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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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14.02.2020 - Ausgabe: 1/2020

73 bewegungsfreundliche Pausenhöfe wurden in Niederösterreich neugestaltet

Von DI (IN) Birgit Pogats (NÖ Familienland GmbH)

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© NÖ Familienland GmbH

In den letzten vier Jahren wurden im Rahmen der niederösterreichischen Förderaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ 73 Schulfreiräume neugestaltet. Ziel der Initiative war es, bewegungsfördernde, bedürfnisgerechte und naturnahe Schulfreiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der grundlegenden Neugestaltung bzw. Teilsanierung von Schulfreiräumen, auch im Hinblick auf ganztägige Schulformen.

Das Bundesland Niederösterreich (NÖ) investierte im Rahmen der Förderaktion – einer Kooperation zwischen dem Land Niederösterreich, der NÖ Familienland GmbH und der Aktion „Natur im Garten“ -  von 2015 bis 2019 insgesamt vier Millionen Euro für die Errichtung von Spielplätzen und Schulfreiräumen. Hauptaugenmerk lag auf den Schulfreiräumen, welche mit bis zu zwei Dritteln der entstandenen Projektkosten (maximal 40.000 Euro) gefördert wurden. 

Die Kosten für die in den Förderkriterien vorgeschriebenen Mitbeteiligungsprozesse, die Planungsberatung und die Prozessbegleitung durch die NÖ Familienland GmbH, Projektteam Spielplatzbüro, wurden zusätzlich vom Land NÖ übernommen.

 

Planung mit Partizipation – ein gemeinsamer Weg

Eine der Hauptsäulen dieses Förderprogrammes ist die Mitbeteiligung der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer.

Wenn ein Schulfreiraum umgestaltet, erweitert oder neu angelegt werden soll, empfiehlt es sich, schon frühzeitig die Wünsche und Bedürfnisse aller Betroffenen zu erheben und in der Planung zu berücksichtigen. Die Planung mit Partizipation hat sich in der Praxis bewährt. Sie gewährleistet qualitätsvolle Freiräume und eine hohe Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer. Kinder und Jugendliche in die Planung und Umsetzung des Schulfreiraumes mit einzubeziehen, bringt Verantwortungsbewusstsein für das Geschaffene und höhere Identifikation mit dem Schulgelände. 

Mitbeteiligungsprozesse sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn eine Umsetzung der erarbeiteten Ziele realistisch und die Finanzierung gewährleistet ist.

Der erste Schritt muss vom Schulerhalter kommen, nämlich die inhaltliche und finanzielle Absicherung des Projektes, noch vor dem Start des Projektes. Auch ein zeitlicher Rahmen sollte klar definiert werden und muss verbindlich sein. 

Ein bewährtes Format um Schülerinnen und Schüler in den Planungsprozess einzubeziehen, ist die „Planungs- bzw. Spielforscher Werkstatt“. Hier werden unter Einbeziehung und Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern der Grund- und Unterstufe deren Bedürfnisse erhoben und Gestaltungsmöglichkeiten erarbeitet. Im altersgerechten und spielpädagogischen Umgang stehen Kreativität und Meinungsäußerung im Vordergrund. Es werden Kommunikation und Kooperation gefördert und demokratische Entscheidungsprozesse durchgeführt. Im nächsten Schritt werden die Wünsche und Anforderungen der Erwachsenen und die Ergebnisse der Kindermitbeteiligung in einem Entwurf berücksichtigt. Dieser ist verbindlich umzusetzen.

In der Umsetzung gibt es dann unterschiedliche Möglichkeiten die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.  Eine Variante wäre eine gemeinsame „Pflanz-Werkstatt“. Hier werden unter anderem zukünftige Schattenbäume, Strauchlabyrinthe und Naschsträucher gepflanzt. Des Weiteren können einfache bauliche Gestaltungselemente, wie ein Tastweg, einfache Palettenmöbel oder eine Kräuterspirale, durchaus auch gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern gebaut werden. 

 

Gesamtkonzept statt Möblierung

Ein Schulfreiraum muss unterschiedlichen Bedürfnissen auf meist begrenztem Raum gerecht werden. Es gilt also nicht nur die Ansprüche an den Raum bzw. Nutzungswünsche zu berücksichtigen, sondern auch die örtlichen Vorgaben (Bestandsanalyse) und die Umsetzbarkeit zu prüfen. Der Bestand gibt aber nicht nur Struktur, sondern auch die Raumqualität vor. Grundüberlegung ist die Gliederung in Ruhe- und Bewegungsbereiche. Die Anordnung dieser Bereiche ist vor allem nach den entwicklungsbedingten Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu wählen. Das Verhältnis von Ruhe und Bewegung ist vor allem vom Alter und Geschlecht der Schülerinnen und Schüler abhängig. 

Zu den ruhigen Bereichen zählt man Ruhezonen jeder Art: Rückzugsnischen und Sitzbereiche (z.B. Freiluftklassen), Räume zur Naturbeobachtung (z.B. Biotope), Möglichkeiten zum kreativen und gestaltenden Spiel (z.B. Malen an Tafeln) und im Volksschulbereich auch Sandgruben und Wasserspielbereiche. 

Aktive Zonen dienen zum Austoben. Hierhin gehören Kletterwände, Schaukelgeräte, Geräte, die zu intensivem Spiel animieren, Ballspielbereiche, Laufstrecken, Sportbereiche und ähnliches. Diese können beispielsweise durchaus zur belebten Straße hin, aber nicht unmittelbar zu einer Ruhezone hin orientiert werden. Eine Durchmischung von ruhigen und aktiven Bereichen ist nicht sinnvoll, da diese sich gegenseitig stören bzw. behindern. 

Ebenso sollte man darauf achten, dass manche Aktivitäten in Beziehung zueinander stehen. Der Sandspielbereich zur Wasserentnahmestelle, der Ballspielbereich oder der Sportplatz zur Tribüne. Über Wege können die einzelnen Bereiche verbunden werden, sodass eine Abfolge unterschiedlicher Räume entsteht.

 

Bewegung schult Körper und Geist

Kinder brauchen Bewegung und Bewegungsfreiheit. Schulfreiräume sind Orte der Begegnung. Hier wird gelernt und man trifft sich in der Pause oder im Unterricht. 

Ein gut strukturierter Schulfreiraum bietet sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch ein breites Bewegungsangebot. Neben dem Unterricht im Freien (z.B. Lesen) und dem Sportunterricht kommen vor allem in den Pausen viele Kinder gleichzeitig auf den Schulhof. Bewegung steht im Vordergrund. Bewegungsdrang, aufgestaute Energie und Spannung müssen ausgelebt werden. Die Kinder ganztägiger Schulen verbringen hier einen Großteil ihrer Freizeit.  

Aktive Zonen dienen dem Austoben. Bei der Auswahl der Spielgeräte ist eine gezielte und fördernde Auswahl zu treffen. Bei klassischen Spielgeräten ist vor allem darauf zu achten, dass viele Kinder gleichzeitig spielen können. Einfache Brettschaukeln sind nicht empfehlenswert. Bei ausreichendem Platz können mehrere Schaukeln nebeneinander angebracht werden beziehungsweise eine Sechseck Schaukel aufgebaut werden. Die Nestschaukel bietet Platz für mehrere Kinder. Die gemeinschaftliche Erfahrung steht im Vordergrund. Die Hängematte wird durchaus auch gerne zum Schaukeln und gemeinschaftlichen Abhängen genutzt und wird vor allem von größeren Kindern geschätzt.

Abwechslungsreiche Kletterstrukturen fordern heraus und lassen sich in steigenden Schwierigkeitsgraden ausbauen. Klettern und das „Hoch Hinaus“ sind oft die dringlichsten Wünsche der Kinder. Hohe Plattformen oder Stelzenhäuser mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten, Seilbrücken, Balancierseile, Kletterwände, Feuerwehrstangen, Hangelstrecken und noch viele weitere Elemente können je nach Platzangebot gebaut werden. Plattformen und Stelzenhäuser müssen entsprechend einer großen Kinderanzahl gebaut werden. Seilspielgeräte (Seilpyramiden) in unterschiedlichen Größen und Höhen und für den öffentlichen Bereich geeignete Kletter- und Boulderwände sind weitere Möglichkeiten das Klettern im Schulhof anzubieten.

Steigender Beliebtheit erfreuen sich die für den Outdoor-Bereich geeignete Bodentrampoline. Diese sind in keinem Fall mit den Sporttrampolinen im Turnsaal zu vergleichen. Die Bodentrampoline entsprechen der gültigen Spielgerätenorm EN 1176 und bedürfen keiner gesonderten Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen. Kleinformatige Bodentrampoline im Quadrat oder hintereinander aufgereiht ermöglichen mehreren Kindern gemeinsam sich hüpfend im Schulfreiraum zu bewegen.

Hügelmodellierungen animieren zum Rauf- und Runterlaufen. Breite Rutschen und Balancierstrecken können einen Hügel im Schulfreiraum attraktiver machen. Balancierstrecken sind zudem als multifunktionelle Spiel- als auch Sitzmöglichkeit zu sehen.

Viele Bewegungs- und Geschicklichkeitsspiele lassen sich auf befestigten Flächen im Schulfreiraum durchführen. Zudem bieten befestigte Flächen (Asphalt, Pflasterungen) die Möglichkeit Spielfelder (z.B. Hüpfspiele) aufzumalen. Eine Grundausstattung von mobilen Geräten wie Drehkreisel, Stelzen, Pedalos etc. bietet zusätzliche Bewegungsimpulse und sollte unmittelbar zur Verfügung stehen (Gerätehaus, Gerätebox). 

Eingangsbereiche von Schulen sind einerseits die Visitenkarte einer Schule, andererseits auch der Warteplatz für Kinder und Eltern. Je nach Platzangebot können hier Sitz- als auch kleine Bewegungsmöglichkeiten (z.B. Balancierbalken) angeboten werden.

 

Schulfreiraum - Inklusives Spiel

Ein breites Spektrum an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ist die beste Voraussetzung einen inklusiven Schulfreiraum zu realisieren. Vor allem für Kinder im Rollstuhl sollten aktive Beschäftigungsmöglichkeiten wie zum Beispiel unterfahrbare Sandspieltische, eine Nestschaukel oder eine über Rampen erreichbare breite Rutschen mit Umsetzmöglichkeit mitgeplant werden. Befestigte Wege zwischen dem Spiel- und Nutzungsangebot und die richtige Wahl des Bodenbelages ermöglichen einen autonomen Zugang zu einzelnen „barrierearmen“ Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. (https://www.noe-familienland.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Downloads/20190607_Spielen_ohne_Barrieren_-_webversion.pdf )

 

Öffnung von Schulfreiräumen

Meist im urbanen Bereich, aber auch im ländlichen Raum steht die begrenzte Verfügbarkeit von Freiräumen in der Kommune für die Öffnung von Schulfreiräumen. Die Verzahnung der Schulflächen in die unmittelbare Umgebung lädt ein, die zu Verfügung stehenden Freiflächen auch in der unterrichtsfreien Zeit als informellen Lern- und Begegnungsort zu nutzen. Kommunen sind verpflichtet ausreichende Spiel- und Freizeitangebote für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. 

Natürlich muss hier abgewogen werden in welchem Maß (ganztägig oder nur in der unterrichtsfreien Zeit) und ob die räumliche Strukturierung (Vandalismus, Aufsichtspflicht) eine Öffnung erlaubt. Der ungestörte schulische Betrieb sollte immer im Vordergrund stehen. Im Rahmen der Förderaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ wurden seit 2015 rund 30 öffentliche Schulfreiräume neugestaltet. Für die Kommunen bedeutet dies vor allem eine finanzielle Entlastung in Bezug auf die Bereitstellung von ausreichenden Freiräumen.

 

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