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Internationales Fachmagazin für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen

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15.10.2015 - Ausgabe: 5/2015

Der Fallschutzboden in seinen Facetten

Von: Dennis Frank (ISP GmbH - Institut für Sportstättenprüfung) – Institutsleiter und Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161

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Die Wahl des richtigen Spielplatzbelages gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Planung einer neuen Spielanlage. Vordergründig sollen Fallschutzflächen den schutzfunktionellen Bedürfnissen und somit den Anforderungen der DIN EN 1176 Teil 1 entsprechen. Dieser Teil regelt die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren der europäischen Norm für Spielgeräte und Spielplatzböden.

Diese Norm schreibt vor, dass unter allen Spielgeräten, die eine freie Fallhöhe von mehr als 60 cm aufweisen, sowie unter Geräten, die eine erzwungene Bewegung verursachen (zum Beispiel Schaukeln, Rutschen und Karussells), stoßdämpfende Böden über die gesamte Aufprallfläche realisiert werden müssen.

Neben den traditionellen Schüttgütern wie Sand, Kies und Mulch, gehören farbige Holzhackschnitzel, Fallschutzplatten und fugenlose Kunststoffsysteme zu den konventionell verwendeten Fallschutzbelägen. Es werden kontinuierlich neue Systeme für stoßdämpfende Böden entwickelt. Oberbeläge aus verfülltem oder unverfülltem Kunststoffrasen, sowie gebundene EPDM-Mulch-Systeme erlangen immer mehr Bedeutung - auch auf dem deutschen Markt.

Zu den zur Verfügung stehenden Materialien, die als Fallschutzmaterial genutzt werden können, kann aus einer großen Vielzahl ausgewählt werden. Die Materialien können in die nachfolgenden Gruppen unterteilt werden:

 

1. Gruppe: Rasen und Oberboden

2. Gruppe: Natürliche lose Schüttgüter

3. Gruppe: Andere Materialien

Um die richtige Wahl des Materials zu treffen, sollten neben den Anschaffungs- und Unterhaltskosten auch die möglichen Umwelteinflüsse, sowie Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Nachfolgend werden die einzelnen Gruppen beispielhaft beschrieben.

 

  1. Rasen und Oberboden: Die maximale Fallhöhe der Gruppe der Rasen und Oberböden ist in der Tabelle F.1 – „Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen" in der DIN EN 1176-2008-08 geregelt. Hierbei gilt für Deutschland, dass bei der Verwendung von Oberboden eine maximale Fallhöhe von ≤ 1,0 Meter und bei Rasen eine maximale Fallhöhe von ≤ 1,5 Meter anzunehmen ist. Die Festlegung der maximalen Fallhöhe bei Rasen ist für Deutschland gesondert geregelt, in den restlichen europäischen Ländern, in denen diese Norm zur Anwendung kommt, beträgt die maximale Fallhöhe lediglich ≤ 1,0 Meter.

 

Die Verwendung von Rasen als Fallschutzbelag für Bereiche mit einer geforderten maximalen Fallhöhe von 1,1 - 1,5 Meter ist als problematisch zu bewerten, da durch den Wegspieleffekt der Rasennarbe die Fallschutzeigenschaften nicht gewährleistet werden können. Dieser Effekt wird häufig unter Schaukeln, an Rutschen und Karussells beobachtet.

Ein weiterer Aspekt der bei der Auswahl von Rasen und Oberboden als Fallschutz berücksichtigt werden sollte, ist neben den geringen Anschaffungskosten jedoch auch der zeitintensive personelle Aufwand der Instandhaltung und somit die hohen Unterhaltskosten für diesen Belag. 

 

  1. Natürliche lose Schüttgüter: Die zweite Gruppe in unserem Vergleich stellt den größten Vertreter auf öffentlichen deutschen Spielplätzen dar. Zu der Gruppe der natürlichen losen Schüttgüter gehören neben den mineralischen Gütern wie Sand und Kies auch die organischen Fallschutzmaterialien Rindenmulch und Holzschnitzel. Gemäß Tabelle F.1 der DIN EN 1176 steht die maximale Fallhöhe dieser losen Schüttgüter im Verhältnis zu der vorgegebenen Korngröße, sowie der einzubauenden Mindestschichtdicke. Aus dieser Tabelle lassen sich beispielsweise die Mindestschichtdicken und entsprechenden maximalen Fallhöhen für folgende Materialien entnehmen: Korngrößen 0,2 Millimeter bis 2,0 Millimeter für Sand (ohne schluffige oder tonige Anteile), sowie Korngrößen 5 Millimeter bis 30 Millimeter für Holzschnitzel (mechanisch zerkleinert, keine Holzwerkstoffe, ohne Rinden- und Laubanteile). Alle anfangs genannten losen Schüttgüter erreichen gemäß der Normvorgabe bei einer Mindestschichtdicke von 200 Millimeter eine maximale Fallhöhe von ≤ 2,0 Meter, bzw. bei einer Mindestschichtdicke von 300 Millimeter eine maximale Fallhöhe von ≤ 3,0 Meter. Bei der Kalkulation der Mindestschichtdicke muss jedoch zwingend eine zusätzliche Mindestschichtdicke von 100 Millimeter berücksichtigt werden, um den Wegspieleffekt zu kompensieren (DIN EN 1176:2008 4.2.8.5.1). Daraus ergibt sich bei einer benötigten maximalen Fallhöhe von 2,0 Meter, eine Mindesteinbaudicke von 300 Millimeter für lose Schüttgüter.

 

Bei einer Abweichung in der Korngröße, Korngrößenverteilung oder Zusammensetzung des Schüttguts, können die Angaben aus der genannten Tabelle zur maximalen Fallhöhe nicht verwendet werden. In diesem Fall ist das Material gesondert durch ein akkreditiertes Prüfinstitut gemäß DIN EN 1177:2008 zu prüfen und zu bewerten.

Hervorzuheben sind die verhältnismäßig geringen Anschaffungskosten für lose Schüttgüter. Bei den Unterhaltskosten muss jedoch der hohe Pflegeaufwand berücksichtigt werden. Hierbei sollte zum Beispiel der Fallschutzsand jährlich gefräst und mittels eines Siebes von Verunreinigungen befreit werden. Der sich schnell zersetzende Rindenmulch muss regelmäßig aufgefüllt werden, um die Mindesteinbaudicke zu erhalten.

Die tägliche Reinigung von losen Schüttgütern stellt die größte Herausforderung dieser Fallschutzmaterialien dar. Fremdkörper wie Exkremente, Scherben, Zigaretten oder Spritzen lassen sich nur schwer erkennen und nur unter hohem personellen Aufwand beseitigen. Bereiche mit einer hohen Verschmutzung müssen gegebenenfalls komplett ausgetauscht werden. Diese Maßnahmen können zu einer temporären Schließung der Anlage führen.

 

  1. Andere Materialien: Die dritte Gruppe der Fallschutzbeläge spiegelt die größte Vielfalt wieder - "Andere Materialien oder andere Dicken". Hierunter fallen neben den abweichenden Korngrößen der losen Schüttgüter auch die große Gruppe der synthetischen Fallschutzsysteme, wie in-situ Kunststoffflächen oder Fallschutzplatten. Diese beiden Untergruppen repräsentieren den größten Anteil der synthetischen Fallschutzsysteme.

 

Die maximale Fallhöhe wird auch hier vom Systemaufbau und der Dicke beeinflusst. Vor Ort gefertigte Systeme, die so genannte in-situ Fertigung, werden konventionell aus einer kraftabsorbierenden Basisschicht mit stabiler Oberschicht gefertigt, bestehend aus einer PUR-gebundenen SBR-Gummigranulat-Basisschicht mit einer PUR-gebundenen EPDM-Granulat-Oberschicht. Fallschutzplatten können hingegen ein- oder zweischichtig aus verschiedenen Materialien wie SBR- oder EPDM-Granulat in verschiedenen Farben und Formen gefertigt werden. Die Dicke dieser Systeme steht auch hier in direkter Abhängigkeit zur maximalen Fallhöhe. Diese Bauweisen haben die größte farbliche Gestaltungsmöglichkeit von Spielflächen.

Die maximalen Fallhöhen für diese Belagsgruppe kann nicht durch die DIN EN 1176 pauschalisiert werden. Hierfür wird die Stoßdämpfung mittels der Bestimmung des HIC-Wertes gemäß DIN EN 1177:2008 durch ein DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüfinstitut ermittelt. Hierbei wird die kritische Fallhöhe für jedes System und die entsprechende Einbaudicke individuell ermittelt und in einem Prüfbericht gemäß DIN EN 1177:2008 dokumentiert.

Synthetische Fallschutzsysteme haben die höchsten Anschaffungskosten. Diese richten sich primär nach dem zur Anwendung kommenden System und der benötigten maximalen Fallhöhe. Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Gruppen sind die Unterhaltskosten jedoch verhältnismäßig gering. Die meisten synthetischen Systeme haben eine glatte Oberfläche, sodass Verunreinigungen durch Laub und Müll einfach und schnell beseitigt werden können.

 

Wichtige Eigenschaft

Die Fallschutzbeläge aus den drei genannten Gruppen variieren hinsichtlich Kosten, Mindest-Einbaustärken, sowie Reinigungs- und Pflegeanforderungen. Es ist zu beachten, dass die wichtigste Eigenschaft dieser Beläge die sicherheitsrelevante Stoßdämpfung darstellt. Dies ist die Eigenschaft des Spielplatzbodens, die Aufprallenergie abzubauen, die entsteht, wenn ein Kind von einem Spielgerät stürzt. Somit wird eine kritische, also lebensbedrohende, Verletzung des stürzenden Kindes weitestgehend ausgeschlossen. Die stoßdämpfenden Eigenschaften können mit der Bestimmung des HIC-Wertes gemäß DIN EN 1177:2008 ermittelt werden.

 

Funktionalität

Bei der Wahl des richtigen Fallschutzbelages sollten Sie neben der sicherheitsrelevanten Stoßdämpfung sowie den Anschaffungs- und Unterhaltskosten auch die Funktionalität berücksichtigen. Nicht alle beschriebenen Materialien sind für jede Anwendung geeignet. Die Verwendung von Sand in einem Einkaufszentrum oder die Verwendung von synthetischen Fallschutzplatten auf einem Waldspielplatz sind hier als nicht geeignet zu bewerten. Ein weiterer Aspekt sind die indirekten Unterhalts- und Folgekosten. Beispielsweise kann Fallschutzsand durch Verschleppung zur Verschmutzung von Schul- und Klassenräumen führen oder einen erhöhten Verschleiß an Spielgeräten durch Abrieb erzeugen. Entsprechende Folgekosten sollten bei der Entscheidungsfindung für einen geeigneten Fallschutzbelag bedacht werden.

 

Fazit

Der „richtige“ Fallschutzbelag ist in den meisten Fällen lediglich ein guter Kompromiss. Die Gewährleisung der schutzfunktionellen Eigenschaften und die Minimierung der Gefährdung durch äußere Einflüsse stehen hierbei im Vordergrund. Durch eine optisch anspruchsvolle Gestaltung des Spielplatzes und das Zusammenspiel von Spielgerät und Fallschutzfläche werden Kinder zum Spielen animiert.

 

 

Foto: ISP GmbH - Institut für Sportstättenprüfung

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