Sag mal Mutti, wer darf eigentlich Spielplätze kontrollieren?
Und wenn wir jetzt im Internet unter „www.frag-mutti.de“ mal nachschauen, würden wir wahrscheinlich keine....
Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
Wer kennt sie nicht, die Bedenken von Betreibern, Landschaftsarchitekten und schließlich und endlich den Eltern. Ja, Wasser birgt Risiken. Aber letztendlich gibt es dafür Normen und Regelwerke, die die Verwendung bzw. den Umgang mit Wasser als Spielmöglichkeit regeln.
Aber wie hat sich die Norm eigentlich entwickelt? Wenn man einer der ersten Versionen der DIN 18034 zu Rate zieht, so fanden sich in der damaligen Version die Regelungen, dass 40 cm Wassertiefe als Maximum bei angelegten Gewässern zulässig sind. Weiterhin bestand die Möglichkeit, Wassermulden und mobile Wasserbecken anzubieten, wenn die Möglichkeit bestand, sie täglich zu entleeren. Für Wasserbecken bestand die Anforderung, dass das Bodengefälle nicht mehr als 6 % betragen dürfte und die Bodenfläche musste rutschhemmend und leicht zu reinigen sein (DIN 18034 von Oktober 1988).
Und wie sieht es heute aus? Die alten Regelungen bestehen vom Grundsatz her weiterhin. Änderungen hat es lediglich bezüglich der Wasserqualität dahingehend gegeben, dass bei stehenden Gewässern die Anforderungen der Badegewässerverordnung gelten, und bei Brunnen und Wasserzapfstellen eine Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung empfohlen wird. Die Norm ermöglicht bei dem letztgenannten Beispiel sogar die Möglichkeit, Abweichungen von der Trinkwasserqualität zuzulassen, sofern die zuständige Gesundheitsbehörde dem zustimmt.
Man nenne mir ein Gesundheitsamt, das diese Verantwortung tatsächlich mal übernimmt!
Folglich wird man um die Einspeisung von Trinkwasser nicht herumkommen. Allerdings stellt sich die Frage, ob das eingespeiste Trinkwasser auch wirklich in derselben Qualität an der Pumpe wieder herauskommt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Verwendung von Wasser auf Spielplätzen in den letzten 30 Jahren nicht gravierend geändert haben.
Warum? Warum hat sich nichts geändert? Weil die Experten des Arbeitsausschusses DIN 18034 nur dann etwas in der Norm verändern, wenn sich kritische Situationen oder Unfälle ereignet haben, die eine Normenanpassung erfordern bzw. eine Verschärfung der sicherheitstechnischen Anforderungen rechtfertigen.
Ja, es gab mit Sicherheit in den letzten 30 Jahren Unfälle zu diesem Thema. Es stellt sich aber die Frage, ob diese mit einer Verschärfung der Normenvorgaben hätten verhindert werden können. Das darf bezweifelt werden, denn die meisten Ertrinkungsunfälle haben sich an Badegewässern oder in Poolanlagen ereignet.
Weiterhin sind mir während meiner langjährigen Tätigkeit als Sachverständiger keine Situationen bekannt geworden, bei denen durch unzureichende Wasserhygiene spielende Kinder zu Schaden gekommen sind.
Fazit
Die zurzeit gegebenen Regelungen in der DIN 18034 sind meines Erachtens nach vollkommen ausreichend. Ich würde mir allerdings wünschen, dass die Betreiber und Planer von Spielplätzen viel öfter das Element Wasser im Bereich von Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen einsetzen würden, da es für Kinder nach wie vor faszinierende Spielmöglichkeiten bietet. Dafür muss man allerdings auch den Mut und das Standing haben.
Foto: ESF Emsland Spiel- und Freizeitgeräte GmbH & Co KG