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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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10.06.2015 - Ausgabe: 3/2015

Inklusion auf öffentlichen Spielplätzen

von Ute Eckardt, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden

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Inklusion – Was ist das eigentlich? Viele Menschen haben den Begriff schon gehört. Was steckt dahinter? Und was bedeutet Inklusion für jeden von uns persönlich? Und was für den Spielplatz?

Inklusion ist ein Wort, das uns zurzeit fast inflationär begegnet. Seit 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen wurde und sie 2009 in Deutschland in Kraft trat, wird sie schrittweise in kommunales Recht überführt. Barrierefreie Stadtgestaltung und inklusive Bildung sind dabei die Hauptthemen. Inklusion bedeutet „Einschluss“ und meint, dass alle diejenigen, die am Rand stehen, gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Die Bereitschaft, die Forderungen nach Teilhabe umzusetzen, ist in den meisten Kommunen groß, gepaart mit Sorgen vor ausufernden Kosten und einer gewissen Ratlosigkeit, wie die Umsetzung aussehen könnte. Das gilt auch für den inklusiven öffentlichen Kinderspielplatz. Wir alle wollen ihn, aber keiner weiß so richtig, was er dafür tun muss. Viele denken zuerst an das rollstuhlfahrende Kind und starten politisch hochwirksame Aktionen in Richtung barrierefreier Spielplatz, z. B. mit der ersten Rollstuhlfahrerschaukel der Stadt. Eins ist mir bei der Beschäftigung mit Inklusion klar geworden: so funktioniert sie auf dem öffentlichen Spielplatz nicht.

Die Teilhabe aller geht über die Berücksichtigung der Behinderten noch hinaus. Zu den Gruppen, die in bestimmten Bereichen der Gesellschaft am Rand stehen, gehören genauso z. B. sozial schwache Familien, Alleinerziehende oder Migranten. Mit jedem öffentlichen Spielplatz, der von Natur aus ein Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Miteinander ist, wird ein Raum geschaffen, in dem Inklusion gelebt werden kann. Es gibt viele Gründe, Spielplätze zu bauen, auszustatten und zu pflegen. Sie sind kein notwendiges Übel, sondern ein wichtiger Raum in unseren Städten, der entscheidend zur Lebensqualität beiträgt.

Warum aber nun nicht die Rollstuhlfahrerschaukel auf den öffentlichen Spielplatz? Weil sie kein inklusives Gerät ist. Sie kann von rollstuhlfahrenden Kindern genutzt werden, beschränkt sich jedoch auf diese. Inklusion meint ein Miteinander, die Teilhabe aller am Spiel.

Welche Behinderungen müssen eigentlich berücksichtigt werden? Statistiken gibt es nur zu Schwerbehinderungen. In der Stadt Dresden betrifft dies 1,6 Prozent aller Kinder. Der Gesamtanteil der behinderten Kinder kann nur geschätzt werden, man rechnet mit ca. 5 Prozent. Aus dem Gesundheitsbericht der Bundesregierung lässt sich die Verteilung der schweren Behinderungen ablesen, allerdings sind diese in Gruppen so zusammengefasst, dass sich kaum konkrete Anhaltspunkte zu einzelnen Behinderungen wie rollstuhlfahrenden Kindern ergeben. Sicher ist jedoch, dass Kinder sehr viel seltener im Rollstuhl sitzen als Erwachsene. Das sportliche, querschnittsgelähmte Kind ist die absolute Ausnahme. Es kann nicht Maßstab unserer Planungen sein. Für einige Kinder ist es sinnvoll, wenn sie Anregungen erhalten, den Rollstuhl zu verlassen, andere wiederum werden auch von  speziellen Geräten keinen Nutzen haben. Der vollständig barrierefreie öffentliche Spielplatz hat zudem den Nachteil, dass er für die meisten Kinder keine Herausforderungen bietet. Sie suchen sich entweder selbst Risiken auf dem Platz, die so nicht vorgesehen waren oder sie meiden den Platz, was der Inklusion zuwider läuft.

Die Behinderungen der Kinder sind vielgestaltig: da sind z. B. die blinden und sehbehinderten Kinder. Wer jemals eine Gruppe blinder Kinder im Freiraum erlebt hat, der weiß, dass sie keine besonderen Bedingungen brauchen. Sie kennen den Spielplatz in ihrem Wohngebiet genau und bewegen sich dort sehr sicher. Sehbehinderte Kinder tun sich mitunter schwerer, für sie und viele andere ist es sinnvoll, Schaukeln etwas abseits zu stellen, damit das versehentliche Laufen in den Schaukelbereich vermieden wird. Außerdem sind kräftige Farben für diese Gruppe hilfreich. Gehörlose benötigen ebenfalls keine speziellen Anforderungen, für sie sind Gefahren hinter ihnen ein Problem, da sie nicht durch Zuruf gewarnt werden können. Sie profitieren von Übersichtlichkeit.  Die verschiedenen Körperbehinderungen beinhalten häufig mangelnde Greif- oder Gehfähigkeit, gestörte Koordination oder Probleme mit dem Gleichgewichtssinn. Für diese Kinder sind Anlehnflächen hilfreich, flache Rampen besser als steile Sprossen und Nestschaukeln sowie schalenförmige Karussells geeignet. Eine weitere große Gruppe sind die geistig behinderten Kinder, die mitunter körperlich recht geschickt sind, oft jedoch an einfachen Geräten für kleinere Kinder Freude haben, die aber für ihre anderen Körpermaße konzipiert sein müssen.

 

Grundsätze der Planung

Da es nicht möglich ist, Informationen über die Verteilung der Behinderungen im Wohngebiet zu erhalten, sind generelle Grundsätze bei der Planung zu beachten:

1. Beteiligungsformen finden, um möglichst alle Nutzer am Planungsprozess teilhaben zu lassen. Dabei sind die eingangs genannten sozialen Gruppen genauso zu berücksichtigen wie Kinder mit Behinderungen. In der Regel wird das Planungsbüro eine solche Beteiligung nicht leisten können. Deshalb sind speziell geschulte Partner hinzuzuziehen, die an mehreren Tagen mit den Kindern die Fläche erkunden, Bedingungen, Vorstellungen und Wünsche  ermitteln, zeichnen oder als Modell bauen lassen. Der Bekanntmachung der Veranstaltung ist dabei größte Aufmerksamkeit zu schenken, damit die Kinder im Gebiet wirklich erreicht werden. Eine Aktion mit einer Kindergartengruppe oder Schulklasse kann nicht zum gewünschten Ziel führen.

2. Der Spielplatz muss immer barrierefrei erreichbar sein. Davon profitieren nicht nur Rollstuhlkinder, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Kinder mit Dreirad, Roller oder Bobbycar sowie gehbehinderte Begleitpersonen. Auf der Spielfläche sollte zumindest der Sitzplatz erreicht werden können. Inwieweit weitere Wege barrierefrei sein können, hängt von der Lage und der Gesamtkonzeption des Platzes ab. Auf jeden Fall sind unnötige Barrieren zu vermeiden.

3. Je vielfältiger das Spielangebot, umso mehr Kinder können teilhaben. Nicht nur Geräte machen einen Spielplatz aus, sondern auch Sand und Wasser, Elemente für  Rollenspiele, befestigte Bewegungsflächen, Bodenmodellierungen u. v. m.

4. Da Spielplatzgrößen Vielfalt oft nicht zulassen, sollte das gesamte Viertel betrachtet werden. Wenn auf jedem Spielplatz im Gebiet der gleiche Turm mit Rutsche steht, sind Möglichkeiten verschenkt worden. Bei vielen kleinen Plätzen gibt es die Chance, im Quartier für jeden etwas anzubieten.

5. Die Planenden müssen sich auf einen Perspektivwechsel einlassen. Im Vordergrund stehen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder, nicht designte Landschaftsarchitektur (diese kann an zweiter Stelle kommen). Ergebnisse der Beteiligung müssen berücksichtigt werden, darüber hinaus sollten sich Planende die Frage stellen, was sie auf dem Platz tun könnten, wenn ihre Greif- oder Gehfähigkeit eingeschränkt wäre oder wenn Koordination sowie Gleichgewichtssinn gestört sind. Gibt es vermeidbare Gefahren für Sehbehinderte und sind ausreichend Aufenthaltsbereiche eingeordnet, die Beobachtung zulassen und Begegnung sowie Kommunikation anregen?

6. Um Teilhabe zu fördern, sind Spielgeräte, die das Miteinander ermöglichen, gegenüber Geräten, an denen nur einer aktiv sein kann, zu bevorzugen.

 

Einzelne Spielelemente

Betrachtung einzelner Spielelemente unter Berücksichtigung der Vielfalt sowie des Miteinanders:

Sandspiel kann von besonders vielen Kindern genutzt werden und ist interessant, wenn die Fläche groß ist und der Sand eine gute Qualität hat, sich „verbauen“ lässt. Unterfahrbare Sandtische können im Einzelfall auf großen Plätzen mit Bedeutung für die ganze Stadt eingesetzt werden, wobei Fallhöhen und Pflegeaufwand zu beachten sind. Podeste am Rand der Fläche können einen ähnlichen Effekt haben.  Noch interessanter wird Sand, wenn Wasser hinzukommt. Solche Angebote können von den meisten Kindern genutzt werden.

Elemente des Rollenspiels, wie z. B. Häuschen, lassen körperliche Einschränkungen schnell vergessen.

Schaukeln sollten, wie bereits genannt, besser abseits der anderen Angebote stehen. Dabei sind die unterschiedlichsten Schaukelarten möglich, vor allem die, die von mehreren genutzt werden können. Das gleiche gilt für Wippen jeder Art.

Bei den Rutschen sind Aufstiege unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades wichtig, gut einsetzbar sind Hangrutschen, wenn der Hang auf der Rückseite barrierefrei erklommen werden kann. Breite Rutschen sind vielfältiger nutzbar, schmale geben mehr Halt. Röhrenrutschen sind sicher, ihre Benutzung erfordert aber Überwindung. Ein langer Rutschenauslauf ist für einige Behinderte einfacher zu nutzen, ein kurzer Auslauf kann mehr Spaß bereiten. Rutschstangen bieten große Herausforderungen für bewegungsfreudige Kinder. Jede Variante hat ihre Berechtigung und kann eingesetzt werden.

Ähnlich der Schaukeln verhält es sich mit den Karussells. Netze oder Schalen ermöglichen vielen Kindern die Teilhabe, Einzelsitze sind weniger geeignet.

Bei den Klettergeräten ist besonders auf eine Vielzahl verschiedenartiger Aufstiege zu achten. Jeder soll die Möglichkeit erhalten, die Geräte zu nutzen, aber nicht jeder muss jede Stelle erreichen. Das Risiko ist notwendig als Motivation zur Bewegung, als Herausforderung, immer Neues zu erlernen. Balancier- und Hangelstrecken ergänzen die Kletterangebote

Elemente wie Maltafeln, Geräte für die Sinne, Zerrspiegel oder Spielfiguren sollten von besonders bewegungseingeschränkten Kindern auch noch genutzt werden können.

Nicht zu vergessen sind Ballspielplätze und Tischtennisplatten, an denen man gemeinsam spielt. Auch Skateanlagen lassen sich so bauen, dass es einfachere und schwierigere Bereiche gibt.

Aber nicht nur die Geräte, sondern genauso die Platzgestaltung trägt mit ihrer Vielfalt zur inklusiven Nutzung bei. Asphaltierte Flächen können ganz unterschiedlich befahren oder mit dem Ball bespielt werden, Rasenhügel regen zu manchen Ideen an und Bepflanzungen können Kinderspiele beherbergen und nötige Rückzugsräume bilden.

Doch auch die Untergründe sollten vielfältig sein: Kunststoff ist zwar barrierefrei, aber so teuer, dass er nur im Ausnahmefall Berechtigung hat. Holzhäckselflächen sind günstiger und ebenfalls befahrbar. Die meisten Behinderten kommen jedoch mit Kiesflächen zurecht, dabei ist z. B.  eine direkte Verbindung von Einfassung und Klettergerät in Erwägung zu ziehen.

Mitunter hört man ein Argument, dass die Forderung nach barrierefreier Zugänglichkeit aller Geräte bekräftigen soll: Eltern und vor allem Großeltern im Rollstuhl sollten gleichberechtigt die Chance erhalten, ihren Kindern an den Geräten zu helfen wie es andere Eltern auch tun. Leider, möchte ich dazu sagen. Wenn Eltern ihre Kinder auf den Spielplatz begleiten, sollten sie sich mit anderen Eltern unterhalten, ein Buch lesen oder die freie Zeit genießen, die Kinder aber die Geräte ganz selbständig nutzen lassen. Wie soll ein Kind das Risiko abschätzen lernen, wenn jeder Schritt kommentiert und unterstützt wird? Je mehr dieser Grundsatz berücksichtigt wird, desto selbstständiger werden die Kinder zurechtkommen und sich in Einzelfällen auch gegenseitig helfen – ganz inklusiv.

 

Quellen:

Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Robert-Koch-Institut, Statistisches Bundesamt, Berlin 2004

miteinander spielen, Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg, Herausgeber Stadt Nürnberg, 2006

Statistische Mitteilungen Arbeit und Soziales 2012, Landeshauptstadt Dresden, Kommunale Statistikstelle

 

Foto: Ute Eckhardt / Landeshauptstadt Dresden

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