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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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19.08.2016 - Ausgabe: 4/2016

(Aus)Wirkungen des Vorarlberger Spielraumgesetzes

Von Sylvia Kink-Ehe, Projektleiterin Kindergerechte Lebensräume, im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung/Österreich

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Vor sechs Jahren ist das Spielraumgesetz im österreichischen Bundesland Vorarlberg in Kraft getreten. Zeit, um sich die Auswirkungen dieses Gesetzes einmal genauer anzusehen.

Welche Erfahrungen wurden gesammelt und was sind die Erfolgskriterien, um Umsetzung von Freiraummaßnahmen in Gemeinden anzuregen? Und welche Themen sollen in Zukunft noch stärker beachtet werden?

Im Jahr 2009 hat der Vorarlberger Landtag einstimmig das Spielraumgesetz mit dem Ziel beschlossen, zu einer offenen und kinderfreundlichen Gesellschaft beizutragen. Kindern soll es dadurch verstärkt ermöglicht werden, über das Spielen im Freien ihre körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten zu erproben und zu entwickeln.

Das Spielraumgesetz hält die Gemeinden in Vorarlberg dazu an, ausreichend Spielplätze und Freiräume zum Spielen zu erhalten und erforderlichenfalls zu errichten soweit keine anderweitig geeigneten Spielmöglichkeiten im Freien vorhanden sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Bachläufe, Wiesen, Wälder, Park- und Sportanlagen, Dorfplätze usw. Hierfür sollen die Gemeinden Konzepte beschließen, welche die erforderlichen Spiel- und Freiräume im gesamten Ortsgebiet ausweisen. Bei der Erstellung der Spielraumkonzepte hat die Gemeinde die Mitwirkung der Bevölkerung und dabei insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

„Kinder mit ihren Bedürfnissen müssen in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt werden", betont Landeshauptmann Wallner. Dadurch werde mehr Lebensqualität für Familien insgesamt erreicht und ein offenes und förderndes Klima erzeugt, so Wallner weiter.

 

Förderungen als Anreiz

Um die Konzepterstellung und die Umsetzung der erforderlichen investiven Maßnahmen für die Gemeinden attraktiv zu gestalten, werden Förderungen unter Einhaltung bestimmter Kriterien vergeben. So stellt das Land Vorarlberg den Gemeinden für die Erarbeitung eines Spielraumkonzeptes eine Förderung von 70% in Aussicht. Investitionsvorhaben werden zwischen 30% und 70%, abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien, gefördert.

Dabei hat sich herausgestellt, dass die Kombination von gesetzlichen Vorlagen verbunden mit einer hohen Förderquote eine hohe Zugkraft hat. So haben in der Zwischenzeit 43 von 96 Vorarlberger Gemeinden das Spielraumkonzept beschlossen und 21 weitere Gemeinden sind in der Bearbeitung oder in Vorbereitung dazu. Im Zeitraum von sechs Jahren haben sich also über 60% der Vorarlberger Gemeinden intensiv mit Spiel- und Freiräumen für Kinder und Jugendliche beschäftigt. Im Durchschnitt werden pro Spielraumkonzept 20% der jungen Menschen bis 18 Jahren erreicht und ca. sechs bis acht Prozent der Gesamtbevölkerung einer Gemeinde. Insgesamt investierte das Land Vorarlberg seit 2009 rund 3.500.000 Euro an Spielraumförderungen.

 

Qualität bei Investitionsprojekten durch qualifizierte Prozessbegleitungen

Durch Einbezug von Landschaftsplanenden und Beteiligungsexperten und -expertinnen sowie unter der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sind zahlreiche attraktive Spiel- und Freiräume entstanden. Bei der Gestaltung der Spielorte wurde auf eine naturnahe Gestaltung sowie die Möglichkeit der generationenübergreifenden Begegnung Wert gelegt.

So zum Beispiel in der Gemeinde Frastanz, einer Gemeinde nahe der Stadt Feldkirch, in welcher ein Generationenpark inmitten der Gemeinde entstanden ist. Der vormals eher unattraktive Platz wird nun von der ganzen Bevölkerung angenommen. Für die Kinder und Jugendlichen ist es ein naturnaher und vielfältiger Spielraum, der freies Spiel und eigenes Wirken zulässt. Für die Erwachsenen ist es ein Ort, der Platz bietet für kleine Märkte, für Boulespiele oder der als Erholungsort genutzt wird.

Dass Spielen mitten im Zentrum möglich und erwünscht ist, ist auch in der Gemeinde Rankweil gut erkennbar. Es ist ein Spielort für Schulkinder, ein Wohlfühlort für Besucher und Besucherinnen der angrenzenden Gastronomie sowie ein Veranstaltungsort für die Gemeinde entstanden. Keine leichten Voraussetzungen für eine Planung, die allen Bedürfnissen gerecht werden sollte. Dazu braucht es einen guten Willen, Kooperationsbereitschaft und manchmal auch Konfliktbereitschaft aller Beteiligten sowie ein gutes Gespür der Planungsfachleute. Das Projekt wurde vor zwei Jahren erfolgreich realisiert.

Der Naturspielpark  „Am Moosbach“  in der Marktgemeinde Lustenau zeigt, dass es wichtig ist, die eigenen Stärken und Ressourcen vor Ort zu erkennen, sprich die Qualitäten vor Ort hervorzuheben und sie den Bedürfnissen der Besucher und Besucherinnen anzupassen. Das kann ausreichen, um die Nutzungsqualität zu verbessern und einen Ort (wieder) attraktiv zu gestalten. Entscheidend ist für den politisch verantwortlichen Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser: „Wichtig ist es, unseren Lebensraum so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche in Wohnungsnähe gut erreichbare und vielfältige Spiel- und Freiräume vorfinden, in denen sie mit allen Sinnen spielerisch lernen können".

Wie kommt man aber nun genau zu den wirklichen Bedürfnissen der Bevölkerung?

 

Spielraumkonzepte als Türöffner für mehr Beteiligung

Wenn sich Kinder und Jugendliche aktiv bei Konzept-Erstellung und Investitionsprojekten beteiligen können, ergibt sich für die Gemeindepolitik und -verwaltung oft ein neues Bild über die Ideen und Umsetzungskräfte der jungen Generationen. Für die Gemeindeentwicklung entstehen dadurch erfreuliche Impulse für eine bewusstere Beteiligungskultur zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Bürgern und Bürgerinnen.

 

Beteiligung mit „Nebenwirkungen“

Die Welt mit Kinderaugen sehen – eine oftmals neue Erfahrung für die Planungs- und Verwaltungszuständigen einer Gemeinde. Im Zuge der Erarbeitung eines Spielraumkonzeptes werden auch andere soziale Bedürfnisse sichtbar. So haben zum Beispiel die Kinder einer Grundschule in Rankweil neben ihren räumlichen Wahrnehmungen auch ihre Bedürfnisse in Bezug auf Bildung geäußert. Sie haben ihr eigenes Geschichtenbuch geschrieben und mit dem Erlös eine mehrsprachige Klassenbibliothek finanziert. In der Vorarlberger Gemeinde Satteins haben sich Kinder, die sich bei einer Präsentation der Ergebnisse des Spiel-und Freiraumkonzeptes vernetzt haben, die Idee aufgegriffen, ein eigenes Kindercafé zu gründen. Der Bürgermeister unterstützte sie dabei. Auch in der Marktgemeinde Götzis wurde erkannt, dass eine räumliche Quartiersentwicklung nicht ohne beteiligte Akteure möglich ist und dass ein bereits etablierter Freiraum nicht einfach verlegt werden kann. Die Ergebnisse der Beteiligung wirken sich bis ins Bildungskonzept der Gemeinde aus.

Dazu braucht es ein sensibles Hinhören, ein Erkennen der Bedürfnisse sowie die Erkenntnis und den Willen seitens der Gemeinde, solche Prozesse professionell zu begleiten und eben auch zu finanzieren. Für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung sind lebendige Prozesse, Konflikt- und Kooperationsbereitschaft auf allen Ebenen notwendig.

 

Freiraum als Querschnittsthema

Spiel- und Freiräume können nicht isoliert betrachtet werden. Aus der gesamthaften Betrachtung ergeben sich viele Berührungspunkte zu anderen planungsrelevanten Bereichen, wie z.B. Verkehrsplanung, Naturschutz oder Wasserbau, um nur einige zu nennen.

Für Kinder stellen insbesondere Straßen eine Barriere dar, die es ihnen oftmals verwehrt, eigenständig einen Ort zu erreichen. Eine gute fußläufige Freiraum-Vernetzung unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten ist ein wichtiger Schlüssel dafür, ob ein Freiraum gut angenommen wird. Bei der Erarbeitung eines Spielraumkonzeptes spielt daher die Durchwegung des Gemeindegebietes eine wesentliche Rolle. Ein sprichwörtlich vernetztes Denken und die Kooperation mit verschiedenen Planungsbereichen wie z.B. der Verkehrsplanung ist daher Voraussetzung für die erfolgreiche Bearbeitung und Umsetzung des Spielraumkonzeptes.

Wasser ist ein Element mit einer starken Anziehungskraft. Gerade Brunnen und Bäche sind ein beliebter Treffpunkt und Aufenthaltsort für alle Generationen. Die Gemeinde Hard am Bodensee hat zum Beispiel mit der Renaturierung des Dorfbaches bewiesen, dass ein wertvoller Lebensraum für Mensch und Natur inmitten des Ortes möglich ist und diese Orte am Wasser wieder belebt werden können.

 

Evaluierung und ständige Weiterentwicklung

Im Jahr 2013 – also vier Jahre nach  Beschluss des Spielraumgesetzes in Vorarlberg – wurde es evaluiert. Die daraus resultierenden Ergebnisse flossen in die Weiterentwicklung des Förderwesens mit ein und mit 1.1.2014 trat eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft. So wurde der Fördergegenstand um Jugendparks und Aktionsnischen erweitert, da in den Spielraumkonzepten der Gemeinden die Erforderlichkeit von jugendgerechten Angeboten im öffentlichen Raum, sowie an vielfältigen, kleinräumigen Angeboten, zu Tage trat. So sind in der Zwischenzeit attraktive Jugendplätze in mehreren Gemeinden und gemeindeübergreifend realisiert worden, wobei auch hier Wert darauf gelegt wurde, die Jugendlichen von Beginn an miteinzubinden. Ein weiteres zentrales Thema wird sein, wie die positive Energie, die während einer Konzepterstellung in einer Gemeinde entsteht, auch in die Umsetzungsprojekte einfließen kann. Gute Konzepte sollen nicht in der Schublade verstauben – sie müssen weiterleben!! Die Konzepte dienen den Gemeinden schließlich als Grundlage für langfristige Planungen und sollen idealerweise mit anderen räumlichen Konzepten verzahnt werden.

Das Land Vorarlberg hat mit dem Spiel- und Freiraumgesetz Strukturen geschaffen, die eine laufende Umsetzung von kommunalen Freiraummaßnahmen ermöglichen.

Die Projektstelle „Kindergerechte Lebensräume“, angesiedelt bei der Initiative „Kinder in die Mitte“, sowie die Abteilung Raumplanung und Baurecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung planen auch weiterhin, in Kooperation mit den Gemeinden Impulse und Maßnahmen zu setzen, um die wesentlichen Akteure zu vernetzen, zu sensibilisieren und weiterzubilden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Vorarlberger Spielraumgesetz für die Gemeinden und ihre Bewohner und Bewohnerinnen mehrfach gewinnbringend ist. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu einer offenen und kinderfreundlichen Gesellschaft gesetzt.

 

Fotonachweis: MGmd Hard, MGmd Rankweil, MGmd Lustenau, Gem. Frastanz, KGLR

 

 

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