigerte Kontrollaufwand usw. dürfen nicht dazu führen, dass auf den Bau von attraktiven Spielplätzen verzichtet wird. Nur wenn Planer, Hersteller, Prüfer aber auch Prüfstellen, Ausbildner usw. vermehrt den Dialog aktiv miteinander suchen und fördern, können wir unseren Kindern weiterhin sichere und pädagogisch wertvolle Spielplätze anbieten - die Schulung zum "Spielplatzprüfer" alleine macht es nicht aus.“

Günter Bamberger (Sachverständiger und Obmann für Normung und Technik im Bundesverband BSFH):
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die jährlichen Hautinspektionen der öffentlichen
Spielplätze in einigen Fällen von „sachkundigen“ Personen (Spielplatzprüfern) angeboten und durchgeführt wurden, deren Ergebnisse teilweise zweifelhaft erschienen. Bisher fordert die DIN EN 1176-7:2008 unter Punkt 6, dass die jährliche Hauptinspektion von sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung von mindestens der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden soll. Der Grad der erforderlichen Fachkunde wird von der zu lösenden Aufgabe bestimmt. Um hier für eine gute und sinnvolle Ausbildung von sachkundigen Personen zu sorgen, stellte der BSFH den Antrag an das DIN mit der Bitte eine eigenständige Norm zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern zu erarbeiten. Aus der Absicht
eine eigenständige Norm zu erarbeiten wurde im Ergebnis ein DIN Fachbericht (DIN – SPEC 161) erstellt. Dieser Fachbericht stellt nun eine qualifizierte Ausbildung von Spielplatzprüfern für die Durchführung einer jährlichen Hauptinspektion laut Ausbildungsplan mit entsprechender Abschlussprüfung sicher. Der DIN Fachbericht ist jedoch nur für die Durchführung einer Abnahme nach Fertigstellung eines Spielplatzes und zur Durchführung einer jährlichen Hauptinspektion erstellt worden. Er ist nicht vorgesehen zur Durchführung einer visuellen oder operativen Inspektion. Der Personenkreis zur Durchführung einer visuellen und operativen Inspektion der im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben wahrnimmt, wie z. B. Kontrollen, Reparaturen, Wartung, sollte entsprechende Befähigung haben. Aus meiner Sicht als Mitarbeiter in diesem Arbeitskreis NA 112-07-07 Spielplatzprüfung hoffe ich, dass zukünftig eine fachliche und qualifizierte jährliche Hauptinspektion von qualifizierten Spielplatzprüfern nach DIN SPEC 161 das Ergebnis ist. Nur dann hat sich die Arbeit des Ausschusses und somit auch die Initiative des BSFH gelohnt und sichert damit Mindeststandards bei Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176.“

Friedrich Blume (Dipl.-Ing., Schulungsleiter an der Deula Westfalen-Lippe GmbH, Sachverständiger für Spielplätze):
„Nun ist es bald soweit. Der DIN SPEC 161 ist kurz vor der Veröffentlichung. Seit der ersten Sitzung im März 2008 in Berlin hat sich der Arbeitsausschuss Spielplatzprüfer durch alle Höhen und Tiefen der Normungsarbeit gekämpft, die von euphorischer Begeisterung bis zum gesamten Verwerfen des Projektes reichten. Aber schließlich und endlich sind wir nun doch zu einem, in meinen Augen, durchaus gutem Ergebnis gekommen. Das dieses, ursprünglich vom BSFH (Bundesverband der Spielgeräte und Freizeitanlagen –Hersteller) ins Leben gerufenen Normungsprojekt und die daraus resultierende bundesweit einheitliche Qualifizierung von Spielplatzprüfern längst überfällig war, zeigte sich immer wieder in den teilweise sehr unterschiedlichen Begutachtungen von Spielplatzgeräten durch ´sogenannte´ Sachkundige. Weiterhin stellte sich nach einiger Zeit Normungsarbeit heraus, dass das Normungsprojekt Spielplatzprüfer sowohl im Kreise der Sachkundigen in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene mit großem Interesse verfolgt wurde.
Für uns als schulendes Institut, die wir bereits seit 1994 Sachkundige für die Kontrolle und Wartung von Spielplätzen ausbilden, wird sich allerdings kaum etwas ändern, da wir das grundsätzliche Konzept des DIN SPEC 161 (Theoretische und praktische Schulung, Abschlussprüfung und Gesamtdauer der Schulung) bereits seit 2004 durchführen. Demzufolge wird die Deula Westfalen-Lippe GmbH auch für die Lehrgangsteilnehmer, welche seit 2008 an unseren Schulungen (Modul I + II oder Modul IV) teilgenommen haben, eine prüfungsvorbereitende Schulung mit einer Gesamtdauer von 2,5 Tagen anbieten, sobald der DIN SPEC 161 veröffentlicht ist.
Abschließend bleibt mir noch zu sagen, dass ich mich persönlich bei allen Mitarbeitern des Arbeitsausschuss Spielplatzprüfer für die gute und intensive Zusammenarbeit am Normungsprojekt bedanken möchte.“

Dr. Peter Eckstein (Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Spielplatzgeräte):
„Ich habe bei der Erarbeitung des DIN-Fachberichtes „Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ mitgewirkt, weil ich das Anliegen dieses Normungsprojektes unterstütze und die Erwartung habe, daß als Resultat seiner Umsetzung in die Praxis Prüfer die Inspektionen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten auf einem insgesamt höheren fachlichen Niveau durchführen. Interessenten, die über die erforderliche Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, können sich im Verlauf einer mehrtägigen Schulung über die Inhalte der DIN EN 1176 sowie durch praktische Übungen Kenntnisse aneignen, um am Ende der Ausbildung eine anspruchsvolle Prüfung abzulegen. Die Erteilung eines Zertifikates bestätigt die bestandene Prüfung.
Wunder können trotzdem nicht erwartet werden. Auch wenn die Anwärter im Rahmen der Ausbildung bundesweit nach einheitlichen Regeln geschult und geprüft werden, kann eine erfolgreiche Prüfung möglicherweise fehlende Erfahrungen bei der Durchführung von Inspektionen und der Auswertung ihrer Ergebnisse nicht ausgleichen.
Die Betreiber von Kinderspielplätzen werden zwar erstmalig in die Lage versetzt, unter Bewerbern für extern zu vergebende Prüfaufträge mit vergleichbarer Qualifikation auswählen zu können, aber bei einer evtl. schnell zunehmenden Zahl von zertifizierten Prüfern müssen auch zukünftig weitere fachliche Auswahlkriterien in Anwendung gebracht werden. Die Vorlage von Referenzen halte ich in diesem Zusammenhang nach wie vor für ein wirksames Mittel.
Selbstverständlich muß ein Betreiber auch bei der Beauftragung eines zertifizierten Prüfers in angemessenem Umfang kontrollieren, daß die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden.“

Mario Ladu (Spielplatzmobil GmbH):
„Hier ist ein Qualitätsstandard geschaffen worden, der den Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften die Auswahl eines Sachverständigen erleichtert. Entscheidungssicherheit, im Bezug auf eine fundierte Qualifikation der Sachverständigen, ist nun nahezu zweifelsfrei!
Für die Hersteller von Spielplatzgeräten, Landschaftsarchitekten und den GALA-Bau Betrieben ist ein einheitliches Entscheidungsbild in Form von guten Prüfberichten eine fachliche einwandfreie Grundlage, für die Bearbeitung möglicher Gewährleistungsansprüche.
Der Stellenwert der Sachverständigen, welche nach DIN SPEC 161 geschult wurden, unterscheiden sich dann qualitativ von sonstigen Sachkundigen.
Einen bedauerlichen Wermutstropfen sehe ich in der Tatschache, dass diese Qualifikation nur für Bauabnahmen und Jahreshauptuntersuchungen vorgesehen ist.
Insgesamt fehlt mir eine eingeforderte Objektivität für alle Prüfungsarten. Denn nach wie vor wird es dadurch Sachverständige geben, die z.B. aus weiteren / anderen wirtschaftlichen Interesse, an einem objektiv unrichtigem Prüfergebniss ein Interesse haben.“

Klaus Mettke (Stellv. Vorsitzender des Normenausschusses „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und Mitglied im Arbeitsausschuss „Spielplatzprüfung“):
„Sachkundiger Spielplatzprüfer? Wer in Europa Spielplätze überprüft, muss sachkundig sein. Das ist in Teil 7 der DIN°EN°1176 vorgegeben, ohne dass diese Sachkunde hier genauer definiert wurde. Naheliegend wäre, dass Sachkunde hier bedeutet, die DIN°EN°1176 nebst allen ihren besonderen Teilen und wichtigsten Querverweisen zu kennen und auch verstanden zu haben. Leider zeichnet die Realität ein anderes Bild.
Doch woran erkennt man heute einen sachkundigen Spielplatzprüfer? Lässt der Angebotspreis darauf schließen? Nützt die Angabe, dass hier jemand schon viele Jahre tätig ist? Oder kann der Nachweis, bei der Einrichtung X oder Y geschult worden zu sein, als verlässliche Referenz dienen? Das Spektrum solcher Kriterien ist groß und lässt bisher leider keinen sicheren Rückschluss auf die Qualität der Sachkunde des Spielplatzprüfers zu.
Der Antrag an das DIN, die bisher nicht näher bestimmte Sachkunde mit Inhalten zu füllen, war daher zu erwarten, der Fachbericht „DIN°SPEC°161“ zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern geboren. Dieser Fachbericht beinhaltet Kriterien und Vorgaben, die zur Schulung sowie zur Prüfung eines qualifizierten Spielplatzprüfers mindestens erforderlich sind. Die öffentlich nicht zugängigen Prüfungsfragen für die Abschlussprüfung werden von einer unabhängigen Institution erst unmittelbar zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Damit wird nicht nur vom zukünftigen Spielplatzprüfer, sondern letztlich auch von der Schulungsstätte selbst ein anspruchsvolles Mindestniveau gefordert. Als Qualitätssicherungsmaßnahme schreibt der Bericht eine mindestens 3-jährige Fortbildungspflicht vor.
Ich sehe insbesondere in der abschließenden und jetzt standardisierten Prüfung einen akzeptablen Weg, das Wissen über die Normeninhalte des zukünftigen Spielplatzprüfers wenigstens grundlegend zu überprüfen und damit einen dokumentierten Mindeststandart festzusetzen. Selbstverständlich kann nicht erwartet werden, dass damit alle Probleme aus der Welt sind. Denn es wird auch weiterhin Auftraggeber geben, welche ausschließlich nach dem günstigsten Angebotspreis bestellen, wie es auch weiterhin Spielplatzprüfer geben wird, die Aufträge erhalten, obwohl sie keinen Sachkundenachweis vorlegen können. Es ist aber auch klar, dass das Zertifikat „geprüfter Spielplatzprüfer“ noch nicht zwingend einen „Experten“ ausmacht. Dazu bedarf es nicht nur der stetigen intensiven Auseinandersetzung mit den Normeninhalten sondern auch viel praktischer Erfahrung.
Der Fachbericht „DIN°SPEC°161“ schreibt fest, was eigentlich selbstverständlich ist - sind wir also gespannt, wie die Qualität (der Überprüfung) von Spielplätzen sich zukünftig entwickeln wird.“


TM
Fotos: photocase.de/Fotograf:petr0

Mario Ladu, Bertold Tempel, Friedrich Blume, Thomas R. Müller
 

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