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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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19.10.2018 - Ausgabe: 5/2018

Wasserspiele – welche Normen sind zu beachten und wie spart man Kosten

Dr. Katrin Korth

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Kinderspielplätze mit Wasserelementen

Egal, ob es sich um reine Wasserspielplätze oder um einzelne Wasserelemente auf Spielplätzen handelt – die Planungsgrundsätze hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Faktoren sind die Gleichen. Alle Wasserspielelemente haben drei Grundbausteine. Diese sind Quellausläufe, Pumpen oder Fontänen, in denen das Wasser entspringt, Auslauf- und Spielgerinne oder Spielflächen sowie Abläufe. Wasserspielplätze können mit Sandmatschbereichen ausgestattet werden als auch mit Spielbereichen in befestigten Flächen, beispielsweise mit Beton-, Asphalt,- Naturstein- oder Kunststoffbelägen. Auch wenn die konkrete Entscheidung für eine bestimmte Art immer eine gestalterische oder auch spielpädagogische ist, hat sie Auswirkung auf die Verkehrssicherheit und den Unterhaltungsaufwand der Anlagen. Weiterhin gibt es auf Spielplätzen Wasserspielelemente, die in ihrem Auslauf mit Uferbereichen von Bachläufen kombiniert werden. Gerade diese Kombination ermöglicht naturnahe Gestaltungen, die für Kinder viele Anreize und Möglichkeiten für Aneignung bieten. Wesentlich ist es, auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, sich mit den Grundbausteinen planerisch intensiv auseinanderzusetzen: Können sie ihren spielpädagogischen Zweck erfüllen? Verursacht eine bestimmte Anordnung möglicherweise Gefahren? Sind sie einfach zu reinigen?

 

Normenlage

Anders als Brunnen und Wasserspiele im öffentlichen Stadtraum sind Wasserelemente auf Kinderspielplätzen im Grundsatz von Normen erfasst. Die normgerechte Planung umfasst die Aspekte: Schutz vor Fallen, Schutz vor Ertrinken, die Sicherung einer ausreichenden Wasserqualität sowie die Ausführung eventuell vorhandener elektrischer Anlagenteile. Dabei geht es wie bei Spielplätzen und Spielgeräten generell nicht um einen vollumfänglichen Schutz vor jedweder Gefahr, sondern um den Schutz vor lebensbedrohlichen Unfällen. Hierbei gilt das besondere Augenmerk vor allem kleineren Kindern, da diese Gefahren z.B. die Wassertiefe noch nicht ausreichend abschätzen können.

Basis für die Planung von Wasserspielelementen bilden die DIN 18034 – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen – und die DIN EN 1176 – sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderspielplatzgeräte. Hinzu kommen weitere Vorgaben und Verordnungen wie die EU-Badegewässerverordnung, Empfehlungen des Umweltbundesamtes, Richtlinien der Bundesländer und Gemeindeunfallversicherungen, schließlich Vorgaben aus Hygieneplänen sowie die DIN 19643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. Die letztbenannten Vorgaben beziehen sich vor allem auf die Wasserqualität. Für elektrische Anlagenteile gilt die DIN VDU 100 – 702 – Errichten von Niederspannungsleitungen in feuchter oder nasser Umgebung sowie im Freien, in Bereichen von Schwimmbädern, Springbrunnen oder Wasserbecken. Auf letztere wird im Folgenden nicht näher eingegangen, da sie vor allem für pumpenbetriebene Umwälzanlagen relevant ist, die auf Kinderspielplätzen tendenziell seltener Verwendung finden.

 

Schutz vor Ertrinken

Schutz vor Ertrinken ist die wichtigste planerische Herausforderung. Die DIN 18034 benennt für die Tiefe von Wasserbecken max. 40 cm, macht dabei jedoch eine Einschränkung auf Kinder ab 6 Jahren. Durchführungsverordnungen der Kindertagesstättengesetze und auch die Empfehlungen der Gemeindeunfallversicherungen empfehlen für kleinere Kinder eine maximale (konstruktive) Wassertiefe von 20 cm. Planerisch muss eine Abwägung vorgenommen werden: handelt es sich um Anlagen ohne räumliche Barrieren mit Nutzung auch durch kleine Kinder, oder handelt es sich um Anlagen, bei denen das Risiko des Hineinfallens konstruktiv durch Barrieren eingeschränkt und/oder wo aufgrund der stadträumlichen Lage eine unbeaufsichtigte Nutzung durch kleine Kinder weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Anders als der öffentliche Stadtraum oder auch natürliche oder naturnahe Seen mit Badestellen dürfen Erwachsene und Kinder auf Kinderspielplätzen davon ausgehen, dass es sich um einen für Kinder geschützten Bereich handelt. Allgemein hat sich deshalb durchgesetzt, auf Kinderspielplätzen, vor allem wenn ein großer Anteil an Kleinkindern zu erwarten ist, die nutzbare Wassertiefe auf max. 20 cm zu begrenzen. Das schließt größere Wassertiefen bis 40 cm dennoch nicht komplett aus. Gibt es beispielsweise differenzierte Ufer- bzw. Einstiegsbereiche mit Bermen, einer flachen Böschungsneigung oder Abgrenzungen zwischen den unterschiedlichen Wassertiefen, so dass eine größere Wassertiefe für kleine Kinder nicht überraschend und unvorhersehbar ist, ist die 40 cm Wassertiefe möglich. Dies ist vor allem deshalb von Bedeutung, da größere Kinder bei den sehr geringen Wassertiefen deutliche Einschränkungen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten hinnehmen müssten.

Für die Integration von naturnahen Bachläufen oder Gewässern in Wasserspielbereiche gibt es keine Normenlage. Dies wäre auch schwierig, da Böschungen und Gewässer zwangsläufig individuell sind und sich darüber hinaus Wasserstände und Gewässerbett je nach durchfließender Wassermenge in sehr kurzen Zeitabschnitten deutlich verändern können. Dennoch sollte das kein Grund sein, auf die herausragenden Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für Kinder an Bachufern zu verzichten. Entscheidend für Planende ist, die allgemeinen Planungsprinzipien sinnvoll anzuwenden. So sollten Böschungskanten so ausgebildet werden, dass kleine Kinder nicht direkt hinunterstürzen können, z.B. durch abgrenzende Sitzsteine. Böschungsneigungen sollten mit einem Gefälle von maximal 1 : 3 und großzügigen Voruferbereiche ausgestattet werden. Der Wasserstand der Bäche sollte im Normalbereich 20 bis 40 cm nicht überschreiten und Wasserzugänge sollten wiederum mit Bermen oder Trittsteinen ausgebildet werden. Letztlich kommt es bei der Integration von Flüssen und Bächen aber auch immer darauf an, wie verankert Gewässer im Stadtbild sind. In nicht wenigen Städten gehört der Umgang mit Wasser selbstverständlich dazu. Schließlich greift (nicht nur) außerhalb von Spielplätzen die Aufsichtspflicht der Eltern. Dennoch sollten beispielsweise reine Kleinkinderspielbereiche zu Uferbereichen hin gesichert werden.

 

Fallschutz

Wie bei allen anderen Spielgeräten sind auch bei Wasserspielelementen Fallhöhen zu beachten. Dies betrifft Objekte wie Wasser- und Matschtische oder solche Objekte, die in Treppenanlagen integriert werden. Fallhöhen sind auch zu berücksichtigen bei Wasserelementen, die beklettert werden können, wie beispielsweise Wasserräder. Mitunter stehen Wassertiefe und Fallhöhe im Wechselspiel, beispielsweise bei Umrandungen von Wasserbecken. In der DIN 1076 - sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderspielplatzgeräte - sind max. 60 cm festgelegt. Einige Landesbauordnungen geben eine maximale Absturzhöhe von 1 m vor. Darauf können sich Planende nicht berufen, wenn sie explizit (auch) für Kinder planen bzw. eine Aneignung durch Kinder ausdrückliches Planungsziel ist. Dies gilt vor allem für frei zugängliche Kinderspielbereiche außerhalb klassischer Spielplätze.

 

Wasserqualität

Die Sicherstellung einer ausreichenden Wasserqualität ist scheinbar einfach, zählt aber tatsächlich zu den anspruchsvollsten Aspekten bei der Planung von Wasserelementen. Zum einen ist die Normenlage nicht eindeutig. Zum anderen gibt es mittlerweile unzählige Vorgaben, insbesondere aus dem Bereich der Landeshygienepläne für Kindertagesstätten, die auf öffentlichen Kinderspielplätzen kaum realisierbar sind, ohne einen enormen Unterhaltungsaufwand hervorzurufen, und die dennoch von einigen Landesgesundheitsämtern bei der Bewertung herangezogen werden.

Nach DIN 18034 sollte zum Spielen geeignetes Wasser in Pfützen oder Becken Badewasserqualität aufweisen. Allerdings gibt es zur Bewertung von Badewasserqualität drei Normen. Die Badewasserqualität wird zunächst in der EU-Badegewässerrichtlinie geregelt. Sie gilt für Gewässer, die nicht künstlich vom Grundwasserleiter getrennt sind. Die wesentlichen Parameter zur Beurteilung aus hygienischer Sicht sind die Fäkalindikatoren. Für künstlich angelegte Schwimm- und Badeteiche gibt es wiederum spezielle Empfehlungen des Umweltbundesamtes von 2003. Maßgebende Parameter sind auch hier die Fäkalindikatoren. Dazu kommt der Krankheitserreger Pseudomonas aeruginosa. Für das Teichwasser gelten Anforderungen in Anlehnung an die EU-Badegewässerrichtlinie, allerdings etwas strenger. Für künstliche Schwimm- und Badebecken und damit für alle öffentlichen Schwimmbäder gelten die DIN 19643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes von 2014. Die Grenzwerte für die Fäkalindikatoren beim Beckenwasser orientieren sich hier an der Trinkwasserqualität.

Wasserbecken auf Kinderspielplätzen sind entsprechend dieser Normenlage künstliche Schwimm- und Badebecken. Damit wäre eine Wasserqualität erforderlich, die sich an der Trinkwasserqualität orientiert. Um die damit verbundenen Anforderungen sicherzustellen, wäre eine kontinuierliche Wasseraufbereitung und Desinfektion erforderlich oder eine permanente Nachspeisung mit frischem Wasser.

Was folgt daraus für Planende und Unterhaltende? Wasserauslaufstellen als Zapfstellen bzw. Schwengelpumpen und Nachfülleinrichtungen (Zu- und Nachspeisung bei Wasserspielen und Brunnen mit Umwälzung) sollten mikrobiologisch Trinkwasserqualität aufweisen. Die Verwendung von Regenwasser, Quellwasser und Grundwasser ist im Grundsatz möglich, sofern keine Keimbelastung vorliegt. Schwengelpumpen und Zapfstellen sollten einmal täglich durchgespült werden, was bei den meisten Wasserspielplätzen aufgrund der hohen Nutzungsfrequenzen ohnehin gegeben ist. Für Becken und Planschbecken ist die Badewasserverordnung anzuwenden. Für Pfützen, laufende Gerinne und stehendes Wasser auf Flächen, sofern die Wasserqualität der Ausläufe den oben beschriebenen Maßgaben entspricht, gibt es keine Einschränkungen und Vorgaben, sofern sichergestellt werden kann, dass das Wasser ablaufen kann und die Flächen zwischendurch durchtrocknen können. Ungeklärt sind derzeit die Vorgaben für Fontänen und Düsen, die über Umwälzung laufen und vorher über eine Aufbereitung gereinigt wurden. Manche Gesundheitsämter fordern hier Trinkwasserqualität, was praktisch nicht möglich ist. Unbestritten ist jedoch, dass die Keimbelastung zu begrenzen ist. Die konkreten Vorgaben müssen fachlich nach Einzelfall bewertet werden.

 

Wasserelemente und Kosten

Wasserspielplätze und Wasserelemente verursachen Kosten. Aus Kostengründen auf Wasser zu verzichten, wäre dennoch der falsche Weg. Immer wieder zeigt sich, dass selbst eine einfache Pumpe mit einem hinterhergeschalteten einfachen Gerinne mehr Anreize bietet als manches aufwendige Spielgerät. Die Unterhaltung hat den Zweck der Sicherung der Dauerhaftigkeit von Anlagen und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Entscheidet man sich für einen Wasserspielplatz, so sind damit immer Verpflichtungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Unterhaltung verbunden. Gleichwohl gibt es Möglichkeiten, den Betrieb und damit auch die Kosten zu optimieren.

Die jeweiligen Unterhaltungskosten werden durch Nutzungsintensitäten sowie durch Schmutzeintrag durch Müll oder Blüten und Blätter von Bäumen bestimmt. Auch die Materialwahl hat Einfluss. Einige der versiegelten und dauerhaft wasserbenetzte Flächen neigen zur Verschmutzung bzw. Veralgung und Bildung von rutschigen Schmierbelägen. Diese stellen, nicht nur bei Böschungen, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar und müssen im Rahmen der Unterhaltung permanent entfernt werden. Matschbereiche mit Sand oder Kies hingegen haben, wenn sie nicht zwischendurch austrocknen können, eine Neigung zur Verschlammung. Neben der genauen Auswahl der Korngemische mit möglichst geringem Feinkornanteil ist es hier entscheidend, die Sandbereiche möglichst klar (auch baulich) von Bereichen mit Oberboden zu trennen. Sandbereiche sollten nicht dauerhaft durchfeuchtet werden und erfordern zwischendurch Zeitfenster, in denen sie trocknen können. Je nach Verschmutzung müssen sie regelmäßig und häufiger als normale Sandbereiche gewechselt werden. Generell ist darauf zu achten, dass die Beläge nicht zu rau sind. Gerade Kunststoffbeläge neigen besonders zu Schmierfilmen mit der Gefahr des Ausrutschens. Für bewegliche Teile wie Wasserräder oder Matschtische empfiehlt sich Metall, auch wenn Metall oft eine weniger schöne Anmutung hat. Soll Holz verwendet werden, muss die kürzere Haltbarkeit bedacht werden. Insbesondere bei Matschtischen und Gerinnen aus Holz ist auf ein ausreichendes Gefälle und Vorrichtungen für eine komplette Entleerung zu achten, damit die Holzbauteile trocknen können.

Entscheidend für den verkehrssicheren Betrieb ist, den Schmutzeintrag zu verhindern. Der Eintrag von Müll oder Blüten und Blättern kann mikrobiologische Verunreinigungen und Veralgungen bewirken. Standorte unter Bäumen haben in der Regel höhere Verunreinigungen, weshalb vor allem Becken und große Wasserflächen möglichst nicht direkt neben Bäumen platziert werden sollten. Genauso wichtig ist, dass die Anlagen gut zu reinigen sind. Großzügig dimensionierte Reinigungsöffnungen und ausreichende Gefälle in den Flächen und Becken, dazu Spülvorrichtungen und ein oberirdisch einfach zugänglicher Wasseranschluss sind unabdingbar für eine einfache und damit auch kostengünstige Unterhaltung. Die Zahl der Reinigungszyklen lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie wesentlich von den räumlichen Randbedingungen und der Nutzungsfrequenz abhängt. Grundsätzlich bedingen Wasserspielplätze immer einen höheren Unterhaltungsaufwand als Spielplätze ohne Wasser. Sind feine Düsen oder Nebel geplant, so sollten diese unbedingt geschützt bzw. nicht zugänglich installiert werden, um Schmutzeintrag zu verhindern.

Ob die Unterhaltung einfach und kostengünstig abläuft, wird vielfach bereits mit dem Entwurf angelegt. Gleichzeitig stehen die Unterhaltungsaufwendungen immer im Zusammenhang mit der Nutzungsintensität. Entscheidend ist weiterhin die Dauerhaftigkeit und Robustheit der Materialien. Die Hersteller bieten sehr unterschiedliche Qualitäten und es lohnt sich, vor der Planung nach den Erfahrungen anderer Betreiber zu fragen.

Foto: Dr. Katrin Korth

Literatur:

Kommunalhandbuch Spielflächen, 1. Auflage 2017, Beckmann Verlag Lehrte

Länderarbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen: Rahmenhygieneplan gemäß §36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen, 2007

Katrin Korth: Wasserspielplätze, Brunnen, Wasserspiele und Verkehrssicherheit. In: Tagungsband der FLL-Verkehrssicherheitstage 2017: Bäume und Spielgeräte/Spielräume im Fokus der Verkehrssicherheit

Weitere Informationen: www.stadtraumstrategien.de

 

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