Erst prüfen – dann sanieren!
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Kunststoffrasenplätze zur Sportausübung weiter zugenommen und alte Geläufe wie Tennenplätze größtenteils verdrängt. Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem die...
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Die gültige DIN-Norm für die Prüfung von Kunststoffrasenflächen in Deutschland.
ist DIN EN 15330-1:2008-01"Sportböden – Überwiegend für den Außenbereich hergestellte Kunststoffrasenflächen und Nadelfilze – Teil 1: Festlegungen für Kunststoffrasen".
Wie in DIN V 18035-7 wird auch in DIN SPEC 18035-7 zwischen Eignungsprüfung, Qualitätsüberwachung und Kontrollprüfung unterschieden.
Unter 6.1.4 Kontrollprüfung heißt es:
„Kontrollprüfungen werden durch den Auftraggeber veranlasst. Der Umfang und Mindestanzahl der Kontrollprüfungen für die einzelnen Schichten bzw. des Kunststoffrasensystems ist in den einzelnen Abschnitten festgelegt.“
Für den fertigen Kunststoffrasenbelag sind aber in DIN SPEC 18035-7 gar keine Kontrollprüfungen vorgesehen. Für die für den Nutzer wichtigen Parameter wie Kraftabbau, Ballreflexion, Ballrollverhalten usw. sind keine speziellen Anforderungen an die fertige Spielfläche enthalten. Mit dieser ungewöhnlichen Regelung, dass eine Norm nicht für das fertige Produkt sondern nur für Laborproben der verwendeten Baustoffe gilt, wird dem Bauherren jede Möglichkeit zur Bewertung der erbrachten Leistung des Unternehmers genommen. Die Zustimmung der Verbrauchervertreter des DIN-Arbeitsausschusses zu dieser Regelung ist unverständlich.
Im Kommentar zu VOB Teil C – Landschaftsbauarbeiten wird zu Kontrollprüfungen ausgeführt:
“Die sorgfältige und vollständige Ausführung der Kontrollprüfungen ist eine aus-drückliche Verpflichtung für den AG im Rahmen seiner Bauüberwachung. Nur mit Hilfe der Kontrollprüfungen können eine einwandfreie Beurteilung der vertrags-gemäßen Beschaffenheit der Leistungen des AN erfolgen und somit die Voraus-setzung für eine einwandfreie Abnahme geschaffen werden. Werden durch unter-lassene oder unvollständige Kontrollprüfungen vorhandene Mängel nicht vor bzw. zur Abnahme erkannt, trifft den AG bei nach der Abnahme sichtbar werdenden Mängeln die volle Beweislast.”
und weiter:
“Zu allen Kontrollprüfungen gehören auch, soweit erforderlich.
- die Probenahme
- das versandfertige Verpacken der Probe
- der Transport der Probe von der Entnahmestelle zur Prüfstelle
- die Durchführung der Prüfung (an Proben in der Prüfstelle, bei Baustellen-
prüfungen auf der Baustelle).“
Für die Prüfungen der fertigen Flächen wird deshalb in den Ausschreibungen ein Vorgehen nach Anhang A „In-situ-Prüfungen“ von DIN EN 15330-1:2008-01 empfohlen. Danach sollten für Fußball-, Hockey und kombinierte Hockey- und Fußballplätze folgende Feldprüfungen mindestens an den dort festgelegten 5 Messstellen gefordert und durchgeführt werden:
Ballreflexion (mit einem Hockeyball und/oder mit einem Fußball),
Ballrollverhalten (mit einem Hockeyball und/oder mit einem Fußball),
Kraftabbau,
vertikale Verformung,
Drehwiderstand und
Wasserdurchlässigkeit.
Die Anwendung von DIN EN 15330-1 für Feldtests folgt der Auskunft des DIN, nach der beide Standards, DIN EN 15330-1 und DIN SPEC 18035-7, nicht miteinander konkurrieren sondern einander ergänzen ohne dabei den gleichen Status zu haben.
Nicht hinreichend geregelt ist in DIN SPEC die Überprüfung der Festigkeit der elastifizierenden Schichten (Elastikschicht bzw. Elastische Tragschicht). Die Versuche Zug- und Querzugfestigkeit wurden gestrichen, die dafür eingeführte Bestimmung der Torsionsfestigkeit hat sich nach Untersuchungen der Hochschule Osnabrück als kritisch erwiesen (sb 02/2012, Seiten 52 und 53).
Es wird daher dringend empfohlen, in den Ausschreibungen weiterhin die Bestimmung der Querzugfestigkeit an Entnahmeproben mit einem Anforderungswert von mindestens 0,1 N/mm2 zu fordern und durchzuführen.
Photo: deltecmetaal