Sag mal Mutti, wer darf eigentlich Spielplätze kontrollieren?
Und wenn wir jetzt im Internet unter „www.frag-mutti.de“ mal nachschauen, würden wir wahrscheinlich keine....
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Die Wahl des richtigen Spielplatzbelages gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Planung einer neuen Spielanlage. Vordergründig sollen Fallschutzflächen den schutzfunktionellen Bedürfnissen und somit den Anforderungen der DIN EN 1176 Teil 1 entsprechen. Dieser Teil regelt die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren der europäischen Norm für Spielgeräte und Spielplatzböden.
Diese Norm schreibt vor, dass unter allen Spielgeräten, die eine freie Fallhöhe von mehr als 60 cm aufweisen, sowie unter Geräten, die eine erzwungene Bewegung verursachen (zum Beispiel Schaukeln, Rutschen und Karussells), stoßdämpfende Böden über die gesamte Aufprallfläche realisiert werden müssen.
Neben den traditionellen Schüttgütern wie Sand, Kies und Mulch, gehören farbige Holzhackschnitzel, Fallschutzplatten und fugenlose Kunststoffsysteme zu den konventionell verwendeten Fallschutzbelägen. Es werden kontinuierlich neue Systeme für stoßdämpfende Böden entwickelt. Oberbeläge aus verfülltem oder unverfülltem Kunststoffrasen, sowie gebundene EPDM-Mulch-Systeme erlangen immer mehr Bedeutung - auch auf dem deutschen Markt.
Zu den zur Verfügung stehenden Materialien, die als Fallschutzmaterial genutzt werden können, kann aus einer großen Vielzahl ausgewählt werden. Die Materialien können in die nachfolgenden Gruppen unterteilt werden:
1. Gruppe: Rasen und Oberboden
2. Gruppe: Natürliche lose Schüttgüter
3. Gruppe: Andere Materialien
Um die richtige Wahl des Materials zu treffen, sollten neben den Anschaffungs- und Unterhaltskosten auch die möglichen Umwelteinflüsse, sowie Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Nachfolgend werden die einzelnen Gruppen beispielhaft beschrieben.
Die Verwendung von Rasen als Fallschutzbelag für Bereiche mit einer geforderten maximalen Fallhöhe von 1,1 - 1,5 Meter ist als problematisch zu bewerten, da durch den Wegspieleffekt der Rasennarbe die Fallschutzeigenschaften nicht gewährleistet werden können. Dieser Effekt wird häufig unter Schaukeln, an Rutschen und Karussells beobachtet.
Ein weiterer Aspekt der bei der Auswahl von Rasen und Oberboden als Fallschutz berücksichtigt werden sollte, ist neben den geringen Anschaffungskosten jedoch auch der zeitintensive personelle Aufwand der Instandhaltung und somit die hohen Unterhaltskosten für diesen Belag.
Bei einer Abweichung in der Korngröße, Korngrößenverteilung oder Zusammensetzung des Schüttguts, können die Angaben aus der genannten Tabelle zur maximalen Fallhöhe nicht verwendet werden. In diesem Fall ist das Material gesondert durch ein akkreditiertes Prüfinstitut gemäß DIN EN 1177:2008 zu prüfen und zu bewerten.
Hervorzuheben sind die verhältnismäßig geringen Anschaffungskosten für lose Schüttgüter. Bei den Unterhaltskosten muss jedoch der hohe Pflegeaufwand berücksichtigt werden. Hierbei sollte zum Beispiel der Fallschutzsand jährlich gefräst und mittels eines Siebes von Verunreinigungen befreit werden. Der sich schnell zersetzende Rindenmulch muss regelmäßig aufgefüllt werden, um die Mindesteinbaudicke zu erhalten.
Die tägliche Reinigung von losen Schüttgütern stellt die größte Herausforderung dieser Fallschutzmaterialien dar. Fremdkörper wie Exkremente, Scherben, Zigaretten oder Spritzen lassen sich nur schwer erkennen und nur unter hohem personellen Aufwand beseitigen. Bereiche mit einer hohen Verschmutzung müssen gegebenenfalls komplett ausgetauscht werden. Diese Maßnahmen können zu einer temporären Schließung der Anlage führen.
Die maximale Fallhöhe wird auch hier vom Systemaufbau und der Dicke beeinflusst. Vor Ort gefertigte Systeme, die so genannte in-situ Fertigung, werden konventionell aus einer kraftabsorbierenden Basisschicht mit stabiler Oberschicht gefertigt, bestehend aus einer PUR-gebundenen SBR-Gummigranulat-Basisschicht mit einer PUR-gebundenen EPDM-Granulat-Oberschicht. Fallschutzplatten können hingegen ein- oder zweischichtig aus verschiedenen Materialien wie SBR- oder EPDM-Granulat in verschiedenen Farben und Formen gefertigt werden. Die Dicke dieser Systeme steht auch hier in direkter Abhängigkeit zur maximalen Fallhöhe. Diese Bauweisen haben die größte farbliche Gestaltungsmöglichkeit von Spielflächen.
Die maximalen Fallhöhen für diese Belagsgruppe kann nicht durch die DIN EN 1176 pauschalisiert werden. Hierfür wird die Stoßdämpfung mittels der Bestimmung des HIC-Wertes gemäß DIN EN 1177:2008 durch ein DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüfinstitut ermittelt. Hierbei wird die kritische Fallhöhe für jedes System und die entsprechende Einbaudicke individuell ermittelt und in einem Prüfbericht gemäß DIN EN 1177:2008 dokumentiert.
Synthetische Fallschutzsysteme haben die höchsten Anschaffungskosten. Diese richten sich primär nach dem zur Anwendung kommenden System und der benötigten maximalen Fallhöhe. Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Gruppen sind die Unterhaltskosten jedoch verhältnismäßig gering. Die meisten synthetischen Systeme haben eine glatte Oberfläche, sodass Verunreinigungen durch Laub und Müll einfach und schnell beseitigt werden können.
Wichtige Eigenschaft
Die Fallschutzbeläge aus den drei genannten Gruppen variieren hinsichtlich Kosten, Mindest-Einbaustärken, sowie Reinigungs- und Pflegeanforderungen. Es ist zu beachten, dass die wichtigste Eigenschaft dieser Beläge die sicherheitsrelevante Stoßdämpfung darstellt. Dies ist die Eigenschaft des Spielplatzbodens, die Aufprallenergie abzubauen, die entsteht, wenn ein Kind von einem Spielgerät stürzt. Somit wird eine kritische, also lebensbedrohende, Verletzung des stürzenden Kindes weitestgehend ausgeschlossen. Die stoßdämpfenden Eigenschaften können mit der Bestimmung des HIC-Wertes gemäß DIN EN 1177:2008 ermittelt werden.
Funktionalität
Bei der Wahl des richtigen Fallschutzbelages sollten Sie neben der sicherheitsrelevanten Stoßdämpfung sowie den Anschaffungs- und Unterhaltskosten auch die Funktionalität berücksichtigen. Nicht alle beschriebenen Materialien sind für jede Anwendung geeignet. Die Verwendung von Sand in einem Einkaufszentrum oder die Verwendung von synthetischen Fallschutzplatten auf einem Waldspielplatz sind hier als nicht geeignet zu bewerten. Ein weiterer Aspekt sind die indirekten Unterhalts- und Folgekosten. Beispielsweise kann Fallschutzsand durch Verschleppung zur Verschmutzung von Schul- und Klassenräumen führen oder einen erhöhten Verschleiß an Spielgeräten durch Abrieb erzeugen. Entsprechende Folgekosten sollten bei der Entscheidungsfindung für einen geeigneten Fallschutzbelag bedacht werden.
Fazit
Der „richtige“ Fallschutzbelag ist in den meisten Fällen lediglich ein guter Kompromiss. Die Gewährleisung der schutzfunktionellen Eigenschaften und die Minimierung der Gefährdung durch äußere Einflüsse stehen hierbei im Vordergrund. Durch eine optisch anspruchsvolle Gestaltung des Spielplatzes und das Zusammenspiel von Spielgerät und Fallschutzfläche werden Kinder zum Spielen animiert.
Foto: ISP GmbH - Institut für Sportstättenprüfung