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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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10.06.2015 - Ausgabe: 3/2015

Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen

Von Lothar Köppel & Barbara Grundner-Köppel Landschaftsarchitekten (Kompetenzteam „Barrierefrei Planen und Bauen“®)

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Alle Kinder haben ein Recht auf Spielen insbesondere in Freiräumen. Die neue „DIN 18034 (09.2012) Spielplätze u. Freiräume zum Spielen“ hat dies explizit für alle öffentlichen Anlagen festgeschrieben.

Somit dürfte auch die vieldiskutierte Inklusion, das heißt die feste Einbeziehung (Einschuss) von Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen auf bespielbaren Bereichen und Freiräumen zumindest in weitere Planungs-Überlegungen treten. Integration (Einbeziehung) und Inklusion (Einschluss) von Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen gewinnen gesellschaftspolitisch immer mehr an Aufmerksamkeit und Bedeutung.

DIN 18034 Pkt. 4.2.2.7 Barrierefreie Nutzung (Zitat): Spielplätze müssen so beschaffen sein, dass sie auch für Menschen (Kinder) mit eingeschränkten Fähigkeiten zugänglich und nutzbar sind (unter Beachtung der DIN 18040-1 Planungsgrundlagen Wohnungen und E DIN 18040-3 Planungsgrundlagen Öffentlicher Verkehrs-und Freiraum). Bei Spielplätzen und Freiräume zum Spielen sind = müssen barrierefreie Spielangebote (siehe DIN 33924 Barrierefreie Spielplatzgeräte) vorgesehen werden. Die Nutzung muss weitgehend unabhängig von fremder Hilfe möglich sein.

Bereits in den 1980er Jahren wurde diese integrative barrierefreie Philosophie für Spieleinrichtungen im Freien unter anderem vom Landschaftsarchitekten Köppel erkannt und mit barrierefrei zukunftsorientierten interessierten Kreisen sowie Spielgeräte- und GaLaBau-Firmen umgesetzt.

Beispielhaft realisierte barrierefreie Projekte, die durch optimale Planungen ausgelöst wurden, zeigen, dass ohne erhöhten Kostenaufwand „Spielen für alle“, das heißt für erwachsene Menschen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, auf Kinderspielplätzen und Freiräumen möglich ist. Dies gilt insbesondere bei Neuanlagen.

So führen bereits Firmen, die Spielgeräte und Einrichtungen für Freiräume herstellen, das Logo „barrierefrei“ mit Gebrauchsmusterschutz an oder auf ihren Produkten.

Einige Firmen sind europaweit bereits federführend wie zum Beispiel das Unternehmen Kinderland Emsland Spielgeräte.

Eine qualifizierte Prüfung für die Verwendung und Eignung von barrierefreien Produkten ist jedoch vom Anwender nach wie vor unerlässlich, da Produktmissbrauch bzw. wettbewerbsverzerrende Angaben unvermeidbar sind. Die Anwendung der DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ enthält  entsprechende Anforderungen.

Der Pädagoge Prof. Günther Opp hat zusammen mit Landschaftsarchitekt Lothar Köppel  bereits 1992 einen Leitfaden für „Spielplätze für alle“ veröffentlicht, der bis dato aktuell und richtungsweisend ist: Spiel- und Lernmöglichkeiten sollen im gleichen Maße auch für Kinder mit Behinderungen und deren Fähigkeiten möglich sein. Auch Kinder mit besonderen Fähigkeiten z.B. Kinder mit Seh- und/oder Geh- Hör-Behinderungen, geistige Einschränkungen etc. müssen Angebote auf ein chancengleiches Spielen, Kommunizieren und Beteiligung am öffentlichen Leben erhalten, dies gilt auch für Spielbereiche und Freiräume zum Spielen. Integrativ und barrierefrei bedeutet, dass der Spielraum/Spielplatz/Freiraum zum Spielen für alle Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren erreichbar und uneingeschränkt nutzbar sein muss. Alle Menschen mit und ohne Einschränkungen oder mit besonderen Fähigkeiten sollen gleichzeitig und miteinander chancengleich spielen können. Anhand von modellhaften, barrierefreien Projekten wird beispielhaft gezeigt wie einen zukunftsorientierte, innovative Generation von Spieleinrichtungen zukünftig unter dem Motto „Barrierefrei fängt in den Köpfen an“ gestaltet werden kann.

 

Beispiel einer barrierefreien Spiellandschaft -

Bayerische Landeschule für Körperbehinderte, München

Ein Modellprojekt für barrierefreies Spielen im öffentlichen Raum ist die renovierte Spiellandschaft in der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte, die auch öffentlich von allen ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Seit über 30 Jahren existiert diese barrierefreie Spieleinrichtung, die als eine der ersten in Deutschland richtungsweisend gebaut wurde. Die DIN 33942 „Barrierefrei Spielplatzgeräte“ orientierte sich an dieser Modellspiellandschaft, die über barrierefreie Spielrampen mit Auf- und Abstiegen in unterschiedlichen Höhen erlebbar ist und hohen Spielwert mit vielfältigen, interessanten Spielverläufen aufweist.

Beschattet von Großbäumen können Jung, Klein und  Groß, sowie Oma, Opa auch mit Kinderwagen und Kinder im Rolli und Mehrfachbehinderungen die kommunikative Spielplattform erreichen, von wo aus man spielerisch wieder das Ausgangsniveau erreichen kann.

Bereichert wurde die Anlage durch einen barrierefreien beroll- und schwelllose begehbaren Spielparcours mit bespielbaren Hochbeeten, Spielduschen, Klangwänden, Klangschwellen und vielen optischen, akustischen sowie tastbaren Spielpunkten. Alle Sinne werden bei der Benutzung des Parcours spielerisch trainiert.

Ein Erlebnis für alle - nicht nur für Kinder mit Behinderungen.

 

Umgestaltung des Schulhofes zu einer barrierefreien Spiellandschaft

Aufgabenstellung war die komplette Gestaltung des öffentlichen Schulhofes, wobei die wichtigste Voraussetzung hierfür die ganzheitliche barrierefreie Nutzung war. Herzstück des Spielbereiches ist eine halbkreisförmige, barrierefreie Holzrampenkonstruktion, in deren Brüstung Spielelemente integriert sind. Diese endet am grünen Klassenzimmer in 2,50 m Höhe, wovon eine u.a. Rutsche wieder nach unten führt. Zentrum des Klassenzimmers bildet ein mächtiger bestehender Bergahorn, der in die Spielkonstruktion integriert wurde und zugleich an heißen Tagen Schatten spendet. Sowohl unter dem grünen Klassenzimmer, als auch unter der Rampenkonstruktion befinden sich begeh- bzw. berollbare Spielräume. Diese werden vor allem durch die spezielle polyurethan-gebundene, wasserdurchlässige Wegedecke, welche sich in Fallschutzbereichen mit einem ebenso gut berollbaren wasserdurchlässigen Gummi-Belag abwechselt, auf der gesamten Spielplatzfläche erreicht. Ein großer Wunsch der Kinder war neben der neuen Spielkonstruktion ein großer und abwechslungsreicher Schaukelparcours, der sich nun westlich der Spielkonstruktion anschließt. Dieser bietet unterschiedlichste Schaukelmöglichkeiten, wie Hängematte, Vogelnest, Schaukelsitz, Mehrfachschaukel etc.

Oberhalb der Spielkonstruktion befindet sich ein großer freier Bereich, der sich für Bewegungsspiele eignet und in dem zugleich einen Sandspielbereich integriert wurde.

 

Barrierefreier Spiel- und Erlebnisweg Nord

Der Planungsbereich befindet sich auf der Ostseite des Schulgebäudes nördlich des Haupteinganges, welcher nur Rasenfläche mit bereits älterem Baumbestand beinhaltete und somit wenig bis gar nicht für die Schüler nutzbar war.

Ziel war es, diesen relativ schattigen Ostbereich in einen barrierefreien Spiel- und Erlebnisbereich umzustrukturieren. Ideale Voraussetzungen hierfür war auch, dass der vorgesehen Bereich in sich abschließbar ist, die erforderliche Ruhe mit sich bringt sowie für einzelne Gruppen therapeutisch gezielt genutzt werden kann.

Inhalt dieses besonderen Bereiches sind folgende Elemente:

  • Tastkästen
  • Gefühlsdusche
  • Geh- und Fahrparcours aus unterschiedlichen Belägen
  • Klangwand
  • Hochbeete mit geeigneter Schattenbepflanzung
  • Sitzgelegenheiten unter dem wertvollem Baumbestand

 

Fazit

Die Einbindung in die Landschaft und Gestaltung von barrierefreien Spiellandschaften bedarf besonderer Sorgfalt und Erfahrung. Kompetente Landschaftsarchitekten und Fachleute sind bei der Planung und Gestaltung von barrierefreien Spiellandschaften unabdingbar, wie dies aktuelle DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ (Anforderung für Planung, Bau und Betrieb) dies erforderlich macht.

 

 

Foto: Lothar Köppel & Barbara Grundner-Köppel Landschaftsarchitekten

 

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