Stadt fair teilen - was kann Planung beitragen?
Unsere Städte sind über Jahrhunderte gewachsen, darin spiegelt sich auch die Geschichte der städtischen Gesellschaft, wer hatte das Sagen, für wen waren welche Berufe zugänglich. Stadt ist ein...
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Wie soll man als Betreiber verfahren, um nicht bei der Auswahl eines externen Prüfers grob fahrlässig zu handeln? Wie kann man als Betreiber sicherstellen, dass man die Leistung bekommt, die man entsprechend ausschreibt? Genau diese und mehr Fragen beschäftigen seit Jahren die Experten. Zwar wird im Teil 7 der DIN EN 1176 angeführt, dass nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes eine sachkundige Person eine Inspektion der Installation vornehmen soll, um die Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) der EN 1176 zu bewerten, aber welche Voraussetzungen dieser Sachkundige mitbringen sollte, wir hier nicht näher definiert. Das gleiche gilt für die jährlich durchzuführende Hauptinspektion eines jeden Spielplatzes. Auch hier wird in der DIN darauf verwiesen, dass diese Inspektion von sachkundigen Personen durchzuführen ist. Aber was qualifiziert jemanden?
In der Vergangenheit hat sich oftmals gezeigt, dass bei den Jahresinspektionen von Spielplätzen durch sogenannte „Sachkundige“ teilweise sehr unterschiedliche Meinungen zu Sicherheitsfragen von Spielplatzgeräten bzw. Spielplatzanlagen vertreten wurden. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bewertungen nicht im Einklang mit den vorliegenden TÜV-Zertifikaten standen und somit unzutreffend waren. Anfang 2008 wurde auf Anregung des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagenhersteller (BSFH) an das DIN der Antrag zur Gründung eines neuen Arbeitsausschusses gestellt, der einheitliche Kriterien für die Ausbildung bzw. Qualifizierung von Spielplatzprüfern erarbeiten sollte. Der neu gegründete Ausschuss DIN NA Sport 117-07-07 AA „Spielplatzprüfung“, der sich aus Experten aus Prüf- und Schulungsinstituten, Spielplatzgeräteherstellern, Mitarbeitern der öffentlichen Hand und regelsetzenden Institutionen und dem Verbraucherrat zusammensetzte, erarbeiteten die Vorgaben für die Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern, die zukünftig die Jahreshauptinspektionen auf Spielplätzen durchführen werden.
Im Dezember 2011 konnte der Normenausschuss den Fachbericht DIN SPEC 79161 fertigstellen und über den Beuth-Verlag veröffentlichen. Der Fachbericht enthält neben den Kriterien für die Ausbildungsinhalte auch die für den Prüfungsablauf zum qualifizierten
Spielplatzprüfer. Der BSFH und die FLL haben gemeinsam die Verwaltung der
Prüfungsfragen und Zertifikate im Rahmen einer Kooperation übernommen. Die Kosten für
die Schulung und Prüfung zum FLL/ BSFH-zertifizierten „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ werden von den Ausbildungsinstituten festgelegt und erhoben. Sie variieren je nach Seminarangebot, Art und Dauer der Schulung sowie evtl. enthaltenen Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen. Mitenthalten sind Leistungen und Service der FLL und des BSFH bei der Zertifizierung. Diese setzen sich aus Koordinations-, Verwaltungs-, Normungs-, Supervisions- und Informationsarbeit zusammen. Das bisher erreichte – ein Erfolg?! Wie wird der Weg weiter beschritten?
Die internationale Fachzeitschrift Playground@Landscape hat bei Experten nachgefragt und Spielplatz-Sicherheits- Meinungen eingeholt.
Michael Fuchs, Fachreferent Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.:
„Die DIN SPEC 79161 ‚Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern‘ legt die Anforderungen für die Schulung und Prüfung zum qualifizierten Spielplatzprüfer fest und setzt mit der Definition des Spielplatzsachkundigen für die Durchführung der jährlichen Hauptprüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten und die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes einen neuen Qualitätsstandard, der durch richtungsweisende Urteile von Seiten der Rechtsprechung noch zu bestätigen ist.
Unter dem Leitbild ‚Qualitätssicherung für die grüne Branche‘ unterstützt die FLL die Einführung dieses Qualitätsstandards zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht auf Spielplätzen und beteiligt sich zusammen mit dem BSFH von Beginn an als sogenannte zertifizierende Stelle an dessen Umsetzung. So hat die FLL bereits eine Woche nach der offiziellen Veröffentlichung der DIN SPEC 79161 Anfang Dezember 2011 über Ihr Kooperationsinstitut DEULA Westfalen-Lippe die erste Schulung mit anschließender Prüfung zum FLL/BSFH-zertifizierten ‚Qualifizierten Spielplatzprüfer‘ in Warendorf durchgeführt. Seitdem konnten vielfältige praktische Erfahrungen bei den Schulungs-
und Prüfungsdurchführungen durch die zwischenzeitlich 13 Kooperationsinstitute innerhalb Deutschlands und der damit verbundenen Organisation und Verwaltung von Seiten der FLL und des BSFH gesammelt werden. Die daraus resultierenden offenen Fragen und Probleme wurden im Rahmen von zwei Abstimmungstreffen der Beteiligten zunächst intern diskutiert und vielfältige Verbesserungsvorschläge, insbesondere bzgl. der Fragenformulierung des Fragenpools für die beiden Teilbereiche ohne und mit Hilfsmitteln der schriftlich-theoretischen Prüfung, erarbeitet, die dem entsprechenden Normenausschuss des DIN zur weiteren Abstimmung übermittelt wurden. So konnte beispielsweise die Qualität des Fragenpools durch dessen kontinuierliche Anpassung innerhalb der entsprechenden Arbeitsgruppe des DIN-Ausschusses zwischenzeitlich wesentlich verbessert und
organisatorische Fragen, wie z. B. die Dauer des Archivierungszeitraums der Prüfungsunterlagen, zur weiteren Optimierung der praktischen Umsetzung geklärt werden. Vor diesem Hintergrund haben bis einschließlich Oktober 2013 insgesamt 625 Teilnehmer den Lehrgang bei einem der mit der FLL kooperierenden Schulungs- und Prüfungsinstituten besucht, von denen 528 Teilnehmer Ihre Prüfung zum Spielplatzsachkundigen erfolgreich absolviert und damit das begehrte, drei Jahre gültige Zertifikat erhalten haben. Auch wenn die DIN SPEC 79161 in der derzeitigen Form als Fachbericht nicht den verbindlichen Charakter einer vollwertigen Norm besitzt und eine entsprechende Anhebung insbesondere von Seiten der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt wird, verdeutlichen diese Zahlen, dass das Qualifizierungsangebot von der Fachöffentlichkeit als Sachkundenachweis
und damit verbundenem Wettbewerbsvorteil zur Hervorhebung ihrer fachlichen Kompetenz im Bereich der Spielplatzkontrolle gut angenommen wird.
Auf Grundlage der bisherige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des neuen Qualitätsstandards hat der zwischenzeitliche Optimierungsprozess zwar bereits zu deutlichen Verbesserungen geführt, doch ist dieser in Hinblick auf zukünftige Erfahrungen, insbesondere bzgl. Standardisierung von Mindestschulungsumfang und -inhalt für die ab dem kommenden Jahr anstehenden Zertifikatsverlängerung, noch nicht abgeschlossen. Einen zusätzlichen Beitrag hierzu soll auch die Einführung eines Supervisorensystems ähnlich dem des FLL-zertifizierten Baumkontrolleurs ab Anfang des kommenden Jahresleisten, die im Rahmen des vergangenen Erfahrungsaustausches über die in der aktuellen Fassung derDIN SPEC festgelegten Mindestanforderungen hinaus zwischen FLL, BSFH und ihren Kooperationsinstituten vereinbart wurde.“
Heinz Münstermann, BOmünstermann:
„Die DIN SPEC 79161 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern ist keine DIN-NORM – sondern ein DIN-Fachbericht. Ziel war es, hiermit eine Grundlage für die Überprüfung einer Fachkompetenz externer Anbieter zu schaffen, die ihre Dienste für eine Jahresprüfung den Betreibern von Kinderspielplätzen anbieten möchten.
Das ist meiner Ansicht aus verschiedenartigen Gründen nach nicht gelungen!
Diese Schulungen werden von unterschiedlichsten Stellen/ Institutionen angeboten.
Leider wurde bei der Erarbeitung der Veröffentlichung bislang versäumt, festzulegen, welche fachliche Qualifikation die Anbieter der Schulung haben müssen. So tauchen ‚Firmennamen‘ auf, die in der Branche bisher nicht bekannt sind. Mitarbeiter der einschlägigen Normenausschüsse fragen sich: wer ist das, wieso fühlen sie sich ‚berufen‘ qualifizierte Schulungen anzubieten – zumal es hier um Jahresprüfungen geht, die nicht nur Kenntnis über Inhalt der Gerätenormen nach DIN EN1176 betreffen.
Geradezu erschreckend ist es, dass dieser Personenkreis Kommunen und Wohnungsbauunternehmen anschreibt, mit der Wortwahl: ‚Ihre Mitarbeiter müssen nach DIN SPEC zertifiziert sein‘. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass alle Mitarbeiter, die für die operative Kontrolle zuständig sind, ebenso nach DIN SPEC ausgebildet werden müssten.
Es wäre kontraproduktiv, wenn die Betreiber von Kinderspielplätzen aufgrund der Forderungen nach DIN SPEC in Zukunft ihre Mitarbeiter überhaupt nicht mehr schulen lassen würden, um den hohen Kosten- und Zeitaufwand zu vermeiden – und somit in letzter Konsequenz Kinderspielplätze geschlossen würden.
Die gerichtliche Aufarbeitung von Unfällen zeigt sich, dass die Qualifikation der Prüfer eine große Rolle spielt. Vor dem Hintergrund der schweren Unfälle in letzter Zeit wäre es sinnvoll, die Jahresprüfungen von Kinderspielplätzen nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen.“
Mario Ladu, Spielplatzmobil GmbH:
„DIN SPEC ein Erfolg!? Ja absolut ein Erfolg, denn es zeigt sich, dass die DIN SPEC-Absolventen die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der technischen Regelwerke fundiert interpretieren können. Aus der Praxis berichten die DIN SPEC-Absolventen, das selbst bei einem Aufeinandertreffen mit alt eingesessenen Prüforganisationen das erworbene Wissen um die Regelwerke, Schutzziele usw. oft besser ist!
Eine Wissensvermittlung, welche ursprünglich nur für ‚selbstständige Prüfer‘ angedacht war, wird verstärkt auch bei den betreibereigenen Prüfern geschult. Diese Prüfer haben durch die punktuelle Wissensvermittlung selbst gegenüber den ‚Planern von Spielplätzen‘ einen akzeptierten Wissensstand, der durch die praktischen Erfahrungen noch unterstrichen wird.
Für den Zweck einer sicherheitstechnischen Prüfung von Kinderspielplätzen sind die Schulungen, gerade im Hinblick auf die Unfallzahlen, durchaus ausreichend. In den nächsten zwei, drei Jahren wird wohl eine Marktsättigung eintreten und in den Auffrischungskursen nur noch grenzwertige Auslegungen der Normen und Praxisbeispiele vermittelt werden.
Die geringe Akzeptanz von Kinderunfällen auf Spielplätzen in der Bevölkerung, selbst bei kleinen Blessuren, verpflichtet allerdings auch die Normenausschüsse das Regelwerk immer zweifelsfreier zu gestalten und an aktuelle Unfallereignisse anzupassen. Ein Beispiel hierfür ist der nicht mehr zeitgemäße Einbau von so genannten Einmastgeräten aus Weichholz im Erdverbau!? In Zeiten von ‚Google und Internet‘ finden clevere Anwälte immer wieder schnell Auslegungsnuancen, welche allen Marktakteuren zum Nachteil ausgelegt werden können.
Die harmonisierten Normen sind mit ihren Schutzzielen so eindeutig und umfangreich, dass subjektive Einschätzungen und Risikobewertungen aus der Maschinenrichtlinie (Arbeitsschutz), welche für Arbeitsplätze von Erwachsenen angedacht sind, somit als unzweckmäßig anzusehen sind. Genau deshalb sind die Normen von Experten für Experten erarbeitet worden.
Aufgrund der besonderen Verwendergruppe von Spielplatzgeräten sind Schulungen zur Normenauslegung nach DIN SPEC, nebst den praktischen Schulungsstunden, ein wichtiger Baustein für den Betreiber von Spielplätzen, um sichere Plätze zu betreiben und möglichst große Rechtssicherheit im Schadensfall herbei zu führen.“
Bertold Tempel, TÜV Rheinland LGA Products GmbH:
„Im Dezember 2011 wurde erstmalig ein DIN Fachbericht für die Qualifizierung von Spielplatzprüfern veröffentlicht. Dieser Fachbericht in Form der DIN SPEC 79161 sollte in erster Linie eine Hilfestellung für die Betreiber darstellen, damit diese auf eine Grundlage für die Ausschreibungen der durchzuführenden Erstabnahmen sowie der Jahresinspektionen von Spielplätzen und Spielplatzgeräten zurückgreifen können. Gleichzeitig versprach man sich von Seiten des Normengremiums NA112-07-07AA, welches einen entsprechenden Normenantrag, initiiert vom Bundesverband der Spielplatzgeräte und Freizeitanlagen (BSFH), angenommen hat, eine deutliche Qualitätsverbesserung bei der Jahresinspektion von Spielplätzen.
Nun, fast zwei Jahre nach Verabschiedung der DIN SPEC 79161, hat sich gezeigt, dass immer mehr Betreiber, die ihre Spielplatz-Jahreskontrolle von externen Sachkundigen durchführen lassen möchten, die Chance genutzt haben und in ihren Ausschreibungen gezielt eine entsprechende Zertifizierung nach DIN SPEC einfordern.
Das hat dazu geführt, dass weniger ‚selbst ernannte‘ Sachkundige Jahresinspektionen durchführen und man davon ausgehen kann, dass sich durch die Qualifikation der Prüfer auf Basis der DIN SPEC 79161 auch die Qualität der Spielplatzprüfungen grundsätzlich verbessert hat. Es gibt natürlich auch ein paar kritische Stimmen, die insbesondere einige der derzeitigen Festlegungen in der DIN SPEC betreffen. Hier geht es unter anderem um mögliche Fehlinterpretationen oder auch den Wunsch nach klareren Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die Schulungsinstitute.
Auch Hinweise zu Formulierungen einiger Prüfungsfragen bzw. deren im Multiple Choice Verfahren vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, die nach Meinung von Prüfinstituten möglichen Interpretationsspielraum bieten, wurden beanstandet.
Da jede Norm, so auch die DIN SPEC 79161, sich den ständig wechselnden Anforderungen anpassen muss, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, hat das Normengremium diese Einwände gerne aufgegriffen. In diversen Sitzungen wurden die überwiegend konstruktiv formulierten und mit entsprechenden Formulierungsvorschlägen eingereichten Einwände geprüft und zum Teil sofort umgesetzt. So wurde in den letzten 20 Monaten der Fragen- und Antwortkatalog, der bei den Prüfungen verwendet wird, bereits mehrfach überarbeitet, um die Fragestellung bzw. die Antwortmöglichkeiten einiger Fragen klarer zu formulieren.
Um das Regelwerk ständig verbessern zu können, ist der Normenausschuss auf entsprechende Informationen seitens der Schulungsstellen bzw. den Stellen, die die Prüfungsfragen verwalten (BSFH / FLL / TÜV Rheinland) angewiesen. Daher findet auch hier ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den verwaltenden Stellen sowie dem Normeninstitut (DIN) statt. Wir arbeiten seitens des Normenausschusses ständig daran, die Qualitäten der Regelwerke zu verbessern, um nicht zuletzt den Prüfern, den Betreibern und somit auch den spielenden Kindern ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu geben. Daher werden aktuell die Inhalte der DIN SPEC 79161 noch einmal auf den Prüfstand gestellt und man arbeitet im Normenausschuss an einer Aktualisierung der derzeitigen DIN SPEC 79161.“
Dr. Peter Eckstein, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Spielplatzgeräte:
„Ausgehend von den Erfahrungen aus den bisher als Ausbilder durchgeführten 5 Lehrgängen mit ca. 60 Absolventen halte ich die zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern in der DIN SPEC 79161 festgelegte Verfahrensweise nach wie vor für grundsätzlich richtig. Ich bin aber der Auffassung, dass die Erlangung des Zertifikats als ‚Qualifizierter Spielplatzprüfer‘ insgesamt zu einfach möglich ist. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist nur für wenige Teilnehmer ein Problem und der mündlich-praktische Prüfungsteil an der Prüfwand bereitet kaum Schwierigkeiten.
Die Tatsache, dass in den zurückliegenden fast 2 Jahren bei den verschiedensten Ausbildungsinstituten bereits mehrere hundert Teilnehmer die Ausbildung erfolgreich absolviert und damit die Berechtigung erhalten haben, sicherheitstechnische Abnahmen neuerrichteter Spielplatzgeräte und jährliche Hauptinspektionen von Spielplätzen durchzuführen, gibt zu der Frage Anlass, inwieweit die Qualifikation der Absolventen tatsächlich den hochgesteckten Erwartungen entspricht. Fehlende oder unzureichende Erfahrungen in der Prüftätigkeit können im Rahmen der Lehrgänge nur ansatzweise ausgeglichen werden. Eine wünschenswerte, tatsächliche, praktische Prüfung an realen Spielplatzgeräten ist zur Zeit noch nicht Gegenstand konkreter Überlegungen im Rahmen der Weiterentwicklung der DIN SPEC 79161.Es bleibt dabei, dass ein Auftraggeber auch bei der Beauftragung eines zertifizierten Prüfers in angemessenem Umfang kontrollieren muss, dass die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden.“
Dipl.-Ing. Hans- Karl von Bodecker, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, OE 67.31.0, Hannover:
„Ob die Ausbildung der Spielplatzsachkunde ein Erfolg darstellt, möchte ich nur in Bezug auf den anzuwendenden Inhalt –das Knowhow der Absolventen beurteilen. Für viele, die die Ausbildung der Spielplatzsachkunde auf dem Weg zum Planer, Unterhalter, Gutachter oder Sachverständigen einschlagen, scheint diese Hürde ein überschaubarer kleiner Schritt zum beruflichen Ganzen zu sein. Was kann der Kinderspielplatz denn schon für thematische Komplexität bieten? Die ersten Attribute könnten dann auch erst einmal aus ‚bunt‘, ‚schön‘, ‚kindgerecht‘ und natürlich ‚sicher‘ bestehen?
Erst, wenn der Absolvent tiefer in die Thematik eintaucht, stößt er/sie möglicher Weise auf Nuancen, die in der Tiefenschärfe evtl. nicht erwartet wurden. Schlagworte wie ‚Aufprallfläche‘, ‚Mindestraumansprüche‘, ‚Fangstelle für XY‘ usw. klingen sehr einleuchtend, aber eben erst dann, wenn man ihnen begegnet. Weitere ‚persönliche Erkenntnisse‘ erfährt die sachkundige Person, wenn die breite Fächerung der Kinder (alt- jung, Junge- Mädchen, unterschiedlich entwickelt, möglicherweise physische- oder psychische eingeschränkt) den gleichen Wunsch nach Spielen formulieren. Geschlechterspezifisches Rollenverhalten beim Spielen bis hin zu ‚Inklusion‘ sind Begrifflichkeiten, die Berücksichtigung finden müssen.
Diese Tiefenschärfe innerhalb des Themas gestaltet dieses Fachgebiet interessant und bietet ein komplexes Spezialgebiet im Nischenbereich, welches eine gewissenhafte Ausbildung notwendig macht. Die Ausbildung hat etwas mit Sensibilisierung der Anwender zu tun und hat deshalb absolute Berechtigung am Markt. Schließlich geht es hier um nichts Geringeres das Schutzgut ‚Kind‘.
Sobald dem Absolventen die Tragweite seiner Aufgabe und der daraus resultierenden Verantwortung bewusst ist, wird er/sie als Berufung verstehen und gewissenhaft umsetzen. Meines Erachtens hat sich die Ausbildung zum Spielplatzsachkundigen in der Praxis bewährt. Es kann daran festgehalten und weiter optimiert werden. Die landläufige Forderung nach Standardisierung der Schulung ist hierbei sicherlich gut, da somit eine vergleichbare Qualität zu gewährleisten sein könnte.“
Andreas Hochstrasser, Co- Schulungsleiter Fachkraftausbildung bfu und Arbeitsgruppenleiter VSSG Sicherheitsbeauftragter Grün Stadt Zürich:
„Im Zeitalter der zunehmenden Sicherheitsanforderungen ist es wichtig, dass Fachwissen – sei es im Spielplatzbau oder in anderen Bereichen – geschult und einheitlich verbindlich festgelegt wird. Aus diesem Grund erachte ich die DIN SPEC 79161 als einen guten Weg dieses Ziel zu erreichen.
Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Normen Empfehlung sehr stark auf deutsche Verhältnisse (D-Abweichungen / D-Recht D-Beiblätter) ausgerichtet ist und in der Schweiz nicht oder nur sehr bedingt anwendbar ist .
Durch diesen Umstand ergaben sich in der Schweiz schon einige Diskussionen in der Bewertung von Spielanlagen und Geräten. Nach wie vor ist der erforderliche Bedarf an Fachkräften in der Schweiz noch nicht gedeckt. Die Nachfrage nach einer Fachkraftausbildung ist seit 2008 ungebrochen gross, so dass allein in der deutschsprachigen Schweiz, 2012 vier Kurse durchgeführt werden mussten, um der Nachfrage gerecht zu werden.
Einen Ausbau der Schulung in Richtung SPEC 79161 kann aus diesem Grund aus Ressourcen Gründen nicht abgedeckt werden. Umfragen ergaben, dass die Teilnehmer bei einer längeren Schulungsdauer nicht daran Teilnehmen würden. (Randbemerkung: Die Durchfall-Rate bei der bfu/VSSG Fachkraftprüfung beträgt 20 bis 25 % Seit 2008 haben rund 400 Personen die Prüfung absolviert).
Es ist hingegen wünschenswert, eine einheitliche europäische Lösung / Anforderung anzusteuern. Die DIN SPEC 79161 setzt hierfür Maßstäbe. Sie sollte in Zukunft, angepasst auf die rechtliche Situationen in anderen Ländern, auf ganz Europa angewendet werden.“
Julian Richter, Richter Spielgeräte GmbH:
„Grundsätzlich: eine gute Sache, aber formal unglücklich gelöst, da die DIN SPEC den Eindruck erweckt, als wäre es eine Norm!
Zum Inhalt: Es ist zweifelhaft, ob diese DIN SPEC tatsächlich wesentlich dazu beiträgt, die Qualität der Inspektion zu erhöhen.
Die DIN-Konformität ist ohne Zweifel messbar/feststellbar - es bleibt aber fraglich, ob das außerordentlich wichtige Prinzip des ‚risk assessment‘ dadurch mit erhöhter, ausreichender Kompetenz eingesetzt werden wird.
Wenn es im Interesse aller Beteiligten wirklich darum geht, die Sicherheit der Spielenden zu erhöhen, müssen die Inspektoren – viel stärker als bisher- das Prinzip der gleichen ‚Sicherheit auf andere Weise‘ anwendend lernen, die vorhandenen Risiken zu betrachten, um dann – möglicherweise – festzustellen, dass es sich (auch wenn vielleicht die Anforderungen der DIN EN 1176 nicht eingehalten wurden) um durchaus akzeptable Risiken handelt.“
Friedrich Blume, Deula Westfalen-Lippe GmbH
„Seit Dezember 2011 ist nun der DIN SPEC 79161 ‚Qualifizierter Spielplatzprüfer‘ veröffentlicht. Inzwischen sind fast zwei Jahre ins Land gegangen und allmählich stellt sich die Frage, inwieweit dieser DIN Fachbericht Zustimmung findet.
Als Seminarleiter an der DEULA Westfalen-Lippe GmbH kann ich eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass die Schulung und Prüfung nach den Vorgaben des DIN SPEC auf eine breite Zustimmung trifft. Allein bei uns im Hause sind in den letzten zwei Jahren über 240 Schulungen/Prüfungen durchgeführt worden. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Qualifizierungsmaßnahmen noch relativ neu ist, eine recht beeindruckende Anzahl.
Meiner Meinung nach können wir uns auch von dem ursprünglichen Gedanken, dass diese Qualifizierung eigentlich nur für die freien Sachkundigen, sprich Dienstleister, erarbeitet worden ist, verabschieden. Zumindest an der DEULA Westfalen-Lippe GmbH stammten über 30 % der Seminarteilnehmer aus dem Bereich der Kommunen bzw. kommunalen Verwaltungen. Demzufolge zeigt sich, dass auch im Bereich der Kommunen eine sehr hohe Akzeptanz für den DIN SPEC besteht. Wobei an dieser Stelle nochmals bemerkt sei, dass die Qualifizierung nach DIN SPEC 79161 nach wie vor noch eine freiwillige Leistung der Spielplatzprüfer ist. Jedoch stelle ich auch im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständiger in den letzten Monaten immer häufiger fest, dass inzwischen auch viele Kommunen und sonstige Spielplatzbetreiber bei der Vergabe der Jahreshauptinspektion die DIN SPEC Qualifizierung als Mindestanforderung in ihren Ausschreibungen fordern, um zu gewährleisten, dass der beauftragte Sachkundige eine ausreichende Fachkompetenz besitzt. Für die Zukunft hoffe ich, dass die Akzeptanz für den DIN SPEC 79161 weiterhin zunimmt und dass wir auch die letzten Geister, die diesem DIN-Fachbericht kritisch gegenüber stehen, davon überzeugen können, dass eine ausreichend hohe und gute Qualifizierung von Spielplatzprüfern unbedingt erforderlich ist.“
TM /// Fotos: Mario Ladu, Bertold Tempel, Friedrich Blume, Thomas R. Müller