Sag mal Mutti, wer darf eigentlich Spielplätze kontrollieren?
Und wenn wir jetzt im Internet unter „www.frag-mutti.de“ mal nachschauen, würden wir wahrscheinlich keine....
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Jeder Betreiber von Kinderspielplätzen möchte seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, um etwaige Schadenersatzansprüche gegen sich selbst oder die Verantwortlichen zu vermeiden, sowie schlicht und einfach die Kinder vor nicht vorhersehbaren Risiken auf einem Spielplatz zu bewahren. Hierbei berücksichtigt er auch die geringere kindliche Einsichtsfähigkeit aller Nutzergruppen. Das heißt, die Sicherheit orientiert sich nach der schwächsten für den Platz in Frage kommenden Nutzergruppe.
Kuriose Textauszüge aus Leistungsbeschreibungen
Sehr aktuell: Zurzeit gibt es viel Verunsicherung bei den Betreibern von Spielplätzen, was in kostenintensiven und überzogenen Anforderungen an eine Spielplatzprüfung mündet.
Hier ein paar Auszüge von aktuellen Ausschreibungen einiger Kommunen:
Um hier eine Hilfestellung für mögliche Anforderungen an Ausschreibungstexte für Spielplatzüberprüfungen zu geben, möchte ich erst einmal auf die übliche chronologische Abfolge von der Entstehung eines Spielplatzes eingehen, um den üblichen Lebenslauf beschreiben.
1. Bauabnahme
Nach erfolgter Planung /Bestückung oder der Erweiterung eines Spielplatzes kommt es zur Bauabnahme! Was wird dort üblicherweise überprüft?
Diese Anforderungen kommen alle aus der DIN 18034 oder den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, die nirgendwo beschrieben sind, sich aber aus prägnanten Gerichtsurteilen aus der Rechtsprechung heraus ergeben!
Ist also eine gute Bauabnahme erfolgt, sind diese Punkte bei einer Hauptuntersuchung zu vernachlässigen. Jetzt können nur noch Wartungsfehler sowie Materialfehler möglich sein!
2. Visuelle Routine Inspektion (früher DIN 7926 Sicht- und Funktionskontrolle)
Wie in der Klammer beschrieben, soll der Platz samt Geräten gesichtet werden und auf seine korrekte und ungefährliche Funktion hin überprüft werden! Üblicherweise wird unter anderem nach Vandalismus-Schäden, direkten Unfallgefahren und Fallschutzbereichen geschaut. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt 10 - 15 Minuten.
3.Operative Inspektion (früher DIN 7926 Verschleißprüfung)
Auch hier beschreibt die „alte Bezeichnung“ der Kontrollart das Hauptaugenmerk, auf das eingegangen werden muss. Alle Bauteile der Spielplatzgeräte, die einem Verschleiß unterliegen, werden unter Bezugnahme der Wartungsangaben der Hersteller überprüft, wie zum Beispiel alle beweglichen Teile, unter anderem Kettenglieder, Gelenke etc.. Überprüft wird auch, ob der Grenzzustand der Standsicherheit und die konstruktive Festigkeit erreicht oder überschritten sind.
3a. Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben
Hier wird der erforderliche Sicherheitsstandard erhalten!
3b. Wartungsreparaturen
Diese bezeichnen ein mögliches Wiederherstellen des gewünschten Sicherheitsniveaus. Die Betriebssicherheit und Stabilität der Anlage soll damit gewährleistet werden! Durchschnittlicher Zeitaufwand: 30 Minuten und mehr.
4.Hauptinspektion (früher DIN 7926 Jahreshauptuntersuchung)
Ein neutrales drittes Auge überprüft nun, ob die im Laufe des Jahres erfolgten Inspektionen und Wartungsarbeiten / Reparaturen objektiv richtig ausgeführt wurden.
Zum Beispiel werden die Standsicherheit der Geräte und die Überdeckung der Fundamente im Fall-Raum, wenn nötig, geprüft. Oberflächen durch mögliche hervorstehende Bauteile werden ebenso in Augenschein genommen. Es wird die Gesamtanlagensicherheit festgestellt, damit schwere Unfälle möglichst vermieden werden.
Da bei einer Erstbesichtigung Unwissenheit darüber besteht, ob es jemals eine fachgerechte Bauabnahme gab, oder vielleicht doch ein Gerät verändert wurde, werden von ambitionierten Sachverständigen die Punkte der Bauabnahme mit geprüft.
Wegen der punktuellen Krafteinwirkung bei sogenannten Ein-Mast-Geräten sollte bei fortgeschrittener Fäulnis oder sonstiger gefährdeter Standsicherheit das Gerät vor dem Ende der Gebrauchsfähigkeit aus dem Verkehr genommen werden!
Anmerkung: Auszug aus der EN 1176 Teil 7 „Die jährliche Hauptinspektion kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Zusätzliche Maßnahmen können notwendig sein, um andere mögliche Schäden an der Baustruktur festzustellen.“
Ist der Sachverständige sich aber unsicher, und kann eine Situation nicht beurteilen, sollte er nach dieser Anmerkung handeln. Zum Beispiel können die Schraubverbindungen / Gelenke im Schaukelbalken freilegt oder ein Fundament freigraben werden. Durchschnittlicher Zeitaufwand 15 - 45 Minuten, unberücksichtigt der An-Abfahrt, Berichtserstellung usw.
Submissionsergebnisse zeigen oft eine erstaunliche Preisspanne für eine Hauptuntersuchung nach EN 1176. Der günstigste Sachverständige nach DIN SPEC bietet mit seinem Ingenieurbüro die Prüfung für 6 € an, und dass erstaunlicher Weise ohne weitere wirtschaftliche Hintergründe. Eine andere Firma, welche Spielplatzgeräte / Ersatzteile verkauft und repariert fordert 22 €. Ein-Mannunternehmen oder auch Firmen mit einer größeren Verwaltung rufen hier schon mal 250 € auf. Der durchschnittliche Preis für eine Hauptuntersuchung (HU) liegt zwischen 45 € bis 180 €.
Der Forderung, die Lackdicke oder die Verzinkungsdicke festzustellen, kann jeder nachkommen! Wie allerdings mit dem Ergebnis umgegangen werden soll, ist nicht bekannt, da auch die Schichtdicken beim Neugerät nicht bewertet werden.
Die Forderung nach einer Risikoeinschätzung kann nur zu einem subjektiven Urteil führen. Da es aber für Spielplatzgeräte technische Regelwerke gibt, die von Fachleuten für Fachleute objektiv erstellt wurden, ist man gut beraten, eigene Einschätzungen nur in Sachverhalte einfließen zu lassen, für die es keine Regelwerke gibt!
Der Forderung, die Fundamente frei zu graben oder bis zum Fundament frei zu graben, kann auch jeder nachkommen. Allerdings können folgende Sachverhalte nicht beurteilt werden:
Darüber hinaus stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, da auch die nachfolgenden Punkte in der Regel nicht berücksichtigt werden:
Denn in den Herstellerhinweisen zur Wartung und Inspektion zum Beispiel von Fundamenten beziehungsweise der Überprüfung einer kritischen Konstruktion bezüglich der Standsicherheit muss der Hersteller auf gefährdende Situationen hinweisen und Gegenmaßnahmen beschreiben. Wie beispielsweise der routinemäßige Austausch von Tragseilen oder Dämpfungselementen.
Fazit
Durch eine bestehende Fehlinformation oder fehlgestreute Information/Interpretation werden überflüssige Kosten verursacht und Zeitressourcen verbrannt!
Sachkundige wissen in der Regel, wie sie eine HU nach EN 1176 durchzuführen haben! Wir fordern ja auch nicht bei der HU des Autos unsere eigenen Prüfvorstellungen ein!
Würden also die üblichen Vorgehensweisen (Punkt 1 bis 3b) erfüllt, ist eine HU kein Hexenwerk und von den Machern der EN 1176 auch nicht so gedacht!
Foto: Spielplatzmobil GmbH