Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Die EN 15330-1 konzentriert sich auf das Rasenbelags-System als solches und seine sportfunktionellen und technischen Eigenschaften (Performance Characteristics). Hingegen werden keine Angaben zum Aufbau dieser Systeme gemacht (also keine speziellen Angaben zur Elastikschicht). Der Unterbau (gebundene und ungebundene Tragschichten etc.) wird überhaupt nicht erwähnt. Im EN-System werden im Gegensatz zu den DIN 18035-Normen die Anforderungen (Festlegungen; engl. Specifications) von den Prüfverfahren getrennt. Dies ist ein sehr sinnvolles Vorgehen, weil dadurch die Prüfnormen nicht für jede Sportbodenart neu definiert werden müssen und Änderungen mit wesentlich geringerem Aufwand erfolgen können.
Gemäß den CEN-Vereinbarungen sollen nach Erscheinen europäischer Normen die entsprechenden nationalen Normen zurückgezogen bzw. angepasst werden. Außer der Übernahme der in den EN-Normen erfolgten Festlegungen dürfen die einzelnen Nationen zusätzliche Anforderungen beibehalten bzw. ergänzen, soweit sie nationalen Erfordernissen entsprechen und nicht den Charakter von Handelshemmnissen haben (eines der wichtigsten Ziele der europäischen Normung). In Deutschland ist weder das Eine noch das Andere geschehen.
Das DIN ignoriert i.w. die EN-Norm und arbeitet an einer Neufassung von DIN V 18035-7, als ob es keine EN-Norm gäbe. Soweit bekannt, hat das DIN sogar den Antrag gestellt, die EN 15330-1 zurückzuziehen, obwohl man 15 Jahre lang daran mitgearbeitet hat. Drei Jahre lang hat man sich damit begnügt, die EN-Norm zu kritisieren.
Die folgenden Punkte hätten in dieser Zeit längst angepasst werden müssen:
• Prüfung Kraftabbau nach EN 14808; es wird noch immer nicht anerkannt, dass die Prüfung des Kraftabbaus nach DIN zu rd. 2.5% (absolut) höheren Messergebnissen führt.
• Prüfung Alterung nach EN 14836 (QUV)
• Prüfung Verschleiss nach EN 15306 (Lisport)
• Prüfung Ballroll nach EN 12234
• Prüfung Ballreflexion nach EN 12235
Da die vorgenannten Prüfungen nicht mit den europäischen Normen übereinstimmen, ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse. Deshalb müssen Kunststoffrasenbeläge für den deutschen Markt stets gesondert geprüft werden.
Letztes Jahr hat der Arbeitsausschuss endlich begonnen, an der Neufassung der DIN V 18035-7 zu arbeiten. Aber, nicht nur, dass die bisherige untaugliche Alterungsprüfung entweder beibehalten bzw. nach einem völlig neuen Verfahren geprüft werden soll. Es werden darüber hinaus etliche einseitige Bestimmungen bezüglich des Aufbaus der Kunststoffrasenflächen eingeführt, die aufgrund von Kampfabstimmungen durchgesetzt wurden (Stand Dezember 2010), aber hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit zweifelhaft erscheinen. Insbesondere stößt auf, dass die Kontrollprüfungen bis zur Unwirksamkeit reduziert werden. Darüber wird noch gesondert zu berichten sein.
Foto: BSW